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Archiv "Rabattverträge: Unerwünschte Nebenwirkungen" (23.11.2007)

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A3222 Deutsches ÄrzteblattJg. 104Heft 4723. November 2007

P O L I T I K

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s war eine weitere, aber wohl nicht die letzte Runde in ei- nem hart geführten Kampf. Den Gong dazu hatte die AOK mit der zweiten Ausschreibungsrunde ihrer Rabattverträge bereits Mitte des Jahres geläutet. Mitte November nun mussten die Ortskrankenkassen einen ernsten Rückschlag ein- stecken. Denn nicht für alle damals ausgeschriebenen 83 Wirkstoffe kön- nen sie jetzt vertraglich ausgehan- delte Rabatte präsentieren. Zum Ärger der Ortskrankenkassen hat die Vergabekammer des Bundeskar- tellamts in der letzten Woche einen Großteil der Verträge für nichtig er- klärt, nachdem bei der Vertragsver- gabe nicht berücksichtigte Pharma- hersteller beim Bundeskartellamt eine Prüfung des Ausschreibungs- verfahrens eingefordert hatten. Pro- blemlos über die Bühne gingen da- mit lediglich 17 Rabattverträge.

Kleine Hersteller fürchten Verdrängung vom Markt

Vor allem kleine und mittelständi- sche Generikahersteller hatten bei einem Großteil der von der AOK ausgeschriebenen Rabattverträge auf eine Nachprüfung gepocht. Sie fürchten, durch umfangreiche Ra- battverträge, an denen sie nicht be- teiligt sind, vom Markt gedrängt zu werden. Während bei der ersten AOK-Ausschreibung für Nach- ahmerprodukte fast ausschließlich kleinere Generikahersteller den Zu- schlag erhalten hatten, kamen mit ratiopharm, HEXAL, Roche Phar- ma, sanofi-aventis und STADA- pharm bei den nun abgeschlossenen Verträgen auch die „Klitschkos“ der Generikabranche zum Zuge. Damit festigen die Branchenschwerge- wichte ihre marktbeherrschende Stel- lung, sind doch rund ein Drittel aller GKV-Mitglieder bei den Ortskas-

sen versichert. „Wettbewerb“, kriti- siert man beim Deutschen Gene- rikaverband, der vor allem kleine und mittelständische Unternehmen vertritt, „braucht Wettbewerber.

Denn nicht das Ende eines Patents, sondern der Wettbewerb ermöglicht es, dass die Medikamentenpreise sinken“, so der Hauptgeschäftsfüh- rer des Verbandes, Dr. Dietmar Buchberger.

Nach Auffassung des Deutschen Generikaverbands handelt es sich bei den Krankenkassen um öffentli- che Auftraggeber und somit bei den Rabattausschreibungen um öffent- liche Aufträge. Entsprechend müss- ten das Vergaberecht angewandt und die Rabatte europaweit ausge- schrieben werden. So, sagt Buch- berger, sei ein Mittelstandsschutz gewährleistet. Bei Ausschreibungen könnten über „Teil- und Fachlose“

die Zuschläge auf viele verschiede- ne Pharmahersteller verteilt werden.

Nachdem wenige Tage zuvor die Vergabekammer Düsseldorf die AOK als öffentlichen Auftraggeber eingestuft hatte, kam nun auch die zweite Vergabekammer des Bundeskartellamts zum gleichen Schluss. Es handele sich bei den Rabattverträgen um öffentliche Auf- träge, „weil sie bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise Rahmenverein- barungen zur Beschaffung von Arz- neimitteln für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen dar- stellen“. Die Verträge, so die Ver- gabekammer, regelten nicht nur Rabatte der pharmazeutischen Un- ternehmer, sondern enthielten auch gegenseitige Leistungs- und Ver- gütungsverpflichtungen. Kranken- kassen seien dementsprechend nicht nur als „Abrechnungsstellen“ einzu- stufen – vielmehr würden die Kas- sen durch die Vergabe der Rabatt- verträge den „Beschaffungsbedarf“

für ihre Versicherten steuern. Bei der AOK sieht man das ganz anders.

„Wir kaufen doch keine Arzneimit- tel“, sagt Dr. Christopher Hermann.

Er ist der stellvertretende Vorstands- vorsitzende der AOK Baden-Würt- temberg und zugleich bundesweiter Verhandlungsführer der AOK bei den Rabattverträgen. Die AOK über- nehme lediglich Teile der Kosten für die Versicherten. Anstelle der Kas- sen entschieden vielmehr Ärzte und Apotheker darüber, welches Medi- kament ein Patient erhalte.

