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Archiv "Änderung des Bewertungsmaßstabs für vertragsärztliche Leistungen (BMÄ) (schriftliche Beschlussfassung) (gültig ab 1. Juli 2003)" (30.05.2003)

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(1)

Höchstwert im Behandlungsfall für die Untersuchungen nach den Nrn. 3860 bis 3869 im ersten und zweiten Quartal der substitutionsgestützten Behandlung Opi- atabhängiger gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Kran- kenkassen. . . 125,00A 5. Neuaufnahme des zweiten Höchstwer- tes hinter der Nr. 3869

Höchstwert im Behandlungsfall für die Untersuchungen nach den Nrn. 3860 bis 3869 ab dem dritten Quartal oder außer- halb der substitutionsgestützten Behand- lung Opiatabhängiger gemäß den Richt- linien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen . . . 64,00A 6. Änderung der Leistungslegende und der Leistungsbewertung der Leistung nach der Nr. 4033

4033 Gesamteiweiß im Liquor oder Harn . . . 6,50A 7. Streichung der Leistungsposition Nr.

4120

8. Neuaufnahme der Leistungsposition Nr. 4124

Quantitative chromatographische Bestim- mung(en) einer oder mehrerer Sub- stanz(en), ggf. einschließlich qualitativen chromatographischen Nachweises, je Un- tersuchungsgang

Katalog

4124 Hämoglobine (außer glykierte Hä- moglobine nach Nr. 3722). . . 12,00 A 9. Neuaufnahme einer Anmerkung hin- ter Nr. 4127

Neben der Leistung nach Nr. 4124 ist die Leistung nach Nr. 4373 nicht berechnungs- fähig.

10. Neuaufnahme der Leistungsposition Nr. 4140

4140 Quantitative Bestimmung von Ho- mocystein . . . 13,00A 11. Änderung der Leistungslegende der Leistung nach der Nr. 4543

4543 HIV (Humanes Immunschwäche- Virus)-1- und/oder HIV-1/2-Antikörper- Nachweis mittels Immunoassay, ggf. ein- schließlich HIV-Antigen-Nachweis mittels HIV-Antigen-Antikörper-Kombinations- test . . . 4,60A 12. Änderung der Leistungslegende der Leistung nach der Nr. 4544

4544 HIV (Humanes Immunschwäche- Virus)-2-Antikörper-Nachweis mittels Immunoassay, ggf. einschließlich HIV-An- tigen-Nachweis mittels HIV-Antigen-Anti- körper-Kombinationstest. . . 4,60A

13. Änderung der Anmerkung hinter der Leistung nach der Nr. 4544

Die Nrn. 4543 und 4544 sind nicht neben- einander berechnungsfähig, wenn die An- tikörper-Untersuchungen in einem Ansatz (Antikörper-Kombinationstest) erfolgen.

14. Änderung der Leistungslegende der Leistung nach der Nr. 4648:

4648 Systematische parasitologische Un- tersuchung auf einheimische und/oder tropische Helminthen und/oder Helmin- theneier nach Anreicherung, zum Beispiel SAF-, Zink-Sulfat-Anreicherung, ein- schließlich aller mikroskopischen Unter- suchungen . . . 6,10A 15. Änderung der Anmerkung hinter der Leistung nach der Nr. 4658

Die mykologische Untersuchung von Haut-, Schleimhaut- oder Vaginalabstri- chen einschließlich von Vaginalsekret ist nicht nach Nr. 4658, sondern nach Nr. 3884 berechnungsfähig.

16. Streichung der Leistungsposition Nr.

4747

(Gültig ab 1. 7. 2003)

B 873.

207. Sitzung der AG Ärzte/Ersatzkassen

Schriftliche Beschlussfassung am 6. Mai 2003

873. Zu Kapitel A II – Allgemeine Be- stimmungen der E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

Änderung der Allgemeinen Bestimmun- gen A II, § 1 Abs. 4 der E-GO

Solche gebietsbezogenen Leistungen sind nur dann und nur als belegärztliche Lei- stungen berechnungsfähig, wenn das Krankenhaus seine Angestellten den ge- nannten Ärzten zur jeweiligen Leistungs- erbringung ausdrücklich zuordnet, der Arzt die für die Leistungserbringung not- wendigen Kenntnisse hat, die Leistungen vom Arzt angeordnet und unter seiner per- sönlichen Aufsicht und unmittelbaren Ver- antwortung erbracht werden.

(Gültig ab 1. 7. 2003)

B 874.

