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Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.15, Heft 03

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Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald

Benachrichtigung über die Eintragung von Bodendenkmalen in die Denkmalliste des Landes Brandenburg im Bereich des Landkreises Dahme-Spreewald,

Teil II/Stand Juli 2007; Anlagen: Flurkarten mit Flächendarstellungen des

Bodendenkmals 3-43

Wahl der Jugendschöffen 44

Wirtschaftsplan 2008 des Trink- und Abwasserzweckverbandes, Genehmigung

des Landrates als allgemeine untere Landesbehörde vom 25.01.2008 45-46

Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen

Wasser- und Abwasserverband Alt-Schadow (WAVAS)

Bekanntmachung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2004 47

Schmutzwassergebührensatzung des WAVAS 48-52

1. Änderungssatzung der Schmutzwassergebührensatzung des WAVAS 53-54 2. Änderungssatzung der Schmutzwassergebührensatzung des WAVAS 55-58 Information an alle Grundstücksnutzer im Wasser- und Abwasserverband Alt-Schadow 58 Zweckverband Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB)

Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2006 des ZAB 59

15. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 29.01.2008 Nummer 03

Landkreis Dahme-Spreewald

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Impressum

Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008

Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.

Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

(3)

Benachrichtigung über die Eintragung von Bodendenkmalen in die Denkmalliste des Landes Brandenburg im Bereich des Landkreises Dahme-Spreewald; Stand Juli 2007

Die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald gibt gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG1) vom 24.Mai 2004 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I-Nr. 9 vom 24.Mai 2004, S. 215 ff.) bekannt, dass die nachfolgend angeführten Bodendenkmale im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 Nr. 4 in das Verzeichnis der Denkmale (Denkmalliste) des Landes Brandenburg eingetragen wurden:

Als Bodendenkmale sind bewegliche und unbewegliche Sachen, insbesondere Reste oder Spuren von Gegenständen, Bauten und sonstigen Zeugnissen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens, die sich im Boden oder in Gewässern befindlichen oder befanden, anzusehen.

Maßnahmen an Bodendenkmalen oder in ihrer Umgebung, welche die Substanz oder das Erscheinungsbild verändern oder beeinträchtigen, bedürfen gemäß § 9 Abs. 1 BbgDSchG einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Dazu gehören insbesondere Ausschachtungen, die Errichtung von Gebäuden, Tiefpflügen und die Pflanzung oder Rodung von Bäumen.

Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist anzeigepflichtig (§ 11 Abs. 1 und 2 BbgDSchG.) Zuwiderhandlungen nach dem BbgDSchG können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld geahndet werden (§ 26 Abs. 4).

Die Denkmalliste kann an folgenden Stellen eingesehen werden:

- Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Abteilung Bodendenkmalpflege

Wünsdorfer Platz 4-5

15806 Zossen / OT Wünsdorf - Landkreis Dahme-Spreewald

Brückenstraße 41

15711 Königs Wusterhausen

Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter der unteren Denkmalschutzbehörde gern zur Verfügung (Tel.: 03375 - 262278 und 262374).

Die nachfolgend aufgeführten Bodendenkmale werden als Anlage in den beiliegenden Flurkarten flächig dargestellt.

gez. Schrager

1 Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. Teil I Nr. 9 vom 24. Mai 2004, S. 215 ff)

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +

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Inhaltsverzeichnis

Teil II

Amt/Gemeinde/Ortsteil/Gemeindeteil Bodendenkmalnummer Seite/Anlage

Gemeinde Bestensee

OT Bestensee/GT Groß Besten 10017 6 A1

OT Bestensee/GT Klein Besten 12099 6 A2

Gemeinde Heideblick

OT Bornsdorf/GT Trebbinchen 12159 7 A3

OT Bornsdorf 12163 8 A4

OT Bornsdorf/GT Grünswalde 12172 8 A5

Gemeinde Heidesee

OT Gussow 12261 9 A6

Stadt Königs Wusterhausen 12339 10 A7

OT Wernsdorf 12468 10 A8

Stadt Lübben

OT Klein Lubolz 12336 11 A9

Stadt Luckau

OT Karche-Zaacko Bereich Karche 12334 12 A10

OT Uckro 12461 12 A11

Gemeinde Märkische Heide

OT Klein Leine 12335 13 A12

OT Leibchel 12381 14 A13

Gemeinde Schönefeld

OT Großziethen 12097 14 A14

OT Rotberg 12104 15 A15

Amt Golßener Land

Kasel-Golzig/ Kasel 12290 16 A16

Kasel-Golzig/ Golzig 12322 17 A17

Stadt Golßen/OT Mahlsdorf 12412 18 A18

(5)

Amt/Gemeinde/Ortsteil/Gemeindeteil Bodendenkmalnummer Seite/Anlage

Amt Lieberose/Oberspreewald

Schwielochsee/OT Goyatz/GT Guhlen 12325 19 A19

Jamlitz/OT Lesskow 12379 19 A20

Amt Unterspreewald

Krausnick-Groß Wasserburg/OT Groß Wasserburg 12249 20 A21

Krausnick-Groß Wasserburg/OT Krausnick 12449 21 A22

Anlagen

Flurkarten mit Flächendarstellung der Bodendenkmale 1 - 22

(6)

Bodendenkmal 10017 Dorfkern, Kirche und Friedhof des deutschen Mittelalters und der Neuzeit

Gemarkung: Bestensee Fundplatz 17 Ortskern Groß Besten

Flur: 1

Flurstücke: 360 (teilweise), 361 (teilweise), 362/1, 362/2 (teilweise)

