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Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.17, Heft 19

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Academic year: 2022

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Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald

Umweltpreis 2011 des Landkreises Dahme-Spreewald 3 Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.06.2010 – Bekanntmachung der Beschlüsse

des Jugendhilfeausschusses 4

Sitzung des Kreisausschusses am 16.06.2010 – Bekanntmachung der Beschlüsse des

Kreisausschusses 5

Verfügung zur Widmung eines Straßenabschnittes 6-7

Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen

Trink- und Abwasserzweckverband Luckau

Wirtschaftsplan 2010 8

Festsetzung nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2010 9

17. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 28.06.2010 Nummer 19

Landkreis Dahme-Spreewald

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Impressum

Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008

Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.

Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

(3)

Umweltpreis 2011 des Landkreises Dahme-Spreewald

Der Landkreis Dahme-Spreewald verleiht im Jahr 2011 anlässlich des von den Vereinten Nationen zum Tag der Umwelt erklärten 05. Juni einen Umweltpreis.

Der Preis ist dotiert mit 2.600,00 Euro. Die Teilung des Preises ist möglich.

Der Umweltpreis soll das Umweltbewusstsein breiter Bevölkerungskreise fördern und dem Naturschutzgedanken größere Beachtung verschaffen.

Der Umweltpreis wird jedes dritte Jahr für besondere Leistungen oder wissenschaftliche Arbeiten, die in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege, Abfallwirtschaft und Umweltbildung zu einer nachhaltigen Verbesserung der Umweltsituation im Landkreis beitragen bzw. beigetragen haben, verliehen.

Die Verleihung erfolgt als öffentlicher Teilnahmewettbewerb.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ihren Sitz im Landkreis Dahme-Spreewald haben und nicht hauptberuflich in den genannten Bereichen tätig sind.

Mitarbeitern des Landkreises Dahme-Spreewald sowie Abgeordneten des Kreistages kann der Umweltpreis nicht verliehen werden.

Eigenbewerbungen sowie Vorschläge Dritter sind dem Landkreis Dahme-Spreewald Umweltamt

Beethovenweg 14 15907 Lübben

schriftlich zum 31.03.2011 in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk

„Umweltpreis“ zusammen mit der Teilnehmererklärung vorzulegen.

Weitere Teilnahmebedingungen sind der im Amtsblatt Nr. 32 vom 19. Dezember 2000

veröffentlichten Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Auszeichnung von Menschen mit Zivilcourage, zur Verleihung eines Umweltpreises sowie zur Würdigung besonderer ehrenamtlicher Leistungen zu entnehmen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +

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Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.06.2010

- Bekanntmachung der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses-

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 09.06.2010 im Wesentlichen folgende Beschlüsse gefasst. In die entsprechenden Vorlagen des öffentlichen Teils kann beim Landkreis Dahme- Spreewald, Dezernat I - Büro Kreistag und Wahlen, Zimmer 203, Reutergasse 12 in Lübben (Spreewald) oder im Internet unter http://sd.dahme-spreewald.de Einsicht genommen werden.

1. Jugendhilfeplan ab 2011 im Aufgabenbereich §§ 11 - 14 SGB VIII, Vorl.-Nr. 2010/061 1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Jugendhilfeplan ab 2011 mit folgenden

Festlegungen:

1.1 Das Budget der Personalkostenstellen für den Landkreis aus dem Programm zur Förderung von Personalkosten in der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit von derzeit 31 VZE wird in vollem Umfang den fünf Planungsregionen für Aufgaben gem. den im Jugendhilfeplan dargestellten Prioritäten zur Verfügung gestellt. Bedingung ist jeweils eine kommunale Kofinanzierung. Diese wird ab 2011 maximal 30 % der Personalkosten betragen.

1.2 Der Umfang der Stellenausstattung je Kommune orientiert sich an dem Modell der quantitativen Bedarfsermittlung in Bezug auf die ermittelte Grundausstattung, die insgesamt eine Deckung von ca. 45 % des rechnerischen Bedarfes darstellt.

1.3 Für kreisweite Aufgaben gem. des dargestellten Bedarfes im Jugendhilfeplan ab 2011 stellt der Landkreis darüber hinaus folgende Stellenausstattung bereit.

