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Inhaltsverzeichnis Seite
Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald
- Bekanntmachung zum Bericht über die Beteiligungen des Landkreises
Dahme-Spreewald an Unternehmen und Einrichtungen in Rechtsform des privaten
Rechts für das Jahr 2003 3
- Korrektur der Bekanntmachung vom 02.11.2005 (Amtsblatt Nr. 31-2005) 4
Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen
Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau) - Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2004 des TAZV Luckau 5
Impressum 6
13. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 05.01.2006 Nummer 01
Amtsblatt für den
Landkreis Dahme-Spreewald
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Bekanntmachung
Gemäß § 105 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) wird bekannt gemacht, dass durch den Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald am 15.12.2004 der Bericht über die Beteiligungen des Landkreises Dahme-Spreewald an Unternehmen und Einrichtungen in Rechtsform des privaten Rechts für das Jahr 2003 bestätigt wurde.
Der Beteiligungsbericht wird
vom 09.01.2006 bis zum 20.01.2006 öffentlich ausgelegt.
Einsicht kann jeweils
montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
in den nachfolgend genannten Verwaltungsstellen
• Landkreis Dahme-Spreewald
Amt für Wirtschaftsförderung und Beteiligungen Zimmer 307
Reutergasse 12 15907 Lübben
• Landkreis Dahme-Spreewald
Verwaltungsstelle Beethovenweg - Info Beethovenweg 14
15907 Lübben und
• Landkreis Dahme-Spreewald
Verwaltungsstelle Königs Wusterhausen Poststelle
Brückenstraße 41
15711 Königs Wusterhausen genommen werden.
Lübben, den 27.12.2005
Martin Wille
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DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +
Korrektur der Bekanntmachung vom 02.11.2005
Die im Amtsblatt Nr. 31 vom 02.11.2005 bekannt gemachten Absätze 1, 2 und 3 des § 15 der Richtlinie zur Ausübung und Finanzierung der Tagespflege für den Landkreis Dahme- Spreewald wurden vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 05.10.2005 mit einem anderen Wortlaut beschlossen. Der korrekte Wortlaut ist Folgender:
"(1) Bei Betreuungsverhältnissen ab dem 1. Kind ist eine Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß § 43 SGB VIII beim Leistungsverpflichteten schriftlich zu beantragen.
(2) Die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege erfolgt nach Antragsstellung und örtlicher Prüfung des Leistungsverpflichteten.
(3) Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern und ist nach
§ 43 Abs.3 SGB VIII auf fünf Jahre befristet zu erteilen.“
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Bekanntmachung
Der Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau) gibt bekannt:
Jahresabschluss 2004 des TAZV Luckau
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2004 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Göken, Pollack und Partner Treuhandgesellschaft mbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Testat versehen.
Die Verbandsversammlung des TAZV Luckau hat daraufhin in ihrer Sitzung am 30.11.2005 auf der Grundlage des § 27 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden
(Eigenbetriebsverordnung-EigV) vom 27.03.1995 (GVBl. II s. 314), geändert durch die erste Verordnung zur Änderung über die Eigenbetriebe der Gemeinden, vom 04.09.2001
(GVBl. II, S. 547) den geprüften Jahresabschluss 2004 beschlossen und dem Verbandsvorsteher Entlastung erteilt.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss zum 31.12.2004 liegt vom
30. Januar bis 02. Februar 2006
in der Zeit von 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 –15.15 Uhr und
am 03. Februar 2006 in der Zeit von 9.00 – 12.00 Uhr
in den Geschäftsräumen des TAZV Luckau in 15926 Luckau, Am Bahnhof 2 zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Luckau, 05.12.2005
gez. Grohmann Verbandsvorsteher
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Impressum
Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle
verantwortlich: Heidrun Schaaf
Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008
Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf
Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.
Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.
Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.