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Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.17, Heft 35

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Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung von verkaufsoffenen Sonn-

und Feiertagen in Kurorten, Ausflugs- und Erholungsorten 3-4 Sitzung des Kreistages am 10.11.2010 – Bekanntmachung der Beschlüsse des Kreistages 5-8 Bekanntmachung der Kreistagsbeschlüsse über den Jahresabschluss 2007 und die

Entlastung des Landrates 9

Bekanntmachung der Kreistagsbeschlüsse über den Jahresabschluss 2008 und die

Entlastung des Landrates 9

Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Dahme-Spreewald für das Haushaltsjahr 2010

(Nachtragssatzung 2010) 10-14

Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen

Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung

Bekanntmachung der Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 3. November 2010 15 Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Verbandsversammlung des Trink-

und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung am 24. November 2010 16 Bekanntmachung der Beschlüsse über den Jahresabschluss 2009 und die Entlastung des

Verbandsvorstehers für das Jahr 2009 17

17. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 11.11.2010 Nummer 35

Landkreis Dahme-Spreewald

(2)

Impressum

Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008

Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.

Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

(3)

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen in Kurorten, Ausflugs- und Erholungsorten

Auf Grund des § 26 Abs. 1 Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (GVBl.I/96 Nr. 21 S.266), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23.

September 2008 (GVBl.I/08 Nr. 12 S.202, 206) i. V. m. § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) vom 27. November 2006 (GVBl. I Nr. 15 S. 158) in der derzeit geltenden Fassung, wird vom Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald als Kreisordnungsbehörde gemäß Beschluss des Kreistages Dahme-Spreewald vom 10.11.2010 für das Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:

§ 1

Abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 2 Nr. 1 BbgLöG dürfen Verkaufsstellen in Kurorten, Ausflugs- und Erholungsorten, die in der Ladenschluss-Ausnahmeverordnung (LSchlAV) vom 09. Mai 2005 (GVBl. II Nr. 13 S.238), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land Brandenburg vom 27. November 2006 (GVBl. I Nr. 15 S.158) aufgeführt sind,

1. in der Zeit vom 07. März 2011 bis 31. Oktober 2011 an Sonn- und Feiertagen von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet sein (§ 5 Abs. 2 BbgLöG) und

2. die dort aufgeführten Waren vertreiben.

§ 2

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BbgLöG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen vorstehende Verordnung verstößt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

§ 3

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnungsbehördliche Verordnung des Landkreises Dahme-Spreewald über die Festsetzung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen in Kurorten, Ausflugs- und Erholungsorten vom 16.12.2009 außer Kraft.

Lübben (Spreewald), 11.11.2010

S. Loge Landrat

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD

(4)

Verkündungsanordnung

Die vorstehende Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen in Kurorten, Ausflugs- und Erholungsorten wird hiermit verkündet.

Lübben (Spreewald), 11.11.2010

S. Loge Landrat

(5)

Sitzung des Kreistages am 10.11.2010

- Bekanntmachung der Beschlüsse des Kreistages-

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 10.11.2010 im Wesentlichen die nachfolgenden Beschlüsse gefasst. In die entsprechenden Vorlagen des öffentlichen Teils kann beim Landkreis Dahme-Spreewald, Büro Kreistag und Wahlen, Zimmer 203, Reutergasse 12 in Lübben (Spreewald) oder im Internet unter http://sd.dahme-spreewald.de Einsicht genommen werden.

1. Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen in Kurorten, Ausflugs- und Erholungsorten, Vorl.-Nr.

2010/110

Der Kreistag beschließt die ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen in Kurorten, Ausflugs- und Erholungsorten.

2. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI), Vorl.-Nr. 2010/116

Der Kreistag beschließt:

Der Landrat wird ermächtigt, für den Landkreis Dahme-Spreewald als mandatierenden Landkreis mit dem Landkreis Spree-Neiße als Mandatsträger die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) und dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abzuschließen.

