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Archiv "Haftpflicht: Relationen nicht gewahrt" (06.11.1998)

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A-2798 (6) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 45, 6. November 1998

S P E K T R U M LESERBRIEFE

Einkommen

Erfahrungen bei Tarifverhandlungen mit einem Krankenhausträger:

Abkoppeln vom BAT?

Aufgrund einer Stellenan- zeige im DÄ bewarb ich mich im August 1998 für eine Assi- stenzarztstelle in einer neu eingerichteten Fachklinik . . . Die Rehaeinrichtung liegt landschaftlich idyllisch an der Müritz . . .

Weniger idyllisch war je- doch das Gespräch mit der Verwaltung beziehungsweise die Frage der Honorierung:

Die Vergütung sollte durch einen „Haustarif“ geregelt werden, der deutlich unter BAT-Ost lag. Nach sechs Jah- ren Studium, zwei Jahren Be- rufserfahrung, Privatinvesti- tionen von mehreren Monats- gehältern für Fortbildungen (Fachkunde Rettungsmedi- zin, Sonographie, Strahlen- schutz, Lungenfunktions-, EKG-, LZEKG-, Sonokurse, Kursreihe Allgemeinmedizin [240 Stunden], Akupunktur, Naturheilverfahren, Chiro- therapie usw.) wurde mir ein Gehalt angeboten, welches dem einer ungelernten Kin- dergärtnerin im ersten Lehr- jahr entspricht. Unnötig zu erwähnen, daß davon auch die Unterbringung gezahlt werden sollte.

Als Krankenhausbetriebs- gesellschaft dieser Einrich- tung zeichnet – ein Narr, der Böses dabei denkt – ein kirch- licher Träger verantwortlich.

Wie so oft erscheinen die Prä- fixe christlich und sozial in Tariffragen als eine contra- dictio in itiones. Sollte so ein

Tarifgebaren weiterhin wider- standslos hingenommen wer- den, müssen wir uns wohl mit dem Leitspruch belgischer Ordensschwestern begnügen:

„Unser Lohn ist, daß wir die- nen dürfen . . .“

Steffen Grüner, Lange Straße 53, 49080 Osnabrück

Haftpflicht

Zu dem Beitrag „Spektakuläre Pro- zesse sind die Ausnahme“ von Alexandra Endres in Heft 38/1998:

Relationen nicht gewahrt

Nach Aussage der DBV- Winterthur-Versicherungen sind Entschädigungshöhen im sechsstelligen Bereich, al- so ab einhunderttausend DM, bereits Extremfälle.

Angesichts der Entschädi- gungsleistungen in den USA für ähnlich gelagerte Fälle und angesichts der Tatsache, daß im Falle des unbefugten Abdrucks einer Fotografie ei- nes armen Möchtegernpro- minenten in einer Zeitung ebenfalls sechsstellige Ent- schädigungsbeträge anfallen können, kommt mir unsere Rechtsprechung und die außergerichtliche Entschädi- gungsregulierungspraxis we- gen sogenannter ärztlicher Kunstfehler geradezu rück- ständig vor. Hier scheinen die Relationen überhaupt nicht mehr gewahrt.

Im gleichen Artikel wird dann weiterhin die Aussage getroffen, daß die Meßlatte seit langem zu Lasten der Ärzte und zugunsten der Pa- tienten verschoben würde.

Briefe zur Wahl

Der Redaktion ist kurz vor und nach der Bundestags- wahl eine ganze Reihe von Leserbriefen zugegangen, die sich zum Teil mit der Berichterstattung zur Wahl, zum anderen Teil auch mit Äußerungen aus der Ärzteschaft zugunsten der einen oder anderen Richtung beschäfti- gen. Allein schon aus technischen Gründen – die Vor- laufzeit für unsere Leserbriefseiten beträgt etwa zwei Wochen – konnten wir solche Briefe nicht zeitgerecht plazieren. Wir haben deshalb grundsätzlich darauf ver- zichtet, „Wahl-Leserbriefe“ zu veröffentlichen. DÄ

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Dabei ist aber offensichtlich der rechtlich vergleichsweise simple Sachverhalt außer acht gelassen worden, daß zum Beispiel jeder autofah- rende Normalbürger jeder- zeit zu einer Entschädigung herangezogen werden kann, ohne daß ihm ein Verschul- den überhaupt nachgewiesen werden kann. Man spricht in diesem Zusammenhang von der sogenannten Gefähr- dungshaftung, aus der man sich als Autofahrer so gut wie überhaupt nicht heraussteh- len kann . . .