Flur. 2

Flurstücke: 203/3 (teilweise), 525, 526/2, 527/1, 528, 529, 530, 531, 531/1, 531/2, 532, 533 (teilweise), 534/3, 534/5 (teilweise), 535 (teilweise), 536 (teilweise), 537, 538, 539 (teilweise), 544, 546, 547, 548 (teilweise), 549 (teilweise), 553 (teilweise), 554, 555/2, 555/3, 557/2, 558/1, 558/2, 559, 560, 561, 562, 563, 565, 566, 567, 569 (teilweise), 570, 571, 572, 573/1, 573/2, 573/6, 573/7, 573/8, 573/9, 573/10, 573/11, 573/12, 574/1, 574/2, 575, 576, 577, 578, 579, 580, 581/2, 581/3, 581/4 (teilweise), 582, 583, 584, 585, 586/1, 586/2, 600 (teilweise), 601 (teilweise), 602, 603 (teilweise), 604 (teilweise), 620 (teilweise), 623, 624, 639, 640 (teilweise), 641, 642, 643, 644, 645, 646, 647/1, 648, 649, 650, 651/1, 651/2, 652, 653, 654, 655, 656, 663 (teilweise), 664, 665, 666, 832 (teilweise), 847, 848, 849 (teilweise), 850 (teilweise), 851, 852, 853, 854, 855, 856, 862, 882 (teilweise), 915, 916, 917 (teilweise), 918, 919, 931 (teilweise), 936 (teilweise), 941 (teilweise), 944 (teilweise), 954, 957, 963, 964, 965, 966, 967, 968 (teilweise), 969, 970, 971, 972, 973 (teilweise), 974 (teilweise), 977, 978, 979, 980, 981 (teilweise), 985, 986 (teilweise), 1022, 1023 (teilweise), 1026 (teilweise), 1028, 1039 (teilweise), 1040, 1041, 1057 (teilweise)

Ein mittelalterlicher Ortskern von Bestensee ist Groß Besten, ein Runddorf. Im Zentrum der Anlage befindet sich die Kirche. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr das Dorf als „to der Besstwinschen Berghen“ im Jahre 1307, 1375 erscheint „Bestewyn magna“.

Bodendenkmalpflegerische Dokumentationsmaßnahmen 2001 und 2003 erbrachten neben einigen mittelalterlichen Überresten vor allem frühneuzeitliche Befunde.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage einschließlich des Friedhofes und des Untergrundes der Kirche. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der Baugeschichte der Kirche und der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Die Analyse der Bestattungen des Kirchhofes ermöglicht Aussagen zu den Jenseitsvorstellungen und den Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 12099 Dorfkern des deutschen Mittelalters und der Neuzeit

Gemarkung: Bestensee Fundplatz 18 Ortskern Klein Besten

(7)

Flur: 7

Flurstücke: 199 (teilweise), 201, 203/1 (teilweise), 203/2, 204/3, 204/4 (teilweise), 205/1 (teilweise) 205/2, 206, 207, 208, 209/1, 209/2, 210, 211, 212, 213/1, 213/2, 215, 217, 218 (teilweise), 219, 220/1, 221/2, 222, 224/1, 224/2, 225 (teilweise), 233 (teilweise), 234, 236, 240, 241, 242 (teilweise), 243, 244, 245, 255/1, 255/2, 256, 811, 813 (teilweise), 823 (teilweise), 901, 902, 941, 942

Ein mittelalterlicher Ortskern von Bestensee ist Klein Besten, ein Runddorf. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr das Dorf 1375 als Bestewyn parva. Bodendenkmalpflegerische Dokumentationsmaßnahmen 2004 erbrachten neben einigen mittelalterlichen Überresten vor allem frühneuzeitliche Befunde (u. a. einen Brunnen).

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen sowie der Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 12159 Dorfkern des deutschen Mittelalters und der Neuzeit

Gemarkung: Bornsdorf Fundplatz 15 Ortskern Trebbinchen

Flur: 7

Flurstücke: 21 (teilweise), 22 (teilweise), 23, 25 (teilweise), 26 (teilweise), 29/1, 29/2 (teilweise), 38 (teilweise), 40 (teilweise), 41 (teilweise), 42, 43, 44 (teilweise), 45/4, 45/5, 45/6, 45/7, 45/8, 46, 47 (teilweise), 50/4 (teilweise), 51

Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Trebbinchen handelt es sich um ein Sackgassendorf. Die urkundliche Ersterwähnung des Ortes erfolgte als „Trebinchen“ 1489.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderungen der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen sowie der Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

(8)

--- Bodendenkmal 12163 Dorfkern, Kirche und Friedhof des deutschen Mittelalters

und der Neuzeit

Gemarkung: Bornsdorf Fundplatz 5

Flur: 3

Flurstücke: 33 (teilweise), 40/2 (teilweise), 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 73/1, 73/2, 74, 75, 76, 77/2, 77/3, 77/4, 77/5, 78, 79, 81/3 (teilweise), 82/2, 83/1, 83/5, 83/6 , 83/7, 86/1, 86/2, 86/3, 87/1, 87/3, 87/4, 88/1, 88/2, 89/1, 89/2, 90, 91, 92, 93, 94, 95 (Kirche, Friedhof), 96/1, 96/2, 97, 98/1, 98/2, 98/4, 98/5, 98/6, 99/3 (teilweise), 100, 101, 102, 103, 104/1, 104/2, 104/3, 105, 106/1, 106/2, 107, 108/1, 108/2, 109, 110, 115 (teilweise), 141/5 (teilweise), 221 (teilweise), 222/1, 222/2 (teilweise), 223, 409, 410, 411, 412, 413, 414

Der mittelalterliche Ortskern von Bornsdorf ist ein langgestrecktes Straßendorf; im Zentrum der Anlage befindet sich die Kirche. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr das Dorf als

