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Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.17, Heft 34

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Academic year: 2022

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Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald

Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Landkreises Dahme-Spreewald

für das Haushaltsjahr 2011 3

Sitzung des Kreisausschusses am 27.10.2010 – Bekanntmachung der Beschlüsse des

Kreisausschusses 4

Verfügung zur Widmung eines Straßenabschnittes 5-6

Zweite Satzung zur Änderung der Neufassung der Verbandssatzung des Trink- und

Abwasserzweckverbandes Luckau vom 30. November 2005 7-8

Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen

Zweckverband Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB)

Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Beurteilung der Emissionen beim Betrieb der

Mechanisch-Biologischen Stabilatanlage Niederlehme 2009 9-11

17. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 05.11.2010 Nummer 34

Landkreis Dahme-Spreewald

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Impressum

Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008

Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.

Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

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Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Landkreises Dahme-Spreewald für das Haushaltsjahr 2011

Gemäß § 129 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) mache ich bekannt, dass der von mir am 04.11.2010 festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Dahme-Spreewald für das Haus- haltsjahr 2011 mit Anlagen in der Zeit vom 08.11.2010 bis 15.11.2010 öffentlich zur Einsicht- nahme ausliegt.

Einsicht kann während der Dienststunden in folgenden Verwaltungsstellen genommen werden:

- Kreisverwaltung, Verwaltungsgebäude Lübben, Reutergasse, Zimmer 203 und 324 - Kreisverwaltung, Verwaltungsgebäude Lübben, Beethovenweg, Bürgerinformation - Kreisverwaltung, Verwaltungsgebäude Königs Wusterhausen, Brückenstraße 41,

Poststelle

- Stadtverwaltung Luckau, Verwaltungsgebäude, Am Markt 34, Hauptamt.

Gegen den Entwurf können innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beginn der Aus- legung Einwendungen von den kreisangehörigen Gemeinden erhoben werden. Die Einwen- dungen sind schriftlich an den Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald, Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) zu richten oder können bei den o. g. Verwaltungsstellen des Landkreises Dahme-Spreewald (Kreisverwaltung) zu Protokoll gegeben werden.

Lübben (Spreewald), 05.11.2010

S. Loge Landrat

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +

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Sitzung des Kreisausschusses am 27.10.2010

- Bekanntmachung der Beschlüsse des Kreisausschusses -

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 27.10.2010 im Wesentlichen folgende Be- schlüsse gefasst:

1. Genehmigung von Dienstreisen

1. Der Kreisausschuss genehmigt die Dienstreise von Herr Kolberg zum Tag der offenen Tür auf der Deponie „Frankenfelder Berg“ vom SBAZV in Luckenwalde am 04.09.2010.

2. Der Kreisausschuss genehmigt die Dienstreise von Herrn Wille zum Empfang des Ministerpräsidenten anlässlich des Finales der IBA 2010 am 18.09.2010 nach Senftenberg.

3. Der Kreisausschuss genehmigt die Dienstreise von Herrn Wille zur 8. Fach- konferenz „Entsorgungsraum Brandenburg-Berlin“ am 23.09.2010 nach Berlin.

4. Der Kreisausschuss genehmigt die Dienstreise von Herrn Helbig am 21.10.2010 zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren „Dr. Burmeister ./. Kreistag“ nach Cott- bus.

2. Abtretungserklärung zwischen der Klinikum Dahme-Spreewald GmbH und dem Landkreis Dahme-Spreewald zu einem Erbbaurechtsbestellungsvertrag

Der Kreisausschuss beschließt:

1. Unter Bezugnahme auf einen Grundstücksübertragungsvertrag und einen Erbbau- rechtsbestellungsvertrag von der Klinikum Dahme-Spreewald GmbH schließt der Landkreis Dahme-Spreewald eine Abtretungserklärung mit der Klinikum Dahme- Spreewald GmbH, geschäftsansässig in 15907 Lübben (Spreewald), Schillerstraße 29, ab. Der Anspruch auf jährliche Zahlung des Erbbauzinses wird hierbei an den Landkreis Dahme-Spreewald abgetreten.

