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Archiv "Entschließungen des Ärztetages zu aktuellen Fragen" (05.06.1980)

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83. DEUTSCHER ÄRZTETAG

Entschließungen des Ärztetages zu aktuellen Fragen

Mehr Verantwortungs-

bereitschaft für die Psychiatrie

❑ „Die Diffamierung von Ärzten, Pflegekräften und Angehörigen medizinischer Assistenzberufe wie auch von Arzneimittelherstellern hat im Bereich der Psychiatrie un- erträglich zugenommen. Wenn in diesem Zusammenhang die Phar- makotherapie psychisch Kranker als ‚Mord' deklariert wird, sollen offenbar in der Öffentlichkeit be- wußt Affekte gegen die Psychiatrie mobilisiert werden.

Gegenüber berechtigter Kritik, die auf behebbare Mängel abzielt, fühlen sich Ärzte aller Gebiete of- fen und durchaus zuständig.

Wenn aber Kritik in diesem Sinne hilfreich wirken soll, muß sie stich- haltig begründet und frei von dra- matisierenden Verallgemeinerun- gen sein. Deshalb verwahrt sich der Deutsche Ärztetag gegen pau- schale Diffamierungen der Psych- iatrie und bittet alle verant- wortungsbewußten Journalisten ebenso wie die Angehörigen von psychisch Kranken und die Öffent- lichkeit, um eine Verbesserung des Klimas

I> durch konstruktive Kritik,

> sachliche Berichte und I> größere Hilfsbereitschaft beharrlich und selbstlos bemüht zu sein.

Der Deutsche Ärztetag stellt fest, daß sich gerade auch aufgrund seines Drängens und mit Einfüh- rung der Psychopharmaka in der Psychiatrie die Verhältnisse seit Jahren bei aller Notwendigkeit weiterer Reformen verbessert haben:

Die Zahl der niedergelassenen Psychiater hat zugenommen,

die psychiatrischen Landes- krankenhäuser sind weniger dicht belegt,

I> die Verweildauer der Patienten in diesen Kliniken konnte verkürzt werden,

I> die Lebensbedingungen vieler Patienten wurden erkennbar ver- bessert,

> die Pflegekräfte und das thera- peutische Personal wurden ver- mehrt.

Außerhalb der Kliniken wurde die Behandlung und die Rehabilita- tion durch die Einrichtung be- schützender Werkstätten, Tages- kliniken und Patientenclubs er- gänzt. Diese Verbesserungen wur- den bei großer Einsatzbereitschaft von Ärzten und Pflegepersonal zu einem erheblichen Teil durch den Einsatz von Psychopharmaka in der ambulanten und klinischen Behandlung erreicht.

Die psychiatrische Versorgung ist insgesamt allerdings noch keines- wegs ausreichend. Die Bemühun- gen um ihre Verbesserung müs- sen deshalb fortgesetzt und inten- siviert werden.

Die in der Psychiatrie Tätigen be- dürfen aber der Unterstützung durch hilfsbereite Nachwuchskräf- te in den Pflege- und therapeuti- schen Diensten ebenso wie durch die Angehörigen der Patienten.

Schockierende Berichte, wie sie sich im Zusammenhang mit noch ungelösten Fragen in der Psychia- trie in den letzten Monaten wieder gehäuft haben, sind nur geeignet, das langsam wachsende Ver- ständnis für psychisch Kranke er- neut zu mindern. Damit wird die- sen ebenso wie den in der Psych- iatrie Arbeitenden im Sinne einer wachsenden Verunsicherung — gegenüber vorgeschlagenen the- rapeutischen Maßnahmen — zu-

nehmend geschadet: Kranke oder Angehörige, die aufgrund von Fehlinformationen und Sensa- tionsmeldungen eine begonnene Behandlung vorzeitig abbrechen (lassen), müssen mit neuerlicher Verschlechterung des Krankheits- bildes rechnen. Kurzschlußhand- lungen bis zur Selbsttötung sind zu erwarten.

