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Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.13, Heft 01

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Academic year: 2022

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Inhaltsverzeichnis Seite

Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald

- Bekanntmachung zum Bericht über die Beteiligungen des Landkreises

Dahme-Spreewald an Unternehmen und Einrichtungen in Rechtsform des privaten

Rechts für das Jahr 2003 3

- Korrektur der Bekanntmachung vom 02.11.2005 (Amtsblatt Nr. 31-2005) 4

Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen

Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau) - Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2004 des TAZV Luckau 5

Impressum 6

13. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 05.01.2006 Nummer 01

Amtsblatt für den

Landkreis Dahme-Spreewald

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(3)

- 3 -

Bekanntmachung

Gemäß § 105 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) wird bekannt gemacht, dass durch den Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald am 15.12.2004 der Bericht über die Beteiligungen des Landkreises Dahme-Spreewald an Unternehmen und Einrichtungen in Rechtsform des privaten Rechts für das Jahr 2003 bestätigt wurde.

Der Beteiligungsbericht wird

vom 09.01.2006 bis zum 20.01.2006 öffentlich ausgelegt.

Einsicht kann jeweils

montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr und

freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

in den nachfolgend genannten Verwaltungsstellen

• Landkreis Dahme-Spreewald

Amt für Wirtschaftsförderung und Beteiligungen Zimmer 307

Reutergasse 12 15907 Lübben

• Landkreis Dahme-Spreewald

Verwaltungsstelle Beethovenweg - Info Beethovenweg 14

15907 Lübben und

• Landkreis Dahme-Spreewald

Verwaltungsstelle Königs Wusterhausen Poststelle

Brückenstraße 41

15711 Königs Wusterhausen genommen werden.

Lübben, den 27.12.2005

Martin Wille

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +

(4)

Korrektur der Bekanntmachung vom 02.11.2005

Die im Amtsblatt Nr. 31 vom 02.11.2005 bekannt gemachten Absätze 1, 2 und 3 des § 15 der Richtlinie zur Ausübung und Finanzierung der Tagespflege für den Landkreis Dahme- Spreewald wurden vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 05.10.2005 mit einem anderen Wortlaut beschlossen. Der korrekte Wortlaut ist Folgender:

"(1) Bei Betreuungsverhältnissen ab dem 1. Kind ist eine Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß § 43 SGB VIII beim Leistungsverpflichteten schriftlich zu beantragen.

(2) Die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege erfolgt nach Antragsstellung und örtlicher Prüfung des Leistungsverpflichteten.

(3) Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern und ist nach

§ 43 Abs.3 SGB VIII auf fünf Jahre befristet zu erteilen.“

(5)

- 5 -

Bekanntmachung

Der Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau) gibt bekannt:

Jahresabschluss 2004 des TAZV Luckau

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2004 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Göken, Pollack und Partner Treuhandgesellschaft mbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Testat versehen.

Die Verbandsversammlung des TAZV Luckau hat daraufhin in ihrer Sitzung am 30.11.2005 auf der Grundlage des § 27 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden

(Eigenbetriebsverordnung-EigV) vom 27.03.1995 (GVBl. II s. 314), geändert durch die erste Verordnung zur Änderung über die Eigenbetriebe der Gemeinden, vom 04.09.2001

(GVBl. II, S. 547) den geprüften Jahresabschluss 2004 beschlossen und dem Verbandsvorsteher Entlastung erteilt.

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss zum 31.12.2004 liegt vom

30. Januar bis 02. Februar 2006

in der Zeit von 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 –15.15 Uhr und

am 03. Februar 2006 in der Zeit von 9.00 – 12.00 Uhr

in den Geschäftsräumen des TAZV Luckau in 15926 Luckau, Am Bahnhof 2 zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Luckau, 05.12.2005

gez. Grohmann Verbandsvorsteher

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VON VERBÄNDEN UND EINRICHTUNGEN + + +

(6)

Impressum

Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008

Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.

Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

Referenzen

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