Peter Burkard, Versiche- rungsberatender Rechtsbei- stand, Kastanienallee 16, 64839 Münster

Ausweg: Beamtentum

Grund für die Misere um die steigenden Haftpflichtfäl- le und sonstigen Ungerechtig-

keiten, die Ärzten zuneh- mend widerfahren, dürften zwei Dinge sein:

Die massiv infiltrative Wirkung halbaufklärerischer und sensationslüsterner Mas- senmedien auf eine Bevölke- rung, die einerseits gehörig den Rotstift zu spüren be- kommt, während ihr gleich- zeitig immer neue medizini- sche Fata Morganen offeriert werden.

Die durch zahlreiche Lügengerüste gestützte Farce der ärztlichen Berufsfreiheit, die den Arzt Anbieter einer freien Dienstleistung sein läßt, was er nie und nimmer sein dürfte. Ein reines Pos- senspiel, veranstaltet, um den Staat weitgehend aus der Pflicht zu nehmen, für die Ge- sundheit seines Volkes die Verantwortung zu tragen.

Orientiert sich der Arzt- beruf nicht an der Berufsfrei-

heit nach Artikel 10 des Grundgesetzes, sondern am Allgemeinwohl – was den Tatsachen viel eher entsprä- che –, und würde er dem- entsprechend nach Artikel 33 GG unter die Ausübung ho- heitsrechtlicher Befugnisse fallen, so wäre zumindest die Gefahr immer weiter steigen- der Haftpflichtfälle relativ schnell gebannt. Der Arzt als Beamter oder staatlich Ange- stellter wäre dann wohl weit- gehend von der Geißel der Haftpflicht befreit, denn es entschiede sich ganz schnell, wer da jeweils im Recht oder Unrecht wäre und wer Scha- denersatz (vom Staat) bekä- me oder nicht.

Anders herum: Welcher Richter würde wohl gerne Anbieter einer freien Dienst- leistung sein wollen? Mit Ver- laub, man stelle sich einmal vor, wie dann die Zahl der Ju-

stizirrtumsprozesse in die Höhe schnellen würde.

Dr. med. Hans-Dieter Kreis, Elisabethstraße 24, 57578 El- kenroth

Spekulative Gründe

So richtig die sachliche In- formation über die Zunahme von Kunstfehler-Prozessen ist, so spekulativ und tenden- ziös sind die dafür angegebe- nen Gründe. Wie lange müs- sen wir uns noch das Ge- schwafel von Ärztefunk- tionären – die ja teilweise kei- nen Patienten mehr kennen – über die sogenannte Überla- stung der Ärzte anhören? Ich gehe davon aus, daß die mei- sten Ärzte ihren Beruf ge- wählt haben, weil sie sich von den Bedürfnissen der Kran- ken und nicht von Arbeits- zeitgesetzen leiten lassen. Im so gelobten Land Amerika ist

A-2799 Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 45, 6. November 1998 (7)

S P E K T R U M LESERBRIEFE

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A-2800 (8) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 45, 6. November 1998

S P E K T R U M LESERBRIEFE

die Zahl der Prozesse noch erheblich größer.

