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Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.18, Heft 01

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Academic year: 2022

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Amtsblatt für den

Landkreis Dahme-Spreewald

18. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 05.01.2011 Nummer 1

INHALTSVERZEICHNIS

S.1 Nichtamtliche Mitteilungen des LDS - Zensus 2011

Erhebungsbeauftragte/er gesucht

IMPRESSUM

Herausgeber:

Landkreis Dahme-Spreewald, Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald), Telefon: 03546 / 20 10 08,

Telefax: 03546 / 20 10 09 Erscheinungsweise: nach Bedarf

Gesamtherstellung:

ELRO-Verlagsgesellschaft mbH Karl-Liebknecht-Straße 8, 15711 Königs Wusterhausen

Tel.: 03375 / 29 31 44, Fax: 03375 / 24 25 22 verantwortlich: Sabine Pohl

Vertrieb: KaWe Kurier / Wochenkurier

Auflagenhöhe: 62. 000 Exemplare

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben, Reutergasse 12 in der Pressestelle und in der Außenstelle Beethovenweg 14a/b erhältlich. Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Äm- tern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungsstelle in Königs Wusterhausen aus. Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versand- kosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

Nichtamtliche Mitteilungen des Landkreises Dahme-Spreewald

n n n

Erhebungsbeauftragte für den Zensus 2011 gesucht

n n n

Werden auch Sie Erhebungsbeauftragte/er

Für die Befragung suchen wir: n zuverlässige und genaue n verschwiegene,

n zeitlich flexible, n volljährige Personen n mit sympathischem

und freundlichem Auftreten

Seien Sie dabei!

Wer also aufgeschlossen, zeitlich flexibel, mobil und ver- schwiegen ist, kann sich ab sofort bei der zentralen Erhebungs- stelle des Landkreises Dahme-Spreewald in Lübben melden:

Landkreis Dahme-Spreewald Zensus 2011

Erhebungsstelle Lübben Reutergasse 12

15907 Lübben (Spreewald) Tel.: 03546-201190

E-Mail: zensus2011.luebben@dahme-spreewald.de Weitere Voraussetzungen hierfür sind, dass Sie minde- stens 18 Jahre alt sind und einen gültigen Personalaus- weis besitzen. Vielleicht kennen Sie auch Freunde oder Be- kannte, die Interesse haben diese Tätigkeit zu übernehmen.

Auf den Internetseiten des Landkreises Dahme-Spreewald www.dahme-spreewald.de unter „Bürgerportal“ finden Sie den Bewerbungsbogen sowie den Flyer für Erhebungsbeauftragte.

Weitere Informationen erhalten Sie zudem auf den Seiten der Statis- tischen Ämter des Bundes und der Länder Berlin Brandenburg un- ter www.zensus2011.de und www.zensus-berlin-brandenburg.de Landkreis Dahme-Spreewald sucht Erhebungsbeauftragte

für den Zensus 2011

Im Jahr 2011 wird es europaweit einen Zensus (lat. für Volkszäh- lung) geben. Die wichtigsten Ziele dieses Vorhabens sind die Fest- stellung der aktuellen Einwohnerzahl sowie die Gewinnung aktu- eller Daten zum Wohnraum, zur Bildung und zum Erwerbsleben.

Auf Grundlage des Zensusgesetzes (ZensG 2011) und des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 im Land Brandenburg (ZensusAGBbg) wurde diese Aufgabe den Landkreisen übertragen.

Die hierzu eingerichtete Erhebungsstelle des Landkreises Dahme- Spreewald benötigt für verschiedene Erhebungsteile tatkräftige Unter- stützung. Dafür sucht der Landkreis Dahme-Spreewald ca. 285 Erhe- bungsbeauftragte, denn aussagekräftige Befragungsergebnisse sind nur mit engagierten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten möglich.

