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Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.17, Heft 22

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Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WAZ), Glasower Damm 14, 15827 Blankenfelde, zur

Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung zur Überleitung des im zur Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gehörenden Ortsteil Mahlow

anfallenden Schmutzwassers 5

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Wasser- und

Abwasserzweckverbandes (WAZ), Glasower Damm 14, 15827 Blankenfelde, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung zur Über- leitung des in den zur Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gehörenden Ortsteilen Jühnsdorf, Blankenfelde und Mahlow sowie im zur Gemeinde Großbeeren gehörenden Ortsteil

Diedersdorf anfallenden Schmutzwassers 6

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Scharmützelsee- Storkow/Mark“, Strandstraße 7, 15864 Wendisch Rietz zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die

„Trinkwasseranlagen“ im Verbandsgebiet des WAS - Ortsnetz Klein Eichholz- 7 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und

Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung), Hauptstraße 101, 03246 Crinitz, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbe- scheinigung für die Trinkwasserhauptleitung DN 200 von Calau OT Groß-Mehßow nach Luckau OT Fürstlich Drehna mit abzweigender Trinkwasserleitung in Richtung

Gemeindeteil Tugam 8

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasser- zweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung) , Hauptstraße 101, 03246 Crinitz, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die

Trinkwasserhauptleitung DN 100 von Crinitz nach Luckau OT Bergen 9 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt- und Überland- werke GmbH Lübben, Bahnhofstraße 30, 15907 Lübben zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (aus PVC einschließlich Zubehör,

17. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 04.08.2010 Nummer 22

Amtsblatt für den

Landkreis Dahme-Spreewald

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt- und Überland- werke GmbH Lübben zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung DN 150 von 15907 Lübben, Postbautenstraße in

Richtung Bukoitza 11

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt- und Überland- werke GmbH Lübben, Bahnhofstraße 30, 15907 Lübben, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung in Lübben,

Postbautenstraße, Lieberoser Straße, Briesener Zergoweg, Birkengrund 12 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt Lübben

(Spreewald) zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die zentrale öffentliche Schmutzwasserleitung im Bereich der Gotthold-Ephraim-Lessing-

Straße, Schillerstraße, Bergstraße 13

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung

DN 600 in der Gemarkung Eichwalde 14

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitungen DN 300 GG / 200 ST / 150 ST vom Wasserwerk Königs Wusterhausen bis zum OT

Niederlehme zur Versorgung der Stadt Königs Wusterhausen / Ortsteile Niederlehme und

Ziegenhals 15

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitungen DN 300 GG / 200 ST / 150 ST vom Wasserwerk Königs Wusterhausen bis zum OT

Niederlehme und der Trinkwasserleitung DN 300 AZ / 500 ST zur Versorgung der Stadt

Königs Wusterhausen / Ortsteile Niederlehme und Ziegenhals 16 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitungen DN 500 GG zur Versorgung der Stadt Königs Wusterhausen / Ortsteile Niederlehme und Ziegenhals 17 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung vom Wasserwerk Königs Wusterhausen bis Königs Wusterhausen, Storkower

Straße/Gerichtsstraße 18 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 und die Abwasserdruckleitung DN 300 in der Gemarkung Zeesen. 21 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung

150 ST in Deutsch Wusterhausen. 22

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 250 Asbestzement) in der Flur 3 der Gemarkung Neu Zauche, östlich der Ortslage Neu Zauche, parallel der

Cottbuser Straße 23

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Trinkwasserleitungen (DN 250 Asbestzement und DN 250 Steinzeug) an der Ortsverbindung Neu Zauche – Straupitz, entlang der Cottbuser

Straße (L 44) 24

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes, Postfach 10 01 01, 03161 Guben zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung. Die Versorgung erfolgt aus dem Wasserwerk Klein Muckrow und versorgt die Gemeinde Leeskow mit Trinkwasser. 25 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Gubener Wasser- und