Prof. Dr. med. R. Körfer, Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen, Klinik für Thorax- und Kardiovas- kularchirurgie, Georgstraße 11, 32503 Bad Oeynhausen

Arzneimittel

Zu dem Kongreßbericht „Arzneimittel in der Schwangerschaft und Stillzeit“

von Prof. Dr. med. Bruno Müller-Oer- linghausen in Heft 21/1998:

Aufklärungsbedarf

Daß das Thema „Arznei- mittel in der Schwangerschaft und Stillzeit“ bisweilen doch die ihm zukommende Beach- tung findet, begrüßen wir aus- drücklich. Die unzureichende Datenlage bezüglich Risiko und Nutzen von Arzneimit- teln während der Schwanger- schaft ist schließlich seit Jah- ren bekannt und kritisiert worden. Seit 1995 wird in München das Projekt PEGA- SUS (Prospektive Erhebung der Gabe von Arzneimitteln während der Schwanger- schaft und zur Sicherheit des Kindes) durchgeführt, bei dem mit prospektiv erhobe- nen Arzneimittelanamnesen Risiko und Nutzen der Arz- neimitteltherapie in der Schwangerschaft untersucht werden. Es zeigt sich, daß der überwiegende Teil der Frauen (98 Prozent) in der Schwangerschaft Medika- mente verwendet, im Durch- schnitt vier bis fünf verschie- dene Präparate. Inzwischen ist 1997 in Magdeburg ein zu PEGASUS analoges Projekt angelaufen. Ersten Analysen zufolge nehmen hier 87 Pro- zent aller schwangeren Frau- en im Durchschnitt fünf ver- schiedene Medikamente ein.

Unverständlicherweise wurde die Folsäureprophyla- xe auf dem Symposium offen- bar mit keinem Wort erwähnt.

Hier besteht enormer Auf- klärungsbedarf. In randomi- sierten Studien wurde gezeigt, daß die perikonzeptionelle Gabe von Folsäure das Risiko für Neuralrohrdefekte um mehr als die Hälfte senken

kann. Mehrere medizinische Fachgesellschaften empfehlen daher seit 1994, daß alle Frau- en im gebärfähigen Alter 0,4 mg Folsäure pro Tag (bei einer vorangegangenen Schwanger- schaft mit Neuralrohrdefekt 4 mg pro Tag) einnehmen sol- len (Der Frauenarzt 9/94 : 1 007), und zwar spätestens vier Wochen vor bis zirka acht Wochen nach Konzeption.

Obwohl diese Empfehlungen nun schon seit vier Jahren vor- liegen, war in München nur von sechs Prozent, in Magde- burg nur von acht Prozent der Frauen eine Folsäureprophy- laxe in adäquater Form durch- geführt worden.

Prof. Dr. med. Joerg Hasford, Dr. Cornelia Irl, Forschungs- projekt PEGASUS, IBE, Universität München, Mar- chioninistraße 15, 81377 München, Prof. Dr. med.

Volker Steinbicker, Monito- ring-Zentrum zur Erfassung der Häufigkeit von Fehlbil- dungen und Anomalien, Sachsen-Anhalt, Otto-von Guericke-Universität, Hal- berstädter Straße 13, 39112 Magdeburg

Seehofer

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Kri- senmanager mit Meriten“ von Norbert Jachertz in Heft 41/1998:

Geschmacklos

Ausgerechnet dem Mann ein publizistisches Denkmal auf Seite eins des zentralen Presseorgans der deutschen Ärzteschaft zu setzen, der in sechs allzu langen Jahren nicht müde wurde, für eben- dieselbe neue Schikanen aus- zuarbeiten, halte ich für ge- schmacklos. Krokodilstränen über ein undankbares Amt zu verlieren hilft hier nicht wei- ter, denn ein solches haben alle Vertragsärzte auch inne.

Durch den bei Seehofer ange- priesenen Kenntnisreichtum zeichnet sich Herr Jachertz, was die Situation des nieder- gelassenen Durchschnittsarz- tes betrifft, jedenfalls nicht aus.

