Inhaltsverzeichnis Seite
Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald
Das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft erhebt ab dem 1. November 2010 für Amtshandlungen im Vollzug fleischhygiene-rechtlicher Vorschriften die folgenden
Gebühren 6
Beratungstermine der Ausschüsse des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald im
November 2010 7
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes (GWAZ), Kaltenborner Straße 91, 03172 Guben, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 100 PE
von Lamsfeld nach Groß Liebitz 8
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes (GWAZ), Kaltenborner Straße 91, 03172 Guben, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 PVC
von Goyatz nach Jessern 9
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes (GWAZ), Kaltenborner Straße 91, 03172 Guben, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 200 PVC
vom Wasserwerk Ressen nach Goyatz 10
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes (GWAZ), Kaltenborner Straße 91, 03172 Guben, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 PVC
von Ressen nach Zaue 11
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes (GWAZ), Kaltenborner Straße 91, 03172 Guben, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 110 PVC
von Ullersdorf nach Trebitz, in der Gemarkung Trebitz 12
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Zweckverbandes Komplexsanierung mittlerer Süden (KMS), Trebbiner Straße 30, 15838 Mellensee, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung
DN 100 Az und DN 110 PE-HD in der Gemarkung Töpchin 13
17. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 28.10.2010 Nummer 33
Landkreis Dahme-Spreewald
Brandenburg, Regionalabteilung Süd, von-Schön-Straße 7, 03050 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine gewässerkundliche Messanlage
(Pegelhäuschen Treppendorf an der Berste) 14
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150/200 Az zwischen Neu
Zauche in Richtung Radensdorf, entlang der L 44 15
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 200 Asbestzement) in der Flur 1 der Gemarkung Sacrow und der Flur 2 der Gemarkung Neu Zauche, Ortsverbindung
Sacrow-Neu Zauche, entlang der K 6109 (Sacrower Weg) 16
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 200 Asbestzement) in der Flur 3 der Gemarkung Waldow und der Flur 2 der Gemarkung Sacrow, Ortsverbindung
Waldow-Sacrow, entlang der K 6109 (Waldower Dorfstraße) 17 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser
GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 90x8.2 PE 80) in den Fluren 1 und 2 der Gemarkung Laasow, Verbindung zwischen Laasow in Richtung „Burghof“
(Laasower Dorfstraße) 18
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 90x8.2 PE 80) in der Flur 2 der Gemarkung Laasow, Verbindung zwischen Ortslage Laasow in Richtung „Mühle“
(Laasower Dorfstraße) 19
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 110x10.0 PE 80) in den Fluren 3 und 1 der Gemarkung Sacrow sowie in der Flur 2 der Gemarkung Laasow, Abzweig
zwischen Sacrow-Waldow in Richtung Laasow 20
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 100/150 Az mit Zubehör) in den Fluren 1 und 3 der Gemarkung Siegadel (Verbindung aus Richtung Wasserwerk
Sacrow-Waldow in Richtung Ortslage Siegadel 21
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 100/150/200/250 Az, DN 200 Eternit, DN 110x18.3 PE 80, DN 110x7.8 PE 80 mit Zubehör und Steuerkabel) in den Fluren 2 und 3 der Gemarkung Waldow sowie in der Flur 4 der Gemarkung Sacrow (Verbindung zwischen Waldow und Wasserwerk Sacrow-Waldow sowie in Richtung
Siegadel und Mochow) 22
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 100 Az mit Zubehör) in der Flur 2 der Gemarkung Mochow (Verbindung von Richtung Wasserwerk Sacrow-Waldow
in Richtung Ortslage Mochow) 23
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 Az mit Zubehör zwischen
den Orten Wußwerk und Alt Zauche 24
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 / 100 Az mit Zubehör
zwischen den Orten Briesensee und Burglehn 25
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 Az mit Zubehör zwischen den Orten Caminchen und Burglehn und Abzweig nach Wußwerk 26 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser-
und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung
DN 600 in der Gemarkung Waltersdorf 27
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung
DN 100 AZ in Zeesen 28
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung
DN 600 in der Gemarkung Waßmannsdorf 29
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung
DN 600 in der Gemarkung Schulzendorf 30
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung
DN 600 in der Gemarkung Großziethen 31
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung
DN 100 in der Gemarkung Brusendorf 32
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 200/150 PVC/Az vom Wasserwerk Krausnick nach Neu Lübbenau zur Versorgung u. a.
