Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 110|
Heft 16|
19. April 2013 A 743N
icht erst seit Inkrafttreten des neuen Patienten- rechtegesetzes am 26. Februar ist der Arzt/die Ärztin gesetzlich verpflichtet, den kranken Menschen über geplante Untersuchungen, Therapien, deren Risi- ken und auch mögliche Alternativen zu informieren.Die Aufklärungspflichten des Arztes wurden darin le- diglich explizit festgeschrieben, so dass der „sprechen- den Medizin“ auch formal ein höherer Stellenwert zukommt . „Nur eine Atmosphäre der Aufmerksamkeit erlaubt es dem Patienten, seine Bedürfnisse zu äußern.
Zudem ist es unstrittig, dass die Art der Arzt-Patienten- Kommunikation über den Erfolg oder das Scheitern einer Behandlung mitentscheidet“, sagte die Vorsitzen- de der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM), Prof. Dr. med. Elisabeth Märker-Hermann, beim Jahreskongress in Wiesbaden. Auch sei es eine Selbstverständlichkeit, dass die ärztliche Beratung nicht durch wirtschaftliche oder persönliche Interessen (fehl-)geleitet werden dürfe.
Doch die Realität sieht vielfach anders aus. Nieder- gelassene und klinisch tätige Ärzte stehen nicht nur un- ter ökonomischem, sondern auch unter massivem zeit- lichem Druck. Laut Arztreport 2010 der Barmer-GEK haben sie für jeden Patientenkontakt im Mittel gerade einmal acht Minuten zur Verfügung. Das ist nicht viel angesichts einer hochtechnisierten Medizin, multimor- biden Patienten und tief eingreifenden, erklärungsbe- dürftigen Therapieformen. Hinzu kommt, dass schät- zungsweise 60 Prozent der Patienten vorab im Internet nach Gesundheitsinformationen suchen. Das stellt den Behandler vor weitere Herausforderungen: Einerseits begegnet der Patient ihm mehr „auf Augenhöhe“, an - dererseits soll er die Fülle an Informationen aus unterschiedlichsten (und nicht immer seriösen) Quellen bewerten. Für die Wiesbadener Rheumatologin Mär- ker-Hermann stellt die gute Kommunikation „einen Grundpfeiler der Medizin“ dar. Die DGIM begrüße daher , dass die ärztliche Gesprächsführung 2012 als Ausbildungs- und Prüfungsgegenstand in die Appro - bationsordnung aufgenommen worden sei.
Diese Einschätzung teilt auch die Deutsche Gesell - schaft für Chirurgie (DGCH). In einer Pressemeldung im Vorfeld des Jahreskongresses Ende April in Mün- chen heißt es: „Nach dem neuen Patientenrechtegesetz müssen auch Chirurgen intensiver als bisher aufklären und informieren.“ Eine maßgebliche Änderung sei, dass die Kommunikation mit dem Patienten und der individuelle Patientenwille stärker als bisher bei der ärztlichen Entscheidung im Mittelpunkt stehen müsse.
„Nach den Diskussionen um falsche Anreize zur Men- genausweitung und unnötige Indikationsstellung ist das Arzt-Patienten-Gespräch ein unerlässlicher Schritt, um das Vertrauen des Patienten zu gewinnen“, sagt DGCH- Generalsekretär Prof. Dr. med. Hans-Joachim Meyer.
Nur so könne der Arzt auch die individuellen Bedürf- nisse und Wünsche des Patienten respektieren.
Allerdings sei bislang nicht geklärt, wie Ärzte den zusätzlichen Aufwand für ausführlichere Patientenge- spräche in der Klinik bewerkstelligen könnten. Sonst ginge dies zwangsläufig zulasten der chirurgischen Kerntätigkeit – des Operierens. „Hier benötigen wir zusätzliche Ressourcen“, fordert Prof. Dr. med. Claus- Dieter Heidecke, Chirurgische Arbeitsgemeinschaft Qualität und Sicherheit der DGCH.
Reden ist also Gold, aber noch nicht goldwert.
ARZT-PATIENTEN-KOMMUNIKATION
Reden ist Gold, aber . . .
Dr. med. Vera Zylka-Menhorn
Dr. med. Vera Zylka-Menhorn Ressortleiterin Medizinreport