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Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.17, Heft 21

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Amtsblatt für den

Landkreis Dahme-Spreewald

17. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 21.07.2010 Nummer 21

INHALTSVERZEICHNIS

S.1 Offentliche Bekanntmachungen des LDS - Einschränkung der Entnahme von Wasser aus Spreegewässern

Nichtamtliche Mitteilungen des LDS - Sportler des Jahres 2009

S.2 - Ehrung der Jahrgangsbesten - Alter rückt in ein anderes Licht

17. Brandenburgische Seniorenwoche - Weiterbildungspreis geht in der LDS - Mitteilungen aus den Ämtern

Amt für Jugend, Sport und Freizeit - Landkreis zeichnet Ehrenamt aus

- Qualitätsmanagement für Kitas im LDS

Nichtamtliche Mitteilungen des Landkreises Dahme-Spreewald

IMPRESSUM

Herausgeber:

Landkreis Dahme-Spreewald, Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald), Telefon: 03546 / 20 10 08,

Telefax: 03546 / 20 10 09 Erscheinungsweise: nach Bedarf Auflagenhöhe:

62. 000 Exemplare

Gesamtherstellung:

ELRO-Verlagsgesellschaft mbH Karl-Liebknecht-Straße 8, 15711 Königs Wusterhausen

Tel.: 03375 / 29 31 44, Fax: 03375 / 24 25 22 verantwortlich: Sabine Pohl

Vertrieb: KaWe Kurier / Wochenkurier Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben, Reutergasse 12 in der Pres- sestelle und in der Außenstelle Beethovenweg 14a/b erhältlich.

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme- Spreewald und in der Verwaltungsstelle in Königs Wusterhausen aus.

Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

S.3 - Vormundschaft - eine schwierige Aufgabe Ordnungsamt

- Ronald Judis ist neuer Kreisbrandmeister

- Frank Mieck ist neuer Ärztlicher Leiter Rettungsdienst - Sonderlehrgang zum Erwerb des Fischereischeines S.4 Sozialamt

- bisher eher verhaltene Resonanz Amt für Schulverwaltung und Kultur

- Katalog zur aquamediale 6 erhältlich Umweltamt

- Ausschreibung: Umweltpreis 2011

Amt für wirtschaftliche Beteiligung und Tourismus - 10 Jahre deutsch-polnische Partnerschaft - Landkreis hilft polnischen Hochwasseropfern - Qualitätsinitiative: Dahmeländer Gastlichkeit Kreisarchiv

- Kreisarchiv stellt Findbücher online

Das Sportleben in Königs Wusterhausen und im Landkreis ist um eine Attraktion reicher.

Mit einer symbolischen Schlüsselübergabe an die künftigen Nutzer wurde am 3. Juli 2010 die neue Sporthalle am Oberstufenzentrum in Königs Wusterhausen eingeweiht. Landrat Stephan Loge nahm dieses Ereignis zum Anlass, um gemeinsam mit Sportdezernent Carsten Saß sowie Dieter Freihoff und Stephan Winzig vom Vorstand des Kreis- sportbundes die besten Sportlerinnen und Sportler des vergangenen Jahres offiziell zu ehren. Die Namen waren keine Überraschung mehr, denn die Gewinner der Sportlerumfrage 2009 wurden aufgrund der verzögerten Hallenfertigstellung bereits im April auf einer Pressekon- ferenz bekannt gegeben. Im sportlichen Showteil zeigten Vereine aus dem Landkreis ihr Können.

Stellvertretend für die künftigen Hauptnutzer, die Schülerinnen, Schü- ler und Lehrer des Friedrich-Wilhelm Gymnasiums und des Oberstu- fenzentrums nahmen Schulleiterin Heike Pioch und Schulleiter Klaus- Ullrich Tölpe den symbolischen Schlüssel für die neue Sporthalle von Landrat Stephan Loge entgegen. „Mit dem neuen Sportkomplex ver- bessern sich die Sportbedingungen für die Schüler, aber auch für den Vereinssport- und Breitensport erheblich“, betonte Loge. Auf einer Grundfläche von 2.162 m² sei eine moderne, energieeffiziente Sport- halle mit Unterrichts-, Kraftsport- und Gymnastikraum entstanden.

Die Halle kann weiterhin für eingeschränkten Wettkampfsport genutzt werden Die Zuschauerfläche bietet für ca. 150 Personen Platz. Bis zum Schuljahresbeginn soll auch der oval gestaltete Sportplatz fertig ge- stellt sein, ausgestattet mit einer 100-Meter-Bahn, Sprunggrube, Ku- gelstoßanlage und der Möglichkeit zum Beach-Volleyball-Spiel. Tölpe kündigte an, dass Schüler und Lehrer das neue Sportdomizil mit einem

symbolische Schlüsselübergabe an die künftigen Nutzer der neuen OSZ-Sporthalle in Königs Wusterhausen

v.l.n.r.: Bürgermeister Dr. Lutz Franzke, Schulleiterin des Friedrich- Wilhelm-Gymnasiums Heike Pioch, OSZ-Schulleiter Klaus-Ulrich Töl- pe, Architekt Vilko Scholz, Landrat Stephan Loge

Foto: Schaaf Vollzug des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes – Wasser-

haushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I 2009 S. 2585) i.V.m. dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.04.2008 (GVBl. I S. 62) in der derzeit gültigen Fassung

Befristete Einschränkung des Anliegergebrauchs Allgemeinverfügung

1. Hiermit verfüge ich gem. § 45 Abs. 2 BbgWG i. v. m. § 44 BbgWG folgende Einschränkung zur Ausübung des Anliegergebrauchs:

Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung wird in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr untersagt.

Diese Allgemeinverfügung erstreckt sich auf:

die Gemeinde Märkische Heide, das Amt Unterspreewald,

das Amt Lieberose/ Oberspreewald, die Stadt Lübben.

2. Die untere Wasserbehörde kann im Einzelfall auf Antrag eine wider- rufliche Erlaubnis zur Gewässerbenutzung erteilen, soweit eine Be- einträchtigung des Wohls der Allgemeinheit ausgeschlossen ist.

3. Dieses Entnahmeverbot wird bis auf Widerruf durch die untere Wasser behörde verhängt.

4. Diese Verfügung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

5. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung ordne ich an.

Begründung

Durch die lang anhaltende Trockenheit wurde die erforderliche Min- destdurchflussmenge von 1,0 m³/s am Pegel der Wehrgruppe Leibsch seit dem 12.07.2010 unterschritten.

Gem. § 26 Abs. 2 WHG dürfen in den Grenzen des Eigentümergebrauchs Anlieger oberirdische Gewässer ohne Erlaubnis und Bewilligung benut- zen. Nach § 45 Abs. 2 BbgWG gilt § 44 BbgWG sinngemäß.

Gem. § 44 BbgWG kann die Wasserbehörde im Einzelfall oder durch

Allgemeinverfügung die Ausübung eines Teilbereiches des Gemein- gebrauches oder den Gemeingebrauch insgesamt regeln, beschränken oder verbieten, um

1. die Eigenschaften und den Zustand der Gewässer einschließlich des Gewässerbodens und der Ufer vor nachteiligen Veränderungen zu schützen,

2. zu gewährleisten, dass die Bewirtschaftungsziele und die Vorgaben des Maßnahmeprogramms erreicht werden,

3. Natur und Landschaft zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, 4. Beeinträchtigungen, Belästigungen und Gefahren für die Allgemein- heit oder für Einzelne zu verhindern.

Die Wasserbehörde kann daher Anordnungen über die Ausübung des Gemein- und Anliegergebrauchs an oberirdischen Gewässern treffen, um den Wasserhaushalt gegen nachteilige Veränderungen der Eigen- schaften des Wassers oder eine wesentliche Veränderung der Wasser- führung zu schützen.

Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 BbgWG ist der Landkreis untere Wasserbe- hörde und als solche gem. § 126 Abs. 1 BbgWG für den Vollzug des Brandenburgischen Wassergesetzes zuständig.