der Gemeinde Krausnick-Groß Wasserburg 33
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 300/150 Az/GGG zur Versorgung des Wohngebietes zwischen Bohnsdorfer Chaussee
und der Straße Am Seegraben in der Gemeinde Schönefeld 34
und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung
DN 300 in der Gemarkung Waltersdorf 35
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung
DN 300 in der Gemarkung Schulzendorf 36
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung
DN 300 in der Gemarkung Schönefeld 37
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung
DN 150 zur Versorgung der Waldstraße in Bestensee 38
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 100 in der Dorfstraße und im Berliner Weg in Deutsch Wusterhausen 39 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser-
und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung
DN 150 in der Zeesener Straße in Bestensee 40
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung zur Versorgung des Neubaugebietes im südlichen Teil der Gemeinde Königs Wusterhausen 41 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser-
und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung DN 300 zur Stabilisierung der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Königs Wusterhausen 42 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser-
und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung DN 250 ST in Bestensee - Mozartweg, Schmale Straße, Breite Straße 43 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser-
und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung
DN 250 ST in Zeesen 44
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung DN 100 Az zur Überleitung des im Erholungsdorf Hölzerner See und im Kinder- und
Erholungsdorf Frauensee (beide Gemeinde Heidesee) anfallenden Schmutzwassers 45 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser-
und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung
DN 100 GG zur Entsorgung des Schmutzwassers im nördlichen Bereich der Ortslage Pätz 46
und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung
DN 150 AZ in Königs Wusterhausen 47
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt Lübben (Spreewald), Poststraße 5, 15907 Lübben, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Straßenentwässerungsanlagen, Bereich Hartmannsdorfer Straße Nord 48 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt Lübben (Spreewald)
zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die zentrale öffentliche
Schmutzwasserleitung im Bereich der Lieberoser Straße, Kiefernweg, Am Ostbahnhof 49 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und
Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung), Hauptstraße 101, 03246 Crinitz, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserversorgungsleitung DN 200 (Az und tlw. PE-HD) von im Luckauer OT Fürstlich Drehna, entlang der Crinitzer Straße (L 56) bis zum Ortseingang Crinitz 50 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und
Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserversorgungs- leitung DN 150 vom Wasserwerk Zieckau (Druckerhöhungsstation) zur Ortslage Zieckau 51 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und
Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung), Hauptstraße 101, 03246 Crinitz, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung zur Versorgung des Gemeindeteiles Tugam (Stadtgemeinde Luckau,
Ortsteil Fürstlich Drehna) 52
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und
Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung), Hauptstraße 101, 03246 Crinitz, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitungen DN 200 und DN 100 des Ortsnetzes Fürstlich Drehna unterirdisch entlang Tugamer Weg und Alte Calauer Straße bis zur Apfelallee (DN 200 AZ) bzw. von der Straße „Am Windmühlenberg“ entlang Crinitzer Straße und Waldstraße (DN 100 GG) zur Versorgung des zur Stadtgemeinde Luckau gehörenden Ortsteiles Fürstlich Drehna 53 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und
Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung), Hauptstraße 101, 03246 Crinitz, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts-
bescheinigung für die Trinkwasserleitung im Ortsteil Bergen (Stadtgemeinde Luckau) 54
Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen
Trink- und Abwasserzweckverband Luckau
Zweite Satzung zur Änderung der Neufassung der Verbandssatzung des Trink- und
Abwasserzweckverbandes Luckau vom 30. November 2005 55-56
Jahresabschluss für das Jahr 2008 57
Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV)
1. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung des MAWV 58-60 3. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung des MAWV 61-62
Das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft erhebt ab dem 1.
