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Archiv "Arzneimittelpreise: Geheimniskrämerei" (18.07.2011)

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A 1582 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 28–29

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18. Juli 2011 wert) bewertet wurde, endete in

Turku die Studie mit dem Therapie- ende am achten Tag. Auffällig sind die Wahl des Antibiotikums sowie die unterschiedliche Dosierung und Behandlungsdauer.

Die Gründe für die Primärbehand- lung mit Augmentin® beziehungs- weise Augmentan® und die unter- schiedliche Dosis beziehungsweise verlängerte Behandlungsdauer werden jedoch im Text nicht be- gründet.

In ihren Schlussfolgerungen sind beide Autorengruppen zurückhal- tend und weisen nur auf den statis- tisch positiven Effekt der antimikro- biellen Behandlung hin, empfehlen

aber weitere Studien, um die Kin- der, die antibiotisch zu behandeln sind, exakter zu erfassen.

Die Studienergebnisse belegen die Effektivität der Antibiotikagabe ebenso wie die erhöhte Durchfall - rate. Sie haben aber keine Konse- quenzen für die hierzulande übliche antibiotische Primärbehandlung der AOM bei Kindern im Alter von sechs bis 23 beziehungsweise bis 35 Monaten mit Amoxicillin 80 bis 90 mg/kg/Tag in zwei bis drei ED für fünf bis sieben Tage. Eine Überle- genheit von Amoxicillin-Clavulanat belegen sie nicht.

Literatur bei dem Verfasser

Prof. Dr. med. Helmut Helwig, 79117 Freiburg

NIC HTR AU CHER SCHUTZ

Die Länderkompe- tenz für Rauchver- bote in der Gastro- nomie hat zu einem Flickenteppich von Regelungen geführt (DÄ 19/2011: „Außer Kontrolle“ von Petra Bühring).

Bevormundung

Der Titel Ihres Beitrages „Außer Kontrolle“ war so schön provokativ, dass ich sofort zu lesen begann, was da außer Kontrolle gerät. Und siehe da: Es ist der Mensch, der außer Kontrolle des Staates gerät, weil es kein flächendeckendes Rauchverbot in unserem Lande gibt. Es drängte sich mir – übrigens seit 25 Jahren Nichtraucherin – wieder einmal die Frage auf: Wie viel Kontrolle braucht der Mensch, eine Gesell- schaft, ein Staat?

Hat der Staat überhaupt das Recht, so weit in die persönliche Entschei- dungsfreiheit einzugreifen? Natür- lich hört die eigene Freiheit dort auf, wo sie die der anderen ein- schränkt. Das betrifft aber nicht nur die Bürger unseres Landes, sondern auch die Damen und Herren in Ber- lin, die Vorschriften und Gebote er- lassen.

Ich bin gegen das generelle Rauch- verbot, weil ich denke, dass ein Ver- bot das Problem nicht wirklich löst und weil mir andererseits der Ein-

griff in die persönliche Freiheit in diesem Falle zu weit geht, was auch wieder eine ganz eigene Dynamik entwickelt. Der Erfolg des Ganzen ist also sehr fraglich. Das sehe ich gerade als Arzt so sehr eng, denn ich praktiziere täglich die Wahrung des Respekts vor der Entschei- dungsfreiheit meiner Patienten und verfolge dennoch und dadurch das Therapieziel – unter Einbeziehung des Patienten.

Beim Rauchverbot wird meines Er- achtens der Nichtraucherschutz nur vorgeschoben, eigentlich will man die rauchenden Sünder erziehen.

Denn niemand muss in ein Rau- cherlokal gehen, wenn er nicht will, ebenso wie niemand in eine laute Disco gehen muss, wenn er nicht will. Und wo will man bitte mit der Bevormundung der Bürger aufhö- ren? . . .

Da müsste man Gerichte verbieten mit mehr als 2 000 Kalorien, eben- so Weißbrot als Darmkrebsrisiko Nummer eins abschaffen, Alko- holverbot aussprechen, die PC- Nutzungszeiten per Stromabschal- tung limitieren, Autos kontingen- tieren und bei Spitze 50 km/h ab- riegeln und Motorräder verbieten.

Ach ja, und in der Disco gibt es nur noch leise Hintergrund-chill- out-Musik. Wäre sicher gesünder für alle . . .

Ich rate meinen gefäßkranken Pa- tienten weiterhin vom Rauchen ab, verbiete es aber nicht, sondern über-

C U C

D t b n F R ( Kontrolle“von Petra

lasse ihnen die Entscheidung. Das stärkt deren Eigen- und Fremdver- antwortung. Ein Erwachsener kann das nämlich entscheiden, wenn er will. Vorausgesetzt, man gibt ihm die Freiheit dazu. Und siehe da: Es nutzt!

Man muss es nur erst mal wollen.

Und zwar beide Seiten.

Dr. Jeanette Noppeney, MVZ Gefäßchirurgie, 90429 Nürnberg

A RZNEIMITTELPREI SE

Ein Vertragsarzt ver- suchte vergeblich, Licht ins Dunkel der Rabattverträge zu bringen (DÄ 13/

2011: „Randnotiz:

Geheimnis-Krämer“

von Heike Korzilius).

Geheimniskrämerei

Die Empörung des Allgemeinarztes Martin G. über die Intransparenz der Rabattverträge ist nur zu gut nachvollziehbar. Die Erklärungen der Krankenkassen, keine Zahlen über die mit der Pharmaindustrie ausgehandelten Rabattverträge preiszugeben, als auch die Ver- schwiegenheit der Hersteller, ist fa- denscheinig und inakzeptabel.

Diesbezüglich sind Bundes-KV und Ärztekammer ebenfalls „lame ducks“. Die untereinander ausge- handelte Geheimniskrämerei dient wohl ausschließlich dazu, die teils exorbitanten Gewinnmargen zu ver- schleiern. Unsere derzeitigen Ge- sundheitspolitiker haben offensicht- lich auch kein Interesse an einer Offenlegung der Rabattverträge, verstehen sich doch zu viele dieser Politiker als Pharmalobbyisten, ein- schließlich des Gesundheitsminis- ters. Regressgefährdete Kollegen sollten auf eine genaue Offenle- gung der ausgehandelten Rabatte der von ihnen angeblich fehlverord- neten Medikamente pochen. Mit Pauschalen, die bei einer Auffällig- keit vom Verordnungsvolumen ab- gezogen werden, würde ich mich gegebenenfalls nicht zufrieden ge- ben.

Dr. med. Jörn Pankow, 24939 Flensburg E

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B R I E F E

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