Wer diese unabsehbaren Risiken nicht sieht oder nicht sehen will, handelt ignorantenhaft und ver- antwortungslos gegenüber leiden- den Mitmenschen und ihren Ange- hörigen!"

Notwendigkeit von Ärztemustern

❑ „Der Arzt benötigt für die Durchführung einer zweckmäßi- gen Arzneitherapie unbedingt Mu- ster von Fertigarzneimitteln vom Hersteller, wie es das AMG 1976 in

§ 47 (3) vorsieht, aus folgenden Gründen:

1. Er muß wissen, in welcher Form und Verpackung die von ihm verordneten Arzneimittel angebo- ten werden, um seinen Patienten gezielte Ratschläge für die Anwen- dung geben zu können.

2. Die genaue Kenntnis von Farbe und Aussehen der von ihm verord- neten Arzneimittel wird es dem Arzt ermöglichen, in Vergiftungs- fällen, bei denen keine Packung gefunden wird, auf die eingenom- menen Arzneimittel zu schließen.

3. Bei Einnahmeschwierigkeiten sollte der Arzt die verordneten Darreichungsformen zur Hand ha- ben, um seinen Patienten die zweckmäßige Einnahme erläutern zu können.

4. In Zweifelsfällen muß der Arzt sich anhand von Probepackungen von Geschmack, Konsistenz, Ak- zeptanz und Verträglichkeit, bei Externa auch von Anwendbarkeit, Toleranz und Resorption überzeu- gen können.

5. Der Arzt muß die Packungsbei- lage der von ihm verordneten Arz-

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Eine Unterbrechung der Verhandlungen während des 83. Deutschen Ärztetages nutzten auch die „Strategen" am Tisch der Verhandlungsleitung zu einer schöpferi- schen Verschnaufpause

Bericht und Meinung Ärztetag: Entschließungen

neimittel kennen und einer Probe- packung entnehmen können, um sie seinen Patienten verständlich zu machen.

6. Bei empfindlichen Patienten wird der Arzt die Verträglichkeit von Arzneimitteln durch ein oder zwei Tagesgaben aus einer Probe- packung prüfen, bevor er eine Packung verordnet, und dadurch oft erhebliche Kosten einsparen können.

7. Zur Prüfung, inwieweit ein ver- ordnetes Arzneimittel mit anderen Arzneimitteln oder mit Nahrungs- und Genußmitteln unvertretbare Wechselwirkungen auslöst, wird der Arzt in vielen Fällen der Ver- ordnung einige Versuchsgaben aus einer Probepackung voraus- schicken wollen.

8. Schließlich ist der Arzneimittel- Vorrat geeignet, dem Arzt Umfang und Qualität seiner Verordnungs- weise bewußt zu machen.

Mit Hilfe von Ärztemustern kön- nen demnach viele vermeidbare Neben- und Wechselwirkungen rechtzeitig erkannt und in erträgli- chen Grenzen gehalten sowie er- hebliche Kosten eingespart wer- den. Der Deutsche Ärztetag for- dert deshalb von den Verantwortli- chen, die bisherige Regelung der Ärztemuster-Abgabe der Herstel-

ler an Ärzte, die sich bewährt hat, beizubehalten."

Vorabinformierung der Ärzte

[1] „Die dem Bundesrat zur Zu- stimmung vorliegende ,Allgemei- ne Verwaltungsvorschrift zur Be- obachtung, Sammlung und Aus- wertung von Arzneimittelrisiken (Stufenplan) nach § 63 AMG`

stützt sich zwar weitgehend auf die freiwilligen Berichte der Ärzte über unerwünschte Arzneimittel- wirkungen, sieht aber nach wie vor keine rechtzeitige Unterrich- tung der Ärzte über restriktive Maßnahmen der Bundesoberbe- hörde vor. Der bei der Sondersit- zung vorgesehene Hinweis des Vorsitzenden ,auf die möglicher- weise in Betracht kommenden

Maßnahmen' der Bundesoberbe- hörde reicht nicht aus, daß der Arzt die betroffenen Patienten rechtzeitig sachgerecht informie- ren kann, bevor sie durch die oft sensationelle Berichterstattung in den Medien geängstigt und verun- sichert werden. Wenn diese Mög- lichkeit wie im Falle des Clofibrat nicht gegeben ist, wird das Patien- ten/Arzt-Verhältnis irreparabel ge- stört.

