• Keine Ergebnisse gefunden

März 2004 48C Interpellation 0705 Brand, Münchenbuchsee (SVP) Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am Neustrukturierung der Erziehungsdirektion Die Erziehungsdirektion hat sich per 1

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "März 2004 48C Interpellation 0705 Brand, Münchenbuchsee (SVP) Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am Neustrukturierung der Erziehungsdirektion Die Erziehungsdirektion hat sich per 1"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

c:\program files (x86)\neevia.com\document converter\temp\convert_f135fa35301f42abb5d1945177c7491c.doc

I 309/2003 ERZ 3. März 2004 48C

Interpellation

0705 Brand, Münchenbuchsee (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 26.11.2003

Neustrukturierung der Erziehungsdirektion

Die Erziehungsdirektion hat sich per 1. Januar 2003 neu organisiert. Sie hat verschiedene Dienststellen zusammen geführt, neue geschaffen oder umstrukturiert. Wie der Erziehungs- direktor ausführte, wurden die Strukturen schlanker.

Im Zusammenhang mit dieser Reorganisation stellen sich folgende Fragen:

1. Bewährt sich die neue Struktur?

2. Welche Kostenfolgen hatte die Umstrukturierung als solche?

3. Ich gehe davon aus, dass die Umstrukturierung einfachere Betriebsabläufe in der Verwaltung zur Folge hatte. Wie viele Stellen konnten im Zusammenhang mit der Reorganisation abgebaut werden?

4. Hat die Reorganisation dazu beigetragen, die Kosten der zentralen Verwaltung der Erziehungsdirektion zu reduzieren? Stimmt meine Feststellung, dass die Verwaltungskosten der Erziehungsdirektion trotz Reorganisation zwischen dem Jahr 2002 und dem Budget 2004 massiv steigen. Wenn ja, welches sind die Gründe?

Antwort des Regierungsrates

1. Reorganisation der Erziehungsdirektion

Die Erziehungsdirektion hat die Struktur ihrer Ämter und Abteilungen auf den 1.

Januar 2003 stark reorganisiert und vereinfacht. Ziel dieser Reorganisation war es, die Führung der Direktion zu stärken, die Strukturen anzupassen und die Organisationsabläufe zu vereinfachen.

Dazu wurden die Ämter gemäss den Bildungsstufen neu zusammengestellt und es wurde eine klare Trennung der Führungs- und Dienstleistungsaufgaben für die Direktion vorgenommen. Damit ist die Struktur der Erziehungsdirektion den Veränderungen, die während der neunziger Jahren bei den Schulen und Bildungsinstitutionen auf allen Stufen stattgefunden haben (Kantonalisierung der Gymnasien und Berufsbildung, Tertiarisierung der Lehrerinnen- und Lehrerbildung usw.), angepasst worden.

(2)

2

Die Reorganisation hatte zur Folge, dass das Amt für Bildungsforschung (ABF) sowie das Amt für Lehrerinnen-, Lehrer- und Erwachsenenbildung (ALLEB) aufgelöst wurden. Teile des Amtes für Finanzen und Administration sind neu dem Generalsekretariat zugeteilt worden und der Rest wurde in ein Amt für Zentrale Dienste umgewandelt. Die Abteilung Allgemein bildende Schulen Sek II (Gymnasien und Diplommittelschulen) wurde zusammen mit der Berufsbildung in das neue Mittelschul- und Berufsbildungsamt zusammengelegt. Damit bestand per 1. Januar 2003 die Erziehungsdirektion nur noch aus sechs statt acht Ämtern. Nach der Auflösung des Amtes für Sport im Rahmen der strategischen Aufgabenüberprüfung (SAR) sind es nur noch deren fünf. Damit konnte die Struktur der Erziehungsdirektion stark vereinfacht und gute Ausgangsbedingungen für die Klärung und Vereinfachung von wichtigen Führungsprozessen geschaffen werden. Diese Klärungen dauern noch an und die Reorganisation ist deshalb noch nicht vollständig abgeschlossen.

2. Antworten auf die Fragen des Interpellanten 1. Bewährt sich die neue Struktur?

Nach einem knappen Jahr kann noch nicht definitiv beurteilt werden, wie weit sich die neue Struktur bewährt hat. Im Rahmen des SAR-Ergänzungsberichtes hat die Erziehungsdirektion die Aufgabe erhalten, diese Reorganisation nach einer gewissen Zeit zu evaluieren. Sie wird damit einen Auftrag erfüllen, der ihr vom Grossen Rat mit der Überweisung der Motion Tanner (M 27/2001 Gesamtheitliche Reorganisation Erziehungsdirektion) erteilt hat. Es ist geplant, diese Evaluation nach der Umstellung auf NEF im Laufe des Jahres 2006 zu vollziehen.

2. Welche Kostenfolge hatte die Umstrukturierung als solche?

Die Aufgaben zur Reorganisation der Direktion wurden mit dem bestehenden Personal bewältigt. Zur Unterstützung erteilte die Erziehungsdirektion einen zusätzlichen Beratungsauftrag an die Firma Häfliger Steiner Schiess (HSS) in Sursee, welche die Erziehungsdirektion auch bei der Einführung von NEF unterstützt. Die zusätzlichen Ausgaben für die Reorganisation der Erziehungsdirektion betragen zirka Fr. 150'000.

3. Wie viele Stellen konnten im Zusammenhang mit der Reorganisation abgebaut werden?

Während der Reorganisation musste die Erziehungsdirektion noch zusätzliche Projekte und Aufgaben übernehmen, so dass es sehr schwierig ist hier die rein durch die Reorganisation abgebauten Stellen zu identifizieren. Vielfach übernahmen Personen andere Aufgaben, für die sonst zusätzliches Personal hätte angestellt werden müssen.