Auf Grund der brisanten Entwicklung der Abflusssituation der letzten Jahre sind effektive Niedrigwasserbemessungen unumgänglich. Die Beschränkung des Allgemeingebrauchs und des Anliegergebrauchs ergibt sich aus der Sicherstellung der Mindestabflüsse im unteren Spreegebiet und den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie. Es ist dazu in Niedrigwasserzeiten ein Mindestabfluss in den Gewässern zu sichern, der an die entsprechenden Fließgeschwindigkeiten und Gütefragen gekoppelt ist, um das Ökosystem nicht zu gefährden. Eine wesentliche Rolle kommt der Sicherung der Wasserstände zu, um flä- chenhafte schädliche Grundwasserabsenkungen zu verhindern. Mit der Gewährleistung von Mindestabflüssen sind außerdem bestimmte Nut- zungsansprüche der Unterlieger sicherzustellen.

Da seit dem 12.07.2010 der Mindestabfluss von 1,0 m³/s im Bereich des Pegels an der Wehrgruppe Leibsch unterschritten wurde, steht zu befürchten, dass eine erhebliche Veränderung der Wasserführung und somit des Wasserhaushaltes, der Flora und Fauna eintreten. Es ist des Weiteren zu befürchten, dass die Unterlieger nicht ausreichend mit Wasser versorgt werden können. Um einer weiteren Verminderung des Wasserstandes bzw. der Wasserführung entgegen zu wirken, ist es erforderlich, den Anliegergebrauch, d. h. das Entnehmen von Was- ser aus Oberflächengewässern zu unterbinden bzw. einzuschränken.

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Dahme-Spreewald

Einschränkung der Entnahme von Wasser aus Spreegewässern

Die Einschränkung des Anliegergebrauchs ist auch verhältnismäßig.

Den Anliegern wird die Entnahme von Wasser aus den Oberflä- chengewässern mittels Pumpvorrichtung während der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr un- tersagt, d. h. es erfolgt keine vollständige, sondern nur eine zeitlich und technisch beschränkte Untersagung.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686) in der derzeit gültigen Fassung liegt im überwiegenden öffent- lichen Interesse und ist notwendig, um zu verhindern, dass durch die Einlegung von Rechtsmitteln bestehende Wasserentnahmen im Rah- men des Anliegergebrauchs fortgesetzt werden können und dadurch die Ordnung des Wasserhaushalts weiter verschlechtert wird. Durch fortgesetzte Entnahmen von Wasser mittels Pumpeinrichtung aus Oberflächengewässern wäre der zur Aufrechterhaltung der wasserbio- logischen Vorgänge erforderliche Mindestabfluss nicht mehr sicherge- stellt. Dies hätte nachteilige Wirkungen auf den Wasserhaushalt, Natur, Landschaft und die Interessen der Unterlieger zur Folge.

Hinweis:

Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch die untere Was- serbehörde überwacht. Zuwiderhandlungen können gemäß § 41 Abs.

1 Nr. 1 des Wasserhaushaltegesetzes (WHG) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 10.05.2007 (BGBl. I S.666) mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Dah- me-Spreewald, Reutergassee 12, 15907 Lübben Widerspruch eingelegt werden.

Ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hätte jedoch we- gen der Anordnung der sofortigen Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Nr.

4 VwGO keine aufschiebende Wirkung. Zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kann ein Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht Cottbus, Vom-Stein-Str. 27, 03050 Cottbus schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäfts- stelle gestellt werden.

gesonderten Schulfest feierlich in Besitz nehmen werden.

Bei der anschließenden Sportlerehrung würdigte Loge noch einmal die hervorragenden Leistungen der besten Sportlerinnen, Sportler, Mann- schaften und Funktionäre. Sie haben 2009 an Landesmeisterschaf- ten, Norddeutschen Meisterschaften und Deutschen Meisterschaften

teilgenommen, gehören dem Nationalkader an oder spielen in einer überregionalen Liga. Außerdem wurden die sportlichste Grundschule, Förderschule und weiterführende Schule ausgezeichnet.

Bereits zum 16. Mal fand die Sportlerehrung im Landkreis Dahme- Spreewald statt. Insgesamt wurden 3556 Stimmen abgegeben. Ganz oben auf der Beliebtheitsskala standen der Radsportler Michael Zippan vom Radsportverein 93 Königs Wusterhausen / Wildau e.V. mit 23,55 % der Stimmen, die Ruderin Meike Lehmann mit 24,61 % und der Doppelz- weier vom Ruderclub Königs Wusterhausen e.V. mit Hendrik Wunder- lich und Florian Lehmann mit 20,85 % sowie Christel Marggraf vom Sportverein Ajax Eichwalde e.V. / Turnen mit 24,11 % der abgegebe- nen Stimmen.

Leider waren nur wenige der zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler anwesend. Arbeit, Urlaub und parallel laufende Wettkämpfe waren wohl der Grund.

Laut Loge werden zurzeit 44 verschiedene Sportarten durch Sportverei- ne im Landkreis angeboten. In 175 Mitgliedsvereinen sind rund 17.800 Mitglieder organisiert. Weil Sport nicht nur der Kampf um Höchst- leistungen sei, sondern sich für die Jugendarbeit stark mache, eine sinnvolle Freizeitgestaltung sei und ein Stück Lebensqualität bedeute, habe der Kreis auch in diesem Jahr rund 250.000 Euro für die Arbeit der Verbände und Vereine eingeplant. Zusätzlich werden 500.000 Euro aus dem Konjunkturpaket II für die Förderung von Sportstätten ein- gesetzt.

Für den sportlichen Schwung an diesem heißen Samstagnachmittag sorgte nicht nur die Übertragung des WM - Vierteflinalspiels Deutsch- land gegen Argentinien, sondern auch der Spielmannszug Mittenwal- de, die Kunstradsportler aus Märkisch Buchholz, der Tanzclub Lübben sowie die Jazzdancer und die Cheerleader aus Eichwalde.

Sportler des Jahres 2009

Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald

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Weiterbildungspreis 2010

des Landes Brandenburg geht in den LDS

Das von der Wirtschaftsförderung in Kooperation mit der Volkshoch- schule entwickelte Projekt „Fachkräftesicherung BBI – Prepare for your future“ wurde vom Bildungsminister Holger Rupprecht in einer Feierstunde am 23.Juni mit dem begehrten Weiterbildungspreis des Landes Brandenburg 2010 ausgezeichnet.

Das Projekt reagiert auf eine Entwicklung, die das ganze Land her- ausfordert: „Der Bedarf an Fachkräften wächst schneller als junge Menschen nachrücken.“, so der Bildungsminister in seiner Laudatio.

„Beispielhaft an dem Projekt sei, dass man nicht in der Ferne um Arbeitskräfte werbe, sondern Personalreserven nutze, die es in der Region gibt.“, so Rupprecht. „Das Projekt fördert und stärkt Gering- qualifizierte, die in den vergangenen Jahren häufig das Nachsehen am Arbeitsmarkt hatten.“

Landrat Loge ist über die Preisverleihung erfreut. „Wir wollen bei möglichst vielen Bürgern aus unserem Landkreis die Vorausaussetzun- gen schaffen, damit sie am zukünftigen BBI eine neue Beschäftigung finden.“

Mit dem innovativen Projekt werden geringqualifizierte Arbeitssuchen- de durch gezielte Weiterbildungsinhalte für Jobs rund um den Flug- hafen BBI fit gemacht: Bodenabfertigung, Gastronomie, Hotellerie, Einzelhandel etc. Im Vordergrund stehen die Aneignung anwendbarer Englischkenntnisse und Servicekompetenzen. Nach einem 10wöchigen Intensivkurs bei der Volkshochschule werden die erworbenen Fertig- keiten in einem Lern- und Praxisaufenthalt in Nordirland angewendet und vertieft. Abschließend absolvieren die Teilnehmer ein Praktikum bei Arbeitgebern rund um den Flughafen Schönefeld. Hier ist es ge- lungen, namhafte Partner wie beispielsweise das InterCityHotel, die Firma GlobeGround sowie Widynski & Roick, Flughafencaterer und Betreiber der Betriebskantinen, als Kooperationspartner zu gewinnen.

