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Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.17, Heft 37

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Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasser- zweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Trinkwasserleitungen in den

Gemarkungen Freiwalde und Schönwalde 5 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 Az zwischen Wußwerk

und Alt Zauche, entlang der K 6115 6

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150/200 Az, Verbindung zwischen Abzweig L 44 in Richtung Caminchen und Abzweig L 44 in

Richtung Wußwerk – Alt Zauche 7

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 Az, Verbindung von

Caminchen in Richtung Kleine Leine 8

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasser- zweckverbandes Calau (WAC), Berliner Straße 10, 03222 Lübbenau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung DN 110 PE von 15907 Lübben, OT Radensdorf, in Richtung der Verbandsgrenzen Dahme-Spreewald

17. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 30.11.2010 Nummer 37

Landkreis Dahme-Spreewald

(2)

Seite Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Berliner

Wasserbetriebe (BWB), Neue Jüdenstraße 1, 10179 Berlin, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung DN 800 und DN 1000, Schmutzwasserkanäle DN 200, DN 300, DN 400, DN 600 und DN 800, Niederschlags- wasserkanäle DN 300, DN 400, DN 500, DN 600, DN 800 und DN 1200 und den Klärwerksableiter MA 2400/1500 sowie ein Niederschlagswasserrückhaltebecken in

12529 Schönefeld 11

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Berliner Wasserbetriebe, Neue Jüdenstraße 1, 10179 Berlin, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts-

bescheinigung für die Grundwassermessstelle in 12529 Schönefeld OT Waltersdorf,

südlich der Volksgutstraße 12

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und

Abwasserzweckverbandes Dürrenhofe / Krugau, Schlosstr. 13a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die

Trinkwasserleitung Ortsnetz Klein Leuthen 13

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasser- zweckverbandes Dürrenhofe-Krugau, Schlossstraße 13a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Trinkwasser- leitungen verschiedener Nenndurchmesser zur Versorgung des Ortsteiles Glietz der

Gemeinde Märkische Heide 14

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und

Abwasserzweckverbandes Dürrenhofe / Krugau, Schlossstr. 13a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die

Trinkwasserleitung Ortsnetz Groß Leine 15

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasser- zweckverbandes Dürrenhofe / Krugau, Schlossstr. 13a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trink-

wasserleitung Ortsnetz Dollgen 16

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasser- zweckverbandes Dürrenhofe / Krugau, Schlossstr. 13a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die

Trinkwasserleitung Ortsnetz Leibchel 17

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und

Abwasserzweckverbandes Dürrenhofe / Krugau, Schlosstr. 13a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die

Trinkwasserleitung Ortsnetz Krugau 18

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und

Abwasserzweckverbandes Dürrenhofe / Krugau, Schlosstr. 13a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die

(3)

Seite Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser-

und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserver-

sorgungsleitung DN 125 GG in Telz zur Versorgung der Anlieger des Schöneicher Plans 22 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser-

und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserver- sorgungsleitung DN 150 AZ in Mittenwalde zur Versorgung der Anlieger der Straße

Am Ostbahnhof in Mittenwalde 23

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung

DN 100 zur Versorgung der Anleiger des Fasanenweges in Königs Wusterhausen 24 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für zwei parallel verlaufende

Abwasserdruckleitungen DN 300 GG / St in Schönefeld 25

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasserver-

sorgungsleitung DN 300 AZ / 150 AZ und einen Abwasserkanal DN 200 Sitz in Schönefeld 26 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für zwei parallel verlaufende Abwasserdruckleitungen DN 300 GG / St in Schönefeld 27 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser-

und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 100 zur Versorgung der Anlieger des nördlichen Wohngebietes im Ortsteil Pätz der

Gemeinde Bestensee 28

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung

DN 300 in der Gemarkung Mittenwalde 29

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung

DN 150 AZ und die Abwasserkanäle DN 200 Stz 30

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen

(4)

Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen

Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“

Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Verbandsver-

sammlung des KAEV „Niederlausitz“ am 16.12.2010 33 Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung

Bekanntmachung der Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 24.11.2010 34

Impressum

Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008

Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.