Eine Vorabinformation der Ärzte über ‚möglicherweise in Betracht kommende Maßnahmen' läßt sich aus haftungsrechtlichen Gründen nicht verantworten, da diese unter Umständen nicht ergriffen wer- den.

Der Deutsche Ärztetag fordert des- halb, die Verwaltungsvorschrift dahingehend zu ändern, daß, ab- gesehen von akuter Gefahr, eine Information der Ärzte über restrik- tive Maßnahmen so rechtzeitig er- folgt, daß sie ihre Patienten sach- gerecht aufklären und eine ent- sprechende Alternativtherapie ein- leiten können, bevor diese über die Medien beunruhigt werden."

Arzneimittelversorgung

[I] „Der Deutsche Ärztetag fordert die gesetzlichen Krankenkassen und alle privaten Krankenversi- cherungen auf, durch Heilprakti-

ker veranlaßte Arznei- und Be- handlungskosten nicht zu über- nehmen."

Erfahrungen mit dem neuen

§ 218 des Strafgesetzbuches

❑ „Der Deutsche Ärztetag stellt mit großer Sorge fest, daß bei der derzeitigen Entwicklung jedes un- gewollte Kind zur Disposition ge- stellt wird. Dies entspricht nicht der jetzigen Fassung des § 218 StGB und nicht dem entsprechen- den Urteil des Bundesverfas- sungsgerichts. Die Folgen solcher Einschätzung des Lebens werden verhängnisvoll sein.

Deshalb wendet sich der Deutsche Ärztetag mit Nachdruck gegen die immer mehr propagierte und zum Teil mit öffentlichen Mitteln -geför- derte mißbräuchliche Fehlinter- pretation des reformierten § 218 StGB im Sinne eines Rechtsan- spruchs auf Schwangerschaftsab- bruch und einer alleinigen Ent- scheidung der Mutter über das Le- ben ihres ungeborenen Kindes.

Die Tendenz, jede Beratung als unzumutbare Belastung und jede Aufklärung als demütigende, er- niedrigende Beeinflussung des freien Willens zu verurteilen, wi- derspricht eindeutig dem Gesetz und auch den Beteuerungen der Fürsprecher der Gesetzesände-

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83. Deutscher Ärztetag: Entschließungen

rung bei den Beratungen im Deut- schen Bundestag.

Das Bundesverfassungsgericht hat nach der Verabschiedung die- ses Gesetzes den Schutz des wer- denden Lebens höher bewertet als Bedenken der werdenden Mut- ter gegen die Austragung der Schwangerschaft und entspre- chend schwerwiegende Begrün- dungen für den Abbruch der Schwangerschaft gefordert. Aus- drücklich wurde der Schutzeffekt der Beratung zugunsten des wer- denden Lebens betont und die da- durch gebotene Einflußnahme auf die Schwangere hervorgehoben.

Der inzwischen veröffentlichte Be- richt der ,Kommission zur Auswer- tung der Erfahrungen mit dem re- formierten § 218 StGB' wird der Pluralität der Gesellschaft schon durch die Zusammensetzung der Kommission, aber auch durch den Inhalt des Berichtes nicht gerecht.

Dafür spricht schon die unter- schiedliche Wiedergabe von Stel- lungnahmen einzelner Gruppen.

Die betonte Verpflichtung des Staates zur Bereitstellung von Ab- treibungsmöglichkeiten läßt auf einen Rechtsanspruch auf Abtrei- bung schließen. In dem Bericht heißt es, die Beratung über soziale Hilfen sei nicht ausreichend. Die Zwangsberatung erscheine als un- geeignet und solle abgeschafft oder wesentlich geändert werden.