Das Projekt zielt ganz bewusst auf die Minderung struktureller Bewer- bungshürden durch den „Klebeeffekt“. Mit guten Arbeitsleistungen im Praktikum empfehlen sich die Teilnehmer – jenseits von Zeugnissen und Lebenslauf – bei den zukünftigen Arbeitgebern.

Aus dem ersten in 2009 durchgeführten Projektdurchlauf konnten be- reits ein Drittel der Teilnehmer in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Die restlichen Teilnehmer werden bei ihrer Arbeitssuche wei- terhin intensiv begleitet.

Ein zweiter Durchlauf des Projektes ist im März dieses Jahres gestartet worden. Die 15 Teilnehmer befinden sich zurzeit im Auslandsprakti- kum in Nordirland und werden im Sommer dann in das Praktikum in Deutschland einsteigen, um dort ihre erworbenen Englischkenntnisse vor Ort beim Kunden anzuwenden.

Der Leiter der Volkshochschule, Serge Lacombe, und der Leiter der Wirtschaftsförderung, Gerhard Janßen, sind sich einig: „Der Erfolg des Projektes ist darauf zurückzuführen, dass beide Einrichtungen des Landkreises ihre Kernkompetenzen in das Projekt eingebracht haben“.

Projektleiterin Claudia Walter von der Wirtschaftsförderungsgesell- schaft bereitet zurzeit den dritten Durchgang vor, der im November dieses Jahres starten soll. Bewerbungen dafür sind ab sofort unter walter@wfg-lds.de möglich.

Das Projekt ist für 45 Teilnehmer geplant. Es wird in 2010 und 2011 mit einem Gesamtvolumen von 400 TEUR aus Mitteln des Europäi- schen Sozialfonds und der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Regionalbudgets Dahme-Spreewald finanziert. Der Vorsitzende des Beirates, Bildungsdezernent Carsten Saß, ist hoch erfreut: „Mit „Pre- pare for your future“ wird ein zweites Projekt des Regionalbudgets LDS mit einem Preis des Landes Brandenburg ausgezeichnet“. Gleich- zeitig weist Saß auch darauf hin, dass Weiterbildung auf die stetige Co-Finanzierung durch das Land angewiesen sei.

v.l.n.r. Bildungsminister des Landes Brandenburg Holger Rupprecht, Direktor der Volkshochschule Dahme-Spreewald Serge Lacombe, Projektleiterin der Reg. Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme- Spreewald Claudia Walter, Qualitätsbeauftragte der Volkshochschule Dahme-Spreewald Dagmar Hellmund und Sozialdezernent des Land- kreises Dahme-Spreewald Carsten Saß

(Foto: LISUM, Christa Penserot)

Mitteilungen aus den Ämtern

Amt für Jugend, Sport und Freizeit Landkreis zeichnet Ehrenamt aus

Vorschläge zur Würdigung besonderer ehrenamtlicher Leistungen

Der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald beschloss in seiner Sitzung am 13.12.2000 die Richtlinie zur Auszeichnung von Men- schen mit Zivilcourage, zur Verleihung eines Umweltpreises sowie zur Würdigung besonderer ehrenamtlicher Leistungen. Im Jahr 2010 erfolgt die Ehrung besonderer ehrenamtlicher Leistungen.

1. Ziel und Zweck

Die Würdigung besonderer ehrenamtlicher Leistungen soll eine Aner- kennung für ein besonderes Engagement zum Wohle der Allgemeinheit respektive der Einwohner des Landkreises Dahme-Spreewald sein.

2. Würdigung besonderer ehrenamtlicher Leistungen

Eine Ehrung für besondere ehrenamtlicher Leistungen soll an Einwoh- ner des Landkreises Dahme-Spreewald vergeben werden, die sich weit über das normale Maß ehrenamtlich im Landkreis engagieren oder Be- sonderes für den Landkreis erreicht haben.

3. Einreichung

Eigenbewerbungen sowie Vorschläge Dritter sind mit einer kurzen Be- gründung auf dem Vordruck (Anlage 1) dem

Landkreis Dahme-Spreewald Der Landrat

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald)

schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Eh- renamt“ bis zum 4. Oktober 2010 einzureichen.

4. Vergabemodalitäten

Die Vergabe erfolgt jeweils auf Vorschlag des Landrates. Die Entschei- dung über die Vergabe trifft abschließend der Kreisausschuss. Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert. Er ist teilbar. Die Preisverleihung wird durch den Landrat am 6. Dezember 2010 vorgenommen.

Anlage 1

Absender:……... Datum:...

Vorschläge zur Würdigung besonderer ehrenamtlicher Leistungen Ich schlage vor:

Name:……… Vorname:………...

Geburtsdatum:………... Beruf:………....

Anschrift:...

Telefon:...

Begründung:...

( sollte der Platz nicht ausreichen, bitte weitere Seiten einfügen) Ort:... Unterschrift:...

Qualitätsmanagement für Kitas im LDS

In den 116 Kitas des Landkreises Dahme-Spreewald werden mehr als 9000 Mädchen und Jungen betreut. Um ihre optimale, individuelle Entwicklung zu unterstützen, hat der Landkreis unter der Regie des Ju- gendamtes alle Einrichtungen aufgefordert ihre Arbeit bis März 2011 auf den Prüfstand zu stellen. Mit welchem Qualitätsentwicklungsinst- rument die Kitas dabei arbeiten, bleibt ihnen selbst überlassen.

Die Kita „Pumukl“ in der Werftstraße und das Montessori Kinder- haus „Sonnenschein“ in der Talstraße in Senzig arbeiten mit den vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen „Qualitätsstandards für Kin- dertagesstätten im Landkreis Dahme-Spreewald“. Zum Auftakt der Qualitätsanalyse besuchten Bildungsdezernent Carsten Saß und Ju- gendamtsleiterin Irene Richter die Kitas in Senzig, einem Ortsteil von Königs Wusterhausen.

Kindern bestmögliche Bildungs- und Entfaltungschancen zu eröffnen, sei Hauptanliegen des Landkreises, sagte Saß. Dazu habe der Land- kreis im Rahmen eines umfangreichen Sozialpaketes bereits 2008 die Absenkung des Betreuungsschlüssels in Kindertagesstätten für unter 3-jährige beschlossen. Mit der Erarbeitung der Qualitätsstandards wer- de dieser Weg konsequent fortgesetzt, so Saß weiter. Erarbeitet wur- den die Standards von einer Expertenarbeitsgruppe, in der Vertreter aus dem Landkreis, aus Kindertagesstätten und Praxisberater von kom- munalen und freien Trägern zusammenarbeiten. Anhand eines Fragen- katalogs sollen die Fachkräfte in den Einrichtungen selbst erkennen Haus Sonnenschein in Senzig

Foto: Schaaf

„Alter rückt in ein anderes Licht“

Landrat Loge eröffnete die 17. Brandenburgische Seniorenwoche in Zeuthen und zeichnete verdiente Seniorinnen aus.

„Das war wunderbar organisiert und eine würdige festliche Veranstal- tung für uns Ältere!“ Mit diesem begeisterten Lob stand die Königs Wusterhausenerin Irmgard Küfner (81) nicht alleine da. Es galt dem Zeuthener Seniorenbeirat, der keine Mühe gescheut hatte, um für die diesjährige traditionelle ganztägige Festveranstaltung des Kreises zur 17. Brandenburgischen Seniorenwoche unter der Schirmherrschaft von Landrat Stephan Loge am 19. Juni im Sport- und Kulturzentrum der Paul-Dessau-Schule ein vielfältiges und niveauvolles Programm auf die Beine zu stellen. Kreisseniorenbauftragter und Vorsitzender des Kreisseniorenbeirates Wolfgang Grunert begrüßte etwa 150 Frauen und Männer aus allen Teilen des Kreises. Sie spendeten den Programm- gestaltern viel Beifall. Auch Landrat Loge stimmte in dieses Lob ein und dankte darüber hinaus allen älteren Dahme-Spreewald-Bürgern, die sich für das Gemeinwohl und das Miteinander der Generationen auf die unterschiedlichste Weise engagieren. „Das Bild des Alters rückt immer mehr in ein neues Licht,“ sagte er. “Es hat sich gewandelt, weil sich das Altsein selbst verändert hat. Ich erlebe eine aktive und selbstbewusste Seniorengeneration, die nicht mit den alten Rollenbildern der Großel- tern früherer Zeiten zu tun hat.“

Das Motto der Seniorenwoche „Sozial gesichert, aktiv leben – für alle Generationen“ mache deutlich, dass der Gedanke des aktiven Mitein- anders von Menschen unterschiedlichen Alters mit Nachdruck verfolgt wird. Die Frage müsse lauten: Was können Junge und Alte gemeinsam leisten? Dafür gibt es im Kreis gute Beispiele, so Kooperationsverträge zwischen Seniorenbeiräten und Schulen und die Arbeit der fünf Mehr- generationenhäuser. Auch die vielfältigen Veranstaltungen, die in die- sen Tagen in den Kommunen stattfinden, machen dies deutlich.