„Boranzdorf“ im Jahre 1347. Bodendenkmalpflegerische Dokumentationsmaßnahmen 2002 und 2004 erbrachten neben einigen mittelalterlichen Überresten vor allem frühneuzeitliche Befunde.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage einschließlich des Friedhofes, des Untergrundes der Kirche und des Gutsbereiches. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der Baugeschichte der Kirche und der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Die Analyse der Bestattungen des Kirchhofes ermöglicht Aussagen zu den Jenseitsvorstellungen und den Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Schutzobjekt ist außerdem Zeugnis des Baues von Burg- und Befestigungsanlagen im deutschen Mittelalter und der frühen Neuzeit. Es ist eine wichtige Quelle für interdisziplinäre Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung mittelalterlicher Befestigungsanlagen in Brandenburg. Darüber hinaus ist es unverzichtbar für die Erforschung der Wirtschaftsweise im deutschen Mittelalter und der frühen Neuzeit.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 12172 Dorfkern des deutschen Mittelalters und der Neuzeit

Gemarkung: Bornsdorf Fundplatz 14 Ortskern Grünswalde

Flur: 8

Flurstücke: 17 (teilweise), 18/1, 18/2, 19, 20, 21, 22/1, 22/2, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29/1, 29/2, 30, 31, 32 (teilweise), 33, 34, 40 (teilweise), 58 (teilweise), 61 (teilweise), 71 (teilweise), 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79 (teilweise), 86 (teilweise), 159 (teilweise), 160 (teilweise), 161, 162

(9)

Der mittelalterlich/frühneuzeitliche Ortskern von Grünswalde erfuhr seine urkundliche Ersterwähnung wahrscheinlich als „Gudingeswalde“ im Jahre 1335.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen sowie der Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

---

Bodendenkmal 12261 Dorfkern des deutschen Mittelalters und der Neuzeit

Gemarkung: Gussow Fundplatz 10

Flur: 2

Flurstücke: 72 (teilweise), 102 (teilweise), 103 (teilweise), 104 (teilweise), 107, 108/1, 108/2, 109, 110, 111 (teilweise), 112/2, 113, 114, 115, 116/1, 116/2, 117, 118, 119/1, 123, 129 (teilweise), 130 (teilweise), 133, 150 (teilweise), 151, 152, 154, 155, 156, 157, 158 (teilweise), 159, 160/1, 160/2, 161, 162, 163, 164, 172/1, 172/2, 173, 174, 175, 176, 177, 180 (teilweise), 182 (teilweise), 454, 455, 456, 457, 458, 461, 462, 463, 464 (teilweise), 465 (teilweise), 466 (teilweise), 467 (teilweise), 468, 472 (teilweise), 474, 475, 476, 477, 478, 479, 480, 482, 483, 484, 485, 486, 487, 488, 489 (teilweise), 490 (teilweise), 491 (teilweise), 492 (teilweise), 493 (teilweise), 494 (teilweise), 495 (teilweise), 496 (teilweise), 498 (teilweise), 499 (teilweise), 503, 504 (teilweise)

Flur: 3

Flurstücke: 301 (teilweise), 302

Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Gussow handelt es sich ursprünglich um ein Sackgassendorf, das später erweitert wurde. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr der Ort als

„Gusaw“ im Jahre 1436.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen sowie der Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

---

(10)

Bodendenkmal 12339 Dorfkern, Kirche und Friedhof des deutschen Mittelalters und der Neuzeit

Gemarkung: Königs Wusterhausen Fundplatz 15

Flur: 9

Flurstücke: 44/1 (teilweise), 45, 47/1, 47/2, 48/1, 48/2, 48/3, 48/4, 49/1, 49/3, 49/4, 51, 52, 53/2 (teilweise), 86 (teilweise),

Flur: 10

Flurstücke: 3/2, 3/6 (teilweise), 8, 9, 10, 11, 12 (Kirche, Friedhof), 15, 16/1, 16/2, 17, 18, 19, 20, 21/5 (teilweise), 37, 38/1 (teilweise), 39, 40, 41, 111/3 (teilweise), 176, 177, 178, 179, 180, 181/1 (teilweise), 182, 183, 184, 185

Die ursprüngliche Dorfform des mittelalterlichen Ortskerns von Königs Wusterhausen ist nicht mehr erkennbar. Im Ostteil der Anlage befindet sich die Kirche. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr das Dorf als „Wosterhusen“ im Jahre 1320. Bodendenkmalpflegerische Dokumentationsmaßnahmen 1997 erbrachten vor allem frühneuzeitliche Befunde.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der nur noch schwer im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage einschließlich des Friedhofes und des Untergrundes der Kirche. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der Baugeschichte der Kirche und der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Die Analyse der Bestattungen des Kirchhofes ermöglicht Aussagen zu den Jenseitsvorstellungen und den Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

---

Bodendenkmal 12468 Dorfkern, Kirche, Friedhof des deutschen Mittelalters und der Neuzeit; Rast- und Werkplatz des Mesolithikum

Gemarkung: Wernsdorf Fundplatz: 9/0 (9)

Flur: 3

Flurstücke: 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9/1, 9/2, 11/1, 11/2, 12/1, 12/2, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21/1, 21/2 (teilweise), 22/1, 23/1, 46 (teilweise), 47 (teilweise), 48 (teilweise), 49, 50 (teilweise), 51 (teilweise), 52 (teilweise), 53 (teilweise), 54 (teilweise), 55 (teilweise), 56 (teilweise), 57 (teilweise), 144, 147 /7 (teilweise), 147/8 (teilweise), 147/9 (teilweise), 147/11, 147/12, 147/13 (teilweise), 147/14 (teilweise), 147/15, 147/16, 147/17, 147/18, 148 (teilweise), 149/5, 149/7, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157/1, 157/2, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165/1, 165/2, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 190/2, 190/3, 190/4, 191/1, 191/2, 192, 193, 194, 195 (teilweise), 196 (teilweise), 197, 198 (teilweise), 201 (teilweise), 203 (teilweise), 204, 205, 207/1 (teilweise), 211 (teilweise), 212, 213 (teilweise), 214 (teilweise), 224 (teilweise), 225 (teilweise), 226, 227 (teilweise), 228 (teilweise), 229, 231, 232, 233, 234, 235/1 236, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243, 244/1, 245,