3. Beschluss des geprüften Jahresabschlusses 2007 und Entlastung des Landrates für das Haushaltsjahr 2007, Vorl.-Nr. 2010/055-1

1. Der Kreistag beschließt den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007.

2. Der Kreistag erteilt dem Landrat gem. § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 und § 62 i. V. m.

§ 131 Abs. 1 BbgKVerf auf Grund des festgestellten und geprüften Ergebnisses des Jahresabschlusses die Entlastung für das Haushaltsjahr 2007.

4. Beschluss des geprüften Jahresabschlusses 2008 und Entlastung des Landrates für das Haushaltsjahr 2008, Vorl.-Nr. 2010/098-1

1. Der Kreistag beschließt den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008.

2. Der Kreistag erteilt dem Landrat gem. § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 und § 62 i. V. m.

§ 131 Abs. 1 BbgKVerf auf Grund des festgestellten und geprüften Ergebnisses des Jahresabschlusses die Entlastung für das Haushaltsjahr 2008.

5. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Landkreises Dahme-Spreewald für das Jahr 2010 (Nachtragshaushaltssatzung 2010), Vorl.-Nr. 2010/001-6

Der Kreistag beschließt die Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Landkreises Dahme-Spreewald für das Haushaltsjahr 2010 (Nachtragshaushaltssatzung 2010).

(6)

6. Weiterführung des Sozialtickets LDS, Vorl.-Nr. 2010/097

Der Kreistag beschließt, das Sozialticket LDS ab dem 1. Januar 2011 in der bisherigen Form als Einzelfahrschein, Tages- und Wochenkarte mit 50 % Ermäßigung auf den Regeltarif des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) im Landkreis Dahme- Spreewald im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel weiterzuführen.

7. Abschluss einer Vereinbarung zur Gründung der „Arbeitsgemeinschaft Wassertourismusinitiative Brandenburg Süd-Ost“ (AG WISO), Vorl.-Nr. 2010/094 Der Kreistag beschließt:

1. Der Landkreis Dahme-Spreewald wird Mitglied der kommunalen Arbeitsgemeinschaft

„Wassertourismusinitiative Brandenburg Süd-Ost“ (AG WISO) zum 1. Januar 2011 auf Basis der Gründungsvereinbarung.

2. Der Landrat wird ermächtigt, die wassertouristische Entwicklung der Region östlich und südöstlich von Berlin im Rahmen der kommunalen Arbeitsgemeinschaft WISO zu unterstützen.

8. Mitgliedschaft des Landkreises Dahme-Spreewald im „Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder/Alianza del Clima e.

V.“, Vorl.-Nr. 2010/111 Der Kreistag beschließt:

Der Landkreis Dahme-Spreewald beantragt die Mitgliedschaft im Verein „Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder/Alianza del Clima e. V.“ (Klima-Bündnis) zum 01.01.2011.

9. Klimaschutzkonzept des Landkreises Dahme-Spreewald, Vorl.-Nr. 2010/114 Der Kreistag beschließt die Überweisung in den Ausschuss für Bauen und Umwelt, den Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur und in den Ausschuss für Finanzen, Öffentliche Ordnung und Sicherheit.

10. Petition an den Kreistag

Unterstützung von zwei Bürgerinitiativen für Lärmschutzmaßnahmen an der Eisenbahnstrecke Berlin – Cottbus, Vorl.-Nr. 2010/121

Der Kreistag beschließt das Schreiben an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

11. Gesundheits- bzw. Lärmschutz in Bezug auf den Flughafenbetrieb und das Flugroutenkonzept am BBI – Aufforderungen an die Landesregierung, die Flughafen-Betreibergesellschaft und die Deutsche Flugsicherung (Antrag Fraktion UBL-GRÜNE/B 90), Vorl.-Nr. 2010/118

Der Kreistag beschließt die Überweisung des Antrages sowie des Ergänzungsantrages der Fraktionen CDU und SPD in den Ausschuss für Bauen und Umwelt.

(7)

12. Bereitstellung finanzieller Mittel durch den Landkreis Dahme-Spreewald für das Projekt „Wasserreich Spree“ in den Jahren 2011 bis 2014 (Antrag der Fraktion UBL-GRÜNE/B 90), Vorl.-Nr. 2010/115

Der Kreistag beschließt die Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Tourismus sowie in den Ausschuss für Finanzen, Öffentliche Ordnung und Sicherheit.

