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Archiv "Arzneimittelpreise: Zu kurz gegriffen" (06.03.2015)

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Das Leser-Forum

ARZNEIMITTELPREISE

Das Fallpauschalen-System reagiert zu spät auf Kostensprünge im Arzneimittelmarkt (DÄ 6/2015: „Onkologen fordern Zusatzentgelte für Kliniken“).

Zu kurz gegriffen

Im aktuellen Fall zu den Kostensprüngen insbesondere bei Onkologika kritisiert die DGHO ein zu träge anspringendes Fall- pauschalen-System im Falle von Kosten- sprüngen im Arzneimittelmarkt, wie zum Beispiel beim 40 Jahre alten Zytostatikum Carmustin. Hier jedoch nur Forderungen nach Zusatzentgelten oder zusätzlichen DRG-Pauschalen zu stellen, greift meiner Meinung nach zu kurz und löst das Pro- blem nicht, im Gegenteil. Dass ausgerech- net die indische Firma Ranbaxy als nun weltweiter Alleinanbieter den Preis des Medikaments verdreifacht, verbindet doch die kürzlich verlautbarten Ausrufe eines

„Arzneiimperialismus“ westlicher Firmen im Zusammenhang mit den Studienfäl- schungen in Indien mit etwas Ironie. Sol- che Fälle werden zunehmen, und globale Monopolisten werden knallhart die Pro- dukte aus dem Bestandsmarkt verteuern,

so sie denn nachgefragt werden und eine wichtige Rolle in der Versorgung spielen.

Und neue Arzneimittel, die in Deutschland zum Beispiel durch die Nutzenbewertung laufen müssen, werden zukünftig vielleicht erst gar nicht im Markt angeboten, falls sich Hersteller mit den Kassen nicht auf ei- nen Preis einigen. Wieso fordern eigentlich weder medizinische Fachgesellschaften noch gesetzliche Kassen eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimit- tel, wie es in vielen anderen europäischen Ländern seit langem der Fall ist, hier könn- te die Versichertengemeinschaft auf einen Schlag Milliarden einsparen!? Noch sinn- voller wären staatlich kontrollierte und öf- fentlich finanzierte Wagniskapital-Fonds, mit denen Forschung und Innovation quasi öffentlich und nachhaltig finanziert werden könnten, aber im Idealfall die Allgemein- heit von einer Dividende profitiert, die zwar geringer wäre als bei genannten Arz- neimonopolisten, jedoch dringend benötig- te Arzneimittel für Patienten bezahlbar ma- chen könnte. Ebenso würde ein solch all- gemeinfinanzierter Fonds als finanzstarker Wettbewerber auftreten, damit solche Fälle wie bei Carmustin erst gar nicht auftreten.

Dr. Frank Richard, 78467 Konstanz

ONLINE-STUDIE

Dankbarkeit und Hilfsbereitschaft sind die Hauptmotive von Patienten, die ihre Ärzte on- line bewerten (DÄ 1–2/2015: „Warum Patienten Ärzte im Internet bewerten“).

Anonyme Rache

. . . Ich persönlich finde die Behauptungen im Artikel absurd, zumal sie in keiner Weise meinen persönlichen Erfahrungen entsprechen: Ich betreibe seit über zehn Jahren eine Einzelpraxis und habe bislang circa 10 000 verschiedene Patienten/-in- nen in der Sprechstunde gesehen.

Ich habe eindeutige Beweise dafür, gro- ßenteils dokumentiert, dass ein großer An- teil meiner vielen Patienten sich zwar zu- nehmend bei der Arztsuche im Internet

„orientiert“, das heißt tatsächlich meint, sich im Internet orientieren zu können, dass aber nur ein verschwindend winziger Teil der Patienten (circa eine Promille) ein Interesse daran hat, mich anschließend

„online“ zu „bewerten“ . . .

