Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WAZ), Glasower Damm 14, 15827 Blankenfelde, zur
Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung zur Überleitung des im zur Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gehörenden Ortsteil Mahlow
anfallenden Schmutzwassers 5
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Wasser- und
Abwasserzweckverbandes (WAZ), Glasower Damm 14, 15827 Blankenfelde, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung zur Über- leitung des in den zur Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gehörenden Ortsteilen Jühnsdorf, Blankenfelde und Mahlow sowie im zur Gemeinde Großbeeren gehörenden Ortsteil
Diedersdorf anfallenden Schmutzwassers 6
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Scharmützelsee- Storkow/Mark“, Strandstraße 7, 15864 Wendisch Rietz zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die
„Trinkwasseranlagen“ im Verbandsgebiet des WAS - Ortsnetz Klein Eichholz- 7 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und
Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung), Hauptstraße 101, 03246 Crinitz, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbe- scheinigung für die Trinkwasserhauptleitung DN 200 von Calau OT Groß-Mehßow nach Luckau OT Fürstlich Drehna mit abzweigender Trinkwasserleitung in Richtung
Gemeindeteil Tugam 8
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasser- zweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung) , Hauptstraße 101, 03246 Crinitz, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die
Trinkwasserhauptleitung DN 100 von Crinitz nach Luckau OT Bergen 9 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt- und Überland- werke GmbH Lübben, Bahnhofstraße 30, 15907 Lübben zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (aus PVC einschließlich Zubehör,
17. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 04.08.2010 Nummer 22
Amtsblatt für den
Landkreis Dahme-Spreewald
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt- und Überland- werke GmbH Lübben zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung DN 150 von 15907 Lübben, Postbautenstraße in
Richtung Bukoitza 11
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt- und Überland- werke GmbH Lübben, Bahnhofstraße 30, 15907 Lübben, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung in Lübben,
Postbautenstraße, Lieberoser Straße, Briesener Zergoweg, Birkengrund 12 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt Lübben
(Spreewald) zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die zentrale öffentliche Schmutzwasserleitung im Bereich der Gotthold-Ephraim-Lessing-
Straße, Schillerstraße, Bergstraße 13
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung
DN 600 in der Gemarkung Eichwalde 14
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitungen DN 300 GG / 200 ST / 150 ST vom Wasserwerk Königs Wusterhausen bis zum OT
Niederlehme zur Versorgung der Stadt Königs Wusterhausen / Ortsteile Niederlehme und
Ziegenhals 15
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitungen DN 300 GG / 200 ST / 150 ST vom Wasserwerk Königs Wusterhausen bis zum OT
Niederlehme und der Trinkwasserleitung DN 300 AZ / 500 ST zur Versorgung der Stadt
Königs Wusterhausen / Ortsteile Niederlehme und Ziegenhals 16 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitungen DN 500 GG zur Versorgung der Stadt Königs Wusterhausen / Ortsteile Niederlehme und Ziegenhals 17 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung vom Wasserwerk Königs Wusterhausen bis Königs Wusterhausen, Storkower
Straße/Gerichtsstraße 18 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 und die Abwasserdruckleitung DN 300 in der Gemarkung Zeesen. 21 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung
150 ST in Deutsch Wusterhausen. 22
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 250 Asbestzement) in der Flur 3 der Gemarkung Neu Zauche, östlich der Ortslage Neu Zauche, parallel der
Cottbuser Straße 23
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Trinkwasserleitungen (DN 250 Asbestzement und DN 250 Steinzeug) an der Ortsverbindung Neu Zauche – Straupitz, entlang der Cottbuser
Straße (L 44) 24
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes, Postfach 10 01 01, 03161 Guben zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung. Die Versorgung erfolgt aus dem Wasserwerk Klein Muckrow und versorgt die Gemeinde Leeskow mit Trinkwasser. 25 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Gubener Wasser- und
Abwasserzweckverbandes GWAZ, Postfach 10 01 01, 03161 Guben zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 150 AZ). Die Versorgung erfolgt aus dem Wasserwerk Klein Muckrow und versorgt die Gemeinde
Ullersdorf mit Trinkwasser. 26
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt Golßen, vertreten durch das Amt Golßener Land, Hauptstraße 41, 15938 Golßen, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Niederschlagswasserleitung DN 150 / DN 300 zur Entwässerung der Ludwig-Renn-Straße ab Nr. 4 bis zur Einleitung in den Graben am
Langen Phuhl in 15938 Golßen 27
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt Golßen, vertreten durch das Amt Golßener Land, Hauptstraße 41, 15938 Golßen, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Niederschlagswasserleitung DN 150 / DN 200 / DN 300 / DN 500 zur Entwässerung der Lindenstraße bis zur Einleitung in den Graben im
Stadtpark in 15938 Golßen 28
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 Asbestzement,
DN 50 x 4,6 PE 80) von Straupitz nach Byhlen 29