(5)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Trinkwasserleitungen in den Gemarkungen Freiwalde und Schönwalde

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Freiwalde

Flur 2 Flurstücke: 62, 82, 83, 86/1, 87/1, 92, 93, 96, 139/2, 274/3, 274/4, 274/5, 274/6, 274/9, 274/10, 275/9, 275/10, 276, 475, 281, 284/4, 348, 350, 429;

Gemarkung Schönwalde

Flur 3 Flurstücke: 2, 3, 7, 8, 84, 85/3, 85/6, 110/3, 110/5, 202/6, 204/1, 274/5, 347/2, 358, 359, 489, 532, 533;

Flur 6 Flurstücke: 41/3, 43/2, 44/2, 45/2, 70/1, 70/4, 129, 130, 139, 149/1, 164, 211, 229.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/169).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD

(6)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 Az zwischen Wußwerk und Alt Zauche, entlang der K 6115

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung, einschließlich des Neubaus der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Wußwerk

Flur 3 Flurstücke: 132, 133/5, 134/3 Gemarkung Alt Zauche

Flur 3 Flurstücke: 81

Flur 2 Flurstücke: 305/2, 304/2

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/136).

(7)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150/200 Az, Verbindung zwischen Abzweig L 44 in Richtung Caminchen und Abzweig L 44 in Richtung Wußwerk – Alt Zauche

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung, einschließlich des Neubaus der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Briesensee, Flur 3, Flurstücke: 103, 257, 248 Gemarkung Caminchen, Flur 2, Flurstücke: 44, 47, 48, 49

Gemarkung Wußwerk, Flur 3, Flurstücke: 247/1, 229, 324

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/138).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden

(8)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 Az, Verbindung von Caminchen in Richtung Kleine Leine.

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung, einschließlich des Neubaus der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Caminchen

Flur 2 Flurstücke: 49, 33, 16, 18, 20/2, 22, 204, 26, 27, 205

Flur 1 Flurstücke: 115/7, 117, 116/1, 116/2, 107, 200, 105/3, 105/5, 104/6, 104/5, 105/4, 198, 199, 91/3, 91/2, 91/1, 81, 72

Gemarkung Kleine Leine

Flur 2 Flurstücke: 531, 537, 530, 469, 471, 472, 473, 440, 441

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/151).

(9)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Calau (WAC), Berliner Straße 10, 03222 Lübbenau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhaupt- leitung DN 110 PE von 15907 Lübben, OT Radensdorf, in Richtung der Verbandsgrenzen Dahme-Spreewald und Oberspreewald-Lausitz in Richtung 03222 Lübbenau/Spreewald (Gaststätte Wotschofska)

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungsverordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasser- zweckverband Calau (WAC), Berliner Straße 10, 03222 Lübbenau/Spreewald, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasser-behörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitung erstreckt sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Alt Zauche

Flur 12 Flurstücke: 88, 121/2, 125, 124, 123, 122, 127

Flur 13 Flurstücke 33, 72, 68, 110/1, 112, 110/2, 111/2, 111/1.

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassenverlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenRDV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/168).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden

(10)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Grundwassermess- stelle mit Zuwegung in der Gemarkung Sellendorf

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau) beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g.

Grundwassermess-stelle die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, auf den belasteten Grundstücken Grundwassermessstellen zu betreiben und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Grundwassermessstelle einschließlich Schutzstreifen und Zuwegung befindet sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf dem nachfolgend genannten Grundstück:

Gemarkung Sellendorf

Flur 2 Flurstück: 141

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-003/5).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

(11)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Berliner Wasserbetriebe (BWB), Neue Jüdenstraße 1, 10179 Berlin, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung DN 800 und DN 1000, Schmutzwasserkanäle DN 200, DN 300, DN 400, DN 600 und DN 800, Niederschlagswasserkanäle DN 300, DN 400, DN 500, DN 600, DN 800 und DN 1200 und den Klärwerksableiter MA 2400/1500 sowie ein Niederschlagswasserrückhaltebecken in 12529 Schönefeld

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungverordnung – SachenR-DV) haben die Berliner Wasserbetriebe (BWB), Neue Jüdenstraße 1, 10179 Berlin, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Leitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trink-, Schmutz- bzw.

Regenwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Schönefeld

Flur 2 Flurstücke: 218/14, 218/15, 235/1, 236/1, 237/3, 237/24, 566, 623/5, 626/5, 648, 826, 1049, 1050, 1270, 1311, 1314, 1318, 1319, 1322, 1323, 1324, 1328, 1361, 1399, 1401, 1403, 1405, 1407, 1408, 1409, 1410

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte geordnet.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/167).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes

(12)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Berliner Wasserbetriebe, Neue Jüdenstraße 1, 10179 Berlin, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Grundwassermessstelle in 12529 Schönefeld OT Waltersdorf, südlich der Volksgutstraße

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Ingenieurbüro Norbert Hagen, Berliner Straße 64 A, 16540 Hohen Neuendorf, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Abwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Grundwassermessungen vorzunehmen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Grundwassermessstelle beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Lage und der beiderseitige Schutzstreifen der Grundwassermessstelle erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Waltersdorf

Flur 1 Flurstück: 494

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (AZ. 67/3-110-20-003/3).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

(13)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Dürrenhofe / Krugau, Schlosstr. 13a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung Ortsnetz Klein Leuthen.

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverband Dürrenhofe / Krugau, Schlossstr. 13a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Groß Leuthen

Flur 4 Flurstücke: 25, 23, 31/2, 31/1, 32

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/165).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

(14)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Dürrenhofe-Krugau, Schlossstraße 13a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts- bescheinigung für Trinkwasserleitungen verschiedener Nenndurchmesser zur Versorgung des Ortsteiles Glietz der Gemeinde Märkische Heide

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverband Dürrenhofe-Krugau, Schlossstraße 13a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Glietz

Flur 1, Flurstücke: 48/2, 47, 46, 45, 42, 52, 49/1, 37, 303, 62, 75/2, 67/1, Flur 2, Flurstücke: 76, 36, 77, 41, 44, 45, 65, 70, 2, 3, 4, 9, 11/2

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/149).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem

(15)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Dürrenhofe / Krugau, Schlossstr. 13a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung Ortsnetz Groß Leine

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverband Dürrenhofe / Krugau, Schlossstr. 13a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Dollgen

Flur 2 Flurstücke: 279, 278, 231 Gemarkung Groß Leine

Flur 1 Flurstücke: 339, 334, 332/1, 410, 409, 330, 297/1, 298, 289, 288, 287, 286, 285, 278, 277, 276, 275, 274, 303, 273/3, 272/2, 272/1, 399, 400, 273/2, 394, 393, 395, 401, 5/1, 379, 378, 377, 11, 398, 397, 402, 270, 73, 76, 18, 382, 381, 358, 83/10, 83/1, 83/5, 7, 8, 2, 369, 372, 62, 61, 57/2, 58/1, 50, 385, 384, 429, 430, 428, 28, 45/1, 43/3, 43/2, 43/1, 40/2, 40/1

Flur 2 Flurstücke: 107, 154, 156, 158, 155, 152, 100, 141

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald),

(16)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Dürrenhofe / Krugau, Schlossstr. 13a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung Ortsnetz Dollgen

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverband Dürrenhofe / Krugau, Schlossstr. 13a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Dollgen

Flur 2 Flurstücke: 47, 71, 76, 42, 389, 43/6, 36/2, 91, 22/5, 19/1, 120/1, 125, 127, 124, 123, 129, 425

Gemarkung Groß Leuthen

Flur 2 Flurstücke: 126, 121, 120, 119, 117, 116, 115, 104, 282, 283, 101 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/153.

(17)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Dürrenhofe / Krugau, Schlossstr. 13a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung Ortsnetz Leibchel

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverband Dürrenhofe / Krugau, Schlossstr. 13a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Leibchel

Flur 2 Flurstücke: 35, 10, 11, 135, 44, 144, 274, 293/3, 293/4, 292/4, 289, 285, 281, 306, 303, 304, 302, 301, 295, 297, 298, 308 Flur 3 Flurstücke: 33, 32/1, 32/2, 28, 27, 25, 24, 22, 17/2, 16, 21/1, 20, 1/3,

1/1, 2, 3/2, 12/6, 34, 36, 35, 43, 42, 45, 47, 48, 49 Flur 4 Flurstücke: 26/1

Flur 5 Flurstücke: 43, 46, 50, 34, 49, 48 Gemarkung Groß Leine

Flur 3 Flurstücke: 55, 54, 56, 57, 58, 59, 62, 60, 64, 65, 45

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/154.

