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Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.15, Heft 38

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Amtsblatt für den

Landkreis Dahme-Spreewald

15. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 23.12.2008 Nummer 38

INHALTSVERZEICHNIS

S.1 Öffentlicher Bekanntmachungen des LDS - Änderung der Taxenordnung des LDS

- 1. Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr des Landkreises Dahme-Spreewald

- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen im Rettungsdienst des LDS

IMPRESSUM

Herausgeber:

Landkreis Dahme-Spreewald, Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald), Telefon: 03546 / 20 10 08

Telefax: 03546 / 20 10 09 Erscheinungsweise: nach Bedarf Aufl agenhöhe: 62. 000 Exemplar

Gesamtherstellung:

ELRO-Verlagsgesellschaft mbH Karl-Liebknecht-Straße 8, 15711 Königs Wusterhausen

Tel.: 03375 / 29 31 44, Fax: 03375 / 24 25 22 verantwortlich: Sabine Pohl

Vertrieb: KaWe Kurier / Wochenkurier

1. Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr

des Landkreises Dahme-Spreewald

Öffentliche Bekanntmachungen

S.2 - Dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kreismusikschule Dahme-Spreewald

Amtliche Bekanntmachungen des LDS - Änderungen für Wohngeldzahlungen ab 2009 S.3 Nichtamtliche Mitteilungen des LDS

- Weihnachtsgrüße 2008 von Landtrat Stephan Loge - 10 Jahre Kreispräventionsrat

- Leben mit dem Flughafen

- Neues Angebot der VHS Dahme Spreewald

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben, Reutergasse 12 in der Presse- stelle und in der Außenstelle Beethovenweg 14a/b erhältlich. Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwal- tungsstelle in Königs Wusterhausen aus. Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

Der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald hat am 17.12.2008 die nachstehende 1. Änderung der Verordnung über Beförderungs- entgelte im Taxenverkehr des Landkreises Dahme-Spreewald vom 14.12.2005 beschlossen.

I. Änderungen der Verordnung

1. Im § 1 Abs. 4 Satz 2 werden die Wörter „von den Flughäfen Berlin- Tegel und Berlin-Tempelhof“ durch die Worte „vom Flughafen Ber- lin-Tegel“ ersetzt.

1. Änderung der Taxenordnung des Landkreises Dahme-Spreewald

Der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald hat am 17.12.2008 die nachstehende 1. Änderung der Taxenordnung des Landkreises Dahme-Spreewald vom 14.12.2005 beschlossen.

I. Änderungen der Verordnung

1. Im § 1 Absatz 4 werden die Wörter „von den Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof“ durch die Worte „vom Flughafen Berlin-Te- gel“ ersetzt.

2. § 4 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Die Taxifahrer, deren Fahrzeuge mit einem Taxameter aus- gestattet sind, das auch den Berliner Tarif ausweist, sind be- rechtigt, ihre Taxen an den Taxenstandplätzen auf dem Gelände des Flughafens Berlin-Tegel zur Fahrgastbeförderung bereitzuhal- ten.“

b) nach Absatz 4 werden folgende Absätze 5 und 6 eingefügt:

„(5) Für die Taxiunternehmen im Gebiet des Landkreises Dahme- Spreewald mit Laderecht am Flughafen Berlin-Schönefeld und die im Gebiet des Landes Berlin zugelassenen Taxiunternehmen ste- hen auf dem Gelände des Flughafens Berlin-Schönefeld getrennte Bereithaltungsräume zur Verfügung.

Der Bereithaltungsraum für die im Gebiet des Landkreises Dah- me-Spreewald zugelassenen Taxiunternehmen mit Laderecht am Flughafen Berlin-Schönefeld ist eine gesonderte Fläche auf der nördlichen Verbindungsstraße zwischen Zu- und Ausfahrt zum Flughafenterminal nördlich vom Parkplatz 1.

Der Bereithaltungsraum für die Berliner Taxen ist die Fahrbahn- schleife, die im Anfangsbereich der Zufahrt zum Flughafentermi- nal westlich der Zufahrtsstraße liegt.“

„(6) Die Vorfahrt aus den beiden getrennten Bereithaltungsräu- men zu dem gemeinsam genutzten Zwischenspeicher und anschlie- ßend zum ebenfalls gemeinsam genutzten Halteplatz unmittelbar vor dem Terminal erfolgt für die Taxen im Verhältnis 1:1. Das be- deutet, dass jeweils abwechselnd eine Taxe des Landkreises und eine Berliner Taxe zum Zwischenspeicher vorfahren.“

II. In-Kraft-Treten

Die 1. Änderung der Taxenordnung tritt am 01.01.2009 in Kraft.

Lübben, den 18.12.2008

S. Loge Landrat

Die 1. Änderung der Taxenordnung tritt am 01.01.2009 in Kraft.