(11)

246, 247, 255, 256 (teilweise), 298 (teilweise), 301, 302 (teilweise), 303, 304, 357, 362, 370, 371, 372 (teilweise), 375 (teilweise), 379, 380, 381 (teilweise), 391 (teilweise)

Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Wernsdorf handelt es sich ursprünglich um ein Sackgassendorf oder ein Rundplatzdorf. Inmitten der Anlage befindet sich die Kirche. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr der Ort als „Wernsdorf“ im Jahre 1460. Im Bereich der Ortslage konnten Hinweise auf das Vorhandensein eines mittelsteinzeitlichen Rast- und Werkplatzes festgestellt werden.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage einschließlich des Friedhofes und des Untergrundes der Kirche und der urgeschichtlichen Vorbesiedlung. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der Baugeschichte der Kirche und der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Die Analyse der Bestattungen des Kirchhofes ermöglicht Aussagen zu den Jenseitsvorstellungen und den Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte. Das Schutzobjekt stellt darüber hinaus eine Quelle zur Erforschung der Lebens- und Umweltverhältnisse der frühen Jäger- und Sammlerkulturen in Brandenburg dar.

Das Bodendenkmal aus den vorgenannten Gründen von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

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Bodendenkmal 12336 Dorfkern des deutschen Mittelalters und der Neuzeit

Gemarkung: Klein Lubolz Fundplatz 2

Flur: 2

Flurstücke: 52, 53, 54, 55/1, 55/2, 56, 57/1, 57/2, 57/3, 61, 63 (teilweise), 99, 100, 101, 102, 103, 104, 106/1, 106/2 (teilweise), 107 (teilweise), 109 (teilweise), 112/1, 112/3, 114 (teilweise), 115 (teilweise), 116 (teilweise), 117 (teilweise), 118, 119 (teilweise), 120 (teilweise), 121 (teilweise), 122 (teilweise), 123 (teilweise), 125 (teilweise), 218, 236 (teilweise), 237, 260, 261, 262, 263 (teilweise), 294, 295, 297

Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Klein Lubolz handelt es sich um ein kleines Runddorf.

Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr der Ort als „Vorderste Lubolcz“ um 1400.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen sowie der Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

(12)

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 12334 Dorfkern des deutschen Mittelalters und der Neuzeit

Gemarkung: Karche Fundplatz 3

Flur: 1

Flurstücke: 1/2, 2/5, 2/6 (histor.) - neu 200, 2/7, 2/8 (histor.) - neu 200, 2/9, 3, 4 (histor.) - neu 193, 194, 5/2 (histor.) - neu 200, 6/1, 7, 8/3, 8/4 (histor.) - neu 200, 8/5, 9, 10/2, 10/3, 12/2, 13/4, 14/2, 15, 16, 17/2, 18, 19/2, 20, 22/3, 27 (teilweise), 34 (teilweise), 35 (teilweise), 41/3, 41/4, 42 (teilweise), 43 (teilweise), 45 (teilweise), 46 (teilweise), 53 (teilweise), 54/1, 54/2 (teilweise), 131 (teilweise), 161 (teilweise), 169 (histor.) - neu 200, 170, 171, 172, 173 (teilweise), 191 (teilweise)

Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Karche handelt es sich um eine Zeile, die später eine Erweiterung erfuhr. Die urkundliche Ersterwähnung des Ortes erfolgte als „Karchaw“ im Jahre 1452. Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen sowie der Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

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Bodendenkmal 12461 Dorfkern, Kirche und Friedhof des deutschen Mittelalters und der Neuzeit

Gemarkung: Uckro Fundplatz: 6

Flur: 2

Flurstücke: 1/1, 1/2, 2 (teilweise), 3/2 (teilweise), 4, 5, 6, 7, 8/1, 8/2, 9, 10, 11, 12/1, 14/2, 15 (teilweise), 22/1, 22/2, 23, 27, 28, 29, 30, 32/1, 32/2, 33/1 (teilweise), 34, 35, 36/1, 36/2, 37/6, 39, 40, 41/4, 41/5, 41/6, 41/7, 42/1, 44, 45, 46, 48, 49, 51, 52, 53/1, 53/2, 55, 56, 57 (teilweise), 60/1, 60/3, 60/4, 147 (teilweise), 148 (teilweise), 151/1 (teilweise), 208/2 (teilweise), 230, 231, 232/1, 232/2, 234/2, 234/4, 234/5, 234/6 (teilweise), 245/1, 245/2, 245/3, 245/5, 245/20, 245/21, 245/22, 245/32, 246 (teilweise), 252 (teilweise), 254 (teilweise), 315, 316, 317, 318, 321, 322, 327, 328, 329, 330, 331, 341, 342

Flur: 3

Flurstück: 1 (teilweise)

Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Uckro handelt es sich um ein Straßendorf. Im Westteil der Anlage befindet sich die Kirche. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr der Ort als „Uckro“ im Jahre 1377. Das Schutzobjekt wurde anhand von Lesefunden (Keramikscherben) festgestellt.

