Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald
Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.01.2010 – Bekanntmachung der Beschlüsse
des Jugendhilfeausschusses 3
Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Landkreises Dahme-Spreewald für das Haushaltsjahr 2010 4
17. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 26.01.2010 Nummer 03
Amtsblatt für den
Landkreis Dahme-Spreewald
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Impressum
Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle
verantwortlich: Heidrun Schaaf
Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008
Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf
Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.
Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.
Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.
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Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.01.2010
- Bekanntmachung der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses-
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 20.01.2010 im Wesentlichen folgende Beschlüsse gefasst (in die entsprechenden Vorlagen des öffentlichen Teils kann beim Landkreis Dahme-Spreewald, Dezernat I - Büro Kreistag, Zimmer 203, Reutergasse 12 in Lübben Einsicht genommen werden):
1. Strategische Ziele für die Jugendhilfeplanung ab 2011 für den Aufgabenbereich
§§ 11 - 14 SGB VIII, Vorl.-Nr. 2010/003
Der Jugendhilfeausschuss beschließt für die Jugendhilfeplanung im Aufgabenbereich
§§ 11 bis 14 SGB VIII folgende strategische Zielausrichtung:
1. Verstärkt sozialräumlich orientiert planen, Erstellung von abgestimmten Konzepten für Angebote im Aufgabenbereich Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in jeder Planungs- region unter Berücksichtigung der sieben Tätigkeitsfelder:
- Offene Treffpunktarbeit (OTPA), - Offene Angebote (OA),
- Beratung junger Menschen (BjM),
- Sozialpädagogisch orientierte Gruppenarbeit (SoGa), - Aufsuchende Arbeit (AA), Fachberatung (FB),
- Unterstützung von Eigeninitiativen und - ehrenamtlichen Engagement (UEE).
2. Sicherung einer Grundausstattung für Personal- und Sachmittel im Rahmen von Regionalbudgets entsprechend der verfügbaren jährlichen Haushaltsmittel. Ermittlung einer Vorhaltequote für jede Kommune auf der Basis von
- Jugendeinwohnerzahlen, Flächendaten - Sozialstrukturellen Daten sowie
- Schülerzahlen an den Schulstandorten (Primar, Sek. 1 und Sek. 2).
2. Qualitätsstandards für Kindertagesstätten im Landkreis Dahme-Spreewald, Vorl.- Nr. 2010/004
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
1. die Qualitätsstandards für Kindertagesstätten im Landkreis Dahme-Spreewald als eine Möglichkeit der Qualitätsfeststellung nach § 3 KitaG,
2. die Träger der Kindertagesstätten im Landkreis Dahme-Spreewald haben dem Land- kreis bis zum 31.03.2011 die Ergebnisse der Qualitätsentwicklung in ihren Ein- richtungen unter Verwendung des noch zu erarbeitenden Rückmeldebogens mitzu- teilen und
3. im Ergebnis der Berichterstattung der Träger wird der Jugendhilfeausschuss über eine Verpflichtung der Kindertagesstätten zur Qualitätsfeststellung nach § 3 Abs. 4 KitaG gesondert entscheiden.
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DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +
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Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Landkreises Dahme- Spreewald für das Haushaltsjahr 2010
Gemäß § 129 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) mache ich bekannt, dass der von mir am 04.01.2010 festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Dahme-Spreewald für das Haushaltsjahr 2010 mit Anlagen in der Zeit vom 26.01.2010 bis 22.02.2010 öffentlich zur Ein- sichtnahme ausliegt.
Einsicht kann während der Dienststunden in folgenden Verwaltungsstellen genommen werden:
- Kreisverwaltung, Verwaltungsgebäude Lübben, Reutergasse, Zimmer 203 und 324 - Kreisverwaltung, Verwaltungsgebäude Lübben, Beethovenweg, Bürgerinformation - Kreisverwaltung, Verwaltungsgebäude Königs Wusterhausen, Brückenstraße 41,
Poststelle
- Stadtverwaltung Luckau, Verwaltungsgebäude, Am Markt 34, Hauptamt.
Gegen den Entwurf können innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beginn der Aus- legung Einwendungen von den kreisangehörigen Gemeinden erhoben werden. Die Einwen- dungen sind schriftlich an den Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald, Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) zu richten oder können bei den o. g. Verwaltungsstellen des Landkreises Dahme-Spreewald (Kreisverwaltung) zu Protokoll gegeben werden.
Lübben (Spreewald), 25.01.2010
S. Loge Landrat