13. Finanzielle Unterstützung der Arbeit von pro agro – Verband zur Förderung des ländlichen Raumes im Land Brandenburg e.V., Vorl.-Nr. 2010/108

Der Kreistag beschließt die Fördervereinbarung mit pro agro – Verband zur Förderung des ländlichen Raumes im Land Brandenburg e. V.

14. Einführung einer Schiedsstelle in der ARGE LDS (zukünftig Jobcenter) sowie Fortführung der bisherigen Struktur der Trägerversammlung und Beteiligung des Kreistages am Beirat (Antrag der Fraktionen SPD und CDU), Vorl.-Nr. 2010/104 Der Kreistag beschließt die Überweisung des Antrages in den Gesundheits- und Sozialausschuss.

15. Berufung von zusätzlichen stellvertretenden Mitgliedern im Kreisausschuss und Jugendhilfeausschuss sowie in den Fachausschüssen, Vorl.-Nr. 2010/109

Der Kreistag beschließt:

1. Kreisausschuss:

1.1 Herr Ludwig Scheetz wird als 4. stellvertretendes Mitglied der SPD-Fraktion in den Kreisausschuss berufen,

1.2 Frau Birgit Uhlworm wird als 2., Frau Sabine Peter als 3., Herr Helmut Donath als 4.

und Herr Werner Brömme als 5. stellv. Mitglied der Fraktion UBL-GRÜNE/B 90 in den Kreisausschuss berufen,

1.3 Herr Hans-Ulrich Urspruch wird als 2. und Herr Michael Hentze als 3.

stellvertretendes Mitglied der FDP-Fraktion in den Kreisausschuss bestellt.

1.4 Herr Robert Seelig wird anstelle von Herrn Reinhard Krüger als 1., Herr Alexander Helbig als 2., Herr Dr. Karl Pfannenschwarz als 3., Frau Karin Weber als 4. und Herr Dr. Adolf Deutschländer als 5. stellv. Mitglied der Fraktion DIE LINKE in den Kreisausschuss berufen.

2. Jugendhilfeausschuss:

2.1 Herr Ludwig Scheetz wird als 3. stellvertretendes Mitglied der SPD-Fraktion in den Jugendhilfeausschuss berufen,

2.2 Frau Sabine Peter wird als 2., Herr Frank Selbitz als 3., Herr Helmut Donath als 4.

und Herr Werner Brömme als 5. stellv. Mitglied der Fraktion UBL-GRÜNE/B 90 in den Jugendhilfeausschuss bestellt.

2.3 Frau Karin Weber wird als 2., Frau Martina Eisenhammer als 3, Frau Kerstin Rubenbauer als 4. und Herr Dr. Günter Wunderlich als 5. stellv. Mitglied der Fraktion DIE LINKE in den Jugendhilfeausschuss berufen.

(8)

3. Ausschuss für Bauen und Umwelt

3.1 Herr Michael Reimann wird als 3., Frau Angela Laugsch als 4. und Herr Gert Müller als 5. stellv. Mitglied der Fraktion DIE LINKE in den Ausschuss für Bauen und Umwelt bestellt.

4. Gesundheits- und Sozialausschuss

4.1 Herr Dr. Karl Pfannenschwarz wird an Stelle von Frau Heidemarie Müller als 1., Herr Robert Seelig als 3., Frau Heidemarie Müller als 4. und Frau Angela Laugsch als 5.

stellv. Mitglied der Fraktion DIE LINKE in den Gesundheits- und Sozialausschuss bestellt.

5. Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur

5.1 Frau Heidemarie Müller wird als 3., Herr Robert Seelig als 4. und Frau Martina Eisenhammer als 5. stellv. Mitglied der Fraktion DIE LINKE in den Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur bestellt.

6. Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Tourismus

6.1 Herr Alexander Helbig wird als 3., Frau Kerstin Rubenbauer als 4. und Herr Gert Müller als 5. stellv. Mitglied der Fraktion DIE LINKE in den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Tourismus bestellt.