Abwasserzweckverbandes GWAZ, Postfach 10 01 01, 03161 Guben zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 150 AZ). Die Versorgung erfolgt aus dem Wasserwerk Klein Muckrow und versorgt die Gemeinde

Ullersdorf mit Trinkwasser. 26

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt Golßen, vertreten durch das Amt Golßener Land, Hauptstraße 41, 15938 Golßen, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Niederschlagswasserleitung DN 150 / DN 300 zur Entwässerung der Ludwig-Renn-Straße ab Nr. 4 bis zur Einleitung in den Graben am

Langen Phuhl in 15938 Golßen 27

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt Golßen, vertreten durch das Amt Golßener Land, Hauptstraße 41, 15938 Golßen, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Niederschlagswasserleitung DN 150 / DN 200 / DN 300 / DN 500 zur Entwässerung der Lindenstraße bis zur Einleitung in den Graben im

Stadtpark in 15938 Golßen 28

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 Asbestzement,

DN 50 x 4,6 PE 80) von Straupitz nach Byhlen 29

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages vom Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, von-Schön-Straße 7, 03050 Cottbus, zur Erteilung

einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für gewässerkundliche Messanlagen. 30-31 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und

Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung

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Bekanntmachung der unteren Naturschutzbehörde vom 03. August 2010 –

Öffentliches Auslegungsverfahren zur geplanten Baumschutzverordnung 33-34

Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen

MEAB mbH Potsdam

Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 18 der 17. BImSchV. MEAB mbH,

Sonderabfallverbrennungsanlage (SAV) Schöneiche 35-37

Landesbetrieb Forst Brandenburg

Allgemeinverfügung des Landesbetriebes Forst Brandenburg – untere Forstbehörde –

über die Sperrung eines Waldweges 38-42

Impressum

Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008

Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12,

(5)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WAZ), Glasower Damm 14, 15827 Blankenfelde, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung zur Überleitung des im zur Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gehörenden Ortsteil Mahlow anfallenden Schmutzwassers

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WAZ), Glasower Damm 14, 15827 Blankenfelde, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Abwasserdruckleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Schmutzwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Großziethen

Flur 7 Flurstücke: 296, 161/2, 160/2, 301, 310, 307, 308, 317, 338, 337 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 433, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-002/049). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +

(6)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WAZ), Glasower Damm 14, 15827 Blankenfelde, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung zur Überleitung des in den zur Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gehörenden Ortsteilen Jühnsdorf, Blankenfelde und Mahlow sowie im zur Gemeinde Großbeeren gehörenden Ortsteil Diedersdorf anfallenden Schmutzwassers

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WAZ), Glasower Damm 14, 15827 Blankenfelde, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Abwasserdruckleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Schmutzwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Großziethen

Flur 7 Flurstücke: 156/1, 337, 228, 336, 335, 334, 333, 330, 326, 103, 339, 342, 345, 99, 89, 398, 85, 86, 87

Gemarkung Waßmannsdorf

Flur 3 Flurstücke: 4, 203, 204, 38, 202, 112, 44/1, 40/4, 40/3, 42

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 433, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-002/048).

(7)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Scharmützelsee- Storkow/Mark“, Strandstraße 7, 15864 Wendisch Rietz zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die

„Trinkwasseranlagen“ im Verbandsgebiet des WAS - Ortsnetz Klein Eichholz-

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Scharmützelsee- Storkow/Mark“, Strandstraße 7, 15864 Wendisch Rietz, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Streganz

Flur 3 Flurstücke: 60, 69, 68, 61, 67/2, 62/1, 62/2, 63, 64

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/82).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

(8)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung), Hauptstraße 101, 03246 Crinitz, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts- bescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung DN 200 von Calau OT Groß-Mehßow nach Luckau OT Fürstlich Drehna mit abzweigender Trinkwasserleitung in Richtung Gemeindeteil Tugam

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung), beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Tugam

Flur 2 Flurstücke: 148/2, 150/2, 30, 28, 26/2, 26/1, 25/1, 25/2, 13/2, 12, 11/2, 10, 2

Gemarkung Fürstlich Drehna

Flur 2 Flurstücke: 440, 424/1, 439/2, 439/1, 438/2, 461, 436/2, 430/2, 428/2, 524, 27, 460, 459, 503, 502

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 433, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/105).