Deren Aufgabe besteht darin, im Zeitraum von Mai bis Ende Juli 2011 die Befragungen in den Privathaushalten sowie in den Ge- meinschaftseinrichtungen durchzuführen. Des Weiteren unter- stützen die Erhebungsbeauftragten zwischen Oktober 2011 und März 2012 die Gebäude- und Wohnungszählung. Für diese eh- renamtliche Tätigkeit erhalten die Erhebungsbeauftragten eine at- traktive Aufwandsentschädigung. In einer Schulung werden sie intensiv auf ihre Arbeit als Erhebungsbeauftragte vorbereitet.

Es werden immer weniger Kinder geboren, die Bevölke- rung altert, Familienstrukturen ändern sich, Menschen wan- dern ein, Landstriche dünnen aus: unsere Gesellschaft verän- dert sich tiefgreifend. Neue Entwürfe für Biographien, für das Zusammenleben, für den Arbeitsmarkt, für die sozialen Sicherungs- systeme oder für die Regional- und Stadtplanung sind gefragt.

Warum braucht Deutschland einen neuen Zensus?

Der Zensus 2011 ist eine Art „Inventur“ der Deutschen. Die letzten Volks- zählungen in Deutschland fanden zuletzt im früheren Bundesgebiet im Jahre 1987 und in der ehemaligen DDR 1981 statt. Seither ist viel gesche- hen, die Wiedervereinigung, große Umzüge von Ost Richtung West und von Nord Richtung Süd oder die fortschreitende europäische Integration.

Die „Inventur“, die Betriebe jährlich vornehmen, ist in Euro- pa und in Deutschland überfällig. Die Basisdaten für viele Stati- stiken in Deutschland sind nicht mehr auf dem neuesten Stand.

Aus diesem Grund hat das Bundeskabinett am 29.08.2006 in ei- ner Grundsatzentscheidung beschlossen, dass sich Deutsch- land erstmals mit einem weitgehend registergestützten Ver- fahren an dem EU-weiten Zensus 2011 beteiligen wird.

Die Ergebnisse des Zensus 2011 werden diese Basisdaten liefern, die wiederum die Grundlage für viele Entscheidungen bei der Infra- strukturplanung darstellen: So ist es zum Beispiel wichtig, genau zu wissen, ob eher Kindergartenplätze, Schulen oder Altenheime be- nötigt werden. Dazu braucht man aktuelle und verlässliche Daten.

Die Ziele des Zensus

Der Zensus verfolgt zwei Ziele. Ganz wichtig ist die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen Deutschlands. Ob Länderfinanzausgleich, die Einteilung der Bundestagswahlkreise, die Stimmenverteilung der Bundesländer im Bundesrat oder die Sitze Deutschlands im Europa- parlament – all das hängt von aktuellen Einwohnerzahlen ab. Auch eine ganze Reihe von Statistiken basieren darauf, so zum Beispiel die Berechnung des jährlichen Bruttoinlandsprodukts (BIP) pro Kopf.

Ein zweites wesentliches Ziel des Zensus ist es, Informationen zum Wohnraum, zur Bildung und zum Erwerbsleben zu gewin- nen. Wie viele Erwerbstätige gibt es, wie viele Menschen davon sind selbstständig? Wo werden in den kommenden Jahren wie viele Kinder eingeschult? Wie viele Wohnungen gibt es in Deutschland und wie sind sie ausgestattet? Um diese Fragen zu beantworten, braucht man genaue und aktuelle Strukturdaten, die nur ein Zensus liefert. Die Politik kann nur so fundierte Entscheidungen treffen.

Derzeitig liegt die fortgeschriebene Bevölkerungszahl Deutsch- lands erfahrungsgemäß weit über 1.000.000 Menschen neben der tatsächlichen. Das hat von Region zu Region unterschiedliche Aus- wirkungen: Einige Städte haben eine stärker überhöhte Einwohner- zahl als andere. Dies hat beispielsweise große Folgen für die Ver- teilung von Steuermitteln, die sich nach der Einwohnerzahl richtet.

