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Archiv "Ländergesetze über das öffentliche Gesundheitswesen gefordert" (24.06.1976)

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Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Jeder zweite stirbt an

Kreislaufversagen

Nahezu jeder zweite Sterbefall in der Bundesrepublik Deutschland war im vergangenen Jahr die Folge einer Kreislauferkrankung. Das Statistische Bundesamt in Wiesba- den registrierte 749 300 Sterbefälle, von denen allein 346 300 oder 46 Prozent auf Erkrankungen des Kreislaufssystems zurückgingen.

Unter diesen wiederum dominier- ten mit 133 100 Sterbefällen die ko- ronaren Herzkrankheiten. Jeder fünfte Sterbefall bei den Männern und fast jeder sechste bei den Frauen trat im letzten Jahr nach einer Durchblutungsstörung der Herzkranzgefäße ein.

Mit 20,3 Prozent standen bösarti- ge Neubildungen an zweiter Stelle der Todesursachen. Ihnen fielen 152 400 Einwohner zum Opfer.

Rund 50 000 Personen starben an Erkrankungen der Atmungsorgane (darunter 2700 an Grippe), ferner 21 900 an Diabetes und 17 300 an Leberzirrhose.

48 300 Menschen starben eines nicht natürlichen Todes, darunter 15 300 durch Straßenverkehrsunfäl- le und 12 900 durch Selbstmord.

Die Säuglingssterblichkeit (Gestor- bene im ersten Lebensjahr auf 1000 Lebendgeborene) verringerte sich im Berichtsjahr auf 19,7. DÄ

Ländergesetze über das öffentliche Gesundheitswesen gefordert

Am 20. Mai 1976 fand in der Berli- ner Kongreßhalle im Rahmen des diesjährigen wissenschaftlichen Kongresses der Ärzte des öffentli- chen Gesundheitsdienstes die Mit- gliederversammlung des Verban- des statt. Bei den Neuwahlen wur- den gewählt: Obermedizinaldirek- tor Dr. Alfred Böhm (München)

erneut zum Bundesvorsitzenden;

Medizinaldirektor Dr. Wolfgang Schmidt (Berlin) zum stellvertreten- den Bundesvorsitzenden; Dr.

Schildwächter (Frankfurt) zum Schriftführer und Dr. Tessin (Schleswig-Holstein) zum Schatz- meister.

Die Mitgliederversammlung des Verbandes der Ärzte des öffentli- chen Gesundheitswesens e. V. be- auftragte den Bundesvorstand, sich

bei den in Frage kommenden Institu- tionen, insbesondere bei der Kon- ferenz der für das Gesundheitswe- sen zuständigen Minister und Se- natoren der Länder, dafür einzuset- zen, daß der von der Arbeitsgruppe

„Neuordnung des Rechts des öf- fentlichen Gesundheitsdienstes"

(Arbeitsgemeinschaft der Leiten- den Medizinalbeamten der Länder) erarbeitete Entwurf einer „Richtli- nie für Ländergesetze über das Gesundheitswesen" ohne weiteren Verzug in den Länderparlamenten zur Beratung vorgelegt wird.

Die Landesverbände wurden von der Versammlung gebeten, sich in ihren Ländern und Kammern dafür einzusetzen, daß die Anerkennung für das Gebiet „Öffentliches Ge- sundheitswesen" durch die Ärzte- kammer ausgesprochen wird. el

In einem Satz

Krankenhausfinanzierung — Die Vertreterversammlung des Bundes- verbandes der Ortskrankenkassen (BdO) regte kürzlich in Bremen an, den im § 17 Absatz 1 der Bundes- pflegesatzverordnung vorgesehe- nen automatischen Gewinnaus- gleich abzuschaffen und den Kran- kenhäusern erwirtschaftete Über- schüsse zu belassen, um dadurch wirtschaftliches Verhalten des Krankenhausmanagements zu ho- norieren, ohne daß das Kostendek- kungsprinzip aufgegeben wird.

Arbeitslose Die Arbeitslosen- quote betrug im März 1976 5,2 Pro- zent (Männer 4,8 Prozent, Frauen 6,0 Prozent, Ausländer 6,1 Prozent).

Votum für

Zusatzbezeichnung

„Sozialmedizin"

Der wachsenden Bedeutung der Sozialmedizin trug auch der 79.

Deutsche Ärztetag durch einen fast einstimmigen Beschluß Rechnung, durch den der Vorstand der Bun- desärztekammer beauftragt wurde, die Aufnahme der Zusatzbezeich- nung Sozialmedizin in § 2 Absatz 2 Ziffer 12 der Neufassung der Wei- terbildungsordnung zu beraten.

Im Antrag, der den Delegierten von Dr. med. Manfred Auberlen, Stuttgart, erläutert wurde, heißt es,

„angesichts der Tatsache, daß für die gesundheits- und sozialpoli- tisch relevanten Sparten der Arzt für öffentliches Gesundheitswesen, Arzt für Arbeitsmedizin, Betriebs- medizin eine Gebiets- beziehungs- weise Zusatzbezeichnung vorge- schrieben oder vorgesehen ist, er- scheine es folgerichtig, auch die Bezeichnung Sozialmedizin einzu- führen".

Unter diese Bezeichnung sollen haupt- oder nebenamtliche ärztli- che Tätigkeiten für die gesetzli- che Renten-, Kranken-, Unfall-, Knappschaftsversicherung sowie für die Versorgungsverwaltung fal- len. Einzuschließen, so die Begrün- dung des Beschlusses, sind ferner die in medizinischen und berufli- chen Rehabilitationsstätten tätigen Ärzte.

Die Zusatzbezeichnung zielt auf die Vermittlung und den Erwerb ei- nes gemeinsamen integrierten so- zialmedizinischen Spezialwissens.

Sie soll zugleich eine Motivation da- für sein, die entscheidend wichtige Beraterfunktion des behandelnden Arztes zu verbessern. Die Einfüh- rung der Zusatzbezeichnung und einer Abgrenzung des sozialmedi- zinischen Bereiches sei um so mehr erforderlich, als die Sozial- medizin bereits als Pflichtvorle- sung und Prüfungsfach an den Hochschulen existent sei. DÄ

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 26 vom 24.Juni 1976 1733

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