Lübben, den 18.12.2008

S. Loge Landrat

1. Änderung der Verordnung über

2. § 3 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird der Betrag „2,10 Euro“

durch den Betrag „3,00 Euro“ ersetzt.

b) In Absatz 3 wird der Betrag „1,20 Euro“

durch den Betrag „1,50 Euro“ ersetzt.

c) In Absatz 4 wird der Betrag „1,30 Euro“

durch den Betrag „1,60 Euro“ ersetzt.

d) In Absatz 5 werden die Worte „pro Minute 0,25 Euro“

durch die Worte „0,40 Euro pro Minute“ ersetzt.

e) Absatz 6 wird wie folgt gefasst:

„(6) Für je 0,10 Euro

sind

in Tarifstufe 1 eine Teilstrecke von 200,00 m in Tarifstufe 2 eine Teilstrecke von 66,67 m in Tarifstufe 3 eine Teilstrecke von 62,50 m zurückzulegen.“

3. § 5 wird wie folgt geändert:

a) Als Bezeichnung wird „Entgelt bei Störung des Fahrpreisanzei- gers“ durch „Fahrpreisanzeiger“ ersetzt.

b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) Fahrpreisanzeiger, die noch per Hand geschaltet werden, dürfen nur noch bis spätestens 31.12.2009 verwendet werden.“

II. In-Kraft-Treten

Die 1. Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte im Ta- xenverkehr tritt am 01.02.2009 in Kraft.

Lübben, den 18.12.2008

S. Loge Landrat

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit wird gemäß § 3 Abs. 3 der Brandenburgischen Kommunalver- fassung die öffentliche Bekanntmachung der 1. Änderung der Taxen- ordnung des Landkreises Dahme-Spreewald angeordnet.

Lübben, 18.12.2008

S. Loge Landrat

Der Bereithaltungsraum für die im Gebiet des Landkreises Dah- me-Spreewald zugelassenen Taxiunternehmen mit Laderecht am Flughafen Berlin-Schönefeld ist eine gesonderte Fläche auf der nördlichen Verbindungsstraße zwischen Zu- und Ausfahrt zum

Der Bereithaltungsraum für die Berliner Taxen ist die Fahrbahn- schleife, die im Anfangsbereich der Zufahrt zum Flughafentermi-

xenverkehr tritt am 01.02.2009 in Kraft.

Lübben, den 18.12.2008

S. Loge Landrat

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit wird gemäß § 3 Abs. 3 der Brandenburgischen Kommunal- verfassung die öffentliche Bekanntmachung der 1. Änderung der Ver- ordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr des Landkreises Dahme-Spreewald angeordnet.

Lübben, 18.12.2008

S. Loge Landrat vor dem Terminal erfolgt für die Taxen im Verhältnis 1:1. Das be-

deutet, dass jeweils abwechselnd eine Taxe des Landkreises und Dahme-Spreewald angeordnet.

Lübben, 18.12.2008

S. Loge Landrat

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen im Rettungsdienst des Landkreises Dahme-Spreewald

Aufgrund der §§ 3 und 28 Absatz 2 Ziff. 9, 131 der Kommunalverfas- sung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S.

286), des § 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst im Land Brandenburg vom 14. Juli 2008 (GVBl. I S. 186), i. V. m. §§ 2, 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg i. d. F. der Be- kanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. L S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Oktober 2008 (GVBl. I S. 218), hat der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald in seiner Sitzung vom 17. Dezem- ber 2008 folgende Satzung beschlossen.

§ 1

Gebührenerhebung

(1) Der Landkreis Dahme-Spreewald erhebt für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes im Landkreis Dahme-Spreewald Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung.

(2) Wesentliche Bestandteile des Rettungsdienstes sind der Notarzt- dienst, die Regionalleitstelle „Lausitz“ in Cottbus und die Rettungs- wachen in Schönefeld, Schulzendorf, Königs Wusterhausen, Lübben, Goyatz, Leibsch, Luckau und Teupitz, samt der personellen und säch- lichen Ausstattung, einschließlich der vorgehaltenen Rettungsdienst- fahrzeuge und deren Ausrüstungen, sowie die allgemeine Verwaltung des Landkreises Dahme-Spreewald, soweit sie für den Rettungsdienst tätig ist.

(3) Die Gebühren entstehen mit dem durch die Regionalleitstelle „Lausitz“

angeordneten Ausrücken der Einsatzfahrzeuge, auch bei Folgeeinsätzen.

Gebührenmaßstab, Gebührensätze§ 2

(1) Die Gebühr wird für die

- Inanspruchnahme eines Einsatzfahrzeuges nach Art des Einsatzes - Inanspruchnahme eines Notarztes

pauschal erhoben. Hierneben wird eine Gebühr für die von dem Ein- satzfahrzeug einsatzbedingt zurückgelegte Strecke je angefangenen Kilometer erhoben. Erfolgt der Einsatz für mehrere Gebührenschuld- ner, wird die Gebühr anteilig erhoben.

(2) Es bestehen die folgenden Gebührensätze:

1. Für die Inanspruchnahme

- eines Rettungstransportwagens für die Notfallrettung 333,60 Euro - eines Krankentransportwagens für die Notfallrettung 333,60 Euro - eines Notarzt-Einsatzfahrzeuges 187,00 Euro

- eines Notarztes 193,00 Euro

- eines Notarztwagens 536,60 Euro

- eines Krankentransportwagens für den Krankentransport 175,30 Euro - eines Rettungswagens für den Krankentransport 175,30 Euro 2. Für die von dem Rettungsfahrzeug einsatzbedingt zurückgelegte Wegstrecke

- je angefangenen Kilometer 0,37 Euro

Gebührenschuldner§ 3

Gebührenschuldner ist die Person, für die das Einsatzfahrzeug im Sin- ne des § 1 Absatz 3 eingesetzt wird.

