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Archiv "Pflege: „Zu kurz gegriffen“" (08.01.2001)

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Barmer

Budget reicht – angeblich

Die größte Krankenkasse in Deutschland hat 65 Millionen Verordnungen analysiert und meint, es sei genug Geld da.

D

er Kollektivregress für Ärzte soll- te abgeschafft werden, weil er undifferenziert auch diejenigen trifft, die wirtschaftlich verordnen. Das hat Dr. med. Eckart Fiedler Mitte De- zember bei einem Arzneimittel-Sympo- sium der Barmer in Berlin gefordert.

Der Vorstandsvorsitzende sagte, statt- dessen solle man das Verordnungsver- halten über arztgruppenbezogene Richt- größen prüfen und im Einzelfall Re- gresse verhängen.

Fiedler bewertete eine Analyse von 65 Millionen Arzneimittelverordnun- gen für Versicherte der Barmer im Wert von 4,8 Milliarden DM. Sie stammen aus der Zeit von August 1999 bis Juli 2000. Ergebnis: „Bei einer rationalen und effizienten Verordnungsweise aller Ärzte reicht das Budget aus, um auch innovative Arzneimittel verordnen zu können.“ Unter dem Strich ließen sich rund 15 Prozent der Ausgaben einspa- ren, also etwa 800 Millionen DM. Die

„Problemfelder“:

❃ Die Ärzte verschreiben noch zu wenig Generika. „100 Prozent wer- den nicht erreichbar

sein, aber 90 Prozent wäre ein realisti- sches Ziel“, glaubt er. Prof. Dr. rer. nat.

Gerd Glaeske vom Zentrum für Sozial- politik der Univer- sität Bremen sah das ähnlich. Omeprazol zum Beispiel sei nach den Humanin- sulinen der umsatz- stärkste Wirkstoff unter allen Präpara- ten, die Barmer-Ver- sicherte einnahmen.

Dafür wurden 68,5 Millionen DM auf-

gewendet. 64 Prozent der Omeprazol- Verordnungen entfielen auf Generika.

Betrüge ihr Anteil 90 Prozent, ließen sich 12 Millionen DM sparen.

❃ Für Medikamente, die nach den Arzneimittel-Richtlinien nicht mehr zulasten der Gesetzlichen Krankenver- sicherung (GKV) verschrieben werden dürfen, hat die Barmer im entsprechen- den Zeitraum rund 110 Millionen DM ausgegeben.

❃ Durch eine stärkere Zurückhal- tung bei Me-too-Präparaten ließen sich 260 bis 320 Millionen DM sparen, eben- so bei „fraglich wirksamen, unnötigen, aber teuren Medikamenten“. Glaeske führte als ein Beispiel Beloc Zok an.

Hier werde eine Salzvariante genutzt, um über ein neues Patent die Festbe- tragsregelung für den Wirkstoff Meto- prolol zu unterlaufen. Diese Marke- tingstrategie sei erfolgreich. Nur ein Drittel des gesamten GKV-Umsatzes von 387 Millionen DM mit diesem Wirkstoff entfalle auf Generika.

Druck durch Innovationen

Dr. med. Jürgen Bausch hingegen lobte, das Bemühen der Ärzte um eine ratio- nale Arzneimittelversorgung sei ables- bar, zum Beispiel am jüngsten „Arznei- verordnungs-Report“ (von Schwabe und Paffrath herausgegeben). Gerade der Kollektivregress hindere Ärztinnen und Ärzte jedoch an einer rationalen Medikation. „Es gibt nicht nur stille Ra- tionierung, sondern offene“, sagte der Vorsitzende der Kas- senärztlichen Verei- nigung Hessen mit Hinweis auf eine Studie über den dor- tigen Budgetverlauf 1999. Manches er- rechnete Einsparvo- lumen sei zudem rein virtuell. Es ändere auch nichts daran, dass durch neue Präparate ein uner- hörter Druck auf den Budgets liege. Als ein Beispiel nannte Bausch die Tumorne- krosefaktor-Inhibito-

ren. Rie

P O L I T I K

A

A16 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 1–2½½½½8. Januar 2001

Pflege

„Zu kurz gegriffen“

Pflegeorganisationen kritisieren Gesetzentwürfe.

F

ür „nur bedingt geeignet“, die Situa- tion in der Pflege zu verbessern, hält die Aktion gegen Gewalt in der Pflege (AGP) die Entwürfe zum Pflege- Qualitätssicherungsgesetz und Heim- bewohnerschutzgesetz. Das Bundeska- binett hatte diese Anfang November auf den parlamentarischen Weg ge- bracht. In den Entwürfen werde nicht deutlich, wie die gesetzlichen Regelun- gen tatsächlich eingehalten und die er- forderlichen Verbesserungen in der Pflege herbeigeführt werden sollen, kri- tisiert die AGP.

So seien eine unterbesetzte Heim- aufsicht und der Medizinische Dienst der Krankenkassen nicht in der Lage, die Qualität der etwa 8 000 Alten- und 2 900 Behinderten-Einrichtungen wirk- sam zu kontrollieren. Die AGP fordert deshalb eine Verdoppelung des Perso- nals. Auch müsste mehr Pflegepersonal eingestellt werden. Besonders mangele es an qualifizierten Fachkräften.

Jede Einrichtung sollte mindestens einmal im Jahr kontrolliert werden, for- dert die AGP. Diese Prüfungen müssten jederzeit angemeldet und unangemel- det erfolgen können. Unangemeldete Kontrollen sieht der Gesetzentwurf zwar prinzipiell vor. Doch nachts sind diese nur möglich, wenn tagsüber nicht stichprobenartig überprüft werden kann. Das Bundesgesundheitsministe- rium setzt vielmehr auf die Eigenver- antwortung der Pflegeselbstverwal- tung. Qualität könne nicht von außen

„hineinkontrolliert“ werden.

Der Entwurf des Pflege-Qualitätssi- cherungsgesetzes verpflichtet die Ein- richtungen ferner, Leistungs- und Qua- litätsvereinbarungen zu treffen und Nachweise darüber vorzulegen. Lei- stungs- und Preisvergleichslisten sol- len auch den Verbrauchern ausgehän- digt werden. Die Pflegekassen werden angehalten, sich an Beratungsangebo- ten zu beteiligen und Pflegeschulun- gen im häuslichen Umfeld vorzuneh-

men. ER

Egal woher eine Studie stammt – rein rechnerisch scheinen die Arzneimittel- budgets ausreichend. Das ergab auch eine Untersuchung der Barmer. Die Ärz- te halten das für Theorie.

Abbildung: Barmer

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