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it dem Fallpauschalengesetz (Ge- setz zur Einführung eines dia- gnoseorientierten Fallpauschal- systems in Krankenhäusern), das der Bundestag am 14. Dezember 2001 in zweiter und dritter Lesung beschlossen hat, werden die aus dem australischen System stammenden Diagnosis Related Groups ab 1. Januar 2003 zunächst frei- willig (optional), ab 1. Januar 2004 ver- pflichtend und flächendeckend für alle Krankenhäuser (mit Ausnahme der Psychiatrie) eingeführt. Die Systemum- stellung erfolgt in den ersten beiden Jahren budgetneutral, ab 2005 beginnt die zweistufige Konvergenzphase, die Ende Dezember 2006 endet, sodass ab 1. Januar 2007 der Routinelauf desneuen Kodierungs-, Gruppierungs- und Entgeltsystems startet. Mittelfristig (nach 2007) sollen bundesweite Basis- fallwerte festgelegt werden, damit bun- desweit einheitliche Festpreise einge- führt werden können. Rechtzeitig vor Beginn dieser Phase soll mit einem neu- en Gesetz der ordnungspolitische Rah- men bestimmt werden. Das Fallpau- schalengesetz sieht keine starre Deckelung der Ausgabenentwicklung für die stationäre Versorgung vor. Die Gesetzesregelungen beabsichtigen, so- wohl dem Ziel der Beitragssatzstabilität als auch dem medizinischen Versor- gungsbedarf Rechnung zu tragen. Im Mittelpunkt der Ausgabensteuerung stehen künftig nicht mehr Budgetab-
schlüsse, sondern die Preishöhe (Basis- fallwert), die auf der Landesebene ver- einbart wird, und die regelmäßige Über- prüfung und Fortschreibung der Lei- stungskalkulationen (Bewertungsrela- tionen). Bis Mitte 2002 sollen die deut- schen Relativgewichte vorliegen, damit diese rechtzeitig ab 2003 (freiwillig) und ab 2004 (verpflichtend) implementiert werden können.
Das Fallpauschalensystem wird zur- zeit durch die Selbstverwaltung (GKV- Spitzenverbände, PKV-Verband und Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.) erarbeitet und vorbereitet. Das System lehnt sich an das australische DRG- System an und wird an die deut- schen Krankenhausverhältnisse ange- passt. Das Leistungsspektrum soll ei- nen Katalog von 600 bis 800 Abrech- nungspositionen abbilden.
Durch einen vom Bundestagsaus- schuss für Gesundheit beschlossenen Änderungsantrag wurden in das Gesetz Regelungen zur Verbesserung der Ar- beitsbedingungen eingefügt. Mit einem Zweijahresprogramm sollen die Vor- aussetzungen zur Einhaltung der Ruhe- zeiten, zur Überführung von Bereit- schaftsdiensten in Schichtdienste und zum Abbau der Überstunden verbes- sert werden. Den Akutkrankenhäusern werden für das Jahr 2003 einmaligMit- tel in Höhe von rund 100 Millionen A bereitgestellt. 2004 kann noch einmal der gleiche Betrag eingesetzt werden, wenn ihn die Krankenhäuser selbst er- wirtschaften.
Der Bundesrat wird sich im zweiten Durchgang voraussichtlich am 1. Fe- bruar mit dem Gesetz befassen. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2003 in Kraft. Dr. rer. pol. Harald Clade P O L I T I K
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A14 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 1–2½½½½7. Januar 2002
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22000022
Krankenhäuser
Fallpauschalengesetz tritt 2003 in Kraft
Künftige Steuerung über Festpreise
´ TabelleC´
In den wichtigsten Leistungsbereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gab es im 1. bis 3. Quartal 2001 im Vergleich zum 1. bis 3. Quartal 2000 folgende Veränderungsraten je Mitglied (in v.H.):
GKV- GKV- GKV- Ostausgaben in v.H.
Bund West Ost der Westausgaben
je Versicherten
Ärztliche Behandlung 1,8 1,9 0,3 76,8
Zahnärztliche Behandlung 2,2 2,3 1,5 102,4
(ohne Zahnersatz)
Zahnersatz 3,1 2,6 5,5 92,7
Arzneimittel 11,1 10,6 13,5 114,4
Hilfsmittel 4,6 3,4 10,5 99,3
Heilmittel 5,5 4,3 13,0 75,9
Krankenhausbehandlung 0,9 0,5 2,5 102,7
Krankengeld 9,9 10,6 5,4 85,7
Fahrkosten 5,9 5,8 6,5 122,5
Vorsorge- und Rehamaßnahmen 2,1 2,1 2,0 82,3
Soziale Dienste/Prävention 7,9 9,0 3,2109,6
Häusliche Krankenpflege 1,6 –1,8 19,1 112,5
Leistungsausgaben insgesamt 3,8 3,5 5,296,8
Verwaltungskosten 4,4 4,4 4,298,0
Quelle Bundesministerium für Gesundheit, KV-45-Statistik, Bonn, Dezember 2001
Foto: Peter Wirtz