§ 4

Festsetzung und Fälligkeit, Abrechnung mit Krankenkassen (1) Die Gebühren werden dem Gebührenschuldner gegenüber durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Sie werden 21 Tage nach Bekannt- gabe des Bescheides fällig.

(2) Einer Krankenkasse kann die Möglichkeit der Zahlung der Gebüh- ren für ihre Versicherten eingeräumt werden, sofern sie sich gegenüber dem Landkreis Dahme-Spreewald vorab generell zur vollständigen Zahlung der Gebühren für ihre Versicherten bereit erklärt.

(3) Lehnt eine Krankenkasse die Zahlung der Gebühren ihrer Versi- cherten ganz oder teilweise prinzipiell ab, unterbleibt die Abrechnung nach Absatz 2 mit ihr insoweit, und die Gebührenbescheide ergehen gemäß Absatz 1 an den Gebührenschuldner.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sat- zung vom 26.02.2004 außer Kraft.

Lübben, 18.12.2008

S. Loge Landrat

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit wird gemäß § 3 Abs. 3 der Brandenburgischen Kommunal- verfassung die öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen im Rettungsdienst des Land- kreises Dahme-Spreewald angeordnet.

Lübben, 18.12.2008

S. Loge Landrat Aufgrund der §§ 3 und 28 Absatz 2 Ziff. 9, 131 der Kommunalverfas-

sung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S.

286), des § 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst im Land Brandenburg vom 14. Juli 2008 (GVBl. I S. 186), i. V. m. §§ 2, 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg i. d. F. der Be- kanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. L S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Oktober 2008 (GVBl. I S. 218), hat der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald in seiner Sitzung vom 17. Dezem-

Lübben, 18.12.2008

S. Loge Landrat

(2) Wesentliche Bestandteile des Rettungsdienstes sind der Notarzt- dienst, die Regionalleitstelle „Lausitz“ in Cottbus und die Rettungs- wachen in Schönefeld, Schulzendorf, Königs Wusterhausen, Lübben, Goyatz, Leibsch, Luckau und Teupitz, samt der personellen und säch- lichen Ausstattung, einschließlich der vorgehaltenen Rettungsdienst- fahrzeuge und deren Ausrüstungen, sowie die allgemeine Verwaltung des Landkreises Dahme-Spreewald, soweit sie für den Rettungsdienst

kreises Dahme-Spreewald angeordnet.

Lübben, 18.12.2008

S. Loge Landrat

(2)

2

Dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung

für die Kreismusikschule Dahme-Spreewald

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 17.12.2008 folgende Dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kreismusikschule Dahme- Spreewald vom 23.06.2004 beschlossen:

I. Satzungsänderung

1. § 3 Absatz 1 Ziff. 1.1 bis 1.4 wird wie folgt gefasst

„(1) UNTERRICHTSGEBÜHREN

Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule werden folgende Gebühren erhoben:

1.1 FACHBEREICH ELEMENTAR- UND GRUNDSTUFE

Unterrichtsart Unterricht pro Woche Monatliche Gebühr nachrichtlich: max. Schuljahresgebühr 1.1.1 Musikalische Früherziehung 45 Min./ Woche 11,00 Euro 132,00 Euro

1.1.2 Musikalische Grund 45 Min./ Woche 11,00 Euro 132,00 Euro

1.1.3 Musikgarten (2 Personen) 45 Min./ Woche 24,00 Euro (4 Monate) 96,00 Euro Kurs a 16 Wochen 1.1.4 Instrumentenkarussell 45 Min./ Woche 30,00 Euro -

1.1.4.1 Dauer (4 - 8 Monate) und Anzahl der Instrumente (4 - 8) werden durch Musikschulleitung festgelegt, Berechnung der Gebüh- ren erfolgt entsprechend.

1.2 FACHBEREICH INSTRUMENTALE UND VOKALE HAUPTFÄCHER

1.2.1 Musikschüler ohne eigenes Einkommen (Kinder, Schüler, Studenten, Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres):

Unterrichtsart Unterricht pro Woche Monatliche Gebühr nachrichtlich: max. Schuljahresgebühr 1.2.1.1 Einzelunterricht 45 Min./ Woche 54,00 Euro 648,00 Euro

1.2.1.2 Einzelunterricht 30 Min./ Woche 36,00 Euro 432,00 Euro 1.2.1.3 Einzelunterricht 22,5 Min./ Woche 30,00 Euro 360,00 Euro 1.2.1.4 Gruppenunterricht (2 Schüler) 45 Min./ Woche 30,00 Euro 360,00 Euro 1.2.1.5 Gruppenunterricht (3 Schüler) 45 Min./ Woche 21,00 Euro 252,00 Euro 1.2.1.6 Gruppenunterricht (ab 4 Schüler) 45 Min./ Woche 16,50 Euro 198,00 Euro

Erwachsene Musikschüler ab 18 Jahren zahlen die Gebühren nach § 3 Abs. (1) 1.2. nur, wenn sie bei Aufnahme des Unter- richts und jährlich zum Schuljahresbeginn ihre aktuelle Schul-, Ausbildungs- bzw. Studienbescheinigung einreichen.

