Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald
Amtliche Bekanntmachung der unteren Fischreibehörde des Landkreises Dahme-
Spreewald zur Anglerprüfung zur Erlangung des Fischereischeines 3 Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.11.2011 – Bekanntmachung der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses 4
Öffentliche Bekanntmachungen des Landrates als Kommunalaufsichtsbehörde
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung von Aufgaben des Amtes Golßener Land und des Amtes Unterspreewald im Bereich des Bauamtes 5-8 Genehmigung des Landrates als allgemeine untere Landesbehörde vom 14.11.2011 9
Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen
Südbrandenburgischer Abfallzweckverband (SBAZV)
Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der 10. Sitzung der Verbandsver-
sammlung des SBAZV am 08.12.2011 10
18. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 17.11.2011 Nummer 35
Landkreis Dahme-Spreewald
Impressum
Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle
verantwortlich: Heidrun Schaaf
Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008
Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf
Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.
Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.
Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.
Amtliche Bekanntmachung der unteren Fischereibehörde des Landkreises Dahme-Spreewald
Anglerprüfung zur Erlangung des Fischereischeines
Die untere Fischereibehörde des Landkreises Dahme-Spreewald gibt auf der Grundlage des § 19 Fischereigesetz des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 4 der Verordnung über die Anglerprüfung den Termin für die nächste Anglerprüfung bekannt:
Freitag , den 02.12.2011 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
im großen Beratungsraum des
Landratsamtes Lübben, Beethovenweg 14, Lübben/Spreewald I. Die Prüfungsgebiete umfassen:
1. Fischkunde und –hege 2. Pflege der Fischgewässer 3. Fanggeräte und deren Gebrauch 4. Behandlung der gefangenen Fische 5. einschlägige Rechtsvorschriften
II. Anmeldung zur Prüfung:
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis zum 01.12.2011 bei folgender Behörde schriftlich einzureichen:
Landkreis Dahme-Spreewald Ordnungsamt
Untere Jagd- und Fischereibehörde Beethovenweg 14
15907 Lübben/Spreewald Tel.: 03546/201522
III. Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 Euro einschließlich der Zeugniserteilung.
Der Landrat
DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD
Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.11.2011
- Bekanntmachung der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses -
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 16.11.2011 im Wesentlichen folgende Beschlüsse gefasst. In die entsprechenden Vorlagen des öffentlichen Teils kann beim Landkreis Dahme-Spreewald, im Büro Kreistag und Wahlen, Zimmer 203, Reutergasse 12 in Lübben (Spreewald) oder im Internet unter http://sd.dahme-spreewald.de Einsicht genommen werden.
1. Verlängerung der Übertragung der Aufgaben des Pflegekinderdienstes gem. § 33 SGB VIII an die Gemeinnützige Gesellschaft für Förderung Brandenburgischer Kinder und Jugendlicher mbH, Vorl.Nr. 2011/097
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Verlängerung der Übertragung der Aufgaben des Pflegekinderdienstes gem. § 33 SGB VIII mit Wirkung zum 01.04.2012 an den Träger der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung Brandenburgischer Kinder und Jugendlicher mbH (Kinder- und Jugenddorf Rankenheim), Sputendorfer Str. 45-49, 15746 Groß Köris.
2. Allgemeine Leistungsbeschreibungen für den Pflegekinderdienst, die familiäre Bereitschaftspflege und für die Vollzeitpflege sowie Leistungsbeschreibungen für die Vollzeitpflege für besonders entwicklungsbeeinträchtigte junge Menschen, die Kurzzeitpflege und die Verwandtenpflege gem. § 33 SGB VIII, Vorl.Nr. 2011/105 Der Jugendhilfeausschuss beschließt
1. die allgemeinen Leistungsbeschreibungen für den Pflegekinderdienst, für die familiäre Bereitschaftspflege und für die Vollzeitpflege,
2. die Leistungsbeschreibungen für die Vollzeitpflege für besonders entwicklungsbeeinträchtigte junge Menschen, die Kurzzeitpflege und die Verwandtenpflege
gem. § 33 SGB VIII im Landkreis Dahme-Spreewald.
DES LANDRATES ALS KOMMUNALAUFSICHTSBEHÖRDE
Bekanntmachung
des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV)
Am Donnerstag, den 08. Dezember 2011, 17:00 Uhr, findet die 10. Sitzung der
Verbandsversammlung des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) im Tagungshotel „Residenz am Motzener See“ in Motzen, Töpchiner Straße 4,
15749 Mittenwalde, statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil der Sitzung
1. Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Genehmigung der Niederschrift der 9. Sitzung vom 06.10.2011 4. Einwohnerfragestunde
5. Bericht des Verbandsvorstehers
6. Beschluss der Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung und den Verbandsvorstand des SBAZV (VV 039/11)
7. Beschluss des Wirtschaftsplanes 2012 (VV 045/11) 8. Beschluss über die Abfallgebühren 2012 (VV 046/11)
9. Beschluss über die Entgeltordnung für die Recyclinghöfe 2012 (VV 047/11)
Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen.
Ludwigsfelde, den 18.11.2011
Schmidt Pätzold
Vorsitzender der Verbandsvorsteher
Verbandsversammlung
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VON VERBÄNDEN UND EINRICHTUNGEN