November 2010 für Amtshandlungen im Vollzug fleischhygiene-rechtlicher Vorschriften die folgenden Gebühren:
1. Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei gewerblichen Schlachtungen
Tierart Einhufer Rind Schaf/Ziege Schwein Haarwild
(Gebühr je
Tier) (Gebühr je Tier) (Gebühr je Tier) (Gebühr je Tier) (Gebühr je Tier)
Kategorie
1 Tier je Tag 31,37 € 24,34 € 15,74 € 18,80 € 17,12 €
2 Tiere je Tag 27,32 € 20,29 € 11,69 € 14,75 € 13,07 €
3 Tiere je Tag 25,97 € 18,94 € 10,34 € 13,40 € 11,72 €
4 Tiere je Tag 25,29 € 18,27 € 9,66 € 12,73 € 11,04 €
5 Tiere je Tag 24,89 € 17,86 € 9,26 € 12,32 € 10,64 €
6-10 Tiere je Tag 21,35 € 14,60 € 6,00 € 8,80 € 7,35 €
11-20 Tiere je Tag 20,70 € 14,10 € 5,45 € 8,20 € 6,85 €
21-35 Tiere je Tag 20,35 € 13,80 € 5,20 € 7,80 € 6,60 €
36-45 Tiere je Tag 16,65 € 11,10 € 5,20 € 7,00 € 5,50 €
über 45 Tiere je Tag 16,65 € 11,10 € 5,20 € 6,10 € 5,50 €
2. Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen
Einhufer 32,00 €
Rind 20,00 €
Schaf 11,50 €
Schwein 18,00 €
Haarwild 13,00 €
3. sonstige Untersuchungen I. BSE-Probeentnahme
1. Probe je Tag und Betrieb: 8,80 € jede weitere Probe je Tag und Betrieb: 6,55 € II. Trichinenuntersuchung bei Haarwild 3,00 €
DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +
Ausschuss Termin/ Sitzungsort
Gesundheits- und Sozialausschuss (GSA)
01.11.2010, 18.00 Uhr, Sitzungsraum, Zimmer 116, Brückenstr. 41, 15711 Königs Wusterhausen
Kreistag (KT) 10.11.2010, 16.00 Uhr, Großer Sitzungssaal, Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald)
Ausschuss für Bauen und Umwelt (ABU)
15.11.2010, 17.00 Uhr, Sitzungssaal des neuen Rathauses, Richard-Israel-Straße 1,
15732 Schulzendorf
Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 100 PE von Lamsfeld nach Groß Liebitz
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Gubener Wasser- und Abwasserzweckverband (GWAZ), Kaltenborner Straße 91, 03172 Guben beim Landkreis Dahme-Spreewald als Untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Lamsfeld
Flur 1 Flurstücke: 367, 383, 384, 42, 386, 388, 392, 394, 396, 400, 399, 402, 401, 409, 411, 410, 51, 58/1, 58/2, 56, 57, 419, 418, 422, 423, 425, 424, 429, 433, 430, 432, 431
Gemarkung Groß Liebitz
Flur 3 Flurstücke: 183, 184, 185, 186, 263, 264, 261, 259, 262, 260, 257, 255, 256, 253, 254, 251, 252, 249, 250, 247, 245, 246, 243, 241, 239, 237, 238, 235, 236, 233, 231, 232, 229, 227, 228, 225, 223, 221, 222, 219, 217, 218, 215, 216, 213, 214, 16
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/143).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Stephan Loge Landrat
Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 PVC von Goyatz nach Jessern
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Gubener Wasser- und Abwasserzweckverband (GWAZ), Kaltenborner Straße 91, 03172 Guben beim Landkreis Dahme-Spreewald als Untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung: Jessern
Flur: 1 Flurstücke: 600, 601, 631, 630, 597, 632, 587
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/140).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Stephan Loge Landrat
Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 200 PVC vom Wasserwerk Ressen nach Goyatz
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Gubener Wasser- und Abwasserzweckverband (GWAZ), Kaltenborner Straße 91, 03172 Guben beim Landkreis Dahme-Spreewald als Untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Ressen, Flur 2, Flurstücke 177, 126 Gemarkung Goyatz
Flur 1 Flurstücke: 201, 202, 203, 204, 205, 206, 207, 170, 169.