Das harmonische Miteinander widerspiegelte sich bereits im Estraden- programm „Jung und Alt“, an dem der Sänger und Entertainer Siegfried Uhlenbrock, der Männerchor Zeuthen, Instrumentalgruppe und Chor der Paul-Dessau-Schule, der Chor der Waldschule und der Senioren- chor sowie Kinderakrobaten aus Eichwalde mitwirkten. Höhepunkt der Veranstaltung war die Auszeichnung von sechs aktiven Seniorinnen aus dem Landkreis mit der Rosenurkunde und einer echten Rose durch Landrat Loge. Dazu gehört z.B. Monika Holz (71) aus Zeuthen, die als stellvertretende Beiratsvorsitzende und Leiterin des Generationentreffs mit großem Engagement hilft, die von der Gemeindevertretung 2006 be- schlossenen seniorenpolitischen Leitlinien umzusetzen. So konnten in den letzten Jahren 15 Arbeits- und Interessengruppen gebildet werden, die sich zwei- bis viermal monatlich treffen. Damit ist der Seniorenbei- rat, vor 17 Jahren gegründet, seinem Ziel näher gekommen, möglichst viele ältere Zeuthener in das gesellschaftliche Leben einzubeziehen.

Neben Monika Holz wurde auch Gerda Möbus für ihr langjähriges eh- renamtliches Engagement im gemeinschaftlichen Leben insbesondere der Gemeinde Wittmannsdorf ausgezeichnet. Unter ihrer Leitung tref- fen sich die Seniorinnen monatlich zum Singenachmittag. Ein beson- ders enger Kontakt besteht zum örtlichen Pflegeheim. Die Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Wittmannsdorf gestalten auch die Heimat- feste mit und unternehmen unter Gerda Möbius Leitung gemeinsame Radtouren.

Rosemarie Richter, 2. Stellvertreterin des Seniorenbeirates in Königs Wusterhausen trug wesentlich zur Neuorientierung des Seniorenbei- rates nach dessen Neuwahl im Jahre 2008 bei. Sie vertritt den Senio- renbeirat im Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung für Haushalt und Finanzen. Außerdem ist sie auch in ihrer Gruppe der Volkssolida- rität sehr aktiv.

Brunhilde Koch aus Bestensee erhielt die Dankes-Rose für ihre Umsicht und Einsatzfreudigkeit im Interesse alter und behinderter Menschen, die ohne Hilfe nicht mehr am täglichen Leben teilnehmen können. Auf der Grundlage einer Vereinbarung mit einem im Ort ansässigen Pflege- heim ist Brunhilde Koch in dieser Einrichtung mit ihrer guten Laune und Freundlichkeit „zum Sonnenschein“ geworden, wie dort versichert wird. Geehrt wurde auch ihr hoher Einsatz für die Aktion „Weihnach-

Ehrung der Jahrgangsbesten

Am 30. Juni 2010 haben Landrat Stephan Loge und Bildungsdezer- nent Carsten Saß die Jahrgangsbesten der Schulen in Trägerschaft des Landkreises während einer Feierstunde im Strandcafé in Lübben geehrt.

Der Nachmittag startete mit einer idyllischen „aquamediale“-Kunst- kahnfahrt. Die besten Schülerinnen und Schüler wurden von ihren Schulleitern und Lehrern begleitet. „Sie alle haben bewiesen, dass Sie etwas Herausragendes leisten können und wollen. Sie sind die Hoff- nungsträger für unsere Zukunft! Gut ausgebildete junge Menschen sind ein wertvoller Faktor unseres Landkreises.“, sagte Landrat Ste- phan Loge während der Feierstunde.

Die Freude über das ausgezeichnete Abitur und die Erwartungen mit Blick auf den bevorstehenden neuen Lebensabschnitt ist den jungen Menschen ins Gesicht geschrieben. Bald trennen sich Ihre Wege. Kon- krete Vorstellungen haben natürlich alle, ob Studium oder erst einmal ins Ausland gehen, den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft ha- ben sie gelegt.

Insgesamt erhielten 27 Abiturienten eine Auszeichnung. Unter ihnen waren 11 Schüler mit einer Traumnote von 1,0 des Friedrich-Wilhem- Gymnasiums, Friedrich-Schiller-Gymnasiums, Humboldt-Gymnasi- ums, Paul-Gerhardt-Gymnasiums, Bohnstedt-Gymnasiums sowie des privaten Gymnasiums „Villa Elisabeth“. Im Schuljahr 2009/2010 absol- vierten 674 Schüler die 13. Klasse im Landkreis Dahme-Spreewald.

Inzwischen haben auch die Jahrgangsbesten aus den Förderschulen in Trägerschaft des Kreises und der Fachoberschule des Oberstufenzent- rums ihre Auszeichnung erhalten.

Die Jahrgangsbesten 2010

Foto: Liermann

ten im Schuhkarton – Hilfe für Kinder in Not“. Sie hat unermüdlich um Spenden geworben und unzählige Kartons beklebt. So konnten im letzten Jahr 220 Päckchen aus Bestensee auf die Reise gehen und Kin- derherzen erfreuen.

Barbara Schoppa gehört zu den Gründungsmitgliedern des Senioren- beirates des Amtes Lieberose/Oberspreewald. Die Liste ihrer Verdiens- te ist lang. Dazu zählt besonders ihr Engagement bei der Sicherung der Betreuungsmaßnahmen und der Organisation medizinischer Hilfe und Nachsorge. Als examinierte Krankenschwester kommen ihr ihre beruf- lichen Erfahrungen im Ehrenamt sehr zum Nutzen. Verdient machte sie sich auch bei der Ausarbeitung der „Seniorenpolitischen Leitlinien“ für das Amt, die die Überschrift tragen „ Unser Amt – Brücke zwischen den Generationen.“ Sie wirkt bei allen gesellschaftlichen Höhepunkten mit, so auch als Vorsitzende der Ortsgruppe des Brandenburgischen Senio- renvereins und als Mitglied des Fördervereins der Stadt Lieberose.

„Unsere Käthe“ – so wird Käthe Kopka in der Gemeinde Schönwalde genannt. Seit mehr als 10 Jahren ist sie im örtlichen Seniorenbeirat tä- tig. Viele kennen sie auch noch aus ihrer Tätigkeit im ehemaligen Dorf- konsum und schätzen ihre Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft.

Wie in den Vorjahren konnte der Kreisseniorenbeirat auch wieder Gäste aus dem polnischen Partnerbezirk Wolsztyn begrüßen.

Susanne Stadtkowa

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3 Im Rahmen der Gesundheitsaktion „Immer auf der Hut“ tragen die

Kita-Kinder Sommerschirmmützen als Schutz vor schädlichen Son- nenstrahlen

Foto: Schaaf

Ordnungsamt

Ronald Judis ist neuer Kreisbrandmeister im LDS

Der 55-jährige Ronald Judis aus Töpchin ist mit Wirkung vom 1. Juli 2010 neuer Kreisbrandmeister im Landkreis Dahme-Spreewald. Er tritt damit die Nachfolge von Horst Starke an, der vor wenigen Wochen nach kurzer Krankheit verstarb.