- Jugendbildungsangebot/Koordination 0,9 VZE

- Suchtprävention und -beratung

(nördlicher LDS) 0,9 VZE

(südlicher LDS) 0,9 VZE

- Historische Bildung 0,5 VZE

- Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt

„Lernen“

Standort Königs Wusterhausen 0,75 VZE

Standort Lübben 0,95 VZE

2. Verlängerung der Antragsfrist zur Förderung von Investitionen für das Jahr 2010 gemäß Förderbereich 5 der Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung der Jugendarbeit, Vorl.-Nr. 2010/069

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Verlängerung der Antragsfrist zur Förderung von Investitionen in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen bzw. in Handlungsfelder der Jugendarbeit im Jahr 2010 gemäß Förderbereich 5 der Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung der Jugendarbeit bis zum 30.07.2010.

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Sitzung des Kreisausschusses am 16.06.2010

- Bekanntmachung der Beschlüsse des Kreisausschusses -

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2010 im Wesentlichen folgende Be- schlüsse gefasst:

1. Genehmigung von Dienstreisen

Der Kreisausschuss genehmigt folgende Dienstreisen von Mitgliedern des Kreistages:

1. Die Dienstreise von Herrn Wille am 24.04.2010 nach Großräschen.

2. Die Dienstreise von Herrn Selbitz am 28.04.2010 nach Berlin.

3. Die Dienstreise von Herrn Kolberg und Herrn Schulze am 28.05.2010 nach Luckenwalde

4. Die Dienstreise von Herrn Kolberg und Herrn Schmidt am 24.06.2010 nach Ludwigsfelde.

5. Die Dienstreise der CDU-Fraktion am 28.06.2010 nach Berlin.

6. Die Dienstreise der Mitglieder des Kreistages am 25.06.2010 nach Waren/Müritz.

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Verfügung zur Widmung eines Straßenabschnittes

Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.

Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr.15], S.358), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 13.April 2010 (GVBl.I/10, [Nr.17]), erhalten folgende Flächen in der Gemarkung Krausnick die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und werden der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt:

Lagebezeichnung: Flur 11, Flurstück 14, tlw. in den dafür abgegrenzten Bereich Flur 12, Flurstücke 4, 5/1, 5/2,

Flur 10, Flurstück 21, tlw. in den dafür abgegrenzten Bereich

Klassifizierung: Die gekennzeichneten Flächen werden als Verkehrsfläche im Sinne einer Kreisstraße (K 6168) gemäß § 3 Abs.1 Nr. 2 BbgStrG eingestuft.

Träger der Straßenbaulast: Landkreis Dahme – Spreewald Inkrafttreten: Die Widmung tritt mit der Verkehrsfreigabe in Kraft.

Anlass der Widmung ist der Neubau des Straßenabschnittes, der nach dem 2. Weltkrieg dem Bau der Landebahn für den sowjetischen Militärflugplatz weichen musste und nun wieder hergestellt wird.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Dahme–Spreewald, Reutergasse 12, 15907 Lübben, einzulegen.

Lübben, den 19.06.2010

gez. Loge (Siegel)

Landrat

Landkreis Dahme – Spreewald Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement

Übersichtsplan mit Kennzeichnung des Straßenabschnittes

Stand: 26.05.2010

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Straßenabschnitt 1.BA der K 6168, betroffene Flurstücke: 14, 4, 5/1, 5/2, 21 Übersichtsplan mit Kennzeichnung des Straßenabschnittes

Beginn Ende

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TRINK- UND ABWASSERZWECKVERBAND LUCKAU

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Der Verbandsvorsteher

Wirtschaftsplan 2010

Gemäß § 18 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.05.1999 (GVBl. I. S. 194) in Verbindung mit § 14 – § 18 Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.03.2009 (GVBl. II. S. 150) hat die Verbandsversammlung des TAZV Luckau am 26.05.2010 mit Beschluss VV 04/10 den Wirtschaftsplan 2010 mit seinen Teilen (den Festsetzungen, dem Erfolgsplan, dem Finanzplan) sowie seinen Anlagen beschlossen.

Der Wirtschaftsplan 2010 mit seinen vorgenannten Teilen für das Wirtschaftsjahr 2010 liegt in der Zeit vom 02.08.2010 bis 27.08.2010 in den Diensträumen des Verbandes in 15926 Luckau, Am Bahnhof 2 zur Einsichtnahme aus.

Luckau, 15.06.2010

gez. Ladewig

Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VON VERBÄNDEN UND EINRICHTUNGEN + + +

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