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/141).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Stephan Loge Landrat
Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 PVC von Ressen nach Zaue
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Gubener Wasser- und Abwasserzweckverband (GWAZ), Kaltenborner Straße 91, 03172 Guben beim Landkreis Dahme-Spreewald als Untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Ressen, Flur 2, Flurstücke 211, 206 Gemarkung Zaue
Flur 1 Flurstücke: 551, 559, 560, 133, 132, 131, 563, 566, 565.
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/142).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Stephan Loge Landrat
Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 110 PVC von Ullersdorf nach Trebitz, in der Gemarkung Trebitz
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Gubener Wasser- und Abwasserzweckverband (GWAZ), Kaltenborner Straße 91, 03172 Guben beim Landkreis Dahme-Spreewald als Untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung: Trebitz
Flur: 4 Flurstücke: 401, 399, 397, 395, 482, 483, 389, 387, 385, 383, 381, 377, 373, 369, 367
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/120).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Stephan Loge Landrat
Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 100 Az und DN 110 PE-HD in der Gemarkung Töpchin
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Zweckverband Komplexsanierung mittlerer Süden (KMS), Trebbiner Straße 30, 15838 Mellensee, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für das nachfolgend genannte Grundstück zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, das belastete Grundstück für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über das Grundstück zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf das nachfolgend genannte Grundstück:
Gemarkung Töpchin
Flur 2 Flurstücke: 67, 68, 70, 83, 752, 757
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/128).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Stephan Loge Landrat
einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine gewässerkundliche Messanlage (Pegelhäuschen Treppendorf an der Berste)
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat das Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, von-Schön-Straße 7, 03050 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die oben genannte gewässerkundliche Messanlage die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlagen zu betreten und zu nutzen, gewässerkundliche Messungen vorzunehmen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf der Schutzfläche keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der gewässerkundliche Messanlage beeinträchtigen oder sonst gefährden könnten.
Die gewässerkundliche Messanlage und deren Schutzfläche befinden sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf dem folgenden Grundstück:
Gemarkung Treppendorf, Flur 2, Flurstück 56
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Dahme- Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-003/4).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Stephan Loge Landrat
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150/200 Az zwischen Neu Zauche in Richtung Radensdorf, entlang der L 44.
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung, einschließlich des Neubaus der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Neu Zauche
Flur 4 Flurstücke: 50, 51, 45, 33, 27, 26, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 2, 1 Gemarkung Briesensee
Flur 3 Flurstücke: 103, 114, 221, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 164, 165, 166, 167, 168, 169
Gemarkung Wußwerk
Flur 1 Flurstücke: 28, 27, 26/1, 24, 34, 22, 21, 20, 19, 18, 14, 13/2, 11 Gemarkung Briesensee
Flur 3 Flurstücke: 186, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 197, 198, 199, 200, 202, 207, 209, 215, 216
Flur 2 Flurstück: 44
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/144). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Stephan Loge Landrat
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 200 Asbest- zement) in der Flur 1 der Gemarkung Sacrow und der Flur 2 der Gemarkung Neu Zauche, Ortsverbindung Sacrow-Neu Zauche, entlang der K 6109 (Sacrower Weg) Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts- bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Sacrow
Flur 1 Flurstücke: 2, 27, 28, 3, 30, 6 Gemarkung Neu Zauche
Flur 2 Flurstücke: 69, 70/1, 70/2, 71, 73, 74, 75, 76, 77
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/115).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Stephan Loge Landrat
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 200 Asbest- zement) in der Flur 3 der Gemarkung Waldow und der Flur 2 der Gemarkung Sacrow, Ortsverbindung Waldow-Sacrow, entlang der K 6109 (Waldower Dorfstraße)
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts- bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Sacrow Flur 2, Flurstück 1 Gemarkung Waldow
Flur 3 Flurstücke: 113/1, 113/2, 133/3, 135/1, 137, 138, 139, 140, 144, 145, 146, 147, 148, 41, 43, 44, 50
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/116).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Stephan Loge Landrat