Gerichte sollen für Klarheit sorgen

Bei der AOK ist man über die Ent- scheidung beim Bundeskartellamt nicht erfreut. Eine gerichtliche Aus- einandersetzung sei dadurch unaus- weichlich, heißt es in einer Presse- mitteilung. Die Vergabekammer bringe unnötige Verzögerungen ins Geschehen. „Hier müssen die Ge- richte schnell für Klarheit sorgen“, so Hermann. Sollten die Verträge nicht wie geplant Anfang nächsten Jahres in Kraft treten, koste das die AOK-Versicherten – bezogen auf einen Arbeitstag – bis zu zwei Mil- lionen Euro.

Einig sind sich AOK und Deut- scher Generikaverband hingegen bei der Beurteilung von Rabattver- trägen über ein gesamtes Sortiment, die von den meisten Kassen außer- halb des AOK-Systems abgeschlos- sen wurden. „Das ist ein wettbe- werbszerstörender Weg der Markt- abschottung“, kritisiert Hermann.

Ähnlich sieht man es bei den klei- nen Generikaherstellern. Bei sol- chen Sortimentsverträgen könnten kleinere und mittlere Unternehmen schlicht nicht mithalten.

Der Bundesverband der Pharma- zeutischen Industrie und der Ver- band Forschender Arzneimittelher-

RABATTVERTRÄGE

Unerwünschte Nebenwirkungen

Mehr als eine Milliarde Euro wollten die Ortskrankenkassen in den kommenden zwei

Jahren mit neuen Rabattverträgen sparen. Doch die Bundesvergabekammer hat

einen Großteil der Verträge für nichtig erklärt. Nun sollen die Gerichte entscheiden.

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steller haben sich deswegen an die Euorpäische Kommission gewandt.

Dort scheint man Verständnis für die Bedenken zu haben. Mitte Okto- ber hat die Kommission die erste Stufe eines Vertragsverletzungsver- fahrens gegen die Bundesrepublik eingeleitet. In einem „Letter of In- tent“ wird die Bundesregierung zur Stellungnahme aufgefordert.

Der Politik dürfte das nicht gele- gen kommen. Sie scheint zunächst Erfahrungen sammeln und abwarten zu wollen – auch wenn man nicht überall mit den Folgen der Rabatt- verträge glücklich ist. „Es gibt eine Vielzahl von Verträgen und bisher wenig Transparenz. Die Patienten bekommen dauernd anders ausse- hende Medikamente“, sagt der Uni- onsabgeordnete Dr. med. Hans Ge- org Faust. Dennoch will Faust vor- erst nicht nachbessern. „Wir haben eine relativ hektische Gesetzgebung im Arzneimittelbereich. Jetzt müs- sen wir erstmal in Ruhe gucken, wie Rabattverträge wirken.“ Einen Mit- telstandsschutz brauche es bei ei- nem Wettbewerb mit transparentem, ordnungsgemäßem Ablauf seiner Meinung nach nicht.

Teil der Konsolidierung des Marktes

Auch sein Fraktionskollege Dr.

Wolf Bauer will erstmal in Ruhe die Lage analysieren. „Die AOK hat be- reits angekündigt, gegen die Ent- scheidung der Vergabekammer des Bundeskartellamts zu klagen. Be- vor dieses Verfahren nicht abge- schlossen ist, macht es keinen Sinn, über weitere gesetzgeberische Maß- nahmen zu diskutieren.“

Für Prof. Dr. med. Karl Lauter- bach, den Gesundheitsexperten der SPD-Bundestagsfraktion, hingegen gehören die Schwierigkeiten man- cher Hersteller zu einer Konsolidie- rung des Marktes: „Unternehmen, die die Nachfrage nicht bedienen können, werden aus dem Markt ausscheiden. Andere Unternehmen werden ihre Kapazitäten auswei- ten“, erklärte Lauterbach gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Ziel des Marktes sei eine effiziente Versor- gung, nicht der Erhalt der kleinsten

Pharmahersteller. n

Timo Blöß

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s klang fast wie ein Schreckensszenario aus einem Hollywood-Film: In Zeiten von elek- tronischer Gesundheitskarte (eGK), Lauschangriffen, der Meldepflicht bei selbst verschuldeten Krankheiten und der Bedrohung der Freiberuflich- keit wähnt der NAV-Virchow-Bund die Grundrechte einer freien Ärzte- schaft ausgehebelt und befürchtet, dass die Überwachung durch den Staat noch zunimmt. Wie die nieder- gelassenen Ärzte und Ärztinnen die- ser Situation entgegentreten wollen, wurde auf der Hauptversammlung des NAV-Virchow-Bundes am 16. und 17. November in Berlin diskutiert.

