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Archiv "Umweltzonen: Nicht in Nürnberg" (03.04.2009)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 14⏐⏐3. April 2009 A657

B R I E F E

KRANKENHAUSALLTAG

Ein Stationsarzt ver- weist einen alten Mann, der ihm nach Dienstschluss eine Frage stellen möch- te, auf seine Sprech- stunde (DÄ 7/2009:

„Auf dem Klinikflur“ von Heinz Stüwe).

Ergänzung

Es ist 16.50 Uhr. Dr. D. eilt zu seinem Arztzimmer, um sich umzuziehen.

Bis spätestens 17.00 Uhr muss er sei- ne Kinder vom Kindergarten abho- len. Eigentlich wäre seine Arbeitszeit bereits um 16.15 Uhr beendet gewe- sen, so hätte er sogar noch Zeit für ei- nen Einkauf gehabt. Leider begann Fr. A. in Zimmer 105 um 16.00 Uhr akut Blut zu erbrechen. Sie musste notfallmäßig versorgt werden.

Anschließend musste Dr. D. noch die aktuellen Laborwerte seiner Patien- ten (er war der einzige Arzt auf der Station) kontrollieren und gegebe- nenfalls sich daraus ergebende An- ordnungen treffen. Die Ergebnisse der CT-Untersuchungen zur Metasta- sensuche musste er noch Fr. B. mit- teilen. Jetzt blieb ihm kaum noch Zeit. Als ihn der Angehörige einer Patientin auf dem Flur ansprach und um ein Gespräch bat, verwies er freundlich auf seine Sprechzeiten. An die Möglichkeit einer Bezahlung der geleisteten Mehrarbeit dachte er gar nicht mehr, die elektronische Zeiter- fassung hatte ihn um 16.20 Uhr so- wieso schon automatisch ausgeloggt.

Dr. Maya Dieckvoss,Kapitän-Zander-Straße 12, 27576 Bremerhaven

Richtig reagiert

. . . Im „wohl formulierten Leitbild“

des Krankenhauses werden die Pati- enten zu Kunden, über die Mitarbei-

ter wird kein Wort verloren. Mit ho- hem persönlichem Einsatz versorgt der Stationsarzt seine Patienten und absolviert nebenbei in seiner Freizeit kostenpflichtig Weiter- und Fortbil- dung. An besagtem Nachmittag sollte er vermutlich auch noch mit seinem akut erkrankten Kind zum Kinder- arzt, der Termin liegt extra in der Abendsprechstunde, damit er ihn nach Arbeitsende noch wahrnehmen kann. In dieser Situation reagiert er in der als „abschreckend“ geschilderten Szene absolut nachvollziehbar rich- tig: Er lehnt ein Gespräch ab und ver- weist auf eine reguläre Sprechstunde innerhalb seiner Arbeitszeit. Es wäre wünschenswert, den Arzt gerade im DÄ nicht als Störfaktor in einem „an- genehmen Umfeld“ zu diskreditieren, sondern als das zu würdigen, was er im Gesundheitssystem ist: ein menschlicher Leistungsträger, über dessen Ressourcen jedoch nicht un- begrenzt verfügt werden kann.

Dr. med. Christian Weißer,

Schutterlindenbergstraße 25, 77933 Lahr

Anrecht auf Privatleben

. . . Ich bin seit sechs Jahren als As- sistenzärztin in der Inneren Medizin tätig und kenne Situationen, wie die geschilderte, aus meinem täglichen Alltag. Die Situation wird in dem Artikel so geschildert, als habe der Stationsarzt weder Zeit noch Lust zu Angehörigengesprächen nach Dienstende. Tatsache ist aber, dass wir Stationsärzte trotz ausgeschil- derter Zeiten zur Tag- und Nachtzeit Angehörigengespräche führen müs- sen und dies auch tun. Ich selbst habe oft genug abends um 20 Uhr noch mit Angehörigen gesprochen.