Am 6. Juli 2010 überreichte Wolfgang Schmidt, Dezernent für öffentli- che Sicherheit und Ordnung, offiziell in Lübben die Ernennungsurkun- de zum Kreisbrandmeister im Landkreis Dahme-Spreewald an Ronald Judis. Mit dabei waren die beiden Stellvertreter des Kreisbrandmeis- ters im LDS, Reinhard Albrecht und Henry Strasen.

„Gerade vor dem Hintergrund so großer Herausforderungen für die Feuerwehren im Landkreis, hervorgerufen durch BBI, Tropical Islands und die zentrale Autobahnlage, freue ich mich, dass der Übergang in dieser exponierten Position so ruhig verlaufen ist“, betonte Wolfgang Schmidt. Auch die stellvertretenden Kreisbrandmeister unterstrichen, dass Ronald Judis die Akzeptanz der Kameraden habe, was kürzlich auf einer gemeinsamen Beratung von Wehrführern und Brandmeistern aus dem Landkreis Dahme-Spreewald bestätigt wurde.

Judis selbst fühlt sich durch seine langjährige, umfangreiche Berufs- erfahrung gestärkt für die neue Aufgabe. Bereits seit 1991 war er in der integrierten Leitstelle Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastro- phenschutz in Königs Wusterhausen tätig. Er absolvierte Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule und schloss erfolgreich die Ausbildung zum Rettungsassistenten ab. Seit 1996 leitete Judis die Leitstelle Dah- me-Spreewald und erwarb die geforderte Qualifikation B4 zum Bran- dinspektor. Seit 2004 arbeitete er als Sachgebietsleiter für Brand- und Katastrophenschutz/Rettungsdienst im Ordnungsamt des Landkreises und führte parallel die Leitstelle des Landkreises.

Mit dem Beitritt der Leitstelle des Landkreises zur Regionalleitstelle Lausitz in der Stadt Cottbus übernahm er die Funktion des Koordi- nators zwischen den Einsatzkräften/Rettungsdienst und Katastrophen- schutz und der Regionalleitstelle.

„Ich werde meine Erfahrungen nutzen, um die Entwicklungen der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis zu unterstützen“, versicherte Judis.

Kreisbrandmeister Ronald Judis (mitte) kann sich auf die Unterstüt- zung seiner Stellvertreter Henry Strasen (links) und Reinhard Albrecht (rechts) verlassen

Foto: Schaaf

Frank Mieck

ist neuer Ärztlicher Leiter Rettungsdienst

Mit Wirkung vom 1. Juli 2010 hat Dr. Frank Mieck die Funktion des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Landkreis Dahme-Spreewald übernommen. Die offizielle Ernennungsurkunde überreichte Ordnungsamtsleiterin Silvia Enders zusammen mit Jutta Soulis, Geschäftsführerin des Klinikums Dahme-Spreewald und Jür- gen Schulte, Prokurist und Leiter Facility Management.

Zukünftig ist Frank Mieck für das medizinische Qualitätsmanagement der Patientenversorgung und –betreuung im Rettungsdienst zuständig.

In den vergangenen zwölf Jahren haben Oberarzt Dr. Weber und Ober- arzt Dipl. med. Schwertfeger diese Funktion im Wechsel ausgeübt.

Weil die bestehenden Verträge zum 30. Juni 2010 ausgelaufen sind, wurde im Frühjahr dieses Jahres ein Bewerberverfahren in den drei Kliniken des Landkreises durchgeführt. Mit der Änderung des Ret- tungsdienstgesetzes im Juli 2008 wurde den Landkreisen als Träger des Rettungsdienstes erstmals die Möglichkeit der Anstellung eines hauptamtlichen Ärztlichen Leiters eingeräumt.Die Kosten werden von den Krankenkassen erstattet.

Dr. Frank Mieck hat am 1.Juli 2010 den Staffelstab übernommen und will die gute Arbeit weiter fortsetzen. Er steht wöchentlich 20 Stun-

den dem Landkreis als Träger des Rettungsdienstes zur Sicherung der Qualität beratend zur Seite. Herr Dr. Mieck ist in der Klinikum Dah- me-Spreewald GmbH tätig und wird im gegenseitigen Einvernehmen entsprechend des Bedarfes im Rettungsdienst die Aufgaben des Ärztli- chen Leiters Rettungsdienst wahrnehmen.

Andere Landkreise haben bereits im Jahr 2009 einen hauptamtlichen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst eingestellt. Dies war im LDS wegen der bestehenden Verträge nicht möglich.

Die Entscheidung, einen hauptamtlichen Ärztlichen Leiter Rettungs- dienst zu beschäftigen, ist auf Grund der Entwicklungen des Land- kreises mit den Schwerpunkten Flughafen BBI einschließlich der un- terirdischen Verkehrsanbindung der DB-AG, Schönefelder Kreuz etc.

notwendig geworden. Insbesondere die Durchführung von regelmäßi- gen Fortbildungen im Bereich der Katastrophenmedizin, das Üben der Zusammenarbeit der beteiligten Kräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, die Erarbeitung von Dokumenten, Strukturen und Einsatztaktiken sind in diesem Zusammenhang wichtig. Mit der Inbetriebnahme des Flughafens im Juni 2012 müssen die vorgenannten Schwerpunkte abgeschlossen sein.

Frank Mieck erhält die Ernennungsurkunde als Ärztlicher Leiter v.l.n.r. J. Schulte, J. Soulis, F. Mieck, S. Enders

Foto: Schaaf

Sonderlehrgang zum Erwerb des Fischereischeines

Die Untere Fischereibehörde informiert, dass der unten angekündigte Sonderlehrgang auch für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Dahme-Spreewald gilt und im Land Brandenburg zur- zeit nur durch den Landkreis Spree-Neiße angeboten wird:

Amtliche Bekanntmachung der unteren Fischereibehörde

Hiermit wird gemäß § 17 Absatz 2 Nr. 3 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg (BbgFischG) in Verbindung mit § 1 der Ver- ordnung über Sonderlehrgänge zum Erwerb des Fischereischeines (SoLFischV) durch die untere Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße bekannt gegeben, dass der

Sonderlehrgang zum Erwerb des Fischereischeines nach § 17 Abs. 2 Ziffer 3 BbgFischG

für Inhaber von an bestimmten Gewässern gebundenen Fischerei- rechten, für Mitgliedern einer traditionellen Spreewaldfischerge- meinschaft und für Mitglied einer rechtsfähigen und gemeinnüt- zigen Anglervereinigung die von der Anglervereinigung für die Teilnahme vorgeschlagen wurden

vom 30. Oktober 2010

bis voraussichtlich zum 12. Dezember 2010

in 03096 Burg (Spreewald)

Byhleguhrer Straße 1 (Schullandheim Burg)

durchgeführt wird. Der Lehrgang wird gestaffelt an den Wochen- enden (Sonnabend, Sonntag) erfolgen. Bewerber richten ihren schriftlichen

Antrag auf Zulassung zum Sonderlehrgang

bis zum 30. August 2010

an den Landkreis Spree-Neiße

untere Fischereibehörde Heinrich-Heine-Straße 1 03149 Forst (Lausitz).

Die entsprechenden Formulare sind bei der unteren Fischereibe- hörde des Landkreises Spree-Neiße ab sofort in der Dienststelle Forst (Lausitz), Heinrich-Heine-Straße 1 und auf der Internetseite www.landkreis-spree-neisse.de erhältlich.

Dem Antrag ist der Nachweis des eigenen Fischereirechtes, der Mitgliedschaft in einer traditionellen Spreewaldfischergemein- schaft oder bei Mitgliedern einer rechtsfähigen und gemeinnützi- gen Anglervereinigung der Nachweis der Mitgliedschaft sowie der Nachweis des Vorschlages der Angelvereinigung beizufügen.

Aufgrund einer begrenzten Lehrgangskapazität können möglicher- weise nicht alle Bewerber für den Sonderlehrgang berücksichtigt werden. Die Anträge werden daher nach dem Posteingang bearbei- tet und entsprechend bei der Zulassung berücksichtigt.