1.2.2 Erwachsene Musikschüler, die nicht unter § 3 Abs. (1) 1.2 fallen zahlen für den instrumentalen und vokalen Hauptfachunter- richt eine 10 % höhere Gebühr als unter 1.2.1 ausgewiesen.

1.3 FACHBEREICH KÜNSTLERISCHE HAUPTFÄCHER

Unterrichtsart Unterricht pro Woche Monatliche Gebühr nachrichtlich: max. Schuljahresgebühr 1.3.1.1 Tanz (Vorschulalter) 45 Min./ Woche 11,00 Euro 132,00 Euro

1.3.1.2 Tanz (Schulalter) 45 Min./ Woche 11,00 Euro 132,00 Euro 1.3.1.3 Tanz (Schulalter) 60 Min./ Woche 14,67 Euro 176,00 Euro 1.3.1.4 Tanz (Erwachsene) 90 Min./ Woche 22,00 Euro 264,00 Euro 1.3.2 Künstlerisches Gestalten f. Schüler 90 Min./ 14tägig 11,67 Euro 140,00 Euro

1.4 ERGÄNZUNGSFÄCHER

Unterrichtsart Unterricht pro Woche Monatliche Gebühr nachrichtlich: max. Schuljahresgebühr

1.4.1.1 Chor 45Min./ Woche 6,00 Euro 72,00 Euro

1.4.1.2 Chor 60Min./ Woche 8,00 Euro 96,00 Euro

1.4.1.3 Chor (Erwachsene) 90Min./ Woche 12,00 Euro 144,00 Euro

1.4.2 Musiktheorie 45Min./ Woche 11,00 Euro 132,00 Euro

1. Ensemblemusizieren 45Min./ Woche 11,00 Euro 132,00 Euro

2. Ensemblemusizieren 90 Minuten 14,67 Euro 176,00 Euro

Sofern ein instrumentales oder vokales Hauptfach belegt ist, ist die Teilnahme an Ergänzungsfächern gebührenfrei. Sollten in einem Ensemble zum Erreichen der Spielfähigkeit Mitwirkende benötigt werden, die nicht Schüler der Musikschule sind, kann der Teilnehmer auf Antrag von den Gebühren für das Fach Ensemblemusizieren befreit werden. Über die Befreiung entscheidet die Schulleitung im Zusammenwirken mit dem Fachlehrer.

2. § 4 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Die Gebührenschuld endet mit der fristgemäßen, schriftlichen Abmeldung 14 Tage vor Ende eines Schulhalbjahres am 31. Januar bzw. 31. Juli.“

3. § 7 wird wie folgt neu gefasst:

„Die Gebühren beziehen sich grundsätzlich auf jeweils einen Monat. Ausnahmen davon sind ausdrücklich gekennzeichnet. Die Gebüh- ren werden grundsätzlich im Laufe des jeweilig aktuellen Schuljahres erhoben. Die Bearbeitungsgebühr wird einmalig mit dem ersten Gebührenbescheid nach Aufnahme des Schülers erhoben. Die Gebühren sind am 30. des Monats der Entstehung der Gebührenschuld fällig. Zu Beginn des Schuljahres sind die Gebühren der Monate August bis November spätestens am 30. November fällig.“

II. Inkrafttreten

Die Dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kreismusikschule Dahme-Spreewald tritt am 01.02.2009 in Kraft.

Lübben, 18.12.2008

S. Loge Landrat

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit wird gemäß § 3 Abs. 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die öffentliche Bekanntmachung der Dritten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kreismusikschule Dahme-Spreewald angeordnet.

Lübben, 18.12.2008

S. Loge Landrat

Der Landkreis Dahme-Spreewald beabsichtigt die auf Grundlage des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu erbringenden Beratungs- und Betreuungsleistungen für abhängigkeitskranke und –gefährdete Menschen und deren Angehörige neu zu vergeben.

Die Vergabe erfolgt in Form eines Vertrages für den Zeitraum vom 1.1.2010 bis 31.12.2014.

Folgendes Leistungsspektrum ist abzusichern:

- Beratung und Betreuung von Suchtmittelabhängigen und ihren An- gehörigen im LDS

- Aufsuchende Maßnahmen als Hausbesuche und Streetwork - Ambulante Behandlung und Rehabilitation

- Prävention - Vernetzungsarbeit - Multiplikatorenarbeit

- Dokumentation, Statistik, Öffentlichkeitsarbeit

Interessenten werden gebeten, ihre schriftliche Kurz-Bewerbung bis zum 28. Februar 2009 an den

Landkreis Dahme-Spreewald Gesundheitsamt

Schulweg 13

15711 Königs Wusterhausen zu richten.

Mit der Bewerbung sind vorzulegen:

- Nachweis über die bisherigen Tätigkeiten im Rahmen der zu verge- benden Beratungs- und Betreuungsleistungen

- Angaben zu Qualifi kation und Anzahl des für die Aufgabe vorgese- henen Personals

- Angaben zu vorhandenen und ggf. benötigten Räumlichkeiten und Ausstattung (Rechentechnik, Kraftfahrzeuge, Mobiliar etc.) Nach Prüfung der Bewerbungen werden einer Auswahl von Interessen- ten detaillierte Unterlagen zugesandt.