7. Ausschuss für Finanzen, Öffentliche Ordnung und Sicherheit

7.1 Herr Dr. Adolf Deutschländer wird als 3., Frau Kerstin Rubenbauer als 4. und Herr Michael Reimann als 5. stellv. Mitglied der Fraktion DIE LINKE in den Ausschuss für Finanzen, Öffentliche Ordnung und Sicherheit berufen.

16. Neubestellung eines Vertreters in den Polizeibeirat beim Polizeipräsidium Frankfurt (Oder), Vorl.-Nr. 2010/113

Der Kreistag beschließt:

Herr Dr. Manfred Sternagel wird anstelle von Herrn Manfred Zoellner als stellvertretendes Mitglied in den Polizeibeirat beim Polizeipräsidium Frankfurt (Oder) berufen.

(9)

Bekanntmachung der Kreistagsbeschlüsse über den Jahresabschluss 2007 und die Entlastung des Landrates

Der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald hat in seiner Sitzung am 10.11.2010 den geprüften Jahresabschluss 2007 mehrheitlich beschlossen und dem Landrat die Entlastung für das Haushaltsjahr 2007 erteilt.

In den Jahresabschluss mit seinen Anlagen kann in der Zeit vom 15.11.2010 bis 31.12.2010 zu den Dienststunden oder nach vorheriger Terminvereinbarung beim Landkreis Dahme- Spreewald, Büro Kreistag und Wahlen, Zimmer 202 bis 204, Reutergasse 12 in 15907 Lübben (Spreewald) Einsicht genommen werden.

Lübben (Spreewald), 11.11.2010

S. Loge Landrat

Bekanntmachung der Kreistagsbeschlüsse über den Jahresabschluss 2008 und die Entlastung des Landrates

Der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald hat in seiner Sitzung am 10.11.2010 den geprüften Jahresabschluss 2008 mehrheitlich beschlossen und dem Landrat die Entlastung für das Haushaltsjahr 2008 erteilt.

In den Jahresabschluss mit seinen Anlagen kann in der Zeit vom 15.11.2010 bis 31.12.2010 zu den Dienststunden oder nach vorheriger Terminvereinbarung beim Landkreis Dahme- Spreewald, Büro Kreistag und Wahlen, Zimmer 202 bis 204, Reutergasse 12 in 15907 Lübben (Spreewald) Einsicht genommen werden.

Lübben (Spreewald), 11.11.2010

S. Loge Landrat

(10)

Nachtragshaushaltssatzung

des Landkreises Dahme-Spreewald für das Haushaltsjahr 2010 (Nachtragssatzung 2010)

Aufgrund der §§ 68 und 131 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl.I/07 S.286) sowie § 18 des Gesetzes über den allgemeinen Finanzausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Land Brandenburg (Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz - BbgFAG) vom 29. Juni 2004 (GVBl.I/04 S.262) in der zz. geltenden Fassung wird nach Beschluss des Kreistages vom 10.11.2010 folgende Nachtragssatzung erlassen:

§ 1 Gesamthaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

die bisher festgesetzten Gesamtbeträge

von

erhöht um vermindert um

und damit der Gesamtbetrag einschließlich Nachträge festgesetzt auf

EUR EUR EUR EUR

im Ergebnisplan

ordentliche Erträge 178.747.632 2.631.164 0 181.378.796

ordentliche Aufwendungen 184.173.484 4.421.160 0 188.594.644

außerordentliche Erträge 0 10.475.600 0 10.475.600

außerordentliche Aufwendungen 0 4.363.532 0 4.363.532

Im Finanzhaushalt

die Einzahlungen 179.034.235 10.612.080 0 189.646.315

die Auszahlungen 189.904.863 11.963.942 0 201.868.805

davon bei den:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

172.355.801 2.554.546 0 174.910.347

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

176.501.469 3.069.648 0 179.571.117

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

6.678.434 8.057.534 0 14.735.968

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

13.260.669 8.894.294 0 22.154.963

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0 0 0 0

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

142.725 0 0 142.725

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven

0 0 0 0

Auszahlungen an Liquiditätsreserven

0 0 0 0

(11)

§ 2 Kredite

Kredite werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, bleibt auf 10.000.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionssauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird von bisher 5.839.500 EUR um 149.930 EUR erhöht und damit auf 5.989.430 EUR neu festgesetzt.

