erstrangigen Konditionen lei- stet, wird der Zinsvorteil auf- gezehrt. Generell sollte eine privat genutzte Immobilie nur in Ausnahmefällen über Lebensversicherungsmittel finanziert werden. Bei dieser Finanzierungsform bleibt nämlich die Restschuld im- mer auf der Höhe, die an- fänglich aufgenommen wur- de. Daraus folgt, daß das Zinsänderungsrisiko hier am größten ist. Momentan befin- det sich Deutschland in einer ausgeprägten Phase niedriger Zinsen. Steigt der Zins stark an, so trifft das Zinsände- rungsrisiko den mit Hilfe ei- ner Lebensversicherung fi- nanzierenden Bauherrn auch noch in 20 Jahren in voller Kredithöhe. Der Bauherr, der regelmäßig getilgt hat, hat dann nur noch einen Bruchteil des ursprünglichen Kredits; er fährt insofern deutlich besser.
Versteuerung
Die Argumente der Versi- cherungsunternehmen in be- zug auf Steuerfreiheit und Verdopplung der Versiche- rungssumme sind zudem mit Vorsicht zu genießen. Die Diskussion um die Versteue- rung von Zinsen aus Lebens- versicherungen ist hinläng- lich bekannt; die Versteue- rung auch dieser Zinsen wird sich mittelfristig der Staat nicht nehmen lassen. Fakt ist ferner: Bei einer privaten Im- mobilienfinanzierung muß die Belastung aus Zins und Tilgung dem versteuerten Einkommen entnommen werden. Jede Mark, die zur Tilgung eingesetzt wird, redu- ziert unmittelbar die Höhe der Restschuld und damit der Zinsen. Insofern ist es besser, Sollzinsen einzusparen, als deutlich niedrigere Haben- zinsen (vielleicht) steuerfrei einzunehmen.
Auch die Absetzbarkeit der Lebensversicherungs- beiträge als Vorsorgeaufwen- dungen ist vor dem Hinter- grund der sich ständig ver- schärfenden steuerlichen Ge- setzgebung langfristig keine
sichere Sache. Und wer hat bei den knapp bemessenen Vorsorgeaufwendungen in unserem Land überhaupt noch „Luft“ dafür? Fazit: Es gibt unzweifelhaft Finanzie- rungen, bei denen der Einsatz einer Lebensversicherungsfi- nanzierung in Frage kommt.
Aber man sollte eine solche Entscheidung gut überlegen.
Ass. Jürgen Fegbeitel, Unternehmensberater
Vorzieheffekt zu erwarten
Der Wohnungssektor ist der Bereich, der von der ge- planten großen Steuerreform am stärksten betroffen ist. In kaum einem anderen Wirt- schaftszweig hat das Steuer- recht einen so starken Einfluß auf die Investitionen wie im Wohnungsbau. Diese Auffas- sung hat vor kurzem erneut das Bonner Städtebauinstitut (ifs) vertreten und in diesem Zusammenhang an Bundes- tag und Bundesrat appelliert, den Wohnungspolitikern grö- ßeren Einfluß bei der Neuge- staltung einzuräumen.
Von der Abschaffung der degressiven Abschreibung nach § 7 Abs. 5 EStG sind nach Schätzung des Instituts etwa 80 000 bis 100 000 (frei- finanzierte) Mietwohnungen unmittelbar betroffen, was aber nicht bedeute, daß eine solche Zahl von Wohnungen auch tatsächlich nicht gebaut werde. Zunächst sei in diesem und im nächsten Jahr – so lan- ge noch die alte Regelung gel- te – mit einem Vorzieheffekt zu rechnen, auf den dann ein entsprechender Einbruch fol- ge. Nicht zu unterschätzen sind nach Ansicht des Insti- tuts außerdem die psychologi- schen Auswirkungen, die sich kaum quantifizieren ließen.
Bei einer lang anhaltenden öffentlichen Diskussion wür- den nicht nur Investoren am Mietwohnungs-, sondern auch am Eigentumsmarkt verunsichert, obwohl sich die Investitionsbedingungen für sie objektiv nicht oder nur we- nig verschlechtert hätten. WZ A-1823 Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 26, 27. Juni 1997 (63)
V A R I A IMMOBILIEN