Zur Vermeidung eines erheblichen Verwaltungsaufwandes werden Eingangsbestätigungen nicht erteilt; Interessenten, deren Interessenbe- kundung nicht berücksichtigt werden kann, erhalten vom Landkreis Dahme-Spreewald keine Absageschreiben.

Erkundung des Bewerberkreises für die Vergabe von Beratungs- und Betreuungsleistungen für abhängigkeitskranke und – gefährdete Menschen

Änderungen beim Wohngeld ab 2009

Am 01.Januar 2009 tritt ein neues Wohngeldgesetz in Kraft. Nachfol- gend aufgeführt sind die wichtigsten Änderungen.

Amtliche Bekanntmachungen

Erhöhung des Wohngeldes

- Die Höchstbeträge, welche die maximal zuschussfähige Miete oder Belastung festlegen, werden um 10% erhöht.

- Das nach einer Formel berechnete Wohngeld wird um 8% erhöht.

- Die Bezugsfertigkeit hat keinen Einfl uss mehr auf die Höhe des Wohngeldes

- In die Wohngeldberechnung fl ießt ein Betrag für Heizkosten ein.

Dieser Betrag richtet sich nach der Haushaltsgröße und ist unabhän- gig von den tatsächlichen Heizkosten und der Wohnfl äche.

Da mit der Novellierung des Wohngeldgesetzes auch die sog. Mietstu- fen der Gemeinden eine Veränderung erfahren, kann die Wohngelder- höhung eventuell höher oder niedriger ausfallen als dargestellt.

Auch aufgrund der weiteren Gesetzesänderung oder Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen bisheriger Wohn- geldbezieher ergibt sich möglicherweise nicht in jedem Fall ein höhe- res Wohngeld.

Wann und wie erhält man die Wohngelderhöhung?

Wird ein Erst- oder Neuantrag ab dem 01.01.2009 oder zu einem späteren Zeitpunkt gestellt, erhält man beim Vorliegen der Anspruchs- voraussetzungen ab dem Antragsmonat automatisch das höhere Wohn- geld.

Sollte ein Bewilligungsbescheid am 31.12.2008 auslaufen und recht- zeitig ein Weiterleistungsantrag (Wiederholungsantrag) gestellt werden, wird mit dem neuen Bescheid ab 01.01.2009 automatisch das höhere Wohngeld gewährt.

Befi ndet man sich im laufenden Wohngeldbezug, d.h. dass Wohn- geld wurde bis in das Jahr 2009 hinein bewilligt, wird automatisch nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraumes rückwirkend vom 01.01.2009 an das höhere Wohngeld bewilligt.

Dies geschieht von Amts wegen, d.h. eine Antragstellung ist nicht erforderlich.

Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums wird die Wohngeldstelle, sollten sich die tatsächlichen Verhältnisse des Leistungsempfängers ab dem 01.01.2009 nicht geändert haben, die Differenz des erhöhten zum bereits ausgezahlten Wohngeld überweisen.

Beispiel:

Hat ein Wohngeldempfänger im Juni 2008 einen Bewilligungsbe- scheid für den Zeitraum vom 01.05.2008 bis zum 30.04.2009 mit ei- ner Wohngeldleistung von 50,00 Euro erhalten, wird dieser Betrag bis zum Monat April 2009 in unveränderter Höhe weitergewährt. Nach dem 30.04.2009 erfolgt durch die Wohngeldstelle eine „Nachberech- nung“ entsprechend den neuen Bestimmungen des Wohngeldgesetzes und es ergibt sich beispielsweise ein Wohngeldbetrag von monatlich 55,00 Euro. In diesem Fall würden dem Wohngeldempfänger für die Monate Januar bis April 2009 ein „Nachzahlungsbetrag“ von 20 Euro überwiesen.

Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann durch das Stel- len eines Erhöhungsantrages auch schon vor Auslaufen eines Bewil- ligungsbescheides höheres Wohngeld gewährt werden. Hiefür muss sich jedoch bei gleich bleibenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die zuschussfähige Miete oder Belastung allein durch die angehobenen Höchstbeträge um mehr als 15% erhöhen. Wenn der Erhöhungsantrag abgelehnt wird, erhält der Wohngeldempfänger das neue höhere Wohngeld ebenfalls rückwirkend, aber erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums.

Es gehen keine Ansprüche verloren, wenn kein Erhöhungsantrag gestellt wird!

Einmalzahlung aufgrund gestiegener Energiekosten

Aufgrund gestiegener Energiekosten ist im Zusammenhang mit der Wohngeldnovellierung beabsichtigt, Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz durch eine „Einmalzahlung“ zu entlasten.

Diese sich noch im Gesetzgebungsverfahren befi ndende Regelung sieht vor, dass von Amts wegen alle Wohngeldempfänger, die im Zeitraum Oktober 2008 bis März 2009 mindestens in einem Monat Leistungen beziehen, diese Einmalzahlung erhalten.

Die Höhe staffelt sich nach Anzahl der im Wohngeldbescheid mit be- rücksichtigten Personen.