(9)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung) , Hauptstraße 101, 03246 Crinitz, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung DN 100 von Crinitz nach Luckau OT Bergen

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung), beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Bergen

Flur 1 Flurstücke: 263, 262, 3/2, 1/2, 234, 1/1, 233, 232

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 433, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/104).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

(10)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt- und Überlandwerke GmbH Lübben, Bahnhofstraße 30, 15907 Lübben zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (aus PVC einschließlich Zubehör, DN 150, DN 100) unterirdisch entlang von Waldwege und privaten Waldflächen, ca. 180m parallel zum Verbindungsweg Lubolz- Hartmannsdorf bis zum Wasserwerkgelände Lubolz

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Stadt- und Überlandwerke GmbH Lübben, Bahnhofstraße 30, 15907 Lübben, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g.

Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt.

Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Klein Lubolz

Flur 2 Flurstücke: 155, 157, 158/2, 170, 175, 176, 153, 156, 162, 194 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (AZ. 67/3-110-20-001-086).

(11)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt- und Überland- werke GmbH Lübben zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung DN 150 von 15907 Lübben, Postbautenstraße in Richtung Bukoitza

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die Stadt- und Überlandwerke GmbH Lübbenu, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstücks- eigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw.

errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Radensdorf

Flur: 3 Flurstücke: 64, 62, 59/1 Flur: 2 Flurstücke: 89, 14, 13, 1 Gemarkung Lübben

Flur: 32 Flurstücke: 27, 66, 106, 102, 101, 100, 99, 97, 96, 95, 94, 93, 92, 91, 90, 89, 88, 87, 135/12, 135/13, 138, Flur: 33 Flurstücke: 74, 71/1

Flur: 47 Flurstücke: 2, 1, 4, 5, 69, 32, 71, 73, 75, 77

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/107).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

(12)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt- und Überlandwerke GmbH Lübben, Bahnhofstraße 30, 15907 Lübben, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung in Lübben, Postbautenstraße, Lieberoser Straße, Briesener Zergoweg, Birkengrund

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Stadt- und Überlandwerke GmbH Lübben, Bahnhofstraße 30, 15907 Lübben, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g.

Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt.

Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Lübben

Flur 28 Flurstücke: 321/2, 246/7, 246/9, 246/12, 246/13, 246/5, 634, 635, 681, 190, 191, 189, 188, 652, 650, 236/1, 489, 492, 497, 354, 234/3, 362, 426, 234/4, 233/1, 591, 594, 361, 427, 699, 698, 246/16, 86, 376

Flur 30 Flurstücke: 11, 13/1, 13/2, 129, 126, 123, 111, 55/2, 55/3, 46, 29, 128

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/98).

(13)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt Lübben (Spreewald) zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die zentrale öffentliche Schmutzwasserleitung im Bereich der Gotthold-Ephraim-Lessing- Straße, Schillerstraße, Bergstraße

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die Stadt Lübben (Spreewald) beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. zentrale öffentliche Schmutzwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Schmutzwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstücks- eigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw.

errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Lübben

Flur 18 Flurstücke: 124/4, 125/9, 125/13, 126/4, 224, 223, 329

Flur 19 Flurstücke: 251, 247, 3/2, 4/1, 6/4, 214, 245, 161/1, 14/11, 13/13, 162/9, 158/1, 153/3, 148/1, 142/4, 141/1, 140/1, 136/7, 135/1, 240

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-002/52).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

(14)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen

Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 600 in der Gemarkung Eichwalde

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Eichwalde

Flur 5 Flurstücke: 244, 245, 251, 252, 257, 334, 333, 261, 266

Flur 8 Flurstücke: 115, 116, 119, 123, 125, 128, 129, 132, 133, 136, 90 Flur 9 Flurstücke: 131, 132, 139, 146, 141, 140/2, 140/1, 144, 20 Flur 11 Flurstücke: 274, 331, 156/2, 389, 376, 377, 374, 375

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/110).