§ 4 Kreisumlage

(1) Zur Deckung des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfes, mit Ausnahme der Schulkostenbeiträge nach § 116 i. V. m. §§ 100 und 142 BbgSchulG wird von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden gemäß § 130 BbgKVerf eine Kreisumlage erhoben. Der Umlagesatz wird auf 39,9 vom Hundert der für die Städte und Gemeinden geltenden Umlagegrundlagen gemäß § 18 BbgFAG festgesetzt.

(2) Zur Abgeltung der ungedeckten Ausgaben gemäß § 116 i. V. m. §§ 100 und 142 BbgSchulG, wonach den Schulträgern von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen innerhalb und außerhalb des Landkreises die Schulkosten (einschl.

Wohnheimkosten) für die Schüler, die nicht aus ihrem Wohngebiet zur Schule kommen, vom Landkreis zu erstatten sind, wird von den kreisangehörigen Entsendegemeinden eine Mehrbelastung zur Kreisumlage nach § 130 Abs. 3 BbgKVerf erhoben. Grundlage der Aufwandsermittlung sind die vom Landkreis zu leistenden Schulkostenbeiträge nach § 116 Absatz 2 BbgSchulG. Diese Mehrbelastung bleibt unverändert wie folgt festgesetzt:

Mehrbelastung Stadt/ Gemeinde

(in EUR)

für die Gemeinde Bestensee 68.297,16

für die Gemeinde Eichwalde 74.653,17

für die Gemeinde Heideblick 58.217,23

für die Gemeinde Heidesee 86.055,63

für die Stadt Königs Wusterhausen 184.961,90

für die Stadt Lübben 20.600,53

für die Stadt Luckau 10.462,13

für die Gemeinde Märkische Heide 40.050,76

für die Stadt Mittenwalde 94.684,67

für die Gemeinde Schönefeld 37.908,19

für die Gemeinde Schulzendorf 97.092,34

für die Gemeinde Wildau 69.601,27

für die Gemeinde Zeuthen 27.372,49

(12)

Mehrbelastung Stadt/ Gemeinde

(in EUR)

für die Gemeinde Drahnsdorf 11.290,00

für die Stadt Golßen 37.701,61

für die Gemeinde Kasel-Golzig 12.529,81

für die Gemeinde Steinreich 10.185,80

für die Gemeinde Alt Zauche-Wußwerk 1.498,00

für die Gemeinde Byhleguhre-Byhlen 4.835,46

für die Gemeinde Neu Zauche 6.009,95

für die Gemeinde Spreewaldheide 1.082,28

für die Gemeinde Straupitz 11.750,50

für die Gemeinde Jamlitz 950,88

für die Stadt Lieberose 13.557,09

für die Gemeinde Schwielochsee 1.517,28

für die Gemeinde Groß Köris 10.637,00

für die Gemeinde Halbe 24.376,00

für die Stadt Märkisch Buchholz 7.367,00

für die Gemeinde Münchehofe 2.179,00

für die Gemeinde Schwerin 5.702,00

für die Stadt Teupitz 15.487,19

für die Gemeinde Bersteland 4.643,00

für die Gemeinde Krausnick-Groß Wasserburg 1.528,00

für die Gemeinde Rietzneuendorf-Staakow 3.697,00

für die Gemeinde Schlepzig 1.284,00

für die Gemeinde Schönwald 5.114,00

für die Gemeinde Unterspreewald 6.108,00

(3) Die Kreisumlage nach Abs. 1 und die Mehrbelastung zur Kreisumlage nach Abs. 2 sind bis zum 15. eines jeden Monats mit jeweils einem Zwölftel des festgesetzten Gesamtbetrages von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu zahlen.