Das Selbstbestimmungsrecht der Frau steht ganz im Vordergrund des Berichtes, vom Lebensrecht des ungeborenen Kindes ist kaum noch die Rede, wobei überhaupt in Zweifel gezogen wird, ob es schon um menschliches Leben geht. Die Tendenz zur Fristenlö- sung ist offenkundig.

Die Zusammenfassung von Bera- tung, Indikationsfeststellung und Schwangerschaftsabbruch an ei- ner Stelle, etwa entsprechend dem Bremer Pro-Familia-Modell, wird von der Kommission positiv be- wertet. ‚Hilfe' wird weitgehend nur im Sinne einer Ermöglichung der Abtreibung interpretiert. Die ange- führten Beispiele für den Notla- genbegriff zeigen eine wesentlich

weitere Ausdehnung dieses Be- griffes, als dies nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts möglich ist. Die Ärzteschaft wird hart kritisiert wegen ihrer angeb- lich rein naturwissenschaftlichen Einstellung und ihres Mangels an psychosozialen Einsichten. Der Hippokratische Eid wird als über- holt bezeichnet. Der Gesundheits- begriff wird erweitert im Sinne der Formulierung der Weltgesund- heitsorganisation als Vollbesitz des körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens. Wer die- se ideal-utopische Definition nicht bejaht, wird wegen seiner Rück- ständigkeit angegriffen, zumal, wenn auch für das Lebensrecht des ungewollten Kindes eingetre- ten wird. Die soziale Beratung bringe kaum Nutzen, weil sie eine Zwangsberatung sei. Vorgeschla- gen wird die Übernahme der Emp- fängnisregelung durch die Pille durch die Sozialversicherung.

Krankenschwestern, die die Mit- wirkung beim Schwangerschafts- abbruch als psychische Belastung empfinden, wird Psychotherapie empfohlen.

Selbstverwirklichung kann keine Forderung nach Freiheit auf Ko- sten der Freiheit anderer sein. Bei aller Achtung der Bedeutung der Persönlichkeit und ihrer Individua- lität ist wahre Selbstverwirkli- chung nur in der Bewährung des Menschen als soziales Wesen möglich."

Beratung von

„Konfliktschwangeren"

❑ „Die vom Bundesverfassungs- gericht wie vom Gesetzgeber vor- geschriebenen Beeinflussungs- Beratungen von Konfliktschwan- geren zur Erhaltung des ungebo- renen Kindes müssen in der richti- gen Reihenfolge angewandt wer- den:

Jede unerwartete Schwanger- schaft erfordert eine ärztliche Kri- senintervention (entsprechend et- wa der nervenärztlichen Krisenin- tervention, wie sie mit der BMÄ-

Ziffer 812 abgerechnet wird), da- mit der Annahmeprozeß des Kin- des nicht von vornherein blockiert wird. Anschließend an solche Kri- senintervention ist die Konflikt- schwangere an eine Sozialbera- tungsstelle zu vermitteln. Erst nach der Sozialberatung kann die betroffene Frau ,über ärztlich be- deutsame Gesichtspunkte' eines Schwangerschaftsabbruches be- raten werden. Hierbei muß über den aktuellen Entwicklungsstand des Ungeborenen ebenso gespro- chen werden wie über die mögli- chen Komplikationen für die Schwangere selbst, einschließlich der psychischen Komplikationen.

Danach erst kann eine Bescheini- gung darüber ausgestellt werden (sogenanntes lndikations-Attest).

Dagegen macht die zunehmende Praxis, Konfliktschwangeren die gesetzlich vorgeschriebene ärztli- che Beratung zu bescheinigen (ih- nen ein Indikationsattest auszu- stellen) und sie erst dann zur So- zialberatung zu schicken, eine Be- einflussungsberatung zur Lebens- erhaltung des Ungeborenen fak- tisch unmöglich."