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages vom Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, von-Schön-Straße 7, 03050 Cottbus, zur Erteilung
einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für gewässerkundliche Messanlagen. 30-31 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und
Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung
Bekanntmachung der unteren Naturschutzbehörde vom 03. August 2010 –
Öffentliches Auslegungsverfahren zur geplanten Baumschutzverordnung 33-34
Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen
MEAB mbH Potsdam
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 18 der 17. BImSchV. MEAB mbH,
Sonderabfallverbrennungsanlage (SAV) Schöneiche 35-37
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Allgemeinverfügung des Landesbetriebes Forst Brandenburg – untere Forstbehörde –
über die Sperrung eines Waldweges 38-42
Impressum
Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle
verantwortlich: Heidrun Schaaf
Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008
Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf
Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12,
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WAZ), Glasower Damm 14, 15827 Blankenfelde, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung zur Überleitung des im zur Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gehörenden Ortsteil Mahlow anfallenden Schmutzwassers
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WAZ), Glasower Damm 14, 15827 Blankenfelde, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Abwasserdruckleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Schmutzwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Großziethen
Flur 7 Flurstücke: 296, 161/2, 160/2, 301, 310, 307, 308, 317, 338, 337 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 433, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-002/049). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WAZ), Glasower Damm 14, 15827 Blankenfelde, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung zur Überleitung des in den zur Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gehörenden Ortsteilen Jühnsdorf, Blankenfelde und Mahlow sowie im zur Gemeinde Großbeeren gehörenden Ortsteil Diedersdorf anfallenden Schmutzwassers
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WAZ), Glasower Damm 14, 15827 Blankenfelde, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Abwasserdruckleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Schmutzwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Großziethen
Flur 7 Flurstücke: 156/1, 337, 228, 336, 335, 334, 333, 330, 326, 103, 339, 342, 345, 99, 89, 398, 85, 86, 87
Gemarkung Waßmannsdorf
Flur 3 Flurstücke: 4, 203, 204, 38, 202, 112, 44/1, 40/4, 40/3, 42
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 433, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-002/048).
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Scharmützelsee- Storkow/Mark“, Strandstraße 7, 15864 Wendisch Rietz zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die
„Trinkwasseranlagen“ im Verbandsgebiet des WAS - Ortsnetz Klein Eichholz-
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Scharmützelsee- Storkow/Mark“, Strandstraße 7, 15864 Wendisch Rietz, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Streganz
Flur 3 Flurstücke: 60, 69, 68, 61, 67/2, 62/1, 62/2, 63, 64
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/82).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung), Hauptstraße 101, 03246 Crinitz, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts- bescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung DN 200 von Calau OT Groß-Mehßow nach Luckau OT Fürstlich Drehna mit abzweigender Trinkwasserleitung in Richtung Gemeindeteil Tugam
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung), beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Tugam
Flur 2 Flurstücke: 148/2, 150/2, 30, 28, 26/2, 26/1, 25/1, 25/2, 13/2, 12, 11/2, 10, 2
Gemarkung Fürstlich Drehna
Flur 2 Flurstücke: 440, 424/1, 439/2, 439/1, 438/2, 461, 436/2, 430/2, 428/2, 524, 27, 460, 459, 503, 502
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 433, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/105).
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung) , Hauptstraße 101, 03246 Crinitz, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung DN 100 von Crinitz nach Luckau OT Bergen
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung), beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Bergen
Flur 1 Flurstücke: 263, 262, 3/2, 1/2, 234, 1/1, 233, 232
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 433, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/104).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt- und Überlandwerke GmbH Lübben, Bahnhofstraße 30, 15907 Lübben zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (aus PVC einschließlich Zubehör, DN 150, DN 100) unterirdisch entlang von Waldwege und privaten Waldflächen, ca. 180m parallel zum Verbindungsweg Lubolz- Hartmannsdorf bis zum Wasserwerkgelände Lubolz
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Stadt- und Überlandwerke GmbH Lübben, Bahnhofstraße 30, 15907 Lübben, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g.
Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt.
Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Klein Lubolz
Flur 2 Flurstücke: 155, 157, 158/2, 170, 175, 176, 153, 156, 162, 194 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (AZ. 67/3-110-20-001-086).