(4) Der für das Haushaltsjahr 2010 festgesetzte Umlagesatz für die Kreisumlage nach Abs.

1 sowie die Mehrbelastung zur Kreisumlage nach Abs. 2 gelten entsprechend § 131 Abs. 1 BbgKVerf i.V.m. § 69 Abs. 1 Ziff.2 BbgKVerf über das Haushaltsjahr 2010 hinaus bis zum Erlass der neuen Erhebungsgrundlagen.

(5) Stellen sich nach der Festsetzung der Mehrbelastung zur Kreisumlage nach Abs. 2 Aufwandsunterdeckungen, Aufwandsüberdeckungen bzw. Unrichtigkeiten heraus, so ist ein Ausgleich im darauf folgenden Jahr vorzunehmen. Ein Ausgleich unterbleibt, wenn er zu einer Abweichung von nicht mehr als 1 vom Hundert führen würde.

(13)

§ 5 Wertgrenzen

(1) Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für den Landkreis von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, bleibt unverändert auf 500.000 EUR festgesetzt.

(2) Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, bleibt unverändert auf 200.000 EUR festgesetzt

(3) Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Kreistages bedürfen, bleibt unverändert auf 50.000 EUR festgesetzt.

(4) Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, bleibt unverändert bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 1.000.000 EUR und

b) bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 1.000.000 EUR

festgesetzt.

§ 6 Budgets

(1) Der Haushalt gliedert sich in 22 Teilhaushalte. Die Teilhaushalte werden wie folgt zu 5 Budgets verbunden:

Budget 1 Landrat

TH 1: Landrats- und Kreistagsangelegenheiten

Budget 2 Kommunale Angelegenheiten und innerer Dienstbetrieb TH 2: Service und Recht

TH 3: Statistik und Wahlen TH 22: Kreisstrukturförderung

Budget 3 Finanzen sowie Öffentliche Sicherheit und Ordnung TH 4: Finanzverwaltung

TH 5: Allgemeine Finanzwirtschaft

TH 6: Sicherheit und Ordnungsangelegenheiten TH 7: Lebensmitteluntersuchung/ Fleischbeschau TH 8: Land- und Forstwirtschaft

TH 9: Wirtschaftsförderung und Tourismus Budget 4 Bildung, Kultur, Jugend, Gesundheit und Soziales

TH 10: Schulträgeraufgaben TH 11: Kultur und Wissenschaft TH 12: Soziale Hilfen

TH 13: Kinder- Jugend- und Familienhilfe TH 14: Sport

TH 15: Gesundheit

Budget 5 Planung, Bauwesen und Umwelt

TH 16: Liegenschaftsverwaltung/ Gebäudemanagement TH 17: Räumliche Planung und Entwicklung

TH 18: Bauen und Wohnen TH 19: Ver- und Entsorgung

TH 20: Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV TH 21: Gewässer-, Grün und Landschaftspflege

(14)

(2) Soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, sind die Aufwendungen und Auszahlungen, die zu einem Budget gehören, gegenseitig deckungsfähig.

(3) Der Ausgleich der Mehraufwendungen innerhalb eines Budgets ist erst dann auszuführen, wenn weder innerhalb des Produktes noch innerhalb des Teilhaushaltes die Mehraufwendungen ausgeglichen werden können. Satz 1 gilt für Auszahlungen entsprechend.

(4) Für Mehraufwendungen innerhalb eines Budgets, die durch Minderaufwendungen oder Mehrerträge im gleichen Budget gedeckt werden, müssen keine über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen beantragt werden und eine Entscheidung des Kreistages nach § 5 Abs. 3 entfällt Der Kreistag ist halbjährlich über erfolgte teilhaushaltsübergreifende Mehraufwandsdeckungen innerhalb eines Budgets zu unterrichten. Die Sätze 1 und 2 gelten für Auszahlungen entsprechend.

(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten auch für Auszahlungen bei der Investitionstätigkeit sowie Verpflichtungsermächtigungen, wenn sie sachlich zusammenhängen.