(13)

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage einschließlich des Friedhofes und des Untergrundes der Kirche. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der Baugeschichte der Kirche und der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Die Analyse der Bestattungen des Kirchhofes ermöglicht Aussagen zu den Jenseitsvorstellungen und den Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

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Bodendenkmal 12335 Dorfkern und Turmhügel des deutschen Mittelalters und

der Neuzeit

Gemarkung: Klein Leine Fundplatz 1, 2

Flur: 2

Flurstücke: 32 (teilweise), 33/1, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40/1, 42, 43, 44, 45/1, 45/2, 45/3, 46/1, 46/2, 46/3 (Turmhügel), 56, 57, 58, 59, 60/1, 60/2, 61, 62, 63 (histor.) - neu 599, 600, 64, 65, 66/1, 66/2, 66/3, 67, 68/1, 68/2, 69, 70, 71, 72/1, 72/2, 86, 106 (teilweise), 138 (teilweise), 220 (teilweise), 584, 586, 587 (Turmhügel), 588, 589, 590, 591, 592, 593, 594

Der mittelalterliche Ortskern von Klein Leine ist ein Sackgassendorf. Seine urkundliche

Ersterwähnung erfuhr das Dorf als „Cleynen Line“ im Jahre 1423. Am Südwestrand der Ortslage befindet sich der Standort einer mittelalterlichen Burganlage (Turmhügel). Diese besitzt eine quadratische Grundfläche von etwa 45 x 45 m . Das Hügelplateau weist eine Höhe von 3,2 m auf, dem Wohninnenbereich ist ein 8 - 10 m breiter Graben vorgelagert, dessen Tiefe zwischen 1,1 und 1,5 m liegt. Im Norden und Nordwesten wird die Anlage von einem 1m hohen Wall umgeben., der sich nach Westen und Osten verjüngt.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage einschließlich der obertägig noch sehr gut sichtbaren frühdeutschen Wehranlage (sog. Turmhügel) mit dem vorgelagerten Wirtschaftsareal. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist- Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen.

Das Schutzobjekt ist außerdem Zeugnis des Baues von Burg- und Befestigungsanlagen im deutschen Mittelalter und der frühen Neuzeit. Es ist eine wichtige Quelle für interdisziplinäre Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung mittelalterlicher Befestigungsanlagen in Brandenburg. Darüber hinaus ist es unverzichtbar für die Erforschung der Wirtschaftsweise im deutschen Mittelalter und der frühen Neuzeit.

(14)

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

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Bodendenkmal 12381 Dorfkern und Turmhügel des deutschen Mittelalters und der Neuzeit

Gemarkung: Leibchel Fundplatz 3, 4

Flur: 2

Flurstücke: 4, 5, 6, 7, 8/1, 8/2, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 18, 19, 20, 21, 22 (teilweise), 23 (teilweise), 24, 25, 26, 27 (teilweise), 35 (teilweise), 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 74 (teilweise), 135 (teilweise), 294 (teiweise), 326, 327, 328, 329, 334

Flur: 3

13 (teilweise), 14, 15, 16, 17/1, 17/2, 18, 19, 20, 21/1 (teilweise), 21/4 (teilweise), 22, 23, 24, 25, 26 (teilweise), 27 (teilweise), 28 (teilweise), 32/1 (teilweise), 32/2, 33 (teilweise)

Der mittelalterliche Ortskern von Leibchel ist ein Sackgassendorf. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr das Dorf als „Liubocholi“ im Jahre 1004.

Am Südrand der Ortslage befindet sich der Standort einer mittelalterlichen Burganlage (Turmhügel). Diese ist ein flacher runder Hügel (Höhe ca. 2,4 m) mit einem Durchmesser von rund 50 m. Auf dem Hügel steht das Gutshaus, ein Bau des 20. Jahrhunderts.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage einschließlich der obertägig noch gut sichtbaren frühdeutschen Wehranlage (sog. Turmhügel) mit dem vorgelagerten Wirtschaftsareal. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen.

Das Schutzobjekt ist außerdem Zeugnis des Baues von Burg- und Befestigungsanlagen im deutschen Mittelalter und der frühen Neuzeit. Es ist eine wichtige Quelle für interdisziplinäre Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung mittelalterlicher Befestigungsanlagen in Brandenburg. Darüber hinaus ist es unverzichtbar für die Erforschung der Wirtschaftsweise im deutschen Mittelalter und der frühen Neuzeit.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

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Bodendenkmal 12097 Dorfkern, Kirche und Friedhof des deutschen Mittelaltersund der Neuzeit; Siedlung der Eisen- und Bronzezeit; Grab des Neolithikum

Gemarkung: Großziethen Fundplatz 4, 5, 11

Flur: 4

Flurstücke: 309 (teilweise), 311/2, 311/3, 311/8, 311/9, 311/10, 311/12 (teilweise), 664 (teilweise), 893, 895, 898, 900, 901, 902, 903, 904, 905, 908 (teilweise), 909, 910, 911, 912, 913, 914, 915 (teilweise), 916 (teilweise), 917 (teilweise), 918

(15)

(teilweise), 919, 920, 921, 922, 923, 924, 925, 926, 927, 928, 929, 930, 932, 933, 934, 936, 938, 939, 940, 941, 942, 943, 944, 945, 946, 947, 948, 949, 950, 951, 962 (teilweise), 963 (teilweise), 964 (teilweise), 965 (teilweise), 966, 967, 968, 969, 970, 971, 972, 974, 976, 977, 978, 1066, 1067, 1176 (teilweise), 1177 (teilweise), 1246, 1247, 1248, 1249, 1250, 1251, 1278, 1279, 1280, 1281, 1282, 1283, 1295 (teilweise), 1341 (teilweise)