Die Durchführung des Zensus

In der nach traditioneller Art durchgeführten Volkszählung sind in der Vergangenheit sämtliche Haushalte und nahezu die ge- samte Bevölkerung direkt befragt worden. Mit dem neuen deut- schen Zensusverfahren wird nur noch ein kleiner Teil der Bür- gerinnen und Bürger in eine persönliche Befragung einbezogen.

Dabei wird die registergestützte Methode, die sich im Zensustest von 2001 – 2003 bewährt hat, angewendet. Hier werden hauptsäch- lich vorhandene Verwaltungsregister genutzt, z. B. Melderegister der Kommunen, Register der Bundesagentur für Arbeit, Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Verwaltungen sowie Daten der Ver- messungsverwaltung mit den Hauskoordinaten. Zur Gewinnung von Daten, für die in Deutschland keine Register verfügbar sind sowie zur Sicherung der Qualität der Ergebnisse, sind ergänzende Haushaltsbe- fragungen nötig. Da es keine flächendeckenden Register für Gebäude und Wohnungen gibt, wird dazu eine postalische Zählung durchgeführt.

Welcher Bürger oder Bürgerin im Landkreis Dahme-Spree- wald zur Befragung ausgewählt wird, bestimmt zuvor das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Die ausgewählten Bür- ger erhalten zeitnah eine Information darüber, dass Sie für eine Befragung vorgesehen und zur Auskunft verpflichtet sind.

Ein entscheidender Aspekt zum Zensusverfahren ist die Gewährlei- stung von Datenschutz und Datensicherheit. Jeder Bürger, der an der Befragung teilnimmt, hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass sei- ne Daten ausschließlich nur für die Zwecke des Zensus genutzt werden.

Die Realisierung wird durch technische und organisatorische Maßnah- men gewährleistet. Außerdem werden Maßnahmen zur Gewährlei- stung von Datenschutz und Datensicherheit getroffen, die insbesondere die Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Daten gewährlei- sten. Aus diesem Grund wird in der Verwaltung die Erhebungsstelle abgeschottet, somit wird der Datenschutz der Bürger sichergestellt.

S.2 - Ausschreibung [ aquamediale® 7 ]

- Gesundheitsamt beteiligt Öffentlichkeit an der Umsetzung der Brandenburgischen Badegewässerverordnung - Liste der überwachten Badegewässer Stand 2010 - Fördermittel für berufsbegleitende Fortbildung - Im Focus: Tierschutz

Katzenkastration – eine Notwendigkeit!

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Ende Amtsblatt 2 Der Landkreis Dahme-Spreewald

schreibt 3 Kunstpreise zu je 2.000 € für 3 Einzelbewerber und/

oder Künstlergruppen zur Teilnahme an der [ aquamediale® 7 ] 2011 in Lübben (Spreewald )aus.

Teilnahmeberechtigt sind Einzelbewerber und/oder Künstlergruppen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) und

Mitglieder aus dem Brandenburgischen Verband bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BVBK) Interessierte Künstler aus dem LDS und Mitglieder des BVBK

reichen bis zum 31.03. 2011 folgende Unterlagen ein:

- Kurzvita

- kurze Bewerbung mit Erklärungen zum künstlerischen Vorhaben - Skizzen und Erläuterungen, Materialien

- Technische Erläuterung zu Fragen der Stabilität, Statik und zum Aufbau des Kunstwerkes

[ aquamediale® 7 ]

In der Zeit vom 18.06.2011 – 11.09.2011 findet die aquamedi- ale® 7 auf der Spree und an ihren Fließen in Lübben (Spreewald) statt. Das internationale Kunstfest, bei dem Wasser als notwen- dige Voraussetzung allen Lebens und als Medium künstlerischer Auseinandersetzung gilt, steht in diesem Jahr unter dem Titel

