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Archiv "Geschichte der Medizin: Das Gesundheitswesen ist kein Konjunkturmotor" (07.07.2006)

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Arbeitsunfähigkeitsbeschei- nigungen. Viele Arbeitneh- mer müssen erst bei einer Ar- beitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen ein ärztliches At- test einreichen. Arbeitsun- fähigkeiten von kurzer Dauer erfährt die Krankenkasse nicht, gehen auch nicht in die Statistik ein. Teilzeitkräfte, die nur drei Tage pro Woche arbeiten, müssen z. B. keine Bescheinigung vorlegen, wenn sie damit rechnen, die darauf folgende Woche wie- der zu arbeiten. Bei Arbeits- losen erfolgt die Vorlage ei- nes Attests bei Krankheit nach sehr unterschiedlichen Gesichtspunkten, z. B. Aus- laufen des Arbeitslosengelds oder Aufforderung durch den Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit. Es gibt viele Fälle von kurzer und sehr kurzer Arbeitsunfähigkeit und weni- ge Fälle von langer Arbeits- unfähigkeit, deshalb machen die nicht der Kasse gemelde- ten Fehlzeiten einen erhebli- chen Anteil der Gesamtfehl- zeiten aus . . .

Dr. Christoph von Zastrow, Ottostraße 3, 30519 Hannover

Aus eigener Erfahrung

Es gibt noch eine ganz andere Begründung für den unter- schiedlichen Krankenstand in den einzelnen Bundesländern.

Ich habe die Vergleichsmög- lichkeit zwischen Bayern und Thüringen, da ich in beiden Bundesländern längere Zeit gelebt habe. In Bayern haben sich die niedergelassenen Ärz- te mit ihren Praxisöffnungszei- ten wesentlich besser an be- rufstätige Patienten angepasst, sodass es für viele Patienten möglich ist, außerhalb der Ar- beitszeiten zum Arzt zu gehen und Krankschreibung zu ver- meiden. Dagegen lohnt es sich offensichtlich gerade in Regio- nen mit hoher Arbeitslosen- zahl nicht, sich auf Berufstäti- ge einzustellen, sodass diesen Patienten nichts anderes übrig bleibt, als sich krankschreiben zu lassen.

Sabine Hufnagel, Gerhart-Hauptmann-Straße 28, 07546 Gera

PostScriptum

Zu dem Beitrag „Ave Ulla medici te salutant“ in Heft 19/2006:

Verharmlost

Beim Lesen des PostScriptums fand ich den Sinn vom Plakat

„Ave Ulla medici te salutant“

mit der Übersetzung „Ulla, die Ärzte grüßen dich“ verharm- lost. Hierbei dreht es sich doch wohl um die Abwandlung von

„Ave, imperator, morituri te salutant“, einem alten Gladia- torengruß, übersetzt „Heil dir, Kaiser, die dem Tode Geweih-

ten grüßen dich!“. Das kommt der ganzen Sache dann schon erheblich näher, deshalb wohl auch der schwarze Rahmen auf dem Plakat (Todesanzei- gen). Ärzte als Ultra-Maloch- Sklaven unserer zivilisierten Gesellschaft.

Dr. Jutta Zwaschka,

Wagenmannsteige 21, 73760 Ostfildern

Digitalisierung

Zu dem Beitrag „Elektronische Archi- vierung: Speichern mit System“ von Heike E. Krüger-Brand in Heft 18/2006:

Archivierungspflicht verlängern

Vielen Dank für den anschau- lichen Artikel, der die sorgfäl- tigen Bemühungen bei diesem höchst wünschenswerten und

zeitgemäßen Thema darlegt.