Sie soll bei einer Person 100 Euro, bei zwei Personen 130 Euro, bei drei Personen 155 Euro betragen und steigert sich dann pro Person um 25 Euro.

Es wird um Verständnis gebeten, dass sich aufgrund der Gesetzesno- vellierung und des damit erwarteten stark erhöhten Antragsaufkom- mens längere Bearbeitungszeiten ergeben können.

Die Dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kreismusikschule Dahme-Spreewald tritt am 01.02.2009 in Kraft.

Lübben, 18.12.2008

S. Loge Landrat

Hiermit wird gemäß § 3 Abs. 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die öffentliche Bekanntmachung der Dritten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kreismusikschule Dahme-Spreewald angeordnet.

der Gebührensatzung für die Kreismusikschule Dahme-Spreewald angeordnet.

Lübben, 18.12.2008

S. Loge Landrat

Erkundung des Bewerberkreises für die Vergabe von Beratungs- und Betreuungsleistungen

für abhängigkeitskranke und – gefährdete Menschen

(3)

Ende Amtsblatt 3 Nichtamtliche Mitteilungen

Weihnachtsgrüße 2008

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

seit fast einem Jahr bin ich nun Landrat in Dahme-Spreewald. Es ist eine äußerst spannende Zeit, aber nicht nur für mich, sondern für uns alle.

Die Entwicklung im LDS läuft gerade mit hohem Tempo ab und wird von außergewöhnlichen, zukunftsorientierten Projekten wie dem Ausbau des Flughafens Berlin Brandenburg International, dem Wasserreich Spree und der Energieregion Lausitz bestimmt.

Große Vorhaben, die sich auf unsere Lebensqualität, mehr aber noch auf die unserer Kinder und Enkel auswirken werden. Entscheidun- gen, bei denen man keine Fehler machen möchte.

Gegenwärtig sind unsere wirtschaftlichen Bilanzen positiv. Einer aktuellen Studie des Magazins „Focus-Money“ zufolge ist Dahme- Spreewald der für die Wirtschaft attraktivste Landkreis des Jahres in den neuen Bundesländern. Im Land Brandenburg haben wir inzwi- schen nach Potsdam-Mittelmark die zweitniedrigste Arbeitslosen- quote erreicht.

Künftig wollen wir noch sehr viel mehr für Familienfreundlichkeit in unserem Landkreis tun.

Damit auch das Drumherum stimmt, damit sich Familien wohl fühlen und junge Leute hier in der Region bleiben, investiert der Landkreis 6 Millionen Euro in ein familienfreundliches Sozialpaket. Damit wollen wir unter anderem eine bessere Kindererziehung, gesundes Schulessen und günstige und sichere Schulwege unterstützen.

Wir werden in bewährter Weise das Rekonstruktions- und Investiti- onsprogramm an den kreislichen Schulen fortsetzen und noch mehr Wert auf die fachliche Ausstattung legen. So soll das Friedrich-Schil- ler Gymnasium zum Beispiel im nächsten Jahr ein hochmodernes naturwissenschaftliches Kabinett bekommen.

Ich habe in den letzten Monaten viele Menschen, viele Einwohner getroffen - in Betrieben, in Krankenhäusern, in Schulen, Senioren- heimen, Verwaltungen und in Vereinen – also in allen Bereichen.

Ich habe ihre Sorgen erfahren, ihre Verantwortung erkannt, gesehen, wie sie vor Ideen sprühen, bemerkt, wie sie sich still und unauffällig engagieren.

Ihnen allen möchte ich herzlich für die geleistete Arbeit danken.

Meine besondere Anerkennung gilt den unzähligen ehrenamtlich Tätigen. Gerade sie lassen das Herz in unseren Dörfern und Städ- ten schlagen. Ihr tagtägliches Engagement in Vereinen, in der Frei-

willigen Feuerwehr, in Selbsthilfegruppen und Seniorenbeiräten, in Jugendclubs und Bürgerinitiativen garantieren den Zusammenhalt in unserem Gemeinwesen.

Ich danke allen für die Eigeninitiative und für die gelebte Solidarität.

Lassen Sie uns auch im nächsten Jahr vertrauensvoll zusammenar- beiten.

Nur mit einem großen bürgerschaftlichen Engagement schaffen wir Chancen für alle und werden wir die Herausforderungen der nächsten Zeit meistern.

Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern eine fröhliche Weih- nachtszeit und für das kommende Jahr viel Gesundheit und Erfolg.

Ihr Stephan Loge Landrat

10 Jahre Kreispräventionsrat

Am 27. November 2008 hatte Landrat Stephan Loge alle Mitglieder des Kreispräventionsrates in die Spreewaldschule Lübben eingeladen.

Anlässlich des 10 jährigen Jubiläums des Kreispräventionsrates ge- stalteten Schülerinnen und Schüler der 10. und 12. Klassen einen Pro- jekttag rund um den Film „Nackt unter Wölfen“. Ehrengast war der Schauspieler Herbert Köfer.

In der Aula der Spreewald-Schule erinnerte sich der heute 86 jähri- ge Schauspieler an die Dreharbeiten. Eigentlich wollte er keinen SS- Mann spielen, aber Regisseur Frank Beyer hätte ihn schließlich doch überredet, sagte Köfer, der im DDR-Fernsehen mit der Unterhaltungs- sendung „Da lacht der Bär“ sehr erfolgreich war.