2. Der Landrat wird beauftragt, die Abtretungserklärung notariell zu beurkunden.

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TRINK- UND ABWASSERZWECKVERBAND LUCKAU

Körperschaft des öffentlichen Rechts Der Verbandsvorsteher

Zweite Satzung zur Änderung der Neufassung der Verbandssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau vom 30. November 2005

Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau hat auf ihrer Sitzung am 29.09.2010 folgende Zweite Änderungssatzung zur Verbandssatzung beschlossen:

Die Verbandssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau vom 30. November 2005 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald vom 22.12.2005, Nr. 36, S. 6 ff.) in der Fassung der ersten Satzung zur Änderung der Neufassung der Verbandssatzung vom 30.11.2005 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald vom 27.05.2009, Nr. 16, S. 5 – 6) wird wie folgt geändert:

Artikel 1

§ 15 wird wie folgt neu gefasst:

§ 15

Bekanntmachungen des Zweckverbandes

(1) Die Verbandssatzung und ihre Änderungen werden von der Aufsichtsbehörde im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald bekannt gemacht. Der Zweckverband macht die Verbandssatzung und ihre Änderungen zusätzlich im Amtsblatt für den Landkreis Teltow-Fläming bekannt.

(2) Sonstige Satzungen des Zweckverbandes werden vom Zweckverband im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald und im Amtsblatt für den Landkreis Teltow-Fläming bekannt gemacht.

(3) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Verbandsversammlung werden mindestens fünf Tage vor der Sitzung der Verbandsversammlung in der Tageszeitung

„Lausitzer Rundschau“, Ausgabe Luckau, Ausgabe Dahme und Ausgabe Lübben bekannt gemacht. Bei verkürzter Ladungsfrist erfolgt die Bekanntmachung am Tage, nachdem die Ladung zur Post gegeben wurde.

(4) Alle anderen Bekanntmachungen des Zweckverbandes, insbesondere der Feststellungsbeschluss zum Wirtschaftsplan, erfolgen im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald und im Amtsblatt für den Landkreis Teltow-Fläming.

(5) Soweit es für das Inkrafttreten von Satzungen auf die Bekanntmachung in den vorgenannten Amtsblättern ankommt, gilt das Datum der zuletzt erfolgten Bekanntmachung.

(8)

Artikel 2

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Luckau, 29.09.2010

gez. Ladewig gez. Schadow

Beauftragter für das Vorsitzende der Verbandsversammlung Organ Verbandsvorsteher

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Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Beurteilung der Emissionen beim Betrieb der Mechanisch-Biologischen Stabilatanlage Niederlehme 2009

Gemäß § 15 der 30. BImSchV ist die Öffentlichkeit einmal jährlich über die Beurteilung der Emissionen zu unterrichten. Das betrifft die Emissionen der gefassten und behandelten Abgasströme aus dem Rottebereich und dem Bereich der mechanischen Aufbereitung der MBS. Das Reingas wird über zwei Kamine abgeleitet.

Anlagendaten:

Standort: Zweckverband Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB) Niederlehme

Robert-Guthmann-Straße 41 15713 Königs Wusterhausen

Art der Anlage: Anlage zur Mechanisch-Biologischen Stabilisierung (MBS) gemäß Nr. 8.11 bb) in Verbindung mit Nr. 8.6 des Anhanges zur 4. BImSchV

Anlagenkapazität: 150.000 Mg/a

Abluftreinigungs- Regenerativ-thermische Oxidation (Lara 2 Linien) einrichtung: Gewebeschlauchfilteranlage

1. Kontinuierliche Emissionsmessungen im Berichtsjahr

a) Emissionswerte Lara-Kamin

Grenzwert Grenzwertüberschreitungen Komponente Einheit

HMW1 TMW2 HMW TMW

Cgesamt mg/m³ 40 20 0 7

Staub mg/m³ 30 10 0 3

1 Halbstundenmittelwert

2 Tagesmittelwert

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VON VERBÄNDEN UND EINRICHTUNGEN + + +