Gerne würde ich dies mit dem Hinweis verbinden, dass die bisherige Archivierungspflicht von zehn Jahren insbesondere bei privat geführten Kliniken erschreckend ist. Mit dem lapi- daren Hinweis auf die gesetzli- che Mindestforderung, die heutzutage eigentlich indisku- tabel kurz ist, verschwinden so wertvolle Dokumentationen über zum Teil mehrmonatige Behandlungen, z. B. auch chro- nischer Störungen. Im Hinter- grund stehen z. T. rasche Trä- gerwechsel und Fusionen und Leitbild-Wechsel. Es spricht der heutigen Dokumentations- wut eigentlich Hohn, wenn man sieht, wie achtlos mit bio-

grafischen Längsschnittdaten umgegangen wird. Die Kran- kenhäuser werden immer mo- discher gestylt, das arzttypi- sche, sorgende Denken in chronischen Zeitverläufen und biografischen Entwicklungen wird an den Rand gedrängt . . . Es sollte zur Transparenz von Kliniken gehören, dass sie ne- ben ihren fantasie- und an- spruchsvoll klingenden Namen auch die Qualifikation ihrer Mitarbeiter, den Personal- schlüssel und eben auch den langfristigen Umgang mit Pati- entendaten ausweisen . . . Eine Archivierung von 50 Jahren sollte heute die Regel sein.

Dr. Thomas Sporner,Heimstraße 19, 89073 Ulm

Geschichte der Medizin

Zu dem Beitrag „Der Patient als Lei- dender und Kunde“ von Prof. Dr.

med. Paul U. Unschuld in Heft 17/2006:

Utopie Rudolf Virchows

Die kühne Perspektive des Kollegen Unschuld lässt erah- nen, wie sich das Gesundheits- wesen des 21. Jahrhunderts ge- stalten könnte, wenn es immer noch auf den merkantilen Nützlichkeitserwägungen ab- solutistischer Herrschaft des 18. Jahrhunderts basierte.

Doch, gottlob, leben wir in Zeiten, in denen nicht mehr das Volk für den Staat, son- dern der Staat für das Volk da ist. Was dies bedeutet, hat Ru- dolf Virchow bereits 1848 for- muliert: „Der demokratische Staat will das Wohlsein aller Staatsbürger, denn er erkennt die gleiche Berechtigung aller an.“ Der Staat wiederum habe

„das Recht zu hoffen, dass je- dermann . . . sich einen Zu- stand des Wohlseins durch ei- gene Arbeit zu erringen . . . wissen werde. Die Bedingun- gen des Wohlseins aber sind Gesundheit und Bildung, und die Aufgabe des Staates ist es daher, die Mittel zur Erhal- tung und Vermehrung von Ge- sundheit und Bildung in mög- lichst größtem Umfange . . . zu

gewähren“ (Die öffentliche Gesundheitspflege. Ges. Ab- handlungen, S. 15). Virchows damalige Utopie gehört heute zu den Prämissen, die bei der Diskussion um Verteilungsge- rechtigkeit im Gesundheitswe- sen zum Tragen kommen. H.

A. Kick hat in seinem lesens- werten Beitrag zur unter- schiedlichen Rolle von Patien- ten und Kunden (DÄ, Heft 18/2006) ausgeführt, dass eine humane Begründung der Li- mitierung medizinischer Res- sourcen in ein ethisches Be- zugssystem eingebettet sein muss. Der demokratische Rechtsstaat gehört dazu.

Prof. Dr. med. Johanna Bleker, Ringstraße 30, 12205 Berlin

Das Gesundheitswesen ist kein Konjunkturmotor

. . . Dass die Gesundheitsindu- strie einen nicht unerheblichen Wirtschaftsfaktor darstellt, ist unbestritten. Aber dass sie selbst der Motor für einen Wirtschaftsboom sein soll, ist sehr unwahrscheinlich . . . Eine

„volkswirtschaftlich positive Größe“ kann unser Gesund- heitssystem nicht sein. Wenn Medizin Konsum sein soll, dann muss man sich den Kon- sum zuallererst leisten kön- nen. Und das geht nur mit ei- ner gesunden Wirtschaft, zu der auch der gesunde Mensch A

A1892 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 27⏐⏐7. Juli 2006

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Foto:dpa

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 27⏐⏐7. Juli 2006 AA1893

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gehört. Auch im 21. Jahrhun- dert – und da hat sich seit dem 19. nicht viel geändert – ist der Kranke ein volkswirtschaftli- cher Nachteil, vielleicht mehr denn je. Unsere „political cor- rectness“ will uns das nicht so ausdrücken lassen, aber die Augen vor der Realität zu ver- schließen, hilft nicht weiter.