Der Film spielt wenige Wochen vor Ende des zweiten Weltkrieges im Konzentrationslager Buchenwald und zeigt die dramatische Rettung eines jüdischen Waisenkindes vor der SS. Herbert Köfer spielt darin den Hauptsturmführer Kluttig. Obwohl er ein humorvoller Mensch sei, liege ihm der Film „Nackt unter Wölfen „ sehr am Herzen. „Damit haben wir für die Nachwelt die Kriegsschrecken festgehalten“, meinte der Schauspieler.

Die Schüler hatten zuvor Gelegenheit, den Film im Lübbener Kino an- zuschauen. Einige von ihnen kannten den gleichnamigen Roman von Bruno Apitz. Das Ergebnis der Auseinandersetzung mit den Themen Krieg, Rassenhass und Rechtsextremismus war wohl für alle Anwe- senden sehr beeindruckend.

Martina Eisenhammer, Lehrerin an der Spreewaldschule, erläuterte das Anliegen. Wir arbeiten seit Schuljahresbeginn an dem Projekt „Nackt unter Wölfen“. Es nahm immer konkretere Konturen an, zuerst unter den Kollegen und dann gemeinsam mit den Schülern. Die jungen Leu- te sollten, nachdem sie den Film gesehen hatten, aufschreiben, was sie am meisten bewegt hat. „Da entstanden Briefe aus der Sicht von Häftlingen an ihre Angehörigen, Inhaltsangaben zum Film mit persön- lichen Wertungen, ja sogar Gedichte wurden verfasst“, erzählte Eisen- hammer.

Ein unter die Haut gehendes Gedicht in Briefform trug Nadine Schnei- der aus der 12. Klasse vor. Den Krieg kennt sie aus Erzählungen. Für die Buchvorstellung in der 10. Klasse wählte sie den Roman „Nackt unter Wölfen“ aus und in der 11. Klasse besuchte sie mit ihren Mit-

schülern das Lager in Buchenwald. Mit der Vernichtung der Juden beschäftigte sie sich auch in ihrer Facharbeit. Das Thema sei sehr bedrückend, sagte sie. Sie schreibe gern Texte, möchte aber einmal Fluglotsin werden.

Meisterhaft und glaubhaft schilderte Florian Freihof seine Emotio- nen in einem Brief von einem befreiten Häftling an die Familie. Seine Worte entstanden von Innen heraus, ohne lange zu formulieren, meinte er. „Ich habe einfach aufgeschrieben, was ich empfunden habe“, sagte Florian.

Im Kunstunterricht wurde der Filmstoff aufgegriffen, um Collagen an- zufertigen. Sie waren im Foyer der Schule ausgestellt. Die Mädchen und Jungen erläuterten die Beweggründe für die von ihnen gewählte Gestal- tung. Unter den kritischen Augen der Mitglieder des Kreispräventions- rates wurden die drei besten Zeichnungen ausgewählt und von Landrat Loge mit einer Sachprämie belohnt. Der 1. Platz ging an Lisa Neumann und Gina Lisa Lorch. „Die Collagen zeigen die Ernsthaftigkeit, mit der ihr das Thema behandelt“, lobte Loge die Jugendlichen.

Martina Eisenhammer verschwieg nicht, dass es an der Spreewaldschule auch ein Potential rechter Gedanken gebe. Dem stehe aber die weitaus größere Masse nicht so denkender Schüler entgegen. Der Projekttag am 10. Geburtstag des Kreispräventionsrates hätte dies deutlich gemacht.

DER KREISPRÄVENTIONSRAT:

Gründung: am 27.10.1998

Ziel: Entwicklung von Strategien zur Bekämpfung von Kriminalität und Schwarzarbeit, Entschärfung von Unfallschwerpunkten, Zurück- drängen der rechtsextremistischen Szene, Bündelung von gesellschaft- lichen Kräften, Zusammenarbeit mit Städten und Kommunen Mitglieder: Landrat, Polizeischutzbereichsleiter, Industrie- und Han- delskammer, Kreishandwerkerschaft, Seniorenbeirat, Kreisjugendring, Bürgermeister aus Lübben, Königs Wusterhausen und Mittenwalde, Sicherheits- und Präventionsberater, Pressestelle

Arbeitsgruppen: „Jugend“, „Kriminalitätsverhütung“, „Senioren“,

„Verkehrsunfall“, „Allgemeine Sicherheit“

Wichtigstes Projekt: Umsetzung des Lokalen Aktionsplanes im LDS

Leben mit dem Flughafen

Auf Einladung von Landrat Stephan Loge waren am 27. und 28. No- vember 2008

Michael Schwaiger, Landrat des Landkreises Freising und Klaus Stall- meister, Bürgermeister der Gemeinde Hallbergmoos am Flughafen München zu einem Erfahrungsaustausch im LDS zu Gast.

Der Kontakt entstand im September auf der diesjährigen Immobilien- messe Expo Real in München, auf der der Landkreis Dahme-Spree- wald zusammen mit der Stadt Königs Wusterhausen und den Gemein- den Schönefeld und Wildau kräftig die Werbetrommel für die Region rührte. Die Idee eines interkommunalen Informationsaustausches wur- de schnell umgesetzt.