Neue Projekte sind zum Beispiel die Schaffung einer pädagogischen Hochschule, die Restrukturierung der Berner Fachhochschule, das neue Gesetz für die Bernische Lehrerversicherungskasse und die Teilrevision des Personalrechts für die Lehrkräfte. Die Erziehungsdirektion stellt in der Regel für solche Projekte nur befristetes Personal an und baut dies nach Beendigung des Projektes wieder ab.

Während der Reorganisation wurden im Generalsekretariat zwei Stellen von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht wieder besetzt. Die Stellen der Amtsleitungen ABF und ALLEB wurden aufgehoben. Dagegen erfolgte ein Ausbau des Generalsekretariates im Bereich der finanziellen Führung und der Coordination francophone.

Die Finanzkontrolle hat im Bericht über Voranschlags- und Finanzplanprozesse und das Finanzcontrolling der Erziehungsdirektion vom 3. Oktober 2001 festgestellt, dass die

(3)

3

Erziehungsdirektion allein für diese Aufgabe mit drei Stellen unterdotiert sei. Während der Reorganisation wurden aufgehobene Stellen dementsprechend umgelagert.

4. Hat die Reorganisation dazu beigetragen, die Kosten der Zentralen Verwaltung der Erziehungsdirektion zu reduzieren?

Die Bemerkung des Interpellanten, dass die Verwaltungskosten der Erziehungsdirektion trotz Reorganisation zwischen dem Jahr 2002 und dem Budget 2004 massiv steigen, kann nicht durch einen einfachen Vergleich der Rechnung 2002 mit dem Voranschlag 2004 des Generalsekretariates gemacht werden, da dieses nach der Reorganisation wesentlich grösser ist und Aufgaben umfasst, die im Jahr 2002 noch in andern Ämtern wahrgenommen wurden.

Die zentrale Verwaltung der Erziehungsdirektion besteht aus dem Generalsekretariat, dem Amt für zentrale Dienste (früher Amt für Finanzen und Administration) und den Stabsstellen der Linienämter an den Standorten Sulgeneckstrasse 19 und 70 in Bern. Von den Linienämtern wurden vor allem das Amt für Lehrerinnen-, Lehrer- und Erwachsenenbildung (Fusion mit dem Amt für Hochschulen) und das Amt für Bildungsforschung (Auflösung und Integration ins Generalsekretariat) betroffen.

Eine vorläufige Beurteilung der finanziellen Auswirkungen der Reorganisation kann deshalb nur durch einen Vergleich der Sachgruppen 30 (Personal) und Sachgruppen 31 (Sachaufwand) des Generalsekretariates und der früheren Ämter für Bildungsforschung, für Finanzen und Administration sowie der Abteilung Erwachsenenbildung (E-B) gemacht werden. Dieser Vergleich sieht für die Rechnungen 2002 und 2003 wie folgt aus:

Rechnung 2002

Rechnung 2003

SG 30: Personal 13.39 Mio. Fr. 13.61 Mio. Fr.

SG 31: Sachaufwand 7.44 Mio. Fr. 7.09 Mio. Fr.

Total SG 30 und 31 20.83 Mio. Fr. 20.70 Mio. Fr.

Aus den Zahlen ist ersichtlich, dass der Gesamtaufwand im Jahr 2003 gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Jahr 2003 eine Lohnerhöhung von 1% enthalten ist (ca. Fr. 150'000) und dass die zusätzlichen Kosten durch die Reorganisation (Fr. 150'000) und die Verstärkung der Finanzdienste (ca. Fr. 400'000.) inbegriffen sind.

Nach der Reorganisation beträgt der Personalbestand der zentralen Verwaltung der ERZ 194 Vollzeitstellen. Die Kosten dafür entsprechen mit ca. 20 Mio. Fr. weniger als 1 % des Gesamtaufwandes der Direktion. (2003: 2.36 Mia. Fr.)

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Schweigepflicht der Sozialdienste kommt somit dann nicht zur Anwendung, wenn die Betroffenen ihre Einwilligung zur Datenweitergabe erteilen, wenn ein gesetzlich besonders

Er bemängelt, dass die Ziele, Inhalte und Pensen nicht auf die einzelnen Schuljahre verteilt sind und äussert Bedenken betreffend der Chancengleichheit für

Der Rechenschaftsbericht 2009 zeigt die wichtigsten Realisierungen der Fachhochschule West- schweiz (FH-WCH) und der Westschweizer Fachhochschule für Gesundheit und

Obwohl mit der geplanten Gesamtsanierung neben der unverzichtbaren, sicherheitsrelevanten Instandsetzung von Gebäude, Haustechnik sowie Bühnen- und Produktionsanlagen

• Was würde es für den Kultur- und Fachhochschulstandort Bern bedeuten, wenn der Studiengang Literarisches Schreiben nicht oder erst mittelfristig eröffnet werden

den Gemeinden / Schulgemeinden / Gemeindeverbänden werden an Stelle der Klassen – und Lektionenzahlen neu die Stellenprozente für Lehrpersonen des Normal-, Fakultativ-

Dies hat im Rahmen der bis zu zehn schulfreien Halbtage gemäss den allgemeinen Hinweisen und Bestimmungen im Lehrplan (deutsch: Ziffer 4.1; französisch: Ziffer

Damit ein Projekt für den vom Motionär geforderten Radweg zwischen den Ortschaften Sombeval und Corgémont erstellt werden kann, müssen zuerst die Bedürfnisse klar