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Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.17, Heft 18

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Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Fäkalien- und Schlammeinleitung zwischen dem Trink- und Abwasserzweckverband Luckau und dem Trink- und

Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung 3-6

Genehmigung des Landrates als allgemeine untere Landesbehörde vom 15.06.2010 7

Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen

Südbrandenburgischer Abfallzweckverband (SBAZV)

Bekanntmachung zur fünften Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des SBAZV 8

Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung

Festsetzungen nach § 14 Absatz 1 Nimmer 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2010 9

Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ (KAEV)

Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 15 der 30. BlmSchV über die Beurteilung

der Emissionen beim Betrieb der MBV/EBS Anlage Lübben/Ratsvorwerk im Jahr 2009 10

Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung der

Verbandsversammlung des KAEV 11

17. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 16.06.2010 Nummer 18

Landkreis Dahme-Spreewald

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Impressum

Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008

Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.

Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

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+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +

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Bekanntmachung

des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV)

Das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg hat die Fünfte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) bekannt gemacht.

Die Fünfte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung und deren Genehmigung durch das Ministerium des Innern als zuständige Aufsichtsbehörde vom 17. Mai 2010 sind im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 21 vom 02. Juni 2010 veröffentlicht.

Ludwigsfelde, den 08.06.2010

Schmidt Pätzold

Vorsitzender der Verbandsvorsteher

Verbandsversammlung

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VON VERBÄNDEN UND EINRICHTUNGEN + + +

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Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung

Festsetzungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2010 Anlage 1

Aufgrund des § 7 Nr.3 und des § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die

Verbandsversammlung durch Beschluss vom 14.04.2010 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010 festgestellt:

1. Es betragen

1.1 Im Erfolgsplan

die Erträge 830.300 €

die Aufwendungen 830.300 €

der Jahresgewinn 0 €

der Jahresverlust 0 €

1.2 Im Finanzplan

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit -326.558 € Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit -1.061.382 €

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit 1.216.975 €

2 Es werden festgesetzt

2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf 630.182 €

zzgl. bereits genehmigte Kredite (Haushaltseinnahmereste) 431.200 €

Kreditaufnahme gesamt 1.061.382 €

2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 €

2.3 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 304.900 €

2.4 die Verbandsumlage auf 539.376,00 €

Nach §19 Abs. 2 Satz 1 GKG haben die einzelnen Verbandsmitglieder folgende

Anteile zu tragen:

a) Gemeinde Massen (OT Babben) 31.796,90 €

b) Gemeinde Crinitz 369.673,57 €

c) Stadt Luckau (OT Fürstlich Drehna und Bergen 106.727,01 €

d) Gemeinde Heideblick OT Weißack 31.178,52 €

Die Genehmigung des festgesetzten Gesamtbetrags der Kredite sowie der festgesetzten

Verbandsumlage wurde mit Bescheid des Landrats des Landkreises Elbe-Elster als allgemeine untere Landesbehörde vom 31. Mai 2010 erteilt.

Herzberg (Elster), den 8. Juni 2010 Dirk Gebhard

Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher

Der Wirtschaftsplan und seine Anlagen werden im Büro des Beauftragten für das Organ Verbandsvorsteher, Ludwig-Jahn-Strasse 2 in 04916 Herzberg, Zimmer 103 zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der Dienstzeit möglich.

Dirk Gebhard

Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher

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Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 15 der 30. BImSchV über die Beurteilung der Emissionen beim Betrieb der MBV/EBS Anlage

Lübben/Ratsvorwerk Im Jahr 2009

Standort: Kommunaler Abfallentsorgungsverband “Niederlausitz“ (KAEV) MBV/EBS- Anlage Lübben Ratsvorwerk

Ratsvorwerk 20 , 15907 Lübben (Spreewald)

Art der Anlage: Anlage zur mechanisch-biologischen Abfallbehandlung Emissionsquelle: Kamin der Regenerativ-thermische Oxidationsanlage (RTO) Diskontinuierliche Emissionsmessungen

Messkomponente n* Mittelwert

Konz. Maximum

Konz.** Grenzwert

Konz. Messdatum

Geruchsstoffe 3 444 GE/m³ 630 GE/m³ 500 GE/m³ 09.-11.12.2008

Geruchsstoffe 6 334 GE/m³ 498 GE/m³ 500 GE/m³ 10.02.2009

PCDD/F 3 0,0009 ng/m³ 0,002 ng/m³ 0,1 ng/m³ 09.-11.12.2008

Kohlenmonoxid CO 22 0,031g/m³ 0,053 g/m³ 0,1 g/m³ 09.-11.12.2008 Chlorwasserstoff HCL 4 0,4 mg/m³ 1,6 mg/m³ 30,0 mg/m³ 09.-11.12.2008 Fluorwasserstoff HF 4 < 0.3 mg/m³ 0.6 mg/m³ 3,0 mg/m³ 09.-11.12.2008 Schwefelwasserstoff

H2S 4 1,4 mg/m³ 2,7 mg/m³ 3,0 mg/m³ 09.-11.12.2008

Schwefeldioxid SOx 4 < 0,01 g/m³ < 0,01 g/m³ 0,35 g/m³ 09.-11.12.2008 Stickstoffdioxid NOx 22 0,027 g/m³ 0,044 g/m³ 0,1 g/m³ 09.-11.12.2008

n* – Anzahl der Messungen; Konz.** -Konzentration (Messwert inklusive Messunsicherheit)

Kontinuierliche Emissionsmessungen

Parameter Einheit

Messwerte als Jahresmittelwert

2009 Grenzwert

Anzahl nicht eingehaltener

Grenzwert

Halbstundenmittelwerte HMW

Gesamtstaub [mg/Nm3] 0,41 30 0

Gesamtkohlenstoff (Cges.) [mg/Nm3] 2,80 40 0

Tagesmittelwerte TMW

Gesamtstaub [mg/Nm3] 0,41 10 0

Gesamtkohlenstoff (Cges.) [mg/Nm3] 2,80 20 0

Monatsmittelwerte

Gesamtkohlenstoff (Cges.) g/Mg 17,64 55 0

Distickstoffoxid g/Mg 3,65 100 0

Anlagenbenbetrieb und Betrachtungszeitraum 01.01.2009 – 25.09.2009 Für Fragen zum Betrieb der MBV/EBS Lübben Ratsvorwerk steht Ihnen unser ingenieurtechnisches

Personal gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an den Leiter der MBV/EBS-Anlage, Herrn Frank Lehnert, Tel.: 03546-229111, E-mail: lehnert@kaev.de

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Lübben (Spreewald), 14.06.2010

E I N L A D U N G

Zur nichtöffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des Kommunalen Abfallentsorgungs- verbandes „Niederlausitz“ lade ich Sie recht herzlich am

Donnerstag, dem 01.07.2010, um 16:00 Uhr

in den Beratungsraum des Verbandes in

der MBV/EBS-Anlage im Entsorgungszentrum des Verbandes in 15907 Lübben (Spreewald),

mit folgender Tagesordnung ein:

1. Begrüßung

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Bestätigung der Tagesordnung

4. Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 22.04.2010 5. Information und Beratung zur zukünftigen Bilanzierung von Rückstellungen für

Deponieabschluss und Deponienachsorge

6. Beratung und Bestätigung der Beschlussempfehlung 08/10

Vorschlag zur Benennung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 des KAEV „Niederlausitz“

7. Sonstiges

gez.

E. Mittermaier

Vorsitzender der Verbandsversammlung

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