Aber auch als Arzt hat man Anrecht auf ein Privatleben, auch als Arzt kann man nach Ende der regulären Arbeitszeit einen Termin haben, so-

dass man das Krankenhaus tatsäch- lich unter Zeitdruck verlassen muss, und sei es, weil man selbst einen Arzttermin hat. Ich halte daher ei- nen Verweis auf die Sprechzeiten durchaus für legitim und nicht „ab- schreckend“. Bei kritisch kranken Patienten, Tumorerstdiagnosen oder Ähnlichem wird sich jeder Stations- arzt die Zeit nehmen, mit den An- gehörigen zu sprechen. Man muss jedoch auch kritisch sagen, dass die Erwartungshaltung vieler Patienten und Angehöriger immer weiter steigt. Ich bin schon in Zivilklei- dung von Angehörigen auf die Toi- lette verfolgt worden, die ein Ge- spräch mit mir wollten . . . Viele Angehörige haben aufgrund ihrer eigenen Arbeitszeiten keine Mög- lichkeit zu den Sprechstunden zu kommen, erwarten dann aber von dem behandelnden Stationsarzt, dass er auch drei Stunden nach Ende der Arbeitszeit für ein Gespräch zur Verfügung steht, obwohl man be- reits am Vortag telefonisch lange gesprochen hat . . .

Johanna Fennekohl,Clemensstraße 64, 53225 Bonn

UMWELTZONEN

Es gibt erste positive Effekte, doch zuver- lässige Messergeb- nisse fehlen (DÄ 6/

2009: „Nutzen weiterhin umstrit- ten“ von Christina Schuster).

Nicht in Nürnberg

In dem oben genannten Beitrag über Umweltzonen führen Sie unter an- derem auch die Stadt Nürnberg in der Liste der Städte auf, die 2009 ei- ne Umweltzone eingeführt haben.

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

Das Leser-Forum

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A658 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 14⏐⏐3. April 2009

B R I E F E

Diese Information trifft nicht zu.

Wir haben die Einführung einer Umweltzone ausgesetzt, da wir an- dere Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung für wirksamer halten. Weiterhin er- scheint uns die starke Fokussierung des Artikels auf den Feinstaub un- zureichend. Bei Erörterung der Luftgüteverhältnisse ist das gesamte Spektrum der mit Grenzwertrege- lungen versehenen Schadstoffe im Blick zu behalten. Unter den in Deutschland gegebenen Rahmenbe- dingungen bedeutet dies, dass eine eingehende Bewertung der Sachlage zumindest für Feinstaub, Stickstoff- dioxyd und Ozon erforderlich ist. In Nürnberg sind bisher die heute gül- tigen Grenzwertregelungen für Feinstaub stets eingehalten worden, wohingegen punktuell Überschrei- tungen des für Stickstoffdioxyd gül- tigen Jahresmittelwerts festgestellt wurden. Ebenso traten in den Außenbereichen Überschreitungen des sogenannten am Schutz der Ve- getation orientierten AOT-Werts der Ozonkonzentration auf. Eine wesentliche Verbesserung der Luft- güteverhältnisse wird sich nur durch erhebliche Einschränkungen der Emissionen erreichen lassen, z. B.

durch eine Reduzierung des Indivi- dualverkehrs, Steigerung des An- teils emissionsfreier Mobilität und rasche Modernisierung der Fahr- zeugflotte hin zu verbrauchs- und emissionsarmen Fahrzeugen.

Dr. Peter Pluschke,Stadt Nürnberg, Umweltreferat, Hauptmarkt 18, 90403 Nürnberg

Wirksamkeit ist zu überprüfen

Keine Überschreitung der Fein- staubgrenzwert im Jahre 2008 in Berlin und ein deutlicher Rückgang der Überschreitungen in Köln. Der Artikel offenbart die Widersprüch- lichkeit der Diskussion um den Nut- zen von Umweltzonen. Einerseits wird darauf hingewiesen, dass die beobachtete Verbesserung der Luft- qualität eher wetterbedingt denn Folge der eingeführten Umweltzo- nen ist, andererseits fordern Vertre- ter der Ärztekammern des Bundes und Niedersachsens ihre Auswei- tung. Anscheinend haben metereolo-

gische Faktoren einen deutlich größeren Einfluss auf Feinstaubkon- zentrationen in Innenstädten als ver- kehrsbeschränkende Maßnahmen.

