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Archiv "Ortskrankenkassen: Für Vertragswettbewerb" (21.03.2003)

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ie AOK Baden-Württemberg, Stuttgart, prognostiziert, die Ge- sundheitsreform und der zuneh- mende Leistungswettbewerb würden eine Marktbereinigung beschleunigen und in Baden-Württemberg die Zahl der Kassen auf vier reduzieren. Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden- Württemberg, Roland Sing, hält nichts von einem auf die Kassenarten be- grenzten Wettbewerb. Vielmehr sollten alle Krankenkassen miteinander kon- kurrieren. Auch zwischen den Lei- stungserbringern müssten über einen verstärkten Vertragswettbewerb Pro- duktivitätsfortschritte erzielt und die noch vorhandenen Rationalisierungs- reserven mobilisiert werden.

Für gleich gerichtete wettbewerbli- che Rahmenbedingungen sollten die rechtlichen Voraussetzungen geschaf- fen werden, damit die Krankenkassen den Leistungsanbietern Paroli bieten können. Sing will nicht tolerieren, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts allein den Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung erfüllen und den Kostenträgern die Verträge und die Qualitätsinhalte „diktieren“. Neben und außerhalb der Kassenärztlichen Vereinigungen sollten kassenspezifi- sche Verträge mit einzelnen Leistungs- erbringern und Gruppen von Leistungs- trägern möglich sein. Deshalb müssten die Regelungen der §§ 63 ff. Sozial- gesetzbuch V revidiert werden. Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, künftig mehr Verträge über bestimmte qualitative Inhalte und Leistungsvor- aussetzungen sowie Hausarzttarife ab- zuschließen. Die Integrationsversor- gung, die im Gesundheitsreformgesetz 2000 verankert ist, müsse durch intelli- gentere Mechanismen und gesetzliche Regulative in Gang gesetzt werden.

Nachdrücklich befürwortet der AOK-Vorstandsvorsitzende die Um- stellung des Finanzierungsmischsystems der Krankenhäuser auf leistungsbezo- gene Fallpauschalen und Komplexver- gütungen. Diese könnten auch Pate für die Vertragsgebührenordnung EBM stehen. Bei begrenzten Krankenhaus- budgets sollte die im Gesetz verankerte Festpreisregelung auf eine Höchstpreis- vergütung umgestellt werden.

Leistungs- und Kostentransparenz

Im DRG-basierten Entgeltsystem sieht die Ortskrankenkasse Baden-Württem- berg eine Chance, künftig mehr Lei- stungsgerechtigkeit, mehr Transparenz über Betriebsvergleiche („Benchmar- king“) und die Durchleuchtung der internen Kostenstrukturen herbeizu- führen. Die Leistungserbringer (Kran- kenhäuser) dürften sich nicht auf der Basis des neuen Finanzierungssystems ausschließlich auf die ökonomische Ef- fizienz und Produktivitätssteigerung so- wie eine Patientenselektierung konzen- trieren. Aus der Sicht der Krankenkas- sen müssten die medizinische Qualität und die indikationsbezogene Leistungs- erstellung großes Gewicht erhalten.

Der Medizinische Dienst der Kranken-

kassen wird aufgefordert, darauf zu achten, dass die Patienten indikations- gemäß stationär versorgt werden. Kei- nesfalls dürften sie zu früh entlassen oder wie in einem Drehtüreffekt in kurzer Frist wegen ein und desselben Krankheitsbildes erneut eingewiesen werden.

Sing setzte sich für eine konsequente Entpolitisierung der Krankenhäuser, ei- ne Durchforstung des Pflichtleistungs- katalogs der GKV und eine Vertragsfle- xibilisierung ein. Es könne nicht ange- hen, dass kommunale Krankenhausträ- ger nur wegen ihrer Zuständigkeit für die stationäre Versorgung und wegen ei- nes übertriebenen Kompetenzstrebens Überkapazitäten vorhielten („Land- ratsdenkmäler“), sich aber aus der Fi- nanzierung immer weiter zurückziehen.

Die Krankenkassen versprechen sich von den ab 2005 (für das Jahr 2004) ge- mäß § 137 SGB V Abs. 1, Ziff. 6, letzter Satz, jährlich vorzulegenden Qualitäts- berichten der Krankenhäuser mehr Transparenz über das Leistungsangebot.

Dabei seien den Krankenkassen weit- reichende Kompetenzen eingeräumt worden. Auf der Basis der Qualitätsbe- richte und -kontrollen würden die Kas- sen im Sinne eines gesundheitlichen Verbraucherschutzes die Patienten in das geeigneteKrankenhaus empfehlen.

Die Krankenhäuser sollten sich in marktpolitisch attraktiven Leistungs- feldern positionieren. Bei Leistungen mit relativ geringen Fallzahlen müssten sich die Krankenhäuser vermehrt in Kapazitätsverbünden organisieren und enger kooperieren.

Das Pauschalentgeltsystem im Kran- kenhaus werde zu einer Konzentration, zu Fusionen, zu Spezialisierungen und zu einer Verweildauersenkung sowie ei- ner Bettenstillegung führen, prognosti- zierte Sing. Die Krankenkassen und die Versicherten sollten sich rechtzeitig auf die veränderten Marktkonstellationen und Leistungsangebote einstellen. Eine doppelte Vorhaltung vor allem von fachärztlichen Leistungen und Parallel- strukturen könnten die Kostenträger nicht mehr bezahlen.

Sing befürwortet schließlich eine er- weiterte institutionelle Öffnung der Kran- kenhäuser für eine erweiterte vor- und nachstationäre sowie teilstationäre Lei- stungserbringung. Dr. rer. pol. Harald Clade

Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 1221. März 2003 AA743

Ortskrankenkassen

Für Vertragswettbewerb

In Baden-Württemberg wird eine Kassenkonzentration erwartet. Der Wettbewerb unter den Kassen

und mit den Leistungsträgern wird zunehmen.

Foto:Matthias Ernst

Roland Sing, Vorstandsvor- sitzender der AOK Baden- Württemberg, auf dem 1. SRH-Forum

der SHR- Kliniken AG am 5. Februar

in Karlsruhe:

„Die Marktberei- nigung kommt.“

P O L I T I K

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