Der Anteil der „anonymen Rachebewer- ter“ stellt in meiner Praxis (und ich be- haupte nach Gesprächen mit vielen Kolle- gen: nicht nur in meiner Praxis!) den

B R I E F E

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A 420 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 112

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Heft 10

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6. März 2015 Hauptanteil der Bewerter dar. Das sind

Menschen, die mich zuvor hatten instru- mentalisieren wollen (Süchtige, Menschen mit schweren Persönlichkeitsstörungen, veritable Sozialbetrüger etc.) und denen ich nicht zu Willen gewesen war . . . Diese Menschen, circa zweimal im Jahr kommt dies vor (also nicht ständig . . .), haben sich dann anschließend im „World Wide Web“ an mir zu „rächen“ versucht mit grandios inszenierten narzisstisch überhöhten und natürlich anonym abgege- benen „Rachebewertungen“, die dann nur mit einiger Mühe wieder aus dem Netz herauszubekommen waren, da es natürlich nicht in meinem Interesse sein kann, mich von feigen Heckenschützen desavouieren zu lassen.

Was soll also bitte an jameda ehrlich, seri- ös sein, in sachlicher Hinsicht wenigstens im Ansatz verstehbar?

Und: Wer sagt uns etwas darüber, wie se- riös all diese Lobhudelbewertungen, die zuhauf im Netz kursieren und jameda jede Menge Vernetzungen bescheren, sind, was sie wirklich taugen? . . .

Joachim Bögel, Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie, 73728 Esslingen

blic health genomics“ abgebildet ist. Ne- ben Zulassung/medizinischem Nutzen- nachweis und Verschreibungspflicht ist dies eine notwendige dritte Säule zum Wohle der Patientensicherheit.

Literatur beim Verfasser

Prof. Dr. André Scherag, Integriertes Forschungs- und Behandlungszentrum (IFB) Sepsis und Sepsisfolgen, Universitätsklinikum Jena, 07743 Jena

GENETISCHE TESTS

Verfügbarkeit und Nachfrage von biochemi- schen und genetischen Tests, die sich – am Arzt vorbei – direkt an den Patienten wenden, nehmen zu (DÄ 5/2015: „Direct-To-Consumer- Testing: Fluch oder Segen für die Patienten?“

von Matthias Orth und Peter B. Luppa).

Die notwendige dritte Säule

Orth und Luppa diskutieren aktuelle und zukünftige Entwicklungen von „Direct- To-Consumer-Tests“ (DTC) für Ärzte und Patienten. Ich teile ihre kritische Meinung zur aktuellen Praxis, die teilweise nicht mögliche Kontrolle des „Wildwuchses“

und begrüße den Beitrag sehr. Bezogen auf genetische DTC-Testungen verweisen die Autoren auf das GenDG und die dort beschriebene Option einer Verschrei- bungspflicht für solche Tests. Auch dieser Punkt ist prinzipiell zu begrüßen. Als kri- tische Voraussetzung, die den Ausführun- gen der Autoren hinzuzufügen ist, fehlt meiner Meinung nach jedoch die Kompo- nente einer umfangreicheren praxisnahen Ausbildung im Bereich komplexer geneti- scher Erkrankungen, wie sie im angel- sächsischen Raum unter dem Thema „pu-

„geführt“ werden und „im Fokus von Füh- rungskräften in ärztlichen Beratungsdiens- ten primär die Auftraggeber stehen“, das heißt die Krankenkassen und nicht das Gesundheitswesen insgesamt. Den Kran- kenkassen geht es aber vor allem um Li- mitierung der Kosten im Einzelfall. Ande- res zu behaupten, wäre weltfremd.

Natürlich kann sich Frau Nüchtern auf die Unabhängigkeit des Arztes aufgrund der Be- rufsordnung berufen. Wenn sie das tut, hat sie allerdings genauso die Unabhängigkeit von Ärzten im niedergelassenen Bereich und in den Krankenhäusern anzuerkennen.