(15)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen

Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitungen DN 300 GG / 200 ST / 150 ST vom Wasserwerk Königs Wuster- hausen bis zum OT Niederlehme zur Versorgung der Stadt Königs Wusterhausen / Ortsteile Niederlehme und Ziegenhals

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungverordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung: Königs Wusterhausen

Flur: 12; Flurstücke: 132; 131; 129

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassenverlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/95).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

(16)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitungen DN 300 GG / 200 ST / 150 ST vom Wasserwerk Königs Wusterhausen bis zum OT Niederlehme und der Trinkwasserleitung DN 300 AZ / 500 ST zur Versorgung der Stadt Königs Wusterhausen / Ortsteile Niederlehme und Ziegenhals

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S.

2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungverordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g.

Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung: Niederlehme Flur Flurstück

6 539; 439/2; 33 7 35; 34

6 40

4 120/2, 97/1; 97/2; 604;69; 60/3; 60/4; 375; 376; 59; 152; 151 5 135

2 311; 310/2; 416; 415; 301/1; 240; 238; 235; 231; 228/2; 228/1; 226; 225; 221; 220;

216; 172; 171; 168/1; 168/2; 169; 394;395; 396; 397; 127; 126; 124; 125; 123; 122/1;

118; 117; 114; 112; 109/1; 109/2; 97; 9592; 87; 84; 76; 77; 72; 69; 66; 63; 60/1; 60/3;

425; 58; 37; 182; 180; 179; 176

1 326; 327; 328; 329; 330; 331; 332;386; 391; 392; 396; 397; 403; 404; 405; 511; 537;

538; 314; 442; 440

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassenverlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekanntmachung im

(17)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen

Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitungen DN 500 GG zur Versorgung der Stadt Königs Wusterhausen / Ortsteile Niederlehme und Ziegenhals

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungverordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung: Wernsdorf Flur Flurstück 9 122; 2/1; 100 4 1917

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassenverlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/97.

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

(18)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen

Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung vom Wasserwerk Königs Wusterhausen bis Königs

Wusterhausen, Storkower Straße/Gerichtsstraße

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Königs Wusterhausen

Flur 13 Flurstücke: 116, 84/2

Flur 14 Flurstücke: 233, 234, 240, 36, 245, 12

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/99).

(19)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 300 von Großziethen, Ziethener Straße/B 96, entlang der Gemarkungsgrenze nach Mahlow, Paulstraße zur Stabilisierung der Trinkwasserversorgung von Blankenfelde/Mahlow

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Großziethen

Flur 7 Flurstück: 294

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 433, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/102).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

(20)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung vom Wasserwerk Königs Wusterhausen bis Bestensee zur Versorgung der Gemeinden Königs Wusterhausen und Bestensee

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Bestensee

Flur 1 Flurstücke: 89, 90, 91, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 174, 176, 177, 193, 599, 645, 351, 361, 362/2, 370, 371, 467, 453, 448, 445, 443, 670, 665, 666, 667, 31/1, 700, 702, 704, 705, 707, 709, 711

Flur 9 Flurstück: 26/2

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 433, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/103).