Dr. med. Klaus Bittmann, seit ei- nem Jahr Bundesvorsitzender des NAV, erwartet in den nächsten Jah- ren eine „Renaissance der freien Ärzteverbände“: „Die Ärzteschaft braucht neue Perspektiven, die ihr die Selbstverwaltung – allen voran das KV-System – nicht bieten kann.

Statt die Interessen der Ärzte zu ver- treten, fungiert die Selbstverwal- tung als Ordnungsbehörde, die staatlich gewünschte Einschränkun-

gen in der Berufsfreiheit an die Ärz- te weitergibt.“ Dadurch werde der eigentlich schöne Arztberuf immer unattraktiver, sagte Bittmann. Dabei sei eine starke Selbstverwaltung wünschenswert, die den Ärzten die Bürokratie vom Hals halten könne.

Als fachübergreifender Verband ist für Bittmann der NAV gefordert, Chancen zu erkennen und aufzuzei- gen. Es sei dringend erforderlich, dass der Verband, der derzeit 12 000 Mitglieder zählt, mit anderen freien oder Berufsverbänden kooperiere.

Man wolle so die Macht einer „An- bietergemeinschaft gegen die Macht der Krankenkassen als Leistungs- einkäufer“ verstärken. Insbesondere geht es Bittmann darum, dass der NAV den Einfluss gewinnt, die Ein- führung von Wahltarifen der Kran- kenkassen regional oder auf Bundes- ebene zu begleiten: „Hier liegt die einzige Flexibilisierung eines Versi- cherungseinheitsbreis und eine der wenigen Chancen im Sinne einer Subsidiarität.“

In seiner Rede erinnerte Bitt- mann auch an die Ärzteproteste des

BUNDESHAUPTVERSAMMLUNG DES NAV-VIRCHOW-BUNDES

Ärzte wollen sich das Heft nicht aus der Hand nehmen lassen

Die Ärzteschaft muss mit Einschränkungen ihrer Freiheiten leben. Auf der Hauptversammlung suchte der NAV-Virchow-Bund nach Lösungen, um sich der Macht der Politik und der Krankenkassen entgegenzustellen.

Fotos:Georg J.Lopata

Auf der Hauptversammlung des NAV-Virchow-Bundes wurde in diesem Jahr über die Einschnitte in die Freiheiten der Ärzte diskutiert.

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vergangenen Jahres. Bei der Ärzte- schaft habe sich ein Gefühl der Machtlosigkeit breitgemacht, da das bekämpfte GKV-Wettbewerbsstär- kungsgesetz (GKV-WSG) trotzdem zum 1. April dieses Jahres in Kraft getreten sei. „Die Proteste haben nichts gebracht“, betonte Bittmann,

„aber sie haben die Politik irritiert.“

Bittmann erklärte weiter: „Dieses GKV-WSG in Verbindung mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz verändert die Versorgungsland- schaft schneller als vermutet.“ Kli-

niken und Investoren gründeten Medizinische Versorgungszentren, fachärztliche Praxen seien bedroht durch die Öffnung der Kliniken für die ambulante Versorgung schwerer Erkrankungen.

Die Freiberuflichkeit erhalten

Von einem immer wieder geforder- ten kompletten Systemausstieg rät der NAV allerdings eher ab. Derweil geht es den niedergelassenen Ärzten vor allem darum, ihren Status als Freiberufler zu erhalten. „Die Ar- beit des Arztes wird immer mehr von außen bestimmt. Dass Ärzte im- mer noch als Freiberufler gelten, mutet unter diesen Umständen wie ein schlechter Witz an!“, empörte sich Bittmann.

Um den Freiheitswillen der Ärz- teschaft zu unterstreichen, wurde in diesem Jahr der Präsident der Bun-

desärztekammer, Prof. Dr. med.