Flur: 5

Flurstücke: 4/1, 4/2, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15/1, 15/2, 16, 17/1, 17/2, 18, 19, 22, 23, 24, 26, 27, 28, 29, 30/6, 31, 32, 33/2, 34, 35 (teilweise), 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 48, 49, 50, 51/1, 51/2, 52/1, 52/2, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59/1, 60/1, 60/4, 60/5, 60/6 (teilweise), 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67/1, 67/2, 67/3 (teilweise), 68, 69/1, 69/2, 69/3, 70/1, 71/1, 71/3, 71/4, 72/1, 72/2, 72/3, 72/4, 73/1, 73/2, 73/4, 74 (teilweise), 81/1, 81/2, 264 (teilweise), 274 (teilweise), 298 (teilweise), 299 (teilweise), 301 (teilweise), 307 (teilweise), 308 (teilweise), 326, 328, 329, 330, 331, 332, 333, 334, 336, 337, 338, 339, 340, 341, 342, 344, 345, 346, 347, 348, 349, 350, 351, 352, 361, 363, 364 (teilweise), 369, 370, 371, 372, 374 (teilweise), 376, 377, 378, 380, 381, 383, 384, 385, 388, 389 (teilweise), 390 (teilweise), 391 (teilweise), 392 (teilweise), 394 (teilweise), 398, 399, 400, 401, 403, 404, 406, 407 (teilweise), 408, 409, 410, 411, 412, 413, 414, 415

Der mittelalterliche Ortskern von Großziethen ist ein Angerdorf; im Westteil der Anlage befindet sich die Kirche. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr das Dorf als „Cziten“ im Jahre 1300.

Bodendenkmalpflegerische Dokumentationsmaßnahmen der letzten Jahre erbrachten neben einigen mittelalterlichen Überresten vor allem frühneuzeitliche Befunde. Im Nordostteil der Dorfanlage konnten Hinweise auf eine ur- und frühgeschichtliche Besiedlung während der Bronze- und Eisenzeit festgestellt werden. Am nordwestlichen Dorfrand wurde 1921 ein Grab der jungsteinzeitlichen Kugelamphorenkultur geborgen.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage einschließlich des Untergrundes der Kirche sowie auf die Denkmalsubstanz der ur- und frühgeschichtlichen Vorbesiedlung.

Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der Baugeschichte der Kirche und der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Die Analyse der Bestattungen des Kirchhofes ermöglicht Aussagen zu den Jenseitsvorstellungen und den Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte. Darüber hinaus stellt das Schutzobjekt eine Quelle zur Erforschung der Lebens- und Umweltverhältnisse in urgeschichtlicher Zeit in Brandenburg dar.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

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Bodendenkmal 12104 Dorfkern, Kirche und Friedhof des deutschen Mittelalters und der Neuzeit; Siedlung der Bronzezeit

Gemarkung: Rotberg Fundplatz: 5

Flur: 1

(16)

Flurstücke: 5/2, 6/1, 6/3, 6/4, 6/5, 6/6 (teilweise), 7/1, 7/2, 7/3, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 21, 22, 23 (teilweise), 24 (teilweise), 25 (teilweise), 49/1 (teilweise), 49/2 (teilweise), 50/1, 50/2, 51 (teilweise), 52 (teilweise), 53/1 (teilweise), 53/2 (teilweise), 54, 55, 56, 57 (teilweise), 58 (teilweise), 59, 60, 61, 62, 63, 64 (teilweise), 65, 66, 67, 68 (teilweise), 69 (teilweise), 70 (teilweise), 208, 211, 212, 215, 216, 217, 218

Flur: 5

Flurstücke: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (teilweise), 10 (teilweise), 11, 12, 14/1 (teilweise), 14/2, 14/3, 14/5 (teilweise), 16 (teilweise), 17, 18/1, 18/2, 20, 21/1, 22/1, 22/2, 24, 25, 26, 27/2, 27/3, 27/4, 27/5, 28, 29 (teilweise), 30 (teilweise), 31/1, 31/2 (teilweise), 32 (teilweise), 64/3 (teilweise), 65 (teilweise), 66 (teilweise), 67, 69, 70, 71 (teilweise), 73, 77 (teilweise), 88/63 (teilweise), 89/63, 90/23, 91/23, 92/68, 93/68, 94, 117, 118, 119, 120, 150 (teilweise), 169, 170

Der mittelalterliche Ortskern von Rotberg ist vermutlich ursprünglich ein Straßendorf. Im Zentrum der Anlage befindet sich die Kirche. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr das Dorf als

„Rodeses“ im Jahre 1318. Im gesamten Bereich der Dorfanlage konnten Hinweise auf eine ur- und frühgeschichtliche Besiedlung während der Bronzezeit festgestellt werden.

Bodendenkmalpflegerische Dokumentationsmaßnahmen 1998 und 2006 erbrachten neben einigen frühneuzeitlichen Überresten vor allem urgeschichtliche Befunde.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage einschließlich des Untergrundes der Kirche sowie auf die Denkmalsubstanz der ur- und frühgeschichtlichen Vorbesiedlung.

Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der Baugeschichte der Kirche und der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Die Analyse der Bestattungen des Kirchhofes ermöglicht Aussagen zu den Jenseitsvorstellungen und den Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte. Darüber hinaus stellt das Schutzobjekt eine Quelle zur Erforschung der Lebens- und Umweltverhältnisse in urgeschichtlicher Zeit in Brandenburg dar.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

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Bodendenkmal 12290 Dorfkern, Kirche und Friedhof des deutschen Mittel- alters und der Neuzeit; Turmhügel des deutschen Mittelalters, Schloss der Neuzeit; Siedlung der Ur- und Frühgeschichte

Gemarkung: Kasel-Golzig Fundplatz 9, 13 Dorfkern Kasel

Flur: 1

Flurstücke: 72 (teilweise), 244/1, 250, 260, 262 (teilweise), 263 (teilweise), 265 (teilweise), 267/1, 268, 269, 270/1, 270/2, 271/1, 271/2, 272, 275/2, 275/4, 275/5, 276, 277, 278/1, 280/1, 281, 283, 284, 285, 286 (Kirche und Friedhof), 287, 288, 289 (teilweise), 290, 291, 292/1, 292/2 (teilweise - histor.) - neu 822 und 823 (teilweise), 293/1, 293/2, 294/1, 294/2, 294/3, 295, 296, 297,