Im Mittelpunkt des November-Treffens in der bbi-airportworld in Schönefeld stand die Frage „Welche Vor- und Nachteile bringt ein in- ternationaler Flughafen für die Kommunen im Flughafenumfeld mit sich?“ Zu der Gesprächsrunde gehörten Bürgermeister aus den flug- hafennahen Gemeinden in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming, Vertreter der Berliner Flughäfen und des Teams der Airport Region Berlin Brandenburg. Wichtig sei eine langfristige in- frastrukturelle Planung und Entwicklung, berichteten die bayrischen Gäste. Verkehrsströme müssten optimal gelenkt werden, die Anbin- dung des ÖPNV rechtzeitig bedacht und genügend Parkplätze für Flughafennutzer eingeplant werden. Wichtig sei, dass es günstige Zugänge zur Regionalbahn und zur S-Bahn gebe. Dies sei auch das Anliegen des Landkreises, bestätigte der stellvertretende LDS-Landrat Carl-Heinz Klinkmüller, der die Gäste am ersten Tag begleitete. „Wir wollen erreichen, dass die Menschen durch flexible Bahnanbindungen die Möglichkeit haben, am Flughafen zu arbeiten und im Spreewald zu wohnen, sagte Klinkmüller“. Auf einer Baustellenrundfahrt infor- mierte Gerd Rosenbaum, Koordinator der bbi airportworld, über den aktuellen Stand der Bauarbeiten und über die nächsten Aktivitäten auf der größten Flughafen-Baustelle Europas. Am Nachmittag stand ein Gespräch mit Michael Richter, Staatssekretär im Ministerium für Wirt- schaft des Landes Brandenburg und ein Besuch beim Team der Airport Region in Schönefeld auf dem Programm. Am nächsten Tag begrüßte Bürgermeister Udo Haase die Gäste im Rathaus Schönefeld und prä- sentierte während einer Besichtigungsfahrt bisherige Höhepunkte der Gemeindeentwicklung.

Für Landrat Stephan Loge war der Besuch der bayrischen Kollegen der erste Schritt für einen sich vertiefenden Erfahrungsaustausch, von dem beide Seiten profitieren würden. Ein Gegenbesuch in der Gemein- de Hallbergmoos sei für das nächste Jahr verabredet, bestätigte Loge.

Prepare for your future Service and English around BBI

Der künftige Großflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) stellt ein herausragendes Entwicklungspotenzial für die regionale Wirtschaft und die Strukturentwicklung dar. Damit Arbeitsuchen- de des Landkreises vom anwachsenden Arbeitskräftebedarf auf dem Flughafen und seiner Umgebung in vollem Umfang profitieren, bedarf es intensiver vorausschauender Anstrengungen.

Die Volkshochschule Dahme-Spreewald führt vom 01.03.2009 bis 28.02.2010 eine transnationale Weiterbildungsmaßnahme zur Vermitt- lung von Servicekompetenzen und sicheren Englischkenntnissen mit dem Ziel, dem Bedarf an gut ausgebildetem Servicepersonal auf dem zukünftigen Flughafen BBI gerecht zu werden, durch.

Zugangsvoraussetzungen:

ausgeprägte Serviceorientierung und gute Umgangsformen, besonders im Hinblick auf gehobenes internationales Urlaubs- und Geschäftsrei- sepublikum

anwendbare Grundkenntnisse der englischen Sprache mindestens Berufsbildungsreife

Ziel des Projektes: Arbeitsuchende werden fit gemacht für Jobs am BBI – vom Flugbegleiter über das Check In Personal und die Vorfeld- abfertigung bis hin zu Gastronomie, Hotellerie, Einzelhandel, Enter- tainment und Autovermietung.

Maßnahmeinhalte:

Intensivkurse Servicekompetenz und Englisch

Sprach- und Praxisaufenthalt in Großbritannien oder Irland 3-monatiges Praktikum in Airport-Unternehmen

Erwerb europaweit anerkannte Zertifikate

o Certificate for English language skills level B1/B2 o Certificate Xpert for personal business skills o Zertifikat: Interkulturelle Kompetenzen

Haben Sie Interesse? - Besuchen Sie unsere Informationsveranstaltung.

Mittwoch, 28.01.2009, 10:00 Uhr

Schule des ZBW, Erich-Weinert-Str. 9 in Königs Wusterhausen Donnerstag, 29.01.2009, 10:00 Uhr

VHS-Bildungsstätte Lübben, Logenstr. 17

Ihre Ansprechpartner: Dagmar Hellmund 03375 262518/25;

dagmar.hellmund@dahme-spreewald.de Karsten Götze 01748320696;

karsten.goetze@dahme-spreewald.de

Dieses Projekt wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landkreises Dahme-Spreewald im Rahmen des Regionalbudgets.

VHS Dahme-Spreewald

K. Stallmeister (r.) und M. Schwaiger (2.v.r.) aus Bayern kamen zum

„Flughafenerfahrungsaustausch“ nach Schönefeld

Stephan Loge

M. Eisenhammer (4.v.l.) war stolz auf ihr Projektteam und auf VIP-Gast Herbert Köfer (3.v.r.)

Referenzen

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