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Grenzwert Grenzwertüberschreitungen Komponente Einheit

HMW1 TMW2 HMW TMW

C gesamt mg/m³ 40 20 0 0

Staub mg/m³ 30 10 0 0

1 Halbstundenmittelwert

2 Tagesmittelwert

b) Monatsmittelwerte der Abgasfrachten bezogen auf Abfallmenge (Anlageninput)

Komponente Einheit Grenzwert Mittelwert Kohlenstoff

als C gesamt g/Mg 55 31,48

Distickstoffoxid

N2O g/Mg 100 17,05

Die Monatsmittelwerte für Cgesamt und N2O wurden aus der Summe beider Kamine bezogen auf den Anlageninput berechnet.

c) Gründe für aufgetretene Grenzwertüberschreitungen

Emissionsparameter TMW Staub an der Quelle AK1 E1

24.10.2009 TMW 16,45mg/m³ / im Zeitraum der Revision bei der LARA1 07.11.2009 TMW 11,85mg/m³ / im Zeitraum der Revision bei der LARA2 10.11.2009 TMW 10,20mg/m³ / im Zeitraum der Revision bei der LARA2

Im Rahmen der Revision der Luftaufbereitungsanlagen (LARA) gelangte durch Öffnen der Wartungsklappen auf der Reingasseite verunreinigte Falschluft in das System.

Durch die Betriebsleitung wurde festgelegt, dass grundsätzlich das Öffnen dieser Klappen erst gestattet ist, wenn die LARA vollständig außer Betrieb ist.

Emissionsparameter TMW Kohlenstoff als Cgesamt an der Quelle AK1 E1

06.01.2009 TMW 21,88mg/m³

Am 06.01.2009 kam es zu einer Überschreitung des Tagesmittelwertes der C-gesamt Messung an der Quelle AK1 E1. Ursache war ein Heizungsausfall im Messschrank. Durch Untertemperatur im Gaskühler ist die gesamte Messung ausgefallen. Nach zurücksetzen der Störung war ein falscher Messbereich der C-gesamt Messung im System hinterlegt. Dies wurde korrigiert, anschließend lagen die aufgezeichneten Messwerte im üblichen Bereich.

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Versuch zur Optimierung der Energieeffizienz der RTO

22.11.2009 TMW 20,41 mg/m³ 28.11.2009 TMW 22,03 mg/m³ 04.12.2009 TMW 21,02 mg/m³ 09.12.2009 TMW 20,68 mg/m³ 10.12.2009 TMW 21,46 mg/m³ 30.12.2009 TMW 20,52 mg/m³

Vom 29.09.2009 bis 01.10.2009 fand ein Versuch zur Optimierung der Energieeffizienz an der LARA statt. Dieser wurde begleitet durch die Firma Airtec, einer behördlich zugelassenen Messstelle. Dabei wurden CO und NOx kontinuierlich aufgezeichnet, die im Normalbetrieb bei 850 °C weit unter den vorgeschriebenen Grenzwerten liegen. Außerdem wurden Dioxine/Furane und Geruch ermittelt.

Durch den Versuch kam es zu Grenzwertüberschreitungen, dessen Ursache in der Programmierung der Steuerung des Anlagenlieferanten lag.

Am 15.01.2010 wurden die Mängel der Programmierung der Steuerung durch den Anlagenlieferanten behoben.

Nach der Änderung der Steuerung kam es beim wiederholten Hochfahren der Anlage zu keiner deutlichen Erhöhung der Cgesamt Konzentration.

Die Protokolle können von der Öffentlichkeit beim Zweckverband Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB) Niederlehme

Robert-Guthmann-Straße 41 15713 Königs Wusterhausen

vom 15. November 2010 bis 10. Dezember 2010 nach telefonischer Vereinbarung ( 03375 – 5272210) eingesehen werden.

Referenzen

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