207. Sitzung der AG Ärzte/Ersatzkassen

Schriftliche Beschlussfassung am 6. Mai 2003 874. Zu Kapitel U der E-GO Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

Neuaufnahme der Nr. 7153

7153* Pauschalerstattung der Kosten bei Durchführung einer interventionellen en- doskopischen Untersuchung des Gastroin- testinaltraktes nach den Nrn. 163, 746 oder 765 für die beim Eingriff eingesetzte(n) Einmalsklerosierungsnadel(n) . . . 15,00A (Gültig ab 1. 7. 2003)

B 875.

207. Sitzung der AG Ärzte/Ersatzkassen

Schriftliche Beschlussfassung am 6. Mai 2003 875. Zu Kapitel U der E-GO Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

Änderung der Nr. 7111

7111* Pauschalerstattung für Versandma- terial sowie für die Versendung beziehungs- weise den Transport von Röntgenaufnah- men und/oder Filmfolien mit dokumen- tierten Untersuchungsergebnissen bildge- bender Verfahren, je Versand . . . 5,10A (Gültig ab 1. 7. 2003) )

Änderung des Bewertungs- maßstabs für vertrags- ärztliche Leistungen (BMÄ)

(schriftliche Beschlussfassung)

(gültig ab 1. Juli 2003)

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln, – einerseits – und der AOK-Bundesverband, K.d.ö.R., Bonn, der Bundesverband der Betriebskran- kenkassen, K.d.ö.R., Essen, der Bundes- verband der Innungskrankenkassen, K.d.ö.R., Bergisch Gladbach, der Bundes- verband der landwirtschaftlichen Kran- kenkassen, K.d.ö.R., Kassel, die See- Krankenkasse, K.d.ö.R., Hamburg und die Bundesknappschaft, K.d.ö.R., Bo- chum – andererseits –, vereinbaren auf der Grundlage des § 1 Abs. (2) des Bun- desmantelvertrages-Ärzte folgende Än- derungen des Bewertungsmaßstabes für vertragsärztliche Leistungen (BMÄ):

Zu Kapitel O Laboratoriumsuntersu- chungen BMÄ

1. Neuaufnahmen und Streichungen von Leistungspositionen in Kapitel O sowie Änderungen von Leistungslegenden und Leistungsbewertungen

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

A

A1562 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 2230. Mai 2003

(2)

Änderung der Überschrift des Abschnitts O I/II. 6

6. Immunologische Untersuchungen und Untersuchungen auf Drogen

Neuaufnahme der Leistungsposition Nr.

3869

3869 Quantitative Alkohol-Bestimmung in der Atemluft mit apparativer Messung, zum Beispiel elektrochemisch, im Rah- men der substitutionsgestützten Behand- lung Opiatabhängiger gemäß den Richtli- nien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen . . . 1,00A Streichung der beiden Höchstwerte hin- ter der Nr. 3868

Neuaufnahme des ersten Höchstwertes hinter der Nr. 3869

Höchstwert im Behandlungsfall für die Untersuchungen nach den Nrn. 3860 bis 3869 im ersten und zweiten Quartal der substitutionsgestützten Behandlung Opiat- abhängiger gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Kran- kenkassen. . . 125,00A Neuaufnahme des zweiten Höchstwertes hinter der Nr. 3869

Höchstwert im Behandlungsfall für die Untersuchungen nach den Nrn. 3860 bis 3869 ab dem dritten Quartal oder außer- halb der substitutionsgestützten Behand- lung Opiatabhängiger gemäß den Richtli- nien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen . . . 64,00A Änderung der Leistungslegende und der Leistungsbewertung der Leistung nach der Nr. 4033

4033 Gesamteiweiß im Liquor oder Harn . . . 6,50A

Streichung der Leistungsposition Nr. 4120 Neuaufnahme der Leistungsposition Nr.

4124

Quantitative chromatographische Bestim- mung(en) einer oder mehrerer Sub- stanz(en), ggf. einschließlich qualitativen chromatographischen Nachweises, je Un- tersuchungsgang

Katalog

4124 Hämoglobine (außer glykierte Hä- moglobine nach Nr. 3722). . . 12,00A Neuaufnahme einer Anmerkung hinter Nr. 4127

Neben der Leistung nach Nr. 4124 ist die Leistung nach Nr. 4373 nicht berechnungs- fähig.

Neuaufnahme der Leistungsposition Nr.