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 90x8.2 PE 80) in den Fluren 1 und 2 der Gemarkung Laasow, Verbindung zwischen Laasow in Richtung „Burghof“ (Laasower Dorfstraße)
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts- bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Laasow
Flur 1 Flurstücke: 177, 338 Flur 2 Flurstücke: 206, 226
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/117).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Stephan Loge Landrat
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 90x8.2 PE 80) in der Flur 2 der Gemarkung Laasow, Verbindung zwischen Ortslage Laasow in Richtung „Mühle“ (Laasower Dorfstraße)
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts- bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Laasow
Flur 2 Flurstücke: 112, 113, 126, 127, 129, 130, 131, 198, 199, 204, 206, 225, 226, 228 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/118).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Stephan Loge Landrat
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 110x10.0 PE 80) in den Fluren 3 und 1 der Gemarkung Sacrow sowie in der Flur 2 der Gemarkung Laasow, Abzweig zwischen Sacrow-Waldow in Richtung Laasow
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts- bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Laasow
Flur 2 Flurstücke: 194, 195, 3/2 Gemarkung Sacrow
Flur 3 Flurstücke: 229, 231, 236, 237, 238 Flur 1 Flurstücke: 59, 61,
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/119).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Stephan Loge Landrat
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 100/150 Az mit Zubehör) in den Fluren 1 und 3 der Gemarkung Siegadel (Verbindung aus Richtung Wasserwerk Sacrow-Waldow in Richtung Ortslage Siegadel
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts- bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Siegadel
Flur 3 Flurstücke: 42, 44, 46, 53 Flur 1 Flurstück: 53
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/121).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Stephan Loge Landrat
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 100/150/200/250 Az, DN 200 Eternit, DN 110x18.3 PE 80, DN 110x7.8 PE 80 mit Zubehör und Steuerkabel) in den Fluren 2 und 3 der Gemarkung Waldow sowie in der Flur 4 der Gemarkung Sacrow (Verbindung zwischen Waldow und Wasserwerk Sacrow-Waldow sowie in Richtung Siegadel und Mochow)
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts- bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Sacrow Flur 4, Flurstück 12 Gemarkung Waldow
Flur 3 Flurstücke: 100, 101, 102, 104/5, 106, 108, 109, 111, 113/2, 114, 60, 61/1, 63, 64, 66, 67, 68, 69
Flur 2: Flurstücke: 72, 81, 82
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/121).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Stephan Loge Landrat
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 100 Az mit Zubehör) in der Flur 2 der Gemarkung Mochow (Verbindung von Richtung Wasserwerk Sacrow-Waldow in Richtung Ortslage Mochow)
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts- bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Mochow
Flur 2: Flurstücke: 1, 10, 11, 15, 17, 32, 4, 6
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/123).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Stephan Loge Landrat
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 Az mit Zubehör zwischen den Orten Wußwerk und Alt Zauche
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts- bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Alt Zauche, Flur 3, Flurstück 82;
Gemarkung Wußwerk, Flur 3, Flurstück 133/5.
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/136).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Stephan Loge Landrat
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 / 100 Az mit Zubehör zwischen den Orten Briesensee und Burglehn
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts- bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Briesensee
Flur: 2 Flurstücke: 236, 42, 45/2, 47/2, 48/2, 49/2, 51/14 Gemarkung Radensdorf
Flur 6: Flurstücke: 108, 146, 49/2
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/137).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Stephan Loge Landrat
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 Az mit Zubehör zwischen den Orten Caminchen und Burglehn und Abzweig nach Wußwerk Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts- bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Briesensee, Flur 3, Flurstücke 103 und 257 Gemarkung Caminchen
Flur 1: Flurstück: 117
Flur2: Flurstücke: 205, 44, 45, 46, 47, 48, 49
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/138).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Stephan Loge Landrat
Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 600 in der Gemarkung Waltersdorf
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Waltersdorf (KW)
Flur 2 Flurstücke: 45/21, 45/23, 56/8, 173, 174, 175, 176, 177, 179, 180, 181/1, 182, 184, 185, 187, 188, 193, 194, 195, 196, 246, 247, 253, 254/1, 254/2, 273/2, 374, 378, 379, 459, 461, 464, 468, 494, 495, 509, 529, 530, 532, 533
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/62).
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Stephan Loge Landrat