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Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.15, Heft 15

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Academic year: 2022

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Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald

Auflegung der Vorschlagslisten Jugendschöffen 3

Ankündigung der geplanten Umstufung der Kreisstraße K 6107 Abschnitt 010 4 Ankündigung der geplanten Umstufung der Kreisstraße K 6112 Abschnitt 010 5 Ankündigung der geplanten Umstufung der Kreisstraße K 6114 Abschnitt 010 6 Ankündigung der geplanten Umstufung der Kreisstraße K 6119 Abschnitt 010 7

Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen

Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung

Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung 8 Einladung zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung über den geplanten Bau einer Schmutzwasserentsorgungsleitung von Fürstlich Drehna über Crinitz zur Kläranlage

Münchhausen 8

Wasser- und Abwasserzweckverband Alt-Schadow (WAVAS)

Veröffentlichung 1. Nachtrag Wirtschaftsplan 2008 für den WAVAS 9

15. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 10.06.2008 Nummer 15

Landkreis Dahme-Spreewald

(2)

Impressum

Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008

Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.

Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

(3)

Auflegung der Vorschlagslisten Jugendschöffen

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Dahme-Spreewald hat in seiner Sitzung am 28.05.2008 die Vorschlagslisten zur Wahl der ehrenamtlichen Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit -hier Jugendschöffen- für das Amtsgericht Königs Wusterhausen, Amtsgericht Lübben und Amtsgericht Guben aufgestellt.

Hiermit wird gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i.V.m. § 35 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG) bekannt gegeben, dass die vorgenannten Vorschlagslisten des Jugendhilfeausschusses ab dem 13.06.2008 bis zum 19.06.2008 eine Woche zu jedermanns Einsicht ausliegen.

Die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht an nachfolgenden Stellen - im Zimmer 203, Verwaltungsgebäude Lübben, Reutergasse 12,

- in der Bürgerinformation, Verwaltungsgebäude Lübben, Beethovenweg 14a/14b, - in der Poststelle, Verwaltungsgebäude Königs Wusterhausen, Brückenstraße 41 und - in der Stadtverwaltung Luckau, Hauptamt, Verwaltungsgebäude, Am Markt 34 zu den üblichen Öffnungszeiten.

Gegen die Vorschlagslisten des Jugendhilfeausschusses kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagslisten Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Lübben, 02.06.2008

Loge Landrat

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +

(4)

Ankündigung

der geplanten Umstufung der Kreisstraße K 6107 Abschnitt 010

Es ist beabsichtigt, mit Wirkung vom 01.01.2009

die bisherige Kreisstraße K 6107 Abschnitt 010 vom Abzweig L 44 ( Netzknoten 4051007;

Stationskilometer 0,000 ) bis zum Ortseingang des Ortsteiles Mochow ( Netzknoten 4051002; Stationskilometer 0,867 ) zu einer Gemeindestraße gemäß § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes – BbgStrG – in der Fassung vom 31. März 2005 veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg ( GVBl. I S. 218 ), abzustufen.

Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die dem Amt Lieberose-Oberspreewald angehörige Gemeinde Schwielochsee.

Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung können innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Dahme – Spreewald, Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement, Beethovenweg 14, 15907 Lübben, vorgebracht werden.

Lübben, den 05.06.2008

- Siegel – Loge

Landrat

Landkreis Dahme – Spreewald Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement

Lageplan mit Darstellung der zur Umstufung vorgesehenen Kreisstraße K 6107

Stand 01.06.2008

K 6107

(5)

Ankündigung

der geplanten Umstufung der Kreisstraße K 6112 Abschnitt 010

Es ist beabsichtigt, mit Wirkung vom 01.01.2009

die bisherige Kreisstraße K 6112 Abschnitt 010 vom Abzweig L 442/ Ressen ( Netzknoten 3950009; Stationskilometer 0,000 ) bis zum Ortseingang des Ortsteiles Zaue ( Netzknoten 3951003; Stationskilometer 1,178 ) zu einer Gemeindestraße gemäß § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes – BbgStrG – in der Fassung vom 31. März 2005 veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg ( GVBl. I S. 218 ), abzustufen.

Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die dem Amt Lieberose-Oberspreewald angehörige Gemeinde Schwielochsee.

Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung können innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Dahme – Spreewald, Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement, Beethovenweg 14, 15907 Lübben, vorgebracht werden.

Lübben, den 05.06.2008

- Siegel – Loge

Landrat

Landkreis Dahme – Spreewald Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement

Lageplan mit Darstellung der zur Umstufung vorgesehenen Kreisstraße K 6112

Stand 01.06.2008

K 6112

(6)

Ankündigung

der geplanten Umstufung der Kreisstraße K 6114 Abschnitt 010

Es ist beabsichtigt, mit Wirkung vom 01.01.2009

die bisherige Kreisstraße K 6114 Abschnitt 010 vom Abzweig B 320/ Groß Leine ( Netzknoten 3950015; Stationskilometer 0,000 ) bis zum Ortseingang des Ortsteiles Glietz ( Netzknoten 3950013; Stationskilometer 1,413 ) zu einer Gemeindestraße gemäß § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes – BbgStrG – in der Fassung vom 31. März 2005 veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg ( GVBl. I S. 218 ), abzustufen.

Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Märkische Heide.

Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung können innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Dahme – Spreewald, Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement, Beethovenweg 14, 15907 Lübben, vorgebracht werden.

Lübben, den 05.06.2008

- Siegel – Loge

Landrat

Landkreis Dahme – Spreewald Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement

Lageplan mit Darstellung der zur Umstufung vorgesehenen Kreisstraße K 6114

Stand 01.06.2008

K 6114

(7)

Ankündigung

der geplanten Umstufung der Kreisstraße K 6119 Abschnitt 010

Es ist beabsichtigt, mit Wirkung vom 01.01.2009

die bisherige Kreisstraße K 6119 Abschnitt 010 vom Abzweig K 6118 ( Netzknoten 3850016; Stationskilometer 0,000 ) bis zum Ortseingang des Ortsteiles Plattkow ( Netzknoten 3850018; Stationskilometer 0,800 ) zu einer Gemeindestraße gemäß § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes – BbgStrG – in der Fassung vom 31. März 2005 veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg ( GVBl. I S. 218 ), abzustufen.

Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Märkische Heide.

Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung können innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Dahme – Spreewald, Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement, Beethovenweg 14, 15907 Lübben, vorgebracht werden.

Lübben, den 05.06.2008

- Siegel – Loge

Landrat

Landkreis Dahme – Spreewald Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement

Lageplan mit Darstellung der zur Umstufung vorgesehenen Kreisstraße K 6119

Stand 01.06.2008

K 6119

(8)

Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung Einladung

Hiermit berufe ich die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung zu einer öffentlichen Sitzung am

Dienstag, den 24. Juni 2008 um 18.00 Uhr im Gasthof „Zum Hirsch“ Crinitzer Strasse 02, 15926 Fürstlich Drehna ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung

1.1 Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einberufung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

1.2 Festlegung des Protokollführers und Bestimmung des Mitzeichners der Niederschrift

1.3 Anerkennung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 5. März 2008 1.4 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 2. Bericht des Beauftragten für das Organ Verbandsvorsteher und des

Betriebsführers

3. Einwohnerfragestunde

4. Beschluss über den Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung des Wirtschaftsjahres 2005

5. Beschluss über die Entlastung des Verbandsvorstehers für das Jahr 2005

6. Beschluss über die Auswahl des Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2007 7. Beschluss über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes 2008

8. Sonstiges

gez. Ketzmarick

Vorsitzender der Verbandsversammlung

Einladung

Im Anschluss an die öffentliche Verbandsversammlung, voraussichtlich um 19.00 Uhr, findet am gleichen Ort eine

öffentliche Informationsveranstaltung

über den geplanten Bau einer Schmutzwasserentsorgungsleitung von Fürstlich Drehna über Crinitz zur Kläranlage Münchhausen statt. Hierzu werden die Einwohner des

Verbandsgebietes des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung eingeladen.

gez. Ketzmarick

Vorsitzender der Verbandsversammlung

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VON VERBÄNDEN UND EINRICHTUNGEN + + +

(9)

Referenzen

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