Dr. Hans-Erich Singer, Am Sommerkeller 14, 91734 Mit- teleschenbach

Peinlich

Ihr preisender Nachruf auf Herrn Minister Seehofer ist vor allem peinlich. Herr See- hofer wird in der Öffentlich- keit in Erinnerung bleiben durch sein wohlgemutes Wort vom „Ärztepack“, durch seine erfolgsarmen und ungerech- ten Kostenregulierungsversu- che und durch den Raubzug (gleich Wegnahme durch Ge- walt) bei den Versicherten.

Man sollte nicht durch solche Lobpreisungen den Nachfolger zu ähnlichem Ver- halten animieren.

Dr. med. Gerd Biron, Taxöl- dern, Schwandner Weg 10, 92439 Bodenwöhr

Passivrauchen

Zu dem Leserbrief „Diskussion nüch- terner führen“ von Dr. rer. pol. Man- fred Körner in Heft 39/1998:

Auf der Linie der Tabakindustrie

. . . In dem Brief wird zu meinem Erstaunen pauschal die fachliche Kompetenz der Mitglieder der MAK-Kom- mission, der Experten der WHO und der EPA ange- zweifelt. Angesichts der Tat- sache, daß der Verfasser des Leserbriefs selbst kein medi- zinisch/naturwissenschaftli- cher Experte ist und seine Ar- gumentation völlig auf der Li- nie der Tabakindustrie liegt, ist die Vermutung sehr nahe, daß das Schreiben von der Ta- bakindustrie lanciert worden ist. Gerade nach der Auf- deckung derartiger Praktiken in Science, Nature und JNCI ist dieser Verdacht unaus- weichlich . . .

Dr. Paul-Anton Runge, Ärzt- licher Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e.V., Lan- desverband Nord, Postfach 303625, 20312 Hamburg

Logisch?

Vielleicht kann man sich der Frage, ob Tabakrauch in die MAK-Liste gehört, mit schlichter Logik nähern: Un- ter den mehr als 4 000 Sub-

stanzen, die im Tabakrauch zu finden sind, sind mehr als 40 krebserregend und viele andere, bereits in geringen Konzentrationen, gesund- heitsschädlich.

Darf man es einem Men- schen wirklich zumuten, sich acht Stunden am Tag an ei- nem Arbeitsplatz aufzuhal- ten, an dem in nicht genau quantifizierbarer Menge ein Schadstoffgemisch aus 3,4- Benzpyren, Naphthalin, Ar- sen, Formaldehyd, DDT, Polonium 210, Cadmium, Blei u. v. a. freigesetzt wird, nur weil die Beweisführung der Gesundheitsschädlichkeit aufgrund des sehr langen Beobachtungszeitraums von mehreren Jahrzehnten und der Unmöglichkeit, das Aus- maß der Passivrauchexpositi- on über einen so langen Zeit- raum konstant zu halten, außerordentlich schwierig ist?

Handelte es sich bei dem Schadstoffgemisch nicht um Tabakrauch, sondern um ir- gend etwas anderes, so würde es kein Arbeitgeber wagen, seine Mitarbeiter einem sol- chen Gesundheitsrisiko aus- zusetzen!

Dr. med. Christiane Blass, Deutsche Lungenstiftung e.V., Podbielskistraße 380, 30659 Hannover

Bonus-Vertrag

Zu dem Beitrag „Arzneimittel-Verein- barung Brandenburg: KV zahlt Kas- senärzten gestaffelten Bonus“ von Dr. Sabine Glöser in Heft 37/1998:

Vertrauensverlust

Sie berichten über den von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Branden- burg mit den Ortskranken- kassen (OKK) abgeschlosse- nen, umstrittenen „Bonus- Vertrag“. Demnach soll etwa die Hälfte des bei der ver- tragsärztlichen Verordnung eingesparten Betrages der KV zur Verteilung an die Ver- tragsärzte überwiesen wer- den. Vor elf Jahren hat die Vertreterversammlung der KV Bayerns meinem Antrag,

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A-2802 (10) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 45, 6. November 1998

S P E K T R U M LESERBRIEFE/BÜCHER

einen „Bonusvertrag“ mit den bayerischen OKK nicht abzuschließen, mit großer Mehrheit zugestimmt.