Dies erscheint auch nicht unlogisch, da doch andere Feinstaubquellen in- nerhalb und außerhalb einer Um- weltzone nicht beschränkt werden, wie Haushalte, Industrie, Reifen- und Bremsabrieb, Schiffstransporte, Zugverkehr oder Schüttgutverla- dung etc. Eine verlässliche Zuord- nung der Staubquellen würde die Überlegungen, wo Feinstaubredukti- on wirklich sinnvoll ist, deutlich erleichtern. Messwerte von Umwelt- ämtern zumindest können nicht zwi- schen den Quellen differenzieren, wie richtigerweise im Bericht aus- geführt wird. Die einzuhaltenden Feinstaubgrenzwerte sind mithilfe

der Weltgesundheitsorganisation auf der Basis umfangreicher wissen- schaftlicher Studien zu gesundheitli- chen Wirkungen abgeleitet worden.

Die Grenzwerte beinhalten also schon gesundheitliche Aspekte, an- dernfalls würden sie auch keinen Sinn ergeben . . . Es ist schon ver- wunderlich, dass bei Einführung der Umweltzonen keine Überlegungen erfolgt sind, wie eine Wirksamkeit dieser Maßnahme belegt werden kann . . . Die Überprüfung der Wirk- samkeit ist also zu fordern, aber bitte mit wissenschaftlich geeigneten Me- thoden und Instrumentarien.

Literatur beim Verfasser

Dr. Michael Spallek,

Europäische Forschungsvereinigung für Umwelt und Gesundheit im Transportsektor e.V., Thielallee 69, 14195 Berlin

INSULINTHERAPIE

Zusammenfassung einer Neuauswer- tung des Diabetes Control and Compli- cations Trials (DCCT) (DÄ 6/2009: „Intensi- vierte Insulintherapie ist nicht überlegen“ von Ernst Chantelau).

Irreführend

Chantelaus Darstellung einer Publi- kation (Diabetes 2008; 57: 995–

1001) über die statistische Neube- rechnung einiger Daten des für die Behandlung des Typ-I-Diabetes hochrelevanten Diabetes Control and Complication Trials (DCCT) ist irre- führend und tendenziös. Worum geht es? Aus einer 1995 veröffentlichten Analyse der Retinopathiedaten der

DCCT (Diabetes 1995; 44: 968–83) wurde seinerzeit abgeleitet, dass bei Vergleich von Patientenkohorten der konventionell und intensiviert be- handelten Studiengruppen, die je- weils identische mittlere HbA1c- Werte hatten, das Retinopathierisiko in den konventionell behandelten Gruppen höher war, d. h. dass die in- tensivierte Insulintherapie einen zu- sätzlichen Effekt unabhängig vom HbA1czu haben schien. Eine Er- klärung für diesen Effekt ließ sich schon damals aus den Daten nicht ableiten, insbesondere keine signifi- kanten Unterschiede in den 7-Punkt- Blutzuckertagesprofilen. Diese Da- ten waren offenbar das Ergebnis ei- nes statistischen Irrtums, wie jetzt in der Publikation eingeräumt wird.

Damit ändert sich aber nichts bezüg- lich der Beurteilung der intensivier- ten Insulintherapie für die klinische Praxis:

Die intensivierte Insulintherapie (ICT) führt im Vergleich mit der konventionellen Insulintherapie (CT) zu einer deutlichen HbA1c-Senkung, die erreichten HbA1c-Werte sind er- heblich und hochsignifikant unter- schiedlich (7,2 vs. 9,1 Prozent!).

Dieser HbA1c-Unterschied be- dingt relevante und hochsignifikante Differenzen in Inzidenz und Progres- sion von Retinopathie und Nephro- pathie. Diese Unterschiede sind fast Briefe, die die Redaktion per E-Mail erreichen, werden

aufmerksam gelesen. Sie können jedoch nur veröffent- licht werden, wenn sie ausdrücklich als „Leserbrief“

bezeichnet sind. Voraussetzung ist ferner die vollständige Anschrift des Verfassers (nicht nur die E-Mail-Adresse).

Die Redaktion behält sich ohne weitere Mitteilung vor, E-Mail-Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen sollen,

zu kürzen.

E-MAIL

Referenzen

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