4140

4140 Quantitative Bestimmung von Ho- mocystein . . . 13,00A Änderung der Leistungslegende der Lei- stung nach der Nr. 4543

4543 HIV (Humanes Immunschwäche- Virus)-1- und/oder HIV-1/2-Antikörper- Nachweis mittels Immunoassay, ggf. ein- schließlich HIV-Antigen-Nachweis mittels HIV-Antigen-Antikörper-Kombinations- test . . . 4,60A Änderung der Leistungslegende der Lei- stung nach der Nr. 4544

4544 HIV (Humanes Immunschwäche- Virus)-2-Antikörper-Nachweis mittels Im- munoassay, ggf. einschließlich HIV-Anti- gen-Nachweis mittels HIV-Antigen-Anti- körper-Kombinationstest. . . 4,60 A Änderung der Anmerkung hinter der Leistung nach der Nr. 4544

Die Nrn. 4543 und 4544 sind nicht ne- beneinander berechnungsfähig, wenn die Antikörper-Untersuchungen in einem Ansatz (Antikörper-Kombinationstest) erfolgen.

Änderung der Leistungslegende der Lei- stung nach der Nr. 4648:

4648 Systematische parasitologische Unter- suchung auf einheimische und/oder tropi- sche Helminthen und/oder Helminthen- eier nach Anreicherung, zum Beispiel SAF-, Zink-Sulfat-Anreicherung, ein- schließlich aller mikroskopischen Unter- suchungen . . . 6,10A Änderung der Anmerkung hinter der Leistung nach der Nr. 4658

Die mykologische Untersuchung von Haut-, Schleimhaut- oder Vaginalabstri- chen einschließlich von Vaginalsekret ist nicht nach Nr. 4658, sondern nach Nr. 3884 berechnungsfähig.

Streichung der Leistungsposition Nr.

4747

Zu Kapitel U des BMÄ 1. Neuaufnahme der Nr. 7153

7153* Pauschalerstattung der Kosten bei Durchführung einer interventionellen en- doskopischen Untersuchung des Gastroin- testinaltraktes nach den Nrn. 163, 746 oder 765 für die beim Eingriff eingesetzte(n) Einmalsklerosierungsnadel(n) . . . 15,00A 2. Änderung der Nr. 7111

7111* Pauschalerstattung für Versandmate- rial sowie für die Versendung beziehungs- weise den Transport von Röntgenaufnah- men und/oder Filmfolien mit dokumentier-

ten Untersuchungsergebnissen bildgeben- der Verfahren, je Versand. . . 5,10A Die Vereinbarung tritt am 1. Juli 2003 in

Kraft. )

Ergänzung der

Bundesempfehlung der Spitzen- verbände der Krankenkassen und

der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung zur Finanzierung der

Neueinführung der Früh- erkennungs-Koloskopie in den

Einheitlichen Bewertungs- maßstab (EBM) und der Qualitätssicherungsmaßnahmen

der kurativen Koloskopie mit Wirkung zum 1. Juli 2003 Der AOK-Bundesverband, K.d.ö.R., Bonn, der Bundesverband der Betriebskran- kenkassen, K.d.ö.R., Essen, der IKK-Bun- desverband, K.d.ö.R., Bergisch Glad- bach, der Bundesverband der Landwirt- schaftlichen Krankenkassen, K.d.ö.R., Kas- sel, die Bundesknappschaft, K.d.ö.R., Bochum, die See-Krankenkasse, K.d.ö.R., Hamburg, der Verband der Angestell- ten-Krankenkassen e.V. sowie der AEV- Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Sieg- burg, – einerseits – und die Kassenärztli- che Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln, – andererseits – vereinbaren im Zusam- menhang mit der Bundesempfehlung zur Finanzierung der Neueinführung der Früherkennungs-Koloskopie in den Ein- heitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und der Qualitätssicherungsmaßneh- men der kurativen Koloskopie zum 1. Oktober 2002 folgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2003:

Einfügung einer Ergänzung zu Abs. 3 Satz 3:

(3) Die Partner dieser Bundesempfeh- lung empfehlen den Partnern der Ge- samtverträge, für die Vergütung der Früherkennungs-Koloskopie (Nr. 156) sowie den damit zusammenhängenden weiteren ärztlichen Maßnahmen (Nrn.

154, 163, 164) einen festen Punktwert zu vereinbaren. Der künftige Leistungsbe- darf der oben genannten Leistungen wird im Formblatt 3 gesondert ausgewiesen.

Die Finanzierung des Mehrbedarfs für diese ärztlichen Leistungen sowie der Sachkostenpauschale nach der Nr. 7153 erfolgt außerhalb der budgetierten Ge-

samtvergütungen. )

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 2230. Mai 2003 AA1563

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