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Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.17, Heft 23

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Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald

Widerruf der Einschränkung der Entnahme von Wasser aus den Spreegewässern 3-4

Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen

Südbrandenburgischer Abfallzweckverband (SBAZV)

Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der 6. Sitzung der

Verbandsversammlung des SBAZV

5

17. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 11.08.2010 Nummer 23

Landkreis Dahme-Spreewald

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Impressum

Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008

Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.

Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

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Landkreis Dahme-Spreewald

Der Landrat

Landkreis Dahme-Spreewald, PF 14 41, 15904 Lübben (Spreewald) Dezernat bzw. Amt

Umweltamt, Untere Wasserbehörde

Verwaltungsgebäude

15907 Lübben, Beethovenweg 14

Aktenzeichen (Bitte stets angeben) Datum

67/3 03.08.2010

Verwendungsnummer (Bitte bei Zahlungen angeben) Zahlstelle

55201-00-672 4311500

Auskunft erteilt: Zimmer

Herr Albert 428

Vorwahl Vermittlung Durchwahl Telefax

03546 20-0 202336 20-2317

E-Mail *)

Umweltamt@dahme-spreewald.de

Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen

Widerruf der Einschränkung der Entnahme von Wasser aus den Spreegewässern

Vollzug des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I 2009 S. 2585) i. V. m. dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.04.2008 (GVBl. I S. 62) in der derzeit gültigen Fassung

Widerruf der befristeten Einschränkung des Anliegergebrauchs 1.

Die Allgemeinverfügung vom 15.07.2010 zur befristeten Einschränkung des Anliegergebrauchs wird hiermit widerrufen.

2.

Die Ausübung des Anliegergebrauchs gem. 26 WHG i. V. m. §§ 44 und 45 des BbgWG ist wieder uneingeschränkt zulässig.

3.

Dieser Widerruf tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

Begründung:

Die erforderliche Mindestdurchflussmenge am Pegel der Wehrgruppe Leibsch von 1, m³/s ist wieder erreicht.

Auf Grund der aktuellen wasserwirtschaftlichen Situation und der aktuellen Wetterprognosen ist eine weitere Unterschreitung der Mindestdurchflussmenge nicht zu erwarten.

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +

(4)

Die befristete Einschränkung des Anliegergebrauches und die damit verbundene Einschränkung der Entnahme von Wasser aus den Spreegewässern sind somit zu widerrufen.

Die Ausübung des Anliegergebrauchs ist ab dem Tag der Verkündung des Widerrufs wieder uneingeschränkt zulässig.

Im Auftrag

gez.

Braschwitz

(5)

Bekanntmachung

des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV)

Am Donnerstag, den 28. August 2010, 17:00 Uhr, findet die 6. Sitzung der

Verbandsversammlung des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) in 14974 Ludwigsfelde, Teltowkehre 20, statt.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil der Sitzung

1. Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung

3. Genehmigung der Niederschrift der 5. Sitzung vom 08.04.2010 4. Einwohnerfragestunde

5. Bericht des Verbandsvorstehers

6. Beschluss über den Jahresabschluss des SBAZV zum 31.12.2009 (VV 026/10)

7. Beschluss über die Entlastung des Verbandsvorstehers für das Wirtschaftsjahr 2009 (VV 027/10)

8. Abberufung und Bestellung von Vertretern des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB) (VV 028/10)

9. Abberufung und Wahl von Vertretern des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) in der Gesellschafterversammlung der REST Regionale Entsorgungsservice und Transport GmbH (VV 029/10)

Nichtöffentlicher Teil der Sitzung

1. Beschluss zur Übernahme weiterer operativer Aufgaben ab 2011 (VV 030/10)

Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen.

Ludwigsfelde, den 10.08.2010

Schmidt Pätzold

Vorsitzender der Verbandsvorsteher

Verbandsversammlung

VERBÄNDEN UND EINRICHTUNGEN + + +

Referenzen

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