Jeder Arzneimittelbonus wird nach meinem Verständ- nis die Vertragsärzte in den Augen ihrer Patienten kor- rumpieren, weil diese den Eindruck gewinnen müssen, daß der Arzt an „ihren“ Arz- neiverordnungen spart, um eine höhere Vergütung zu er- halten.

Wenn alle oder die mei- sten Vertragsärzte ihre Ver- ordnungen einschränken, nützt auch ein Arztwechsel dem Patienten nichts. Eine geringe Verbesserung des si- cherlich ungenügenden Kas- senhonorars wird also durch einen Vertrauensverlust bei den Patienten erkauft. Jede schematische und mathema-

tische Obergrenze für alle Praxen der gleichen Fach- gruppe, wie die vorgeschla- genen 25 Prozent über dem Durchschnitt, wird den un- terschiedlichen Praxisstruk- turen nicht gerecht. In den letzten vier Jahren meiner kassenärztlichen Tätigkeit habe ich bei den Ersatzkas- sen den Arzneimitteldurch- schnitt um mehr als 40 Pro- zent überschritten, weil der Anteil älterer Patienten über 60 Jahre in meiner Praxis doppelt so hoch war wie im Durchschnitt. Deshalb konn- te ich sieben aufeinanderfol- gende Kassenanträge auf ei- nen Arzneimittelregreß schon in der ersten Prüfungsinstanz abwehren.

Dr. med. Friedrich Kolb, Bu- cher Straße 11, 90419 Nürn- berg

Labor

Zu dem Leserbrief „Unsitte“ von Dr. med. Rainer Lutz in Heft 39/1998:

Der Laborarzt bleibt auf der Strecke

. . . Dem Brief kann ich, als niedergelassener Laborarzt, nur beipflichten. Nur sieht der Kollege die Angelegenheit nicht in vollem Umfang: Es wird nirgends die Frage ge- stellt, wie es einem Laborarzt geht, der nicht am O1-O3- Handel teilnimmt – er wird schlicht boykottiert. Außer- dem ist von garantierten Punktwerten im Bereich O3 mit Sicherheit keine Rede.

Vielmehr sind die Punktwerte inzwischen in meinem Be- reich unter die Fünf-Pfen- nig-Grenze abgefallen. Ab- staffelungen und ärztlich kaum sinnvolle Begrenzun- gen, wie bei den Antikörper- Bestimmungen, kommen hin- zu. Auch mit den schönsten und modernsten Automaten lassen sich hier keine Gewin- ne machen. Das ganze System ist nur dadurch erklärbar, daß die Industrie (warum wohl?) in Vorlage tritt und beispiels- weise die Automaten gratis aufstellt. Hinzu kommt, daß

in vielen Bereichen klinische Fachärzte inzwischen Einsen- delabors betreiben. Auf der Strecke bleibt also nicht nur, wie der Kollege zu Recht schreibt, die Qualität der Selbstverwaltung, sondern der Laborarzt im alten Sinne, der nicht Zahlenwerte liefert, sondern Diagnosen, und als Arzt tätig ist und nicht als Techniker. Er wird durch die Hintertür abgeschafft. Wir Laborärzte sind dabei nur die ersten, die diese Entwicklung zu spüren bekommen. Alle klinisch tätigen Ärzte, die La- borleistungen benötigen, wer- den diese in Zukunft bei indu- strienahen Großlabors bezie- hen müssen; als „Verursa- cher“ der zugehörigen Kosten wird man mit Sicherheit auf sie zurückgreifen, nur daß die Leistung eben nicht mehr von einem ärztlichen Kollegen er- bracht wird. Daß die Versor- gung der Patienten schon heu- te unter dieser Entwicklung leiden muß, ist ebenfalls er- gänzend nachzutragen. Das, was Kollege Lutz in seinem Brief ankündigt, dürfte also nicht nur auf das O1, sondern auf das gesamte ärztliche La- bor anzuwenden sein.