Um aber unsere Standards weitgehend halten zu können, wird es in Zukunft wichtiger denn je sein, mit den vorhan- denen Ressourcen effizient und rationell umzugehen. Und das könnte sich im 21. Jahrhun- dert als die wichtigste ethische Aufgabe des Arztes dem Ge- meinwohl gegenüber heraus- stellen. Vielleicht sollte man bei der nächsten Revision des Genfer Ärztegelöbnisses eine Zeile hinzufügen: „Ich will mit den mir anvertrauten Mitteln sparsam und sinnvoll umge- hen, sodass alle meine Patien- ten ihrem Leiden entspre- chend davon profitieren.“

Mattias Schäfer,Lörenstraße 32, CH-9230 Flawil

Erhaltung des ärztlichen Berufsethos

Die Prognose des Medizinhi- storikers Paul Unschuld kün- digt einen Paradigmenwechsel im Selbst- und Fremdverständ- nis des Arztberufs an, der ohne Vergleich in der Medizinge- schichte ist. Die enorme Gefahr einer ökonomisch-dirigisti- schen Umfunktionierung des so genannten Gesundheitswesens durch mächtige (wirtschafts-) politische Interessengruppen zu verdeutlichen, ist ein Ver- dienst des Artikels . . . Nicht zu- stimmen kann ich Herrn Un- schulds Ansicht, dass aus der

„Ambivalenz“ der Medizin zwischen Lebensrettung und

„den Tod vorzeitig herbeizu- führen“ (sic!) schon sehr früh die Notwendigkeit zu „selbst erklärter Pflichtenlehre“ er- wachsen sei. Die unreflektierte Heranziehung der Abtreibung als Beispiel für medizinische Fähigkeiten zu „Dienstleistun- gen“ (die Medizin habe sich hier „immer schon als Dienst- leister bewährt“) widerspricht eklatant dem Gebot des hippo-

kratischen Eids („Ich werde keiner schwangeren Frau ein Abtreibungsmittel geben“).

Nicht nur während der dunklen Periode der NS-Zeit, auch seit- her gibt es wieder – unter ande- ren ideologischen Vorzeichen – vielfältige Bestrebungen, die Kernsätze dieses „Grundgeset- zes“ der ärztlichen Ethik für fremdnützige oder utilitari- stisch begründete Ziele zu rela- tivieren oder ganz aufzuheben.

Gerade im Verwirrspiel der staatlichen so genannten Ge- sundheitsreformen muss umso mehr gelten, jeglichen Anfän- gen einer schleichenden Ent- wertung des ärztlichen Berufs- ethos – seien sie unbedacht oder sogar gewollt formuliert – entschieden zu widerstehen.

Prof. (em.) Dr. med. Otto P.

Hornstein,Danziger Straße 5, 91080 Uttenreuth

Klare Definition der Medizinethik

. . . Der Autor sieht leider nicht, dass, wird ein Patient als Kunde behandelt, die thera- peutische Situation in ihrer Struktur theoretisch bereits verzerrt und praktisch-ethisch verfehlt ist. Der Autor redet sich in seiner Darstellung dar- auf hinaus, dass die Gesell- schaft das eben doch so wolle – nämlich das Kundesein, die Er- füllung von Wünschen etc. –, die Medizin als Kulturprodukt hierauf nur respondiere und als Konsequenz hieraus die Ge- sellschaft selbst hierfür die Ver- antwortung trage. Dem ist eine Medizinethik gegenüberzustel- len, die ihre Verantwortung in- nerhalb der Mikrosituation (therapeutische Situation) wie in der gesellschaftlichen Aus- einandersetzung um die Ge- staltung der Makrosituation (Rahmenbedingungen als sozi- alethische Herausforderung) durch die Formulierung ihrer klaren Position wahrnimmt.

Die Öffentlichkeit und die Ge- sellschaft haben einen An- spruch darauf, sich mit einer medizinethischen Position aus- einander zu setzen und gegebe- nenfalls sich an einer solchen auch zu reiben . . . Medizinethi- sche Verantwortung besteht

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