„PANTA RHEI – alles fließt“. An den Ufern, in Bäumen und an Brücken, auf, über und unter der Wasseroberfläche sollen provo- zierende und zur Nachdenklichkeit anregende Kunstwerke Gestalt annehmen, in denen Bezüge zum Wasser als lebensnotwendigem Element und Medium thematisiert werden. Dies wird, wie in den vergangenen Jahren auch, auf unterhaltsame, kritische, kommen- tierende und bisweilen auch provozierende, in jedem Fall aber auf künstlerische Weise geschehen. Als Schnittpunkt von Natur und Kunst sowie von Tourismus und Alltag ist die Lübbener Wasser- landschaft zwischen Schloss- und Liebesinsel bestens geeignet, unterschiedlichste Auslegungen, Gegensätze aber auch Gemein- samkeiten und Annäherungen künstlerisch zu verdeutlichen.

Die künstlerischen Arbeiten (Installationen, Objekte, kunsthandwerk- liche Gestaltungen) müssen für drei Monate den Wasser- und Witte- rungsbedingungen entsprechend angepasst und widerstandsfähig sein.

Ihre Struktur soll nach Möglichkeit ohne zusätzlichen technischen Aufwand beschaffen sein (keine Strom- oder Wasseranschlüsse).

Die Preisträger verpflichten sich, ihre Kunstwerke in der Zeit vom 14. bis 17. Juni in Lübben (Spreewald) zu installieren. Zur Herstel- lung der Objekte gewährt der Landkreis Dahme-Spreewald einen Material- und Aufbauhelferkostenzuschuss bis zu 800 €, der nur gegen Vorlage entsprechender Belege am Ende der Aufbauwoche erstattet wird. Reisekosten (zur Standortbesichtigung, Aufbau und Abbau) werden nach Belegvorlage oder mit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer (gemäß dem Bundesreisekostengesetz) erstattet. Maximal bis 6 Übernachtungen (nur für eine Person) werden übernommen.

Eine unabhängige Jury wählt bis zum 08.04.2011 die drei Preis- träger des Wettbewerbes aus. Das Urteil dieses Gremiums ist nicht anfechtbar.

Für alle Weiterbildungen des Niederlausitzer Studieninstitutes (Lehr- gänge und Seminare) können Fördermittel beantragt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage www.studienin- stitut-beeskow.de unter der Rubrik Entgelte / Fördermittel.

Insbesondere sei auf den Prämiengutschein verwiesen. Damit können 50 % der Fortbildungskosten (max. 500 €) erstattet werden. Einen Prä- miengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 € (od. 51.200 € bei gemein- sam Veranlagten) nicht übersteigt. So haben Sie die Möglichkeit z.B.

auch an den berufsbegleitenden Lehrgängen des NLSI teilzunehmen.

Das Studieninstitut bietet: den „Angestelltenlehrgang I“ - als Erstaus- bildung für die Verwaltung (vergleichbar Berufsausbildung Verwal- tungsfachangestellte/r) den Lehrgang „Verwaltungsfachwirt/in“ - aufbauend auf den Angestelltenlehrgang I bzw. die Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten berufsbegleitend an. Der Ange- stelltenlehrgang I soll im Frühjahr 2011 beginnen. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine (zumindest zeitlich befristete) Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung. Der Unterricht findet mittwochs und freitags von 17.00 bis ca. 20.00 Uhr und samstags von 8.00 bis ca. 13.00 Uhr statt. Unterrichtsorte werden Beeskow und/oder Lübben sein.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gern Frau Grönke unter Tel.: (03366) 5208-15. Weitere Informationen zu den Lehrgängen (inkl. Kosten) fin- den Sie auch auf der Homepage unter:

www.studieninstitut-beeskow.de.

Sollten Sie sich bereits angemeldet haben, ist eine nochmalige Anmel- dung nicht notwendig.