Weitere Informationen zum Lehrgang erhalten Sie bei der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße, Hein- rich-Heine-Straße 1 in 03149 Forst (Lausitz), Zimmer B.3.21 oder unter der Telefonnummer 03562/986 183 22 oder 26.

können, wo sie in ihrer pädagogischen Arbeit stehen und in welchen Bereichen eine Weiterentwicklung notwendig ist.

„Ich begrüße es sehr, endlich ein Instrument zu haben, an dem wir uns orientieren können“, sagte Uta Wenzel, Leiterin der Kita „Pumukl“. In der Einrichtung werden 170 Kinder von 15 Erziehern nach einem of- fenen, naturpädagogischen Konzept betreut. Die Kinder haben täglich die Möglichkeit aus einem pädagogisch durchdachten Beschäftigung- sangebot auszuwählen. Dieser offene und großzügige Umgang mit den Interessen und Neigungen der Jüngsten war für zwei Drittel der Eltern ausschlaggebend bei der Kitawahl, bestätigte Uta Wenzel. „Mit Hilfe der festgeschriebenen Standards werden wir feststellen, wo wir stehen und was wir noch besser machen müssen. Die Kriterien geben mir und meinem Mitarbeiterteam Motivation und Sicherheit“, meinte Wenzel weiter. Schon Ende Oktober sollen erste Analyseergebnisse vorliegen und daraus konkrete Aufgaben abgeleitet werden.

Auch Christine Hausdörfer, Leiterin der Kita „Sonnenschein“ hatte den Fragenkatalog schon kurz durchgeblättert. „Ich betrachte die neu- en Leitlinien als pädagogischen Antrieb. Wichtig ist, dass die Kinder davon profitieren“, sagte sie. Im Haus „Sonnenschein“ kümmern sich sechs Betreuer um 41 Kinder. Weitere elf Kinder stehen bereits auf der Warteliste für einen Platz in der begehrten Kindertagesstätte, die erst vor eineinhalb Jahren eröffnet hat. „Wir wollen den Kindern Zeit geben, sich zu entwickeln und legen großen Wert auf eine gute Zu- sammenarbeit mit den Eltern“, erläutert Hausdörfer das Konzept der Montessori-Einrichtung.

In beiden Häusern ist die Bereitschaft der Mitarbeiterinnen zur Weiter- qualifizierung groß, aber auch die Sorge um Nachwuchsfachkräfte war deutlich zu hören.

Bis Ende März 2011 sind alle Kindertagesstätten im LDS aufgefordert, die Ergebnisse der Qualitätsentwicklung dem Jugendamt mitzuteilen.

Vormundschaft – Eine schwierige Aufgabe!?

Wenn Eltern die Verantwortung für ihr minderjähriges Kind nicht übernehmen können, wird das Kind unter Vormundschaft oder Ergän- zungspflegschaft gestellt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Das können der plötzliche Tod von Eltern, Krankheiten, Konflikte oder schwierige Lebenssituationen sein.

Vormundschaft bzw. Ergänzungspflegschaft wird durch das zuständige Amtsgericht, Familiengericht, angeordnet. Häufig wird durch das Fa- miliengericht das örtliche Jugendamt zum Vormund bzw. Ergänzungs- pfleger bestellt. Hier sind einzelne Mitarbeiter mit der Ausübung von Vormundschaften beauftragt. Der Vormund hat dann Elternrechte aus- zuüben und wird zu einer wichtigen Person im Leben aller Beteiligten.

Er hat für sein Mündel (Kind) den weiteren Lebensweg zu sichern.

Dazu gehören unter anderem Entscheidungen, beispielsweise; wo soll das Kind leben, welchen Kindergartens soll es besuchen, wie kann der schulische oder berufliche Werdegang des Mündels aussehen.

Der Vormund hat Entscheidungen und Einwilligungen für die gesund- heitlichen Belange eines Minderjährigen zu treffen, ebenso die Verant- wortung für seine finanzielle Situation wahrzunehmen. Grundsätzlich sind alle Entscheidungen des Vormundes auf das Wohl des Kindes aus- gerichtet. Der Wille des Kindes ist in jeder Phase ernst zu nehmen und zu berücksichtigen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist der persönliche Kontakt zwischen Mündel und Vormund notwendig.

Durch die Anordnung der Vormundschaft entsteht für alle Beteiligten eine neue Situation, die beim Vormund viel Einfühlungsvermögen und Offenheit voraussetzt. Gemeinsam muss geschaut werden, welche Probleme am dringendsten geklärt werden müssen. Um die Lebens- situation des Mündels zu erfassen und zukunftsichernde Entscheidun- gen für das Kind zu treffen, gilt es Verbündete aus dem Lebensumfeld des Kindes zu suchen. Dazu gehört auch die Frage zu prüfen, gibt es hier eine Vertrauensperson, die als Vormund geeignet ist? Ist das Kind damit einverstanden? Oder gibt es Menschen in unserer Region, die gern ehrenamtlich eine solche Aufgabe oder eine Patenschaft für eines unserer Mündel übernehmen möchten?

Durch das Jugendamt des LDS werden jährlich zirka 250 Vormund- schaften und Ergänzungspflegschaften geführt, die durch 4 berufene Vormünderinnen wahrgenommen werden. Darüber hinaus wird eine weit geringere Anzahl von Vormundschaften durch einzelne Personen ehrenamtlich geführt.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), Rechtsgrundlage für die Anord- nung und Führung von Vormundschaften und Pflegschaften, stellt die

Führung von so genannten Einzelvormundschaften vor die Führung der Vormundschaften durch das Jugendamt. Über die Eignung eines Einzelvormundes entscheidet das Vormundschaftsgericht, unter Be- rücksichtigung des Wunsches des Mündels. Die Tätigkeit des Ein- zelvormundes setzt keine besondere Ausbildung voraus, sondern ein persönliches Engagement. Verantwortungsbewusstsein, sich für die Belange des Mündels einzusetzen, Zeit für Nähe zum Mündel und die Fähigkeit zur Toleranz und Akzeptanz anderer Lebensweisen sollten allerdings vorhanden sein.

Kinder sind der Reichtum unserer Gesellschaft. Kinder, die vernach- lässigt , misshandelt oder missbraucht wurden, Kinder, die ihre Eltern verloren haben oder von ihnen im Stich gelassen wurden, bedürfen unserer besonderen Aufmerksamkeit. Sie als Vormund zu fördern und zu begleiten, ist eine schwierige, aber zugleich auch lohnende Heraus- forderung.

Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, sich für die Arbeit eines Einzelvormundes interessieren oder an weiteren Informationen zum Thema Vormundschaften interessiert sein, können Sie gern mit den Amtsvormünderinnen des Jugendamtes LDS unter der Telefonnummer 03546/201730 Kontakt aufnehmen.

Amtsvormünderinnen im Jugendamt, v.l.n.r. Heide-Rose Riechmann, Angela Brüggemann, Petra Städter, Simone Petik

Foto: Städter

(4)

4 Ende Amtsblatt

Umweltpreis 2011 des LDS

Der Landkreis Dahme-Spreewald verleiht im Jahr 2011 anlässlich des von den Vereinten Nationen zum Tag der Umwelt erklärten 05. Juni einen Umweltpreis.

Der Preis ist dotiert mit 2.600,00 Euro.

Die Teilung des Preises ist möglich.

Der Umweltpreis soll das Umweltbewusstsein breiter Bevölkerungskreise fördern und dem Naturschutzgedanken größere Beachtung verschaffen.

Der Umweltpreis wird jedes dritte Jahr für besondere Leistungen oder wissenschaftliche Arbeiten, die in den Bereichen Umwelt- und Natur- schutz, Landschaftspflege, Abfallwirtschaft und Umweltbildung zu einer nachhaltigen Verbesserung der Umweltsituation im Landkreis beitragen bzw. beigetragen haben, verliehen.

Die Verleihung erfolgt als öffentlicher Teilnahmewettbewerb. Teilnah- meberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ihren Sitz im Landkreis Dahme-Spreewald haben und nicht hauptberuflich in den ge- nannten Bereichen tätig sind. Mitarbeitern des LDS sowie Abgeordneten des Kreistages kann der Umweltpreis nicht verliehen werden.