Gesundheitliche Versorgung im Katastrophen-

und Verteidigungsfall

❑ „Der Deutsche Ärztetag hat be- reits 1969 die Bundesregierung gebeten, diejenigen gesetzlichen Maßnahmen zu beschließen, wel- che erforderlich sind, um die Si- cherstellung der ärztlichen Ver- sorgung der Bevölkerung im Kata- strophen- und Verteidigungsfall zu gewährleisten. Auch die Appel- le des Deutschen Ärztetages in den folgenden Jahren haben bis- her nicht zur Verabschiedung ei- nes Gesundheitssicherstellungs- gesetzes geführt.

Die Bundesregierung wird daher erneut nachdrücklich aufgefor- dert, unverzüglich dafür Sorge zu tragen, daß insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen ge- schaffen werden, die die dringend erforderlichen Planungen in per- soneller und materieller Hinsicht

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83. Deutscher Ärztetag: Entschließungen

zum Schutz der Gesundheit der Bürger der Bundesrepublik Deutschland ermöglichen. Die deutsche Ärzteschaft bietet ihre Mitarbeit hierbei an."

Gesundheitssicherstellungs- gesetz (Rettungswesen)

❑ „Weit mehr als bisher soll ärzt- licher Sachverstand in die Erstel- lung des Gesundheitssicherstel- lungsgesetzes eingebracht wer- den. Insbesondere sollten die Ein- zelregelungen, die im Länderbe- reich von den einzelnen Landes- ärztekammern bereits im Zusam- menhang mit den ,Rettungsgeset- zen' getroffen wurden, berück- sichtigt werden."

Jugendarbeitsschutz

II] „Der Deutsche Ärztetag fordert die Regierungen der Bundeslän- der auf, im Rahmen der ihnen er- teilten Ermächtigungen nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 a des Jugendarbeits- schutzgesetzes die seit 15 Jahren unveränderten Pauschsätze für diese ärztlichen Untersuchungen den inzwischen eingetretenen Veränderungen der gesamtwirt- schaftlichen Situation anzu- passen."

Zusammenarbeit

zwischen Klinik und Praxis

❑ „Der 83. Deutsche Ärztetag for- dert alle Verantwortlichen auf, da- für Sorge zu tragen, daß die be- reits bestehenden oder noch in der Bildung befindlichen Tu- morzentren beziehungsweise On- kologischen Zentren im Interesse der Patienten nur in enger Zusam- menarbeit mit den niedergelasse- nen Ärzten tätig werden, damit ei- ne kontinuierliche Behandlung gewährleistet ist."

Irreführende Verwendung des Begriffes „Therapeut"

❑ „Der Deutsche Ärztetag fordert Regierung und Gesetzgeber auf,

im Interesse der Heilung suchen- den Bevölkerung den irreführen- den und patiententäuschenden Begriff ‚Therapeut' allein oder in Wortverbindungen bei der Be- zeichnung von nichtärztlichen Be- rufen, insbesondere von nichtärzt- lichen Berufen des Gesundheits- wesens, nicht zu verwenden."

Ausbildung zum Arzt

❑ „Zur Änderung der Approba- tionsordnung:

1. Eine attraktive ,Hauptvorle- sung' ist in allen Fächern der me- dizinischen Ausbildung wieder einzuführen.

2. Multidisziplinäre Vorlesungen sind verstärkt anzubieten, um das Verständnis für fachübergreifende Aspekte und medizinische Zusam- menhänge zu vertiefen."

Rechtliche Regelung der Sektion

❑ „Im Hinblick auf die seit Jahren zurückgehenden Sektionsziffern (im Jahre 1975 noch ca. 15 Pro- zent aller Todesfälle, zur Zeit weni- ger als 8 Prozent) sollen im Inter- esse der Qualitätssicherung ärztli- cher Arbeit, aber auch im Interes- se der Patienten und ihrer Ange- hörigen sowie der Allgemeinheit die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die dem Anspruch der Patienten, der Allge- meinheit und der Wissenschaft durch eine möglichst hohe Sek- tionsfrequenz gerecht werden.