Dr. med. habil. K. Bauer, Berliner Promenade 17, 66111 Saarbrücken

H. D. Becker, G. Burg, D.

Lanzius., S. Meaume, G. B.

Stark, W. Sterry, L. Téot, K.-G.

Werner, K. Wolff (Hrsg.): Hand- lungsleitlinien für die ambu- lante Behandlung chronischer Wunden und Verbrennungen.

Blackwell Wissenschafts-Verlag, Berlin, Wien u. a., 1998, 163 Sei- ten, broschiert, 48 DM

Ein gelungener Wurf ist diese kompakte Übersicht zum Thema „Behandlung chronischer Wunden“. Hier stellen kompetente Autoren und internationale Experten eine Handlungsleitlinie vor, die sowohl dem erfahrenen wie auch dem unerfahrenen Behandler konkret weiterhilft.

Venöse und venös-arteriell gemischte Ulcera, diabetisch- neuropathisch und neuropa- thisch-angiopathisch gemisch- te Fußulcera, dekubitale Ge- schwüre sowie Verbrennun- gen ersten und zweiten Gra- des sind Gegenstand sorgfälti- ger Leitlinien mit Vorschlägen zu ihrer praktischen Umset-

zung, einer hinreichenden Darstellung der Möglichkei- ten interaktiver Verbandsma- terialien und Beachtung der traditionellen Verfahren. Ihre Abrundung erfährt die Schrift durch einen sorgfältigen und kurzen Blick in die molekular- chemische Zukunft, Darstel- lung der Probleme von kerati- nozytären Verfahren in der Wundtherapie sowie Berück- sichtigung der komplexen Pa- tienteninteraktionen.

Hilfreich sind die am Ende eines jeden Themas plazier- ten zusammenfassenden Info- seiten. Der Leser wird fest- stellen, daß hier Leitlinien der Diagnostik und Therapie zu- sammengestellt wurden, de- nen nichts hinzugefügt wer- den muß und die – nach aller vorsichtigen Vorausschau – auch in naher Zukunft keiner wesentlichen Korrektur be- dürfen.

Manuel Eugen Cornely, Düsseldorf

Die neue Folge des „ARD-Ratgebers: Gesundheit“im Ersten Deutschen Fernsehprogrammam 7. November,ab 17 Uhr,befaßt sich mit vier Schwerpunktthemen: Schnar- chen, Hyposensibilisierung, Schwitzen und Meningitis.

In der vom Bayerischen Rundfunk (Redaktion: Michael Müller) produzierten Sendung geht es um Alltagsmolesten und häufig zu beobachtende gesundheitliche Störungen:

Chronisches Schnarchen kann gesundheitsgefährdend sein.

Die häufigsten Ursachen: zu schweres Essen, Alkoholge- nuß, verstopfte Nase, Übergewicht, vergrößerte Mandeln, Polypen, verkrümmte Nasenscheidewand oder eine Kie- ferfehlbildung. In der Sendung wird über die Entstehungs- ursachen des Schnarchens informiert und über probate Abhilfemaßnahmen diskutiert.

Das Thema „Hyposensibilisierung“ ist zwar im Herbst und im Winter relativ randständig, dennoch will die Sen- dung darauf hinweisen, daß rechtzeitig vor Pollenallergien oder Heuschnupfen hyposensibilisiert werden sollte. Es wird danach gefragt, wie erfolgreich die Sensibilisierung wirkt und wie langfristig sie durchgeführt werden muß.

Im letzten Teilbeitrag der Sendung wird über Meningi- tis berichtet, eine Krankheit, die vor allem bei Kindern und Jugendlichen häufig auftritt. Zwei Elterninitiativen starteten im Oktober und im November eine Informati- onskampagne. In mehr als 80 Städten wird über die Er- krankung aufgeklärt. Auch darüber detaillierte Infos, vor allem über die Symptome der verschiedenen Spielarten

der Gehirnhautentzündung. EB

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Dermatologie

Kompakte Übersicht

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