Eigenbewerbungen sowie Vorschläge Dritter sind dem Landkreis Dahme-Spreewald

Umweltamt

Beethovenweg 14 , 15907 Lübben (Spreewald)

schriftlich zum 31.03.2011 in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Umweltpreis“ zusammen mit der Teilnehmererklärung vorzulegen.

Weitere Teilnahmebedingungen sind der im Amtsblatt Nr. 32 vom 19. Dezember 2000 veröffentlichten Richtlinie des Landkreises Dah- me-Spreewald zur Auszeichnung von Menschen mit Zivilcourage, zur Verleihung eines Umweltpreises sowie zur Würdigung besonderer eh- renamtlicher Leistungen zu entnehmen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Umweltamt

Amt für wirtschaftliche Beteiligungen und Tourismus

10 Jahre deutsch-polnische Partnerschaft

Kreistagsabgeordnete begehen Partnerschaftsfest in Wolsztyn

Das 10-jährige Partnerschaftsjubiläum des Landkreises Dahme-Spree- wald und des polnischen Landkreises Wolstzyn füllt das Jahr 2010 mit den vielfältigsten Aktivitäten. Allein im Monat Juni 2010 haben die Kreisverwaltungen insgesamt 7 thematische Projekte umgesetzt, an denen über 200 BürgerInnen beteiligt waren. Von Schülerdelegationen zur ILA in Schönefeld, thematischen Studienbesuchen der Organisati- on WOKISS aus Posznan mit polnischen Landräten und Bürgermeis- tern, Sprachkurse und Praktika der Auszubildenden der Kreisverwal- tungen bis hin zu Workshops für Menschen mit Behinderungen war der Juni ein Monat voller Aktionen.

Am letzten Juni-Wochenende fand eigens ein Kreisfest und eine Son- derkreistagssitzung in Wolsztyn statt, zu der auch die Kreistagsvor- sitzende Uta Tölpe und Abgeordnete aus dem LDS zu Gast waren.

„Mich bewegen immer wieder die Herzlichkeit und Gastlichkeit un- serer Freunde in Polen, so Tölpe.“ Neben einem Rückblick auf die 10-jährige Zusammenarbeit wurden besonders die vielen ehrenamtli- chen Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Verbände aus beiden Landkreisen gewürdigt, die vielfältige Begegnungen zwischen den Menschen aus beiden Ländern organisieren und durchführen. „Unse- re deutsch-polnische Partnerschaft ist eng und vertrauensvoll und die Zusammenarbeit geht weit über die gemeinsam gesetzten Ziele in un- serer Vereinbarungsurkunde, die wir am 23.06.2000 unterzeichnet ha- ben, hinaus. Wir lernen gleichberechtigt voneinander und geben dieses Wissen auch an andere Osteuropäische Länder wie die Ukraine weiter, so Landrat Ryszard Kurp.

Der Wolsztyner Kreistag stand unter dem Motto „Musikalische Fest- tage“, zu denen auch die Band Gipsy Kings auftrat. Als Highlight aus dem LDS brachte Landrat Loge die Rockband MAILA mit, die im Wolsztyner Stadtpark für Stimmung sorgte.

Rockband MAILA auf dem Partnerschaftsfest in Wolsztyn

Landkreis hilft polnischen Hochwasseropfern

Seit dem 27. Juni 2010 verbringen 22 Kinder und Jugendliche aus 5 Gemeinden Großpolens, die besonders stark vom Hochwasser betrof- fen sind, zwei Wochen in der Jugendherberge in Lübben. Der Landkreis Dahme-Spreewald organisiert diesen betreuten Aufenthalt gemeinsam mit 8 Jugendlichen des Humanistischen Regionalverband Brandenburg Süd e.V. aus Königs Wusterhausen. Viele Schulen und Jugendeinrich- tungen in Polen sind geschlossen. Die Familien müssen ihren Alltag neu organisieren. Der betreute Aufenthalt von Kindern und Jugendli- chen außerhalb der betrof¬fenen Regionen ist hier eine große Hilfe.

Kunstworkshop in der Spreewald-Töpferei Sander

Qualitätsinitiative

„Dahmeländer Gastlichkeit“ startet in die 3. Runde

Bereits zum dritten Mal findet in diesem Jahr die Marketing- und Qua- litätsinitiative „Dahmeländer Gastlichkeit“ statt.

Diese regionale Marketing- und Qualitätsinitiative ist Bestandteil der landesweiten Initiative „Brandenburger Gastlichkeit“, zu der auch die „Potsdamer Gastlichkeit“, „Gastlicher Fläming“, „Gastlichkeit in Cottbus und Umgebung“, „Gastliches Havelland“, „Spreewälder Gast- lichkeit“, „Ruppiner Gastlichkeit“ und „Prignitzer Gastlichkeit“ gehö- ren. Zwischenzeitlich wurden über 250 gastronomische Betriebe im gesamten Land Brandenburg getestet und ausgezeichnet.

Die Teilnahme an den anonym durchgeführten Mystery-Checks in den Kategorien „Restaurant“, „Ausflugslokal“, „Café“, „Landgasthof“,

„Kneipe“ und „Hotel garni“ ist für die Unternehmen freiwillig. Jeder Teilnehmer, der den hohen Anforderungen und Erwartungen gerecht wird, erhält neben der Plakette „Brandenburger Gastlichkeit/ Dahme- länder Gastlichkeit“, die ausführliche und schriftliche Auswertung der Testergebnisse seines Betriebes. Diese ist nicht nur für den Unterneh- mer interessant, sie kann gleichfalls ein hervorragendes Instrument zur Mitarbeiterschulung sein. Die Plakette gilt jeweils für zwei Jahre und muss danach erneuert werden. In den so genannten Mystery-Checks, bei denen die Testpersonen das Unternehmen anonym „auf Herz und Nieren prüfen“, werden neben dem Geschmack und der Qualität der Speisen auch das Ambiente, der Service, die Aufmerksamkeit und ca.

70 weitere Einzelkriterien bewertet.

Weitere Vorteile:

• kostenfreie Präsentation Ihres Unternehmens auf den Internetseiten:

DEHOGA Brandenburg, TMB GmbH, Tourismusverband Dahme- Seen e.V.

• Auszeichnungsveranstaltung mit Überreichung der Urkunde, Siegel und Testergebnis

• Informationsveranstaltung auf der ITB

• Markenzeichen für geprüfte Gastlichkeit und Qualitätsbeweis

• zunehmend werden bei der Vergabe von Fördermittel bzw. Fremdfi- nanzierungen diese Qualitätskriterien Berücksichtigung finden Gemeinsam mit dem Tourismusverband Dahme-Seen e.V., der IHK Cottbus und dem Landkreis Dahme-Spreewald unter Schirmherrschaft des Landrates Stephan Loge ruft der Deutsche Hotel- und Gaststätten- verband Brandenburg mit dem HOGA- Kreisverband Königs Wuster- hausen die gastronomischen Betriebe der Region zur Teilnahme auf.

Interessenten können sich auf der Internetseite des DEHOGA Bran- denburg unter www.dehoga-brandenburg.de oder bei Henryk Beh- rendt, Tel. (03 31) 87 00 620 bis zum 09.08.2010 anmelden.

Seien Sie dabei, wenn die Dahmeländer Gastlichkeit Ihnen die Mög- lichkeit bietet, sich diesem Qualitätstest zu unterziehen!

Kreisarchiv stellt Findbücher online

Als zweites öffentliches Archiv im Land Brandenburg und als eines der ersten in der Bundesrepublik hat das Kreisarchiv Dahme-Spree- wald Teile seiner Findbücher als PDF-Dateien online zur Verfügung gestellt.

Dem Interessierten ist es nun möglich, vom heimischen PC aus zu ent- scheiden, welche Akten für seine Benutzung relevant sind. Den Anfang der digitalen Findbücher machen die Überlieferungen der Gemeinden im Kreis. Die Untergliederung erfolgt nach einer weitgehend einheitli- chen Systematik. Das Angebot richtet sich vorrangig an Ortschronisten und Regionalforscher. Es soll aber auch dazu anregen, neue Benutzer auf die Bestände des Kreisarchivs aufmerksam zu machen und zu ei- nem Archivbesuch anregen. Auf den neu gestalteten Internet-Seiten des Archivs findet der Interessierte erste Informationen, die einen Besuch erleichtern sollen. Aktenbestellungen können per E-mail oder durch einen Benutzerantrag direkt an das Kreisarchiv gesendet werden.