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt- und Überland- werke GmbH Lübben zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung DN 150 von 15907 Lübben, Postbautenstraße in Richtung Bukoitza
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die Stadt- und Überlandwerke GmbH Lübbenu, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstücks- eigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw.
errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Radensdorf
Flur: 3 Flurstücke: 64, 62, 59/1 Flur: 2 Flurstücke: 89, 14, 13, 1 Gemarkung Lübben
Flur: 32 Flurstücke: 27, 66, 106, 102, 101, 100, 99, 97, 96, 95, 94, 93, 92, 91, 90, 89, 88, 87, 135/12, 135/13, 138, Flur: 33 Flurstücke: 74, 71/1
Flur: 47 Flurstücke: 2, 1, 4, 5, 69, 32, 71, 73, 75, 77
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/107).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt- und Überlandwerke GmbH Lübben, Bahnhofstraße 30, 15907 Lübben, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung in Lübben, Postbautenstraße, Lieberoser Straße, Briesener Zergoweg, Birkengrund
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Stadt- und Überlandwerke GmbH Lübben, Bahnhofstraße 30, 15907 Lübben, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g.
Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt.
Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Lübben
Flur 28 Flurstücke: 321/2, 246/7, 246/9, 246/12, 246/13, 246/5, 634, 635, 681, 190, 191, 189, 188, 652, 650, 236/1, 489, 492, 497, 354, 234/3, 362, 426, 234/4, 233/1, 591, 594, 361, 427, 699, 698, 246/16, 86, 376
Flur 30 Flurstücke: 11, 13/1, 13/2, 129, 126, 123, 111, 55/2, 55/3, 46, 29, 128
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/98).
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt Lübben (Spreewald) zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die zentrale öffentliche Schmutzwasserleitung im Bereich der Gotthold-Ephraim-Lessing- Straße, Schillerstraße, Bergstraße
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die Stadt Lübben (Spreewald) beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. zentrale öffentliche Schmutzwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Schmutzwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstücks- eigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw.
errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Lübben
Flur 18 Flurstücke: 124/4, 125/9, 125/13, 126/4, 224, 223, 329
Flur 19 Flurstücke: 251, 247, 3/2, 4/1, 6/4, 214, 245, 161/1, 14/11, 13/13, 162/9, 158/1, 153/3, 148/1, 142/4, 141/1, 140/1, 136/7, 135/1, 240
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-002/52).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen
Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 600 in der Gemarkung Eichwalde
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Eichwalde
Flur 5 Flurstücke: 244, 245, 251, 252, 257, 334, 333, 261, 266
Flur 8 Flurstücke: 115, 116, 119, 123, 125, 128, 129, 132, 133, 136, 90 Flur 9 Flurstücke: 131, 132, 139, 146, 141, 140/2, 140/1, 144, 20 Flur 11 Flurstücke: 274, 331, 156/2, 389, 376, 377, 374, 375
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/110).
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen
Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitungen DN 300 GG / 200 ST / 150 ST vom Wasserwerk Königs Wuster- hausen bis zum OT Niederlehme zur Versorgung der Stadt Königs Wusterhausen / Ortsteile Niederlehme und Ziegenhals
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungverordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung: Königs Wusterhausen
Flur: 12; Flurstücke: 132; 131; 129
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassenverlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/95).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitungen DN 300 GG / 200 ST / 150 ST vom Wasserwerk Königs Wusterhausen bis zum OT Niederlehme und der Trinkwasserleitung DN 300 AZ / 500 ST zur Versorgung der Stadt Königs Wusterhausen / Ortsteile Niederlehme und Ziegenhals
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S.
2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungverordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g.
Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung: Niederlehme Flur Flurstück
6 539; 439/2; 33 7 35; 34
6 40
4 120/2, 97/1; 97/2; 604;69; 60/3; 60/4; 375; 376; 59; 152; 151 5 135
2 311; 310/2; 416; 415; 301/1; 240; 238; 235; 231; 228/2; 228/1; 226; 225; 221; 220;
216; 172; 171; 168/1; 168/2; 169; 394;395; 396; 397; 127; 126; 124; 125; 123; 122/1;
118; 117; 114; 112; 109/1; 109/2; 97; 9592; 87; 84; 76; 77; 72; 69; 66; 63; 60/1; 60/3;
425; 58; 37; 182; 180; 179; 176
1 326; 327; 328; 329; 330; 331; 332;386; 391; 392; 396; 397; 403; 404; 405; 511; 537;
538; 314; 442; 440
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassenverlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekanntmachung im
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen
Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitungen DN 500 GG zur Versorgung der Stadt Königs Wusterhausen / Ortsteile Niederlehme und Ziegenhals
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungverordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung: Wernsdorf Flur Flurstück 9 122; 2/1; 100 4 1917
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassenverlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/97.
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen
Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung vom Wasserwerk Königs Wusterhausen bis Königs
Wusterhausen, Storkower Straße/Gerichtsstraße
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Königs Wusterhausen
Flur 13 Flurstücke: 116, 84/2
Flur 14 Flurstücke: 233, 234, 240, 36, 245, 12
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/99).