(18)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Dürrenhofe / Krugau, Schlosstr. 13a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung Ortsnetz Krugau

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverband Dürrenhofe / Krugau, Schlossstr. 13a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Krugau

Flur 1 Flurstücke: 73, 448/1, 441, 427/5, 51, 48/2, 42, 49, 35, 32, 87/2, 145, 146, 23, 153/2, 156, 328, 325/1, 325/2, 318/2, 321, 326, 313, 312, 159, 304, 303, 302, 300, 215, 216, 217, 218, 219, 220

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/163).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes

(19)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Dürrenhofe / Krugau, Schlosstr. 13a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung Ortsnetz Biebersdorf

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverband Dürrenhofe / Krugau, Schlossstr. 13a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Biebersdorf

Flur 1 Flurstücke: 108/2, 108/1, 97/2, 90/2, 95, 1, 4, 6, 59/4, 59/3, 10, 53/3, 53/6, 53/7, 123, 120, 126, 132, 136, 13, 26, 38/3, 36, 33,

34, 46, 47, 332, 331, 57/1

Flur 3 Flurstücke: 10, 11, 87/3, 143, 22/2, 24/2, 25, 28/6, 28/7 Flur 4 Flurstücke: 99/1, 99/4, 99/2, 99/3

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/164).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem

(20)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für zwei Trinkwasserleitungen (DN 200 Az und DN 150 Az) zur Versorgung des Ortsteiles Zeesen der Stadt Königs Wusterhausen

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Königs Wusterhausen

Flur 19 Flurstücke: 65, 67/2, 67/3, 67/4, 69, 166, 222

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/150).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden

(21)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für mehrere Trinkwasserleitungen in der Gemarkung Zeesen zur Versorgung des Ortsteiles Zeesen der Gemeinde Königs Wusterhausen

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Zeesen

Flur 1 Flurstücke: 19, 34, 39, 40, 43, 78, 81, 83, 84, 88, 89, 90, 91, 92, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 773, 810, 820, 825, 837 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/155).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

(22)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserversorgungsleitung DN 125 GG in Telz zur Versorgung der Anlieger des Schöneicher Plans

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Telz

Flur 4 Flurstücke: 117, 133/1

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/156).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden

(23)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserversorgungsleitung DN 150 AZ in Mittenwalde zur Versorgung der Anlieger der Straße Am Ostbahnhof in Mittenwalde

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Mittenwalde

Flur 12 Flurstücke: 172/4, 173, 174/1, 174/2, 175/1, 176/1, 183/3, 184, 190

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/157).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

(24)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 100 zur Versorgung der Anlieger des Fasanenweges in Königs Wusterhausen

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Königs Wusterhausen Flur 12 Flurstücke: 131 Flur 15 Flurstücke: 68

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/158).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes

(25)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für zwei parallel verlaufende Abwasserdruckleitungen DN 300 GG / St in Schönefeld

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungsverordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Abwasserdruckleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Abwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstücks- eigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw.

errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung: Schönefeld

Flur: 2 Flurstücke: 649, 1311, 311/17, 311/21, 1270, 1050, 1049, 311/30, 249/7, 237/24, 237/3, 236/1, 235/1, 218/15, 218/18, 218/17, 218/16 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassenverlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/159).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

(26)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwas- ser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasserversorgungsleitung DN 300 AZ / 150 AZ und einen Abwasserkanal DN 200 Sitz in Schönefeld

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungsverordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Leitungsanlagen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser und Abwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung: Schönefeld Flur: Flurstücke:

2 575/23; 575/22; 575/13; 575/20

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassenverlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/160).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem

(27)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 100 zur Versorgung der Anlieger des nördlichen Wohngebietes im Ortsteil Pätz der Gemeinde Bestensee

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Pätz

Flur 2 Flurstücke: 21, 17, 15, 14, 12, 11/4, 138, 131, 130, 144, 145, 6/33, 129, 6/4, 8/2

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/162).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

(28)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 300 in der Gemarkung Mittenwalde

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Mittenwalde

Flur 9 Flurstücke: 64/9

Flur 11 Flurstücke: 28/1, 28/2, 27, 26, 25, 24, 23, 21, 20, 19/1, 19/2, 18/1, 17/1, 16/1, 15/1, 14/2, 14/1, 13/2, 13/1

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/166).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes

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