Lübben (Spreewald), 10.11.2010

S. Loge Landrat

Bekanntmachungsanordnung / Ersatzbekanntmachung

Hiermit wird gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 67 Abs. 5 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) sowie § 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (BekanntmV) die öffentliche Bekanntmachung der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Landkreises Dahme-Spreewald für das Haus- haltsjahr 2010 (Nachtragshaushaltssatzung 2010) angeordnet.

Jeder kann Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen nehmen. Sie liegen in der Zeit vom 15.11.2010 bis 31.12.2010 zur Einsichtnahme am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, im Zimmer 203 während der öffentlichen Sprechzeiten aus.

Die Heilungsvorschriften des § 3 Abs. 4 BbgKVerf in der zurzeit geltenden Fassung finden auf die Nachtragshaushaltssatzung 2010 Anwendung. Die Nachtragshaushaltssatzung 2010 tritt zum 01.01.2010 in Kraft

Lübben, 11.11.2010

S. Loge Landrat

(15)

Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher

Bekanntmachung der Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 3. November 2010

Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung hat in ihrer Sitzung am 3. November 2010 folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss über den Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung des Wirtschaftsjahres 2009:

Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung stellt den geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2009 fest und beschließt den Verlust von 51.912,90 € auf neue Rechnung vorzutragen

Entlastung des Verbandsvorstehers für das Jahr 2009:

Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung entlastet den Verbandsvorsteher für das Jahr 2009.

Beschluss über die Auswahl des Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr 2010:

Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung beschließt, dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Elbe-Elster vorzuschlagen, die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner mbH, Potsdam, Behlertstraße 33a, zu übertragen.

Herzberg (Elster), den 9. November 2010

gez. Dirk Gebhard

Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VON VERBÄNDEN UND EINRICHTUNGEN

(16)

Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung

Einladung

Hiermit berufe ich die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung am

Mittwoch, den 24. November 2010 um 18.00 Uhr in die Gaststätte „Bürgerhaus“, Crinitz, Hauptstr. 69a ein.

Tagesordnung:

I. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung

1.1 Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einberufung der Sitzung

1.2 Anerkennung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 3. November 2010 - öffentlicher Teil

1.3 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 2. Bericht des Beauftragten für das Organ Verbandsvorstehers und des Betriebsführers

3. Beschluss zur Abwasser-Überleitung 4. Beschluss über den Wirtschaftsplan 2011

5. Kenntnisnahme der Gebührennachkalkulation der Trink- und Schmutzwas- sergebühren für das Jahr 2009

6. Kalkulation der Trinkwassergebühr 2011

7. Austritt der Gemeinde Heideblick und der Gemeinde Massen-Niederlasutiz 8. Wahl des ehrenamtlichen Verbandsvorstehers

9. Sonstiges

II. Nichtöffentlicher Teil

10. Anerkennung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 3. November 2010 - nichtöffentlicher Teil

11. Sonstiges gez. Lothar Thor

Vorsitzender der Verbandsversammlung

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Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher

Bekanntmachung der Beschlüsse über den Jahresabschluss 2009 und die Entlastung des Verbandsvorstehers für das Jahr 2009

Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung hat in ihrer Sitzung am 3. November 2010 den geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2009 festgestellt und beschlossen, den Verlust von 51.912,90 € auf neue Rechnung vorzutragen.

In dieser Sitzung hat die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung zudem beschlossen, den Verbandsvorsteher für das Jahr 2009 zu entlasten.

Diese Beschlüsse werden hiermit gem. § 11 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 18 Abs. 4 GKG sowie § 33 Abs. 3 EigV bekannt gegeben

Der Jahresabschluss einschließlich des Bestätigungsvermerkes liegt in den Diensträumen des Beauftragten für das Organ Verbandsvorsteher des Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Landkreises Elbe- Elster, Rechtsamt, Ludwig-Jahn-Str. 2, 04916 Herzberg, Zimmer Nr. 103 in der Zeit vom 22.

Januar bis einschließlich 29. November 2010 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit.

Herzberg (Elster), den 5. November 2010 gez. Dirk Gebhard

Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher

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