Fördermittel für berufsbegleitende Fortbildung

Das Gesundheitsamt bittet alle Bürger, sich aktiv mit Vorschlägen, Bemerkungen und Beschwerden an der Umsetzung der Brandenbur- gischen Badegewässerverordnung zu beteiligen. Die Angaben und Hinweise werden für die Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badestellenliste benötigt.

Die zu überwachenden Badegewässer werden durch das das Gesund- heitsamt als zuständige Behörde bestimmt und sind bis zum 31. März jeden Jahres der obersten Landesbehörde zur Veröffentlichung mit- zuteilen.

Die zurzeit bestimmten Badegewässer sind der beigefügten Liste zu entnehmen.

Mitarbeiter des zuständigen Sachgebietes sind unter der Tel.-Nr. 03375-262143 oder per e-mail an gesundheitsamt@dahme- spreewald.de erreichbar.

Weitere Informationen zum Thema Badegewässer sind auf der Internet- seite des Landkreises unter www.dahme-spreewald.de (Badestellen) zu finden.

Badegewässer Badestellen

Briesener See Badestrand in Briesensee

Frauensee Badestelle, Objekt KIEZ "Frauensee", Gräbendorf Gehrener Mühlenfließ Freibad in Gehren

Gr. Leuthener See Strand in Groß Leuthen (Terrassencafe`) Gr. Körbiskruger Tonsee Fkk-Badestelle in Bestensee am Campingplatz Hölzerner See Badestelle, Objekt KIEZ "Hölzerner See", Gräbendorf Horstteich Badestelle am Campingplatz in Bornsdorf Kiessee II Fkk-Badestelle in Bestensee am Campingplatz Klein Köriser See Badestrand in Klein Köris an der Jugendherberge Köthener See Ortsbadestelle in Köthen an der Jugendherberge Krimnicksee Strandbad Neue Mühle in Königs Wusterhausen

Gesundheitsamt beteiligt Öffentlichkeit an der Umsetzung der

Brandenburgischen Badegewässerverordnung

Der Tierschutzverein Königs Wusterhausen und das Tierheim in Mär- kisch Buchholz informieren über die Möglichkeit, Katzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen:

Man muss kein Fachmann sein, um festzustellen, dass es auf dem Lan- de von Katzen nur so wimmelt.

Die Tierheime im Landkreis nehmen jährlich ca. 600 Katzen auf. Nur wenige Tiere sind gekennzeichnet, so dass diese an die Besitzer zu- rückgegeben werden können. Damit sind die Tierheime an ihren Ka- pazitätsgrenzen angekommen. Zeitweise musste z.B. das Tierheim in Märkisch Buchholz mit einem Aufnahmestopp für Katzen reagieren.

Die Ursache hierfür ist:

Keiner fühlt sich so recht verantwortlich für die vielen freilebenden verwilderten ehemaligen Hauskatzen. Es wird zwar gefüttert und sich an den Besuchen des Tieres erfreut, aber vorausschauend das Thema VERHÜTUNG VON NACHWUCHS zu bedenken, ist von vielen Bürgerinnen und Bürgern leider nicht zu erwarten. Es wird erst rea- giert, wenn der Nachwuchs da und das Problem ‚ersichtlich‘ ist. Zumal es in der nächsten Vermehrungsperiode zu einer Potenzierung der Kat- zenanzahl kommen wird.

Hier ist ein Umdenken dringend erforderlich!

Die Lösung ganz einfach: Kastration der vorhandenen Tiere.

Katzennachwuchs zu töten, ist laut Tierschutzgesetz eine Straftat und wird mehr und mehr angezeigt und auch geahndet!