Sozialamt

Bisher eher verhaltene Resonanz

Das Team des LDS-Pflegestützpunktes im Lübbener Rathaus steht mit Rat und Tat zur Seite.

Seit einem guten dreiviertel Jahr berät nun der Pflegestützpunkt im Landkreis Dahme-Spreewald, mit Sitz im Rathaus der Stadt Lübben, die Bürgerinnen und Bürger über alle mit der Pflege eines Menschen relevanten Aspekte. Er stellt eine neutrale und unabhängige Anlaufstelle für Ratsuchende zu Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch I – XII dar.

Im Mittelpunkt der Beratungstätigkeit der Mitarbeiterinnen des Pflege- stützpunktes steht die Vernetzung und Vermittlung aller Anbieter. Die Rat- suchenden erhalten hier fundierte Auskunft zu Fragen rund um das Thema Pflege sowie Hilfestellung und Unterstützung bei der Durchsetzung der gesetzlichen Ansprüche. U. a. werden auch Beratungen zu den Möglich- keiten des altersgerechten Umbaus von Wohnungen, zu den Leistungen von Rehaanbietern, der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises angeboten. Durch das aufgebaute Netzwerk können diese Beratungen auf- grund ihrer Fachspezifik komplettiert werden, d. h. weitere Aufklärungen geben die hierfür in Frage kommenden spezialisierten Stellen.

Am 15. 06. 2010 veranstaltete der Pflegestützpunkt eine Informations- veranstaltung zum Thema Demenzerkrankung, die sich speziell an pfle- gende Angehörige richtete. Die Resonanz zeigte, dass dieses Thema noch nicht das breite öffentliche Interesse aufweist bzw. mit Berührungsängs- ten der Betroffenen behaftet ist. An dieser Stelle ein herzliches Danke- schön an Frau Kitzmann von der Beratungsstelle für Demenzerkrankte für ihre Ausführungen zum Thema.

Haben Sie Fragen, suchen Sie Rat und Unterstützung zum Thema Pfle- ge, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes. Der Pflegestützpunkt berät Sie fundiert, zeigt Ihnen auf, an welche Institution Sie sich ggf. wenden müssen.

Die Öffnungszeiten sind Dienstag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

Unabhängig davon können jederzeit Termine vereinbart werden, auch für Vorortberatungen bei Ihnen zu Hause.

Die Beraterinnen des Pflegestützpunktes erreichen Sie telefonisch unter der Rufnummer: 03546/792411.

Amt für Schulverwaltung und Kultur Katalog zur aquamediale ® 6 erhältlich

Ab sofort ist der neue Katalog zur diesjährigen Wasserkunstausstel- lung aquamediale® 6 erhältlich.

„Der Landkreis hat auf die gute Resonanz in den letzten Jahren reagiert und auch begleitend zum sechsten internationalen Kunstfest einen hochwertigen Katalog herausgegeben“, informierte Kulturdezernent Carsten Saß in Lübben. „Mit der aktuellen Publikation wollen wir ei- nerseits Interesse wecken und auf die einmalige Wasserkunstpräsenta- tion neugierig machen und andererseits natürlich dazu beitragen, dass die Gäste dieses besondere Kunsterlebnis in guter Erinnerung behalten, quasi mit nach Hause nehmen können, um es dann weiter zu empfeh- len“, meinte Saß. In diesem Zusammenhang dankte er besonders den Sponsoren und Partnern, die das Projekt unterstützt haben.

Der 60-seitige Katalog enthält ausführliche Beschreibungen über Künst- ler, Kunstwerke und Veranstaltungen des sechsten internationalen Kunst- festes zum Thema „Wasserlandschaften“ in deutscher und englischer Sprache. Die Fotos hat der Berliner Fotograf Georg Krause hergestellt.

Die Texte schrieb der Kurator der Ausstellung, Herbert Schirmer.

Das internationale Kunstfest findet seit 2004 in Lübben statt und hat sich inzwischen zu einem erfolgreichen Event im Veranstaltungska- lender des Landkreises etabliert. Im Mittelpunkt steht dabei stets das Wasser als Lebenselixier und Medium, als weltweiter Konfliktstoff, auf den die internationalen Künstler unterschiedlich eingehen. In die- sem Jahr haben sich 11 Künstler aus sechs Ländern mit dem Thema Wasserlandschaften auseinander gesetzt. Welche Beweggründe sie für ihre künstlerische Darstellung haben und welche Probleme es in der Aufbauphase gab, erfährt man in dem Katalog. Die Publikation ist für 4,90 Euro in der Spreewaldinformation Lübben (TKS), Ernst- von-Ho- wald-Damm 15 in 15907 Lübben (Spreewald) erhältlich.

Die aquamediale ® 6 ist noch bis zum 5. September am, im und auf dem Wasser der Spree in Lübben zu sehen.

sam mit deutschen Jugendlichen eine schöne Zeit verbringen können.

Es ist eine dynamische Kooperation mit unserem Nachbarland über die 10-jährige Kreispartnerschaft mit Wolsztyn hinaus entstanden, die durch zahlreiche Ehrenamtler gelebt wird.“ Das Projekt wird aus den Mitteln des Deutsch-Polnischen Jugendwerks sowie Spenden der regi- onalen Unternehmen und Institutionen finanziert. „Mein Dank gebührt besonders dem Technischen Hilfswerk Lübben und der Kreisjugend- feuerwehr Dahme-Spreewald für die Bereitstellung der Zelte und Bet- ten, dem AWO Regionalverband Brandenburg Süd e.V., dem Spree- waldverein e.V., Tropical Islands und dem Sportverein „Grün-Weiß“

Schlepzig e.V. für die vielfältigen Freizeitgestaltungen“, so Loge.

Bisher wurden im Rahmen der Hochwasserhilfe 2010 durch das Deutsch-Polnische Jugendwerk bereits über 30 Gruppen mit mehr als 1000 Kindern und Jugendlichen vermittelt und gefördert. Weiter Infor- mationen erhalten Sie unter www.dpjw.org.

Die polnischen und deutschen Jugendlichen lernen sich in Kunstwork- shops zu unterschiedlichen Themen und Sprachspielen einander ken- nen und erfahren so das Leben und den Alltag im Nachbarland. Auf dem Programm steht aber auch viel Spaß beim Go-Kart fahren oder bei einer Paddeltour durch den Spreewald.

Landrat Stephan Loge liegt diese Aktion besonders am Herzen: „Im Zeichen der Solidarität mit den Hochwasseropfern in Polen, haben wir die Jugendlichen in Lübben aufgenommen, damit sie gemein- Am 18. September wird im Lübbener Wappensaal die offizielle Fest- veranstaltung zum Kreispartnerschaftsjubiläum stattfinden. In diesem Rahmen lädt der Landkreis Dahme-Spreewald auch zum Tag der of- fenen Tür unter dem Motto „Europa sind wir!“ in die Reutergasse in Lübben ein. „Das Motto haben wir ganz bewusst ausgewählt, denn wir sind ein Ort der Vielfalt und stehen für Toleranz und Internationalität, so Landrat Loge.“

Die älteste und größte regionale Organisation der lokalen Selbstver- waltungen in Polen „WOKISS“ feiert in diesem Jahr ihr 20-jähriges Bestehen. Zurzeit gehören ihr 243 Gemeinden und 32 Kreise aus der Woiwodschaft Wielkopolska und den angrenzenden Woiwodschaften an. Landrat Stephan Loge und Wirtschaftsdezernent Wolfgang Schmidt waren am 22. Juni in Poznan zur Feierlichkeit zu Gast. WOKISS be- dankte sich herzlich für die Aufnahme der polnischen Hochwasserop- fer aus den Regionen in Wielkopolska.

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