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Archiv "Arbeitskreis Versorgungsforschung" (13.05.2005)

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ten Versorgungsforschung in die Lage versetzt würden, bereits sehr frühzeitig auf mögliche Fehlentwicklungen nach Einführung des Fallpauschalensystems hinzuweisen. Durch das DRG-System bedingte Anreize und Zwänge im Hin- blick auf Fallmanagement und Behand- lungsführung könnten erkannt und aus ärztlicher Sicht bewertet werden. So könne etwa heimliche Rationierung aufgedeckt werden. Es gehe auch dar- um, die Definitionshoheit

im Gesundheitswesen zu- rückzugewinnen. Der Vize- präsident der Sächsischen Landesärztekammer ver- wies darauf, dass das „Rah- menkonzept zur Förderung der Versorgungsforschung“

so angelegt sei, dass die Ärzte auch kurzfristig auf gesundheitspolitische Ent- wicklungen reagieren kön- nen. Er äußerte Verständnis für die finanziellen Beden- ken einzelner Landesärzte- kammern, denn ein entspre- chendes Engagement der Bundesärztekammer in der

Versorgungsforschung sei sicher nicht alltäglich, stelle jedoch eine gute Inve- stition in die Zukunft von Ärzteschaft und Patienten dar. „Ich bitte Sie“, wandte Windau sich abschließend an die Delegierten, „unter Rückhaltung aller möglichen Bedenken dem Kon- zept zuzustimmen.“

Ärzte sollen selbst

untersuchen, was sie tun

Prof. Dr. med. Peter C. Scriba,Vorsitzen- der des Wissenschaftlichen Beirats der BÄK, skizzierte die Teilbereiche, in denen die von den Ärzten getragene Versorgungsforschung zunächst anset- ze. Neben den Auswirkungen des Fall- pauschalensystems auf die Versorgung der Patienten solle untersucht werden, wie Leitlinien im ärztlichen Alltag um- gesetzt werden und welche Gründe es dafür gibt, dass ihre Implementierung gelegentlich scheitert. Angesichts der Tatsache, dass sich immer mehr Ärzte nach der Approbation einer nichtärzt- lichen Tätigkeit zuwenden oder ins Ausland gehen, müssten die Bedin- A

A1336 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 1913. Mai 2005

1 0 8 . D E U T S C H E R Ä R Z T E T A G

Arbeitskreis Versorgungsforschung

Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen hat bereits vor vier Jahren darauf hingewiesen, dass die Daten zum Versorgungsgeschehen lückenhaft sind, und eine Intensivierung der Versorgungsforschung gefordert. Prof. Dr.

med. Peter C. Scriba, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärzte- kammer (BÄK), erinnerte auf dem 108. Deutschen Ärztetag daran, dass die Ärzte dar- auf reagiert haben: Der außerordentliche Deutsche Ärztetag 2003 forderte eine solide Beschreibung der Versorgungsstandards im deutschen Gesundheitswesen mit interna- tionalem Vergleich, der Ärztetag 2004 bekundete den Willen, sich am Aufbau einer wis- senschaftlichen Versorgungsforschung zu beteiligen.

Im Juni 2004 gründete sich ein Arbeitskreis „Versorgungsforschung“

beim Wissenschaftlichen Beirat der BÄK, dessen 16 Mitglieder unter Vorsitz von Prof. Dr. med. Friedrich W. Schwartz ein Rahmenkonzept erarbeiteten. Es wurde im Dezember 2004 vom Vor- stand der BÄK verabschiedet. Damit wurde zugleich eine enge Anbindung einer „Ständigen Koordinationsgruppe Versorgungsforschung (SKV)“ an den Vorstand des Wissenschaftlichen Bei- rats beschlossen, sofern der Ärztetag dem Programm Versorgungsforschung zustimmen würde.

Scriba, der diese SKV leiten wird, erläuterte in Berlin, dass es innerhalb der neuen Strukturen um ein schnelles, zielorientiertes Arbeiten der Wissenschaftler gehen müs- se und um einen Schulterschluss mit der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Aber auch Kooperationen mit Einrichtungen wie dem Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin oder der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft seien sinnvoll. Im Rahmenkonzept heißt es zudem: „Das Programm Versorgungsforschung der BÄK muss als kohärentes Ganzes sichtbar wer- den und darf sich keinesfalls in der Förderung einzelner Projekte verlieren. Es soll außerdem sichergestellt werden, dass bereits nach relativ kurzer Dauer verwertbare (Einzel-)Ergebnisse vorliegen.“

Das Rahmenkonzept enthält zudem Vorschläge, wie einerseits Entscheidungen über das Programm Versorgungsforschung so schlank wie möglich gehalten werden können und andererseits der Verdacht einer Selbstbedienungsmentalität gar nicht erst auf- kommen soll.

Danach soll es insgesamt fünf Entscheidungsinstanzen geben: den Deutschen Ärz- tetag, der über die Einrichtung, die Fortführung und den Haushalt des Programms ent- scheidet, den BÄK-Vorstand, den Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats, die SKV und ein Begutachtungskomitee. Letzteres wird tagen, wenn über Typ-1-Forschungsprojek- te entschieden wird, das heißt über Vorhaben in Themenfeldern, die bis zu drei Jahren dauern und mit bis zu 200 000 Euro gefördert werden können. Daneben sollen Quer- schnittsprojekte finanziert werden, zum Beispiel ein Jahrbuch Versorgungsforschung, und kleine Einzelprojekte.

„Natürlich muss man damit rechnen, dass eine durch Ärztekammern geförderte Ver- sorgungsforschung dem Vorbehalt oder sogar dem Vorwurf begegnet, sie sei nicht un- parteiisch“, gab Scriba während seines Vortrags zu bedenken. „Dagegen helfen Trans- parenz der methodischen Qualität, der Auswahl für die Förderung, der Bewertung und

der Präsentation der späteren Ergebnisse.“ Rie

Peter C. Scriba: Positive Entscheidung des Deutschen Ärztetages zur Versor- gungsforschung hat Signalwirkung.

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