Die Bedeutung der Sektion ergibt sich aus folgendem Katalog:

1. Diagnostische Klärung;

2. Möglicher Nutzen und Schaden der Therapie — Aufklärung bei Arztfehlern;

3. Aufdeckung unvermuteter, bis- her nicht entdeckter Erkran- kungen;

4. Genetische Beratung;

5. Probleme der Umweltschädi- gung;

6. Aus- und Weiterbildung der Ärzte;

7. Bedeutung im Versorgungs- und Versicherungswesen;

8. Qualitätskontrolle;

9. Allgemeine gesundheitspoliti- sche Bedeutung sowohl hinsicht- lich der Interessen der Allgemein- heit als auch der Individualinter- essen.

Der Deutsche Ärztetag warnt aus- drücklich vor Erlaß von Gesetzen, die wie die ausdrückliche Einwilli- gungslösung zu einer weiteren Er- schwerung und einem Absinken der Sektionsziffern führen, da dann die genannten Aufgaben des allgemeinen Gesundheitswesens nicht mehr sachgerecht erfüllt werden können."

Geriatrische Versorgung

❑ „Der 82. Deutsche Ärztetag hat in mehreren Entschließungen auf die Situation der alten Menschen hingewiesen und Hilfen der Ärzte angeboten. Dies muß auch organi- satorisch verändert werden, damit nicht nur Ärzte, sondern alle, die sich mit den Fragen der älteren Mitmenschen beschäftigen und Hilfe anbieten wollen, wissen, wo die Kontaktstelle der Ärzte ist. Der Vorstand ist einem Antrag des 82.

Deutschen Ärztetages nicht ge- folgt, hierfür Ausschüsse einzu- setzen.

Der Vorstand der Bundesärzte- kammer soll die Einrichtung einer offiziellen Kontaktstelle vorberei- ten und dem 84. Deutschen Ärzte- tag über seine Bemühungen Be- richt erstatten."

Versorgung

für Schädel-Hirn-Verletzte

❑ „Der 83. Deutsche Ärztetag bit- tet die Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie, die Rettungsorga-

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Bericht und Meinung Ärztetag: Entschließungen

nisationen, die Rettungsflugwacht und den Hubschrauberdienst des ADAC, Überlegungen anzustellen, wie Schädel-Hirn-Verletzten ra- scher geholfen werden kann.

83. DEUTSCHER ÄRZTETAG

Teilgebiet „Rheumatologie",

„Arzt" statt „Praktischer Arzt"

Bericht über Tagesordnungspunkt III:

Weiterbildungsordnung Es wird vorgeschlagen, die Hub-

schrauberdienste so zu organisie- ren, daß im gegebenen Falle neu- rochirurgisch versierte Notärzte in Krankenhäuser ohne eigene neu- rochirurgische Versorgung ge- bracht werden können, um dort die Erstversorgung einschließ- lich notwendiger Notoperationen durchzuführen."

Satzungsänderung

„Der Vorstand der Bundesärz- tekammer wird gebeten, das Er- gebnis der Beratungen seiner Sat- zungskommission rechtzeitig vor- her den Delegierten des Ärzteta- ges in Trier 1981 zuzuleiten, um eine Beschlußfassung zu ermögli- chen."

Gesundheitserziehung, Gesundheitswesen

„Die Bundesärztekammer mö- ge sich neben Impfprogrammen zur Seuchen-Prophylaxe — Tätig- keitsbericht 1980, Seite 116, Zeile 9 — einsetzen für eine Röteln-Anti- körper-Bestimmung und eventuell Impfung bei Mädchen vor der Pu- bertät."

Ärztliche Weiterbildung bei der Bundeswehr

„Der 83. Deutsche Ärztetag stellt fest, daß die von Ärzten in der Bundeswehr durchgeführte Fachausbildung ärztliche Weiter- bildung im Sinne der Heilberufs- gesetze der Bundesländer und der Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern ist. Die Bun- desregierung wird deshalb aufge- fordert, die im Arztrecht gebräuch- lichen Bezeichnungen zu verwen- den und die in der Bundeswehr tätigen Ärzte entsprechend zu be-

handeln."