Jörg-Dietrich Hoppe, im Rahmen der Hauptversammlung mit der Kaspar-Roos-Medaille des Verban- des ausgezeichnet. Der NAV wür- digte damit Hoppes Verdienste „als oberster Repräsentant der deutschen Ärzteschaft, der das Bild des Arztes als Heiler und Wissenschaftler glaubwürdig, integer und sympa- thisch verkörpert“, so Bittmann in seiner Laudatio. „Im Spannungsfeld des ärztlichen Berufsbildes zwi- schen Ethik und Markt streitet Prof.

Dr. Jörg-Dietrich Hoppe – seiner humanistischen Bildung verpflich- tet – kühl, sachlich und präzise in der Art, aber kompromisslos in der Sache, unbeirrt für die Freiberuf- lichkeit des Arztes und für die Frei- heit der Ärzteschaft.“

Arztbild wird sich verändern

In seiner Rede stimmte Hoppe Bitt- mann weitgehend zu. „Das Arztbild wird sich in Zukunft immer mehr verändern. Es ist ein Unterschied, ob man als Patient in eine unpersön- liche 08/15-Institution geht oder in eine vom Arzt persönlich eingerich- tete Praxis“, betonte der Bundesärz-

tekammerpräsident. „Wir müssen dafür sorgen, dass Ärzte, die als ihr eigener Chef arbeiten, wirklich frei- beruflich tätig sind. Nur so kann die persönliche Patienten-Arzt-Bezie- hung möglich sein.“ Daniel Bahr, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, sieht allerdings die Möglichkeit, in die Freiberuflichkeit zu gehen, für jun- ge Ärzte schwinden. Er betonte, dass gerade sie angesichts der poli- tischen Rahmenbedingungen nicht mehr vor die Wahl gestellt, sondern in ein Angestelltenverhältnis ge- drängt würden. Da es auch immer mehr Ärztinnen gebe, steige zudem der Bedarf an Halbtagsstellen. Hier fand Hoppe eine Ergänzung nötig:

Es sei wichtig, dass der Arzt der Problemlöser des Patienten bleibe und nicht in Zukunft die Probleme seines Chefs löse.

Neben der Freiberuflichkeit sieht der NAV durch die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung auch die Schweigepflicht des Arztes durch die Politik bedroht. Bittmann kritisierte heftig Versuche, das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Ver- hältnis auszuhebeln und die ur- eigene ärztliche Berufsfreiheit zu beschneiden. Prof. Dr. med. Harald Mau, NAV-Landesvorsitzender Ber- lin-Brandenburg und Direktor der Klinik für Kinderchirurgie an der Berliner Charité, nannte die Aus- höhlung der ärztlichen Schweige- pflicht eine „Frechheit“, vor allem, weil die Abgeordneten des Bundes- tags sich selbst von der Abhörreg- lung ausnähmen. Bittmann sieht in den geplanten gesetzlichen Rege- lungen allerdings nicht nur Ein- schnitte in die Freiheiten der Ärzte:

„Die gesamten Freiheiten der Bun- desbürger werden beschnitten.“

Deutlich positionierte sich der Verband gegen die derzeitige Syste- matik der elektronischen Gesund- heitskarte. Durch die Telematik werde die Freiheit des Ärztestandes ebenfalls bedroht. „Politiker ma- chen aber nicht gesund, das machen die Ärzte“, protestierte Dr. med. En- no Giencke, Delegierter des NAV- Landesverbandes Niedersachsen.

Dr. med. Ulrich Oesingmann, Präsi- dent des Bundesverbandes Freier Berufe, wies darauf hin, dass man sich gerade in Bezug auf die eGK an Europa anpassen müsse. Bittmann betonte, es gehe nicht darum, die Er- rungenschaften der Telematik nie- derzuringen, der Staat nehme aber zu viel Einfluss.

Gleichzeitig wurde bedauert, dass die Ärzteschaft keine Verbündeten mehr in der Politik habe. Franz Knieps, der Abteilungsleiter Kran- kenversicherung im Bundesministe- rium für Gesundheit, und einige Ab- geordnete hatten dem NAV für die öffentliche Veranstaltung kurzfristig abgesagt. „Das zeigt mir, wo wir ste- hen“, betonte Dr. med. Hans-Martin Hübner, Vorsitzender des NAV-Lan- desverbandes Hessen und Mitglied des Bundesvorstandes. „Wir sind quasi nicht existent. Unsere Argu- mente werden nicht von denen gehört, die sie aber hören sollten.“ n Sunna Gieseke

Die Ärzteschaft braucht neue Perspektiven, die ihr die Selbstverwaltung nicht bieten kann.

Dr. med. Klaus Bittmann

Referenzen

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