Fangen Sie bei Ihrer Katze an. Lassen Sie Ihr Tier, sobald es ge- schlechtsreif wird, kastrieren und kennzeichnen. Kennzeichnen heißt, dass der Tierarzt einen kleinen Transponder unter die Haut setzt. Auf dem Transponder ist eine weltweit einmalige Nummer gespeichert, die mit einem Lesegerät ersichtlich wird. Bitten Sie ihren Tierarzt diese Kennzeichnung bei einem Haustierregister anzumelden. Für den Tier- halter entstehen dabei keine Kosten.

Der günstigste Zeitpunkt für die Kastration einer Katze, sind die Mo- nate der Geschlechtsruhe Dezember bis Februar. Die meisten Kät- zinnen werden im Frühjahr rollig und wenn sie Freilauf haben, werden sie auch gedeckt! So entsteht ein oftmals nicht mehr zu beherrschendes Nachwuchsproblem bei freilebenden Katzen.

Fundkatzen sind dem örtlichen Ordnungsamt, der Amtsgemeinde bzw.

der Stadt anzuzeigen. Ein Fundtier ist jedes Tier, dass besitzlos aber nicht herrenlos ist. Herrenlos sind dagegen Tiere, an denen nie Eigen- tum bestanden hat.

Sehen Sie nicht weg, handeln Sie!

Wäre es nicht für uns alle leichter, wenn jeder Mensch ein wenig mehr Verantwortung für das Mitgeschöpf auf sich nehmen würde.

Carolin Billinger

Tierschutzverein Königs Wusterhausen e.V.

Im Focus: Tierschutz

Katzenkastration – eine Notwendigkeit!

Krossinsee Ortsbadestelle in Wernsdorf Krummer See Badestelle in Krummensee Langer See Ortsbadestelle in Dolgenbrodt Miersdorfer See Seebad in Zeuthen

Mochowsee Badestelle Campingplatz in Lamsfeld Motzener See Badestelle in Motzen am Sportplatz Neuendorfer See Hauptbadestrand in Hohenbrück Pätzer Vordersee Ortsbadestelle in Pätz, Am Strand

Schweriner See Ortsbadestelle in Schwerin, Mochheidestr.

Schwielochsee Hauptbadestrand in Goyatz Schwielochsee Hauptbadestrand in Jessern Schwielochsee Badestrand Campingplatz in Zaue

Spree Naturbadestelle in Lübben OT Steinkirchen Teupitzer See Ortsbadestelle in Teupitz, Baruther Str./Gutzmannstr.

Teupitzer See Badestelle Südufer in Teupitz/Egsdorf, Dorfaue Todnitzsee Ortsbadestelle in Bestensee am Sportplatz Tonsee Badestrand in Klein Köris, Am Hang Wolziger See Ortsbadestelle in Kolberg

Wolziger See Ortsbadestelle in Wolzig Zeuthener See Ortsbadestelle in Eichwalde Ziestsee Ortsbadestelle in Bindow Heidesee Ortsbadestelle in Halbe

Im Landkreis Dahme Spreewald nach Brandenburgischer Badegewässerverordnung

überwachte Badestellen Stand 2010:

Ausschreibung

[ aquamediale® 7 ]

Auskunft:

Karin Stöckigt, Landkreis Dahme-Spreewald, Amt für Schulverwaltung und Kultur

Tel.: 0 33 75 / 26 16 22 karin.stoeckigt@dahme-spreewald.de

Abgabe der Unterlagen:

Landkreis Dahme-Spreewald Amt für Schulverwaltung und Kultur des LDS

Frau Karin Stöckigt

Schulweg 13, 15711 Königs Wusterhausen

Das Bewerbungsschreiben muss neben der Idee mindestens die nachfolgenden Angaben und Daten enthalten (Muster):

Name:...

Vorname:...

Straße:...

PLZ:...Ort:...

Atellieranschrift (sofern abweichend von der Wohnanschrift) Straße:...

PLZ:...Ort:...

Fon:...Fax:...

E-Mail:...

Titel des Kunstwerkes:...

Format: (H x B xT)...

Gewicht: (ca.)...

Technik / Materal:...

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