Einen unmittelbaren, rechtlich bindenden Einfluß auf die Berufs- ausübung der Ärzte haben, so be- tonte der Referent Prof. Sewering, die Beschlüsse, die der Ärztetag beim Tagesordnungspunkt 3 zu fassen hatte: Es handelt sich nicht um die nach außen gerichtete Dis- kussion und Meinungsbildung zu sozial- und gesundheitspoliti- schen Fragen, sondern um die Er- füllung konkreter Aufgaben der Selbstverwaltung. Prof. Sewering, Vorsitzender des Weiterbildungs- ausschusses der Bundesärzte- kammer, legte eine Reihe von Vor- schlägen zur Änderung und Er- gänzung der Weiterbildungsord- nung vor, die — bis auf einen — auch angenommen wurden.

In seinem Einleitungsreferat hatte Prof. Sewering darauf hingewie- sen, daß der Prozeß der grundle- genden Neugestaltung der Weiter- bildungsordnung, die mit der er- sten Überarbeitung 1968 beim Wiesbadener Ärztetag begann, durch das „Facharzturteil" des Bundesverfassungsgerichtes neu angestoßen und durch die Kam- mergesetze der Bundesländer und die darauf folgende erneute Neu- fassung der Weiterbildungsvor- schriften fortgeführt wurde, nun zu einem gewissen Abschluß ge- kommen sei: Nach sieben Jahren haben nun alle Bundesländer wie- der fast übereinstimmende Kam- mergesetze, und in Nordrhein, Westfalen-Lippe und Bayern lau- fen demnächst auch schon die Übergangsvorschriften in den neuen Weiterbildungsordnungen aus, so daß ein stabiler Zustand eintrete.

Sewering hob dies besonders her- vor, weil — herübergenommen aus der Diskussion um das „Blaue Pa-

Pier" —ein Antrag von Dr. Bourmer und Dr. Roos vorlag, den Wester- länder (1972) Beschluß zur Strei- chung der Silbe „Fach-" bei den Arztbezeichnungen wieder aufzu- heben. Dieser Antrag war schon bei der Diskussion um das „Blaue Papier" leidenschaftlich umstrit- ten worden. Prof. Sewering bat die Antragsteller jedoch eindringlich, ihre Vorlage zurückzuziehen: Seit 1968 wird diese Frage diskutiert, seit 1972 bis zu einem erneuten Beschluß 1978 immer wieder von den Ärztetagen in der gleichen Richtung beschlossen, und auch die Landesärztekammern hatten sich durch ihre Übernahmebe- schlüsse einhellig auf den Stand- punkt gestellt, daß es nur den

„Arzt für ..." und die entspre- chenden Kurzbezeichnungen ge- ben solle. Der Grundsatzbeschluß von Westerland sei also seitdem niemals mehr in Frage gestellt worden. „Es müßte", sagte Sewe- ring, „von den Kollegen geradezu als Provokation empfunden wer- den, wenn man ihnen jahrelang predigt, sie mögen sich auf die neue Bezeichnung, vor allem die Kurzbezeichnungen, umstellen, um ihnen dann zu verkünden, das sei nun wieder alles beim alten.

Dann dürfen Sie nicht mehr erwar- ten, daß . unsere Kollegen Be- schlüsse Deutscher Ärztetage und deren Folgebeschlüsse in den Landesärztekammern ernst neh- men."

Dr. Bourmer zog daraufhin seinen und Dr. Roos' Antrag zurück. Er betonte allerdings, daß er seine Meinung, die neuen Bezeichnun- gen hätten sich in der ärztlichen und der allgemeinen Öffentlich- keit nicht durchsetzen können, aufrechterhalte. Im Bereich der Europäischen Gemeinschaft stün-

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