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 300 von Großziethen, Ziethener Straße/B 96, entlang der Gemarkungsgrenze nach Mahlow, Paulstraße zur Stabilisierung der Trinkwasserversorgung von Blankenfelde/Mahlow
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Großziethen
Flur 7 Flurstück: 294
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 433, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/102).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung vom Wasserwerk Königs Wusterhausen bis Bestensee zur Versorgung der Gemeinden Königs Wusterhausen und Bestensee
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Bestensee
Flur 1 Flurstücke: 89, 90, 91, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 174, 176, 177, 193, 599, 645, 351, 361, 362/2, 370, 371, 467, 453, 448, 445, 443, 670, 665, 666, 667, 31/1, 700, 702, 704, 705, 707, 709, 711
Flur 9 Flurstück: 26/2
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 433, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/103).
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 und die Abwasserdruckleitung DN 300 in der Gemarkung Zeesen
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung/Abwasserdruckleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser/Abwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Für die Trinkwasserleitung:
Gemarkung Zeesen
Flur 12 Flurstücke: 17/2, 287, 183, 249, 250, 283, 282, 188, 187, 190, 189, 191, 88/5, 90, 94, 95, 98, 99, 102, 104, 107, 108, 253, 112, 113, 115, 116, 117, 120, 121, 123, 124
Für die Abwasserdruckleitung:
Gemarkung Zeesen
Flur 12 Flurstücke: 299, 15/8, 15/7, 16/31, 16/32, 16/33, 16/35, 287, 88/5, 90
Flur 8 Flurstücke: 11, 10, 9, 8, 7, 6, 5, 4
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 433, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/106).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung 150 ST in Deutsch Wusterhausen
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungsverordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstücks- eigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw.
errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung: Deutsch Wusterhausen
Flur: 2 Flurstücke: 157/1; 566; 586; 1077; 1074; 1075; 1071; 160/2; 160/3; 897;
914; 883; 882; 881; 880; 162/3; 165/1; 170/1;1133; 175/1;
176; 179; 1169; 191/2; 1086; 1082; 1078; 202/1; 203/1; 204;
205; 206; 207; 258
Flur: 3 7
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassenverlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 433, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/108).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 250 Asbest- zement) in der Flur 3 der Gemarkung Neu Zauche, östlich der Ortslage Neu Zauche, parallel der Cottbuser Straße
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts- bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Neu Zauche
Flur 3 Flurstücke: 374/6, 387, 388, 390, 394, 395, 396
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/111).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
gez.
Stephan Loge
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Trinkwasserleitungen (DN 250 Asbest- zement und DN 250 Steinzeug) an der Ortsverbindung Neu Zauche – Straupitz, entlang der Cottbuser Straße (L 44)
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts- bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Neu Zauche
Flur 3 Flurstücke: 395, 411, 412, 413, 414, 415, 416, 417, 418, 419, 420, 412, 422, 423, 424, 425
Gemarkung Straupitz
Flur 1 Flurstücke: 337, 340, 483, 506, 508
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/109).
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes, Postfach 10 01 01, 03161 Guben zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung. Die Versorgung erfolgt aus dem Wasserwerk Klein Muckrow und versorgt die Gemeinde Leeskow mit Trinkwasser
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes, Postfach 10 01 01, 03161 Guben, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten
Grundstücke:
Gemarkung Leeskow
Flur 1 Flurstücke: 56, 57, 58, 59, 61, 62, 66/5
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (AZ. 67/3-110-20-001-085).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes GWAZ, Postfach 10 01 01, 03161 Guben zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 150 AZ). Die Versorgung erfolgt aus dem Wasserwerk Klein Muckrow und versorgt die Gemeinde Ullersdorf mit Trinkwasser
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes GWAZ, Postfach 10 01 01, 03161 Guben, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Ullersdorf
Flur 2 Flurstücke: 525, 340/4, 392/2, 392/1, 359, 529, 531, 534, 537, 367/1, 541, 374, 375, 523
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten ( AZ. 67/3-110-20-001-084).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt Golßen, vertreten durch das Amt Golßener Land, Hauptstraße 41, 15938 Golßen, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Niederschlagswasserleitung DN 150 / DN 300 zur Entwässerung der Ludwig-Renn-Straße ab Nr. 4 bis zur Einleitung in den Graben am Langen Phuhl in 15938 Golßen
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die Stadt Golßen, vertreten durch das Amt Golßener Land, Hauptstraße 41, 15938 Golßen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Niederschlagswasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Niederschlagswasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Golßen
Flur 6 Flurstücke: 550, 557, 558, 559, 560, 561, 562
Flur 7 Flurstücke: 236/1, 478, 480, 483, 489, 485, 490, 286, 288
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-002/51).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.