Wenn diesen aber Unabhängigkeit zugebil- ligt wird, erübrigen sich im Grunde alle MDK-Gutachten, da es ja gerade die unter- stellte Abhängigkeit der Krankenhausärzte von ihren Arbeitgebern ist, welche die Kran- kenkassen auf den Plan rufen und die MDK- Gutachten hervorrufen. Ergo: Entweder sind die Krankenhausärzte von ihrem „Brötchen- geber“ abhängig, dann sind es die MDK- Ärzte in gleicher Weise. Oder aber alle Ärz- te sind gleichermaßen unabhängig und nur den Patienten verpflichtet. Dann aber gäbe es keine Legitimation mehr für die überbor- dende „Controllitis“ der Krankenkassen.

Erst recht sollte man dann Krankenhäuser nicht mehr als „Falschabrechner“ oder gar

„Betrüger“ diffamieren, nur weil ihre (unab- hängigen!) Ärzte nach bestem Wissen und Gewissen für Patienten agieren.

Es ist an der Zeit, das gesamte MDK-Kon- strukt auf den Prüfstand zu stellen und ei- ne auch formal und finanziell unabhängi- ge, aus Steuermitteln finanzierte Kontroll- instanz zu fordern.

Prof. Dr. med. Jens Martin Rohrbach, Augenklinik des Uni- versitätsklinikums, 72076 Tübingen

SOZIALMEDIZIN

Überblick über ein verantwortungsvolles Tätig- keitsspektrum (DÄ 1–2/2015: „Unabhängig und fair in der Beurteilung“ von Elisabeth Nüchtern und Gert von Mittelstaedt).

Eingeschränkte Zustimmung

Nach 15 Jahren Niederlassung und opera- tiver Tätigkeit an einem Kreiskrankenhaus kann ich die Bewertung „unabhängig und fair“ für den MDK nicht uneingeschränkt teilen. MDK-Prüfungen erfolgen primär in Fällen, die nahe an der unteren Grenzver- weildauer liegen, um stationäre Tage als unnötig darzustellen oder zu dem Versuch der Diagnoseänderung, mit dem Ziel der Kosteneinsparung für die beauftragende Kasse. Die Einschätzung des gebotenen Fachstandards und der Patientensicherheit zwischen verantwortungstragendem Ope- rateur und MDK divergieren erheblich, Beispiele sind Entlassungsforderungen bei Pansinus-OP sofort nach Detamponade am ersten postoperativen Tag; Halseingrif- fe vom Umfang einer Neck dissection werden als 24-Stunden-Fall abgehandelt usw. Ein prästationärer Aufnahmetag wird ausnahmslos, ohne Berücksichtigung so- zialer oder medizinischer Situation, abge- lehnt . . .

Dr. med. Klaus Stefan Holler, 93073 Neutraubling

Kontrollinstanz gefordert

Im Beitrag reklamiert Frau Nüchtern die Unabhängigkeit des MDK. Das mag man glauben oder nicht. Perpetuierung allein macht Dinge zunächst einmal nicht auto- matisch richtig(er). Fakt ist, dass

der MDK zu 100 Prozent von den Krankenkassen finanziert wird,

MDK-Verwaltungsräte mit Kranken- kassenvertretern besetzt sind,

etwa 70 Prozent aller MDK-Geschäfts- führer Krankenkassenvertreter sind,

nach einer Publikation von Frau Nüch- tern aus dem Jahre 2011 Ärzte beim MDK

TARIFVERHANDLUNGEN

Die hohe Arbeitsbelastung der Ärztinnen und Ärzte wird nach Ansicht des Marburger Bundes von Arbeitgeberseite ignoriert (DÄ 4/2015:

„Kommunale Krankenhäuser: Bislang keine An- näherung in Tarifrunde“).

Realitätsfern

Und alle Jahre wieder findet das gleiche Ritual statt: Verbesserung der Arbeitsbe- dingungen, mehr Gehalt, weniger Bereit- schaftsdienste, mehr Urlaub . . . Die For- derung des Marburger Bundes nach mehr Gehalt geht am Kern des Problems vorbei angesichts der Tatsache, dass bis heute für jeden Tag Freizeitausgleich nach Bereit-

B R I E F E

Referenzen

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