(21)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 und die Abwasserdruckleitung DN 300 in der Gemarkung Zeesen

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung/Abwasserdruckleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser/Abwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Für die Trinkwasserleitung:

Gemarkung Zeesen

Flur 12 Flurstücke: 17/2, 287, 183, 249, 250, 283, 282, 188, 187, 190, 189, 191, 88/5, 90, 94, 95, 98, 99, 102, 104, 107, 108, 253, 112, 113, 115, 116, 117, 120, 121, 123, 124

Für die Abwasserdruckleitung:

Gemarkung Zeesen

Flur 12 Flurstücke: 299, 15/8, 15/7, 16/31, 16/32, 16/33, 16/35, 287, 88/5, 90

Flur 8 Flurstücke: 11, 10, 9, 8, 7, 6, 5, 4

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 433, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/106).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

(22)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung 150 ST in Deutsch Wusterhausen

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungsverordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstücks- eigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw.

errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung: Deutsch Wusterhausen

Flur: 2 Flurstücke: 157/1; 566; 586; 1077; 1074; 1075; 1071; 160/2; 160/3; 897;

914; 883; 882; 881; 880; 162/3; 165/1; 170/1;1133; 175/1;

176; 179; 1169; 191/2; 1086; 1082; 1078; 202/1; 203/1; 204;

205; 206; 207; 258

Flur: 3 7

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassenverlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 433, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/108).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes

(23)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 250 Asbest- zement) in der Flur 3 der Gemarkung Neu Zauche, östlich der Ortslage Neu Zauche, parallel der Cottbuser Straße

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts- bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Neu Zauche

Flur 3 Flurstücke: 374/6, 387, 388, 390, 394, 395, 396

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/111).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

gez.

Stephan Loge

(24)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Trinkwasserleitungen (DN 250 Asbest- zement und DN 250 Steinzeug) an der Ortsverbindung Neu Zauche – Straupitz, entlang der Cottbuser Straße (L 44)

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts- bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Neu Zauche

Flur 3 Flurstücke: 395, 411, 412, 413, 414, 415, 416, 417, 418, 419, 420, 412, 422, 423, 424, 425

Gemarkung Straupitz

Flur 1 Flurstücke: 337, 340, 483, 506, 508

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/109).

(25)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes, Postfach 10 01 01, 03161 Guben zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung. Die Versorgung erfolgt aus dem Wasserwerk Klein Muckrow und versorgt die Gemeinde Leeskow mit Trinkwasser

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes, Postfach 10 01 01, 03161 Guben, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten

Grundstücke:

Gemarkung Leeskow

Flur 1 Flurstücke: 56, 57, 58, 59, 61, 62, 66/5

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (AZ. 67/3-110-20-001-085).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

(26)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes GWAZ, Postfach 10 01 01, 03161 Guben zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 150 AZ). Die Versorgung erfolgt aus dem Wasserwerk Klein Muckrow und versorgt die Gemeinde Ullersdorf mit Trinkwasser

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes GWAZ, Postfach 10 01 01, 03161 Guben, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Ullersdorf

Flur 2 Flurstücke: 525, 340/4, 392/2, 392/1, 359, 529, 531, 534, 537, 367/1, 541, 374, 375, 523

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten ( AZ. 67/3-110-20-001-084).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes

(27)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt Golßen, vertreten durch das Amt Golßener Land, Hauptstraße 41, 15938 Golßen, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Niederschlagswasserleitung DN 150 / DN 300 zur Entwässerung der Ludwig-Renn-Straße ab Nr. 4 bis zur Einleitung in den Graben am Langen Phuhl in 15938 Golßen

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die Stadt Golßen, vertreten durch das Amt Golßener Land, Hauptstraße 41, 15938 Golßen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Niederschlagswasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Niederschlagswasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Golßen

Flur 6 Flurstücke: 550, 557, 558, 559, 560, 561, 562

Flur 7 Flurstücke: 236/1, 478, 480, 483, 489, 485, 490, 286, 288

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-002/51).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Abbildung

Tabelle der Anlagen zum Az. 67/3-110-20-003/2  Lfd.

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