(17)

298, 300/2, 300/3, 300/4, 300/5, 302, 304, 306, 308/1, 311, 312, 313, 314 (teilweise), 315 (teilweise), 324 (teilweise), 327 (teilweise), 350 (teilweise), 377 (teilweise), 395 (teilweise), 812, 813, 814, 815, 816 (teilweise - histor.) neu 820 und 821

Der mittelalterliche Ortskern von Kasel ist ein Gassendorf; am Ortsrand der Anlage befindet sich die Kirche. Südlich der Kirche liegt der Gutsbereich, in dem sich die mittelalterliche Burganlage (Turmhügel) befindet. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr das Dorf als „Kazelow“ im Jahre 1407. Bodendenkmalpflegerische Dokumentationsmaßnahmen in den Jahren 2002 und 2003 erbrachten eine Reihe von mittelalterlichen Überresten (u. a. Keller- und Siedlungsgruben)

Im gesamten Altortskern konnten Hinweise auf eine ur- und frühgeschichtliche Besiedlung festgestellt werden.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage einschließlich des Friedhofs, des Untergrundes der Kirche und des Gutsbereiches sowie auf die Denkmalsubstanz der ur- und frühgeschichtlichen Siedlung. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der Baugeschichte der Kirche und der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Die Analyse der Bestattungen des Kirchhofes ermöglicht Aussagen zu den Jenseitsvorstellung und den Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte. Das Schutzobjekt ist außerdem Zeugnis des Baues von Burg- und Befestigungsanlagen im deutschen Mittelalter und der frühen Neuzeit. Es ist eine wichtige Quelle für interdisziplinäre Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung mittelalterlicher Befestigungsanlagen in Brandenburg. Darüber hinaus ist es unverzichtbar für die Erforschung der Wirtschaftsweise im deutschen Mittelalter und der frühen Neuzeit. Das Schutzobjekt ist darüber hinaus Zeugnis von Siedlungsprozessen in ur- und frühgeschichtlicher Zeit in Brandenburg und stellt eine Quelle zu ihrer Erforschung dar.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 12322 Dorfkern und Turmhügel des deutschen Mittelalters und

der Neuzeit

Gemarkung: Kasel-Golzig Fundplatz 10, 14 Dorfkern Golzig

Flur: 2

Flurstücke: 1, 2/1, 2/2, 3, 4, 5, 6, 9/2, 9/3, 11, 12, 13, 14/1, 14/2, 15 (histor.) - neu 505 und 506, 16, 19/1, 20/2, 20/3, 20/4, 20/5, 20/6, 20/7, 21/3, 21/4, 22/5, 22/6, 23/3 (teilweise), 24/3, 25 (teilweise), 26/4, 26/6 (teilweise), 27/5, 29, 31, 32, 33, 34, 35, 36/1, 36/2, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48/2, 48/3, 48/4, 49 (teilweise), 50 (teilweise), 51/3, 51/4, 51/5, 52/1, 52/2, 52/3, 52/4, 52/5, 52/6, 53, 54, 55, 56 (teilweise), 58, 59, 60/1 (Turmhügel), 60/2 (Turmhügel), 61, 62/1, 62/2, 63, 64/1, 64/2, 65, 66/1, 66/2, 66/3, 68, 69, 70, 73, 76, 77, 85 (teilweise) 89, 91/1, 91/2, 92/2, 107/1 (teilweise), 111/1 (teilweise), 164 (teilweise), 447 (teilweise), 475, 477, 485, 486, 487, 488,

(18)

489, 490, 491, 492, 493, 494, 495 (teilweise), 497 (teilweise), 498, 499, 500, 502

Der mittelalterliche Ortskern von Golzig ist ein Gassendorf. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr das Dorf als „Golcz“ im Jahre 1396.

Am Westrand der Ortslage befindet sich der Standort einer mittelalterlichen Burganlage (Turmhügel). Hier stand das im 16. Jh. errichtete und heute abgetragene Gutshaus. Noch 1824 war es auf allen Seiten von einem 15 bis 6 m breiten Wassergraben umgeben; die davon eingeschlossene Innenfläche betrug 36 x 27 m. Der Graben ist heute nur noch in Resten vorhanden.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage einschließlich der Gutsbereiches. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen.

Das Schutzobjekt ist außerdem Zeugnis des Baues von Burg- und Befestigungsanlagen im deutschen Mittelalter und der frühen Neuzeit. Es ist eine wichtige Quelle für interdisziplinäre Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung mittelalterlicher Befestigungsanlagen in Brandenburg. Darüber hinaus ist es unverzichtbar für die Erforschung der Wirtschaftsweise im deutschen Mittelalter und der frühen Neuzeit.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

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Bodendenkmal 12412 Dorfkern, Kirche und Friedhof des deutschen Mittelalters und der Neuzeit

Gemarkung: Mahlsdorf Fundplatz 2

Flur: 2

Flurstücke: 1, 2, 3/1, ¾, 4, 5, 6, 7, 8, 9/2, 9/3 (teilweise), 10/3, 10/4 (teilweise), 11, 12/2, 13/2, 14/2, 15/2, 16, 21/2 (teilweise), 22, 23, 24 (Kirche, Friedhof), 25, 26, 27, 28, 29, 30/1, 30/2, 31, 38/1, 38/3 (teilweise), 38/4 (teilweise), 41 (teilweise), 42, 43, 44/2, 44/3 (teilweise), 46, 47 (teilweise), 48/1 (teilweise), 117 (teilweise), 122/1 (teilweise), 122/2 (teilweise), 143, 144/2, 145/2 (teilweise), 146 (teilweise), 147/3, 147/4 (teilweise), 149/4, 210/5 (teilweise), 216, 217

Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Mahlsdorf handelt es sich vermutlich um eine Zeile; im Südteil der Anlage befindet sich die Kirche. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr der Ort als

„Malstorf“ im Jahre 1527. Das Schutzobjekt wurde anhand von Lesefunden (zahlreiche Keramikscherben) festgestellt. Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage einschließlich des Friedhofes und des Untergrundes der Kirche. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch

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Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der Baugeschichte der Kirche und der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Die Analyse der Bestattungen des Kirchhofes ermöglicht Aussagen zu den Jenseitsvorstellungen und den Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

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Bodendenkmal 12325 Dorfkern des deutschen Mittelalters und der Neuzeit

Gemarkung: Guhlen Fundplatz 4

Flur: 1

Flurstücke: 1 (teilweise - histor.) - neu 355, 356, 357, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11/1, 11/2, 12, 13, 14, 15, 16/1, 16/3, 35 (teilweise), 45/1, 45/3, 46/1, 47/2 (teilweise), 48, 49, 50, 51 (teilweise - histor.) - neu 358, 359, 52, 53, 54 (teilweise - histor.) - neu 360, 361, 55/1, 55/2, 56/1, 57 (teilweise - histor.) - neu 362, 363, 58, 59, 60/1, 60/2, 68 (teilweise), 233 (teilweise), 255 (teilweise), 260 (teilweise), 335 (teilweise), 340, 341, 342, 343, 344, 345, 349, 350 (teilweise), 351, 352 (teilweise - histor.) - neu 447, 448, 353, 354

Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Guhlen handelt es sich ursprünglich um ein Sackgassendorf, das später erweitert wurde. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr der Ort als

„Golin“ 1517.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen sowie der Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 12379 Dorfkern, Kirche und Friedhof der Neuzeit; Siedlung der

Bronzezeit

Gemarkung: Leeskow Fundplatz: 1, 2

Flur: 1

Flurstücke: 1, 2, 3, 4/1, 5, 6, 7, 8, 9/1, 9/2, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24/1 (teilweise), 24/2 (teilweise), 25/1 (teilweise), 26 (teilweise) 27/1, 28/1, 28/2, 28/3, 28/4 (teilweise), 29/1, 29/2, 30/2, 30/3, 31, 32/1, 32/3, 32/4, 33, 34, 35/1, 35/2, 36/1, 36/2, 37, 38 (teilweise), 41 (teilweise), 42/2 (teilweise), 43 (teilweise), 44 (teilweise), 49 (teilweise), 59 (teilweise), 61

(20)

(teilweise), 66/1, 66/3, 66/4, 66/5 (teilweise), 67/1 (teilweise), 68, 69, 70, 71, 72, 74 (teilweise), 75, 80, 81/2 (teilweise), 82 (teilweise), 89 (teilweise), 253, 254, 257, 258, 259, 269 (teilweise), 273, 274 (teilweise), 281 (teilweise) Der mindestens frühneuzeitlich zu datierende Ortskern von Leeskow ist ein Sackgassendorf. Im Ostteil des Ortes befand sich auf einem Friedhof die Kirche. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr das Dorf als „Leeßkow“ im Jahre 1708. Für den Ostteil der Dorfanlage gibt es Hinweise auf eine bronzezeitliche Siedlung der Lausitzer Kultur.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch gut im Kartenbild ablesbaren frühneuzeitlichen Dorfanlage sowie auf die Denkmalsubstanz der bronzezeitlichen Siedlung der Lausitzer Kultur. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Die Analyse der Bestattungen des Kirchhofes ermöglicht Aussagen zu den Jenseitsvorstellungen und den Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte. Das Schutzobjekt ist darüber hinaus Zeugnis von Siedlungsprozessen in der Bronzezeit in Brandenburg und stellt eine Quelle zu ihrer Erforschung dar.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 12249 Dorfkern und Mühle des deutschen Mittelalters und der

Neuzeit

Gemarkung: Groß Wasserburg Fundplatz 4

Flur: 1

Flurstücke: 318/2 (teilweise), 318/3 (teilweise), 319/2 (teilweise), 320 (teilweise), 322, 323/2 (teilweise), 324/2 (teilweise), 325 (teilweise), 326/3, 327/1, 328/1, 329/1 (teilweise), 330/1, 330/3 (teilweise), 331/3, 331/4 (teilweise), 360/4 (teilweise), 361/1, 361/2 (teilweise), 362, 363/2, 364, 365, 367 (teilweise), 368, 369, 370/1, 370/2, 371, 372, 373, 374, 375/1, 375/2 (teilweise), 376/1 376/3, 376/5, 378/2, 379/1 (teilweise), 379/3, 380/1, 380/2, 381, 382/1, 382/2, 383/1, 384, 385, 386, 387, 388, 389, 390, 391, 392, 393, 394, 395, 396, 397, 398, 399, 400, 401, 424, 425/1, 425/3, 427/1, 427/6 (teilweise), 427/8, 429 (teilweise), 430/3, 430/4, 430/5, 431/3, 431/4, 431/5, 434, 435, 436, 437, 438/1 (teilweise), 438/2 (teilweise), 439, 440, 441, 442, 443, 444, 445 (teilweise), 446 (teilweise), 528 (teilweise), 533 (teilweise), 535, 536, 537, 538, 539 (teilweise), 540 (teilweise), 541 (teilweise), 543 (teilweise), 544

Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Groß Wasserburg handelt es sich um ein Gassendorf. Die urkundliche Ersterwähnung erfuhr der Ort als „Wasserburck“ im Jahre 1554. Seit 1518 ist eine Mühle bekannt.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage und der Mühle. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch

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Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen sowie der Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Schutzobjekt ist darüber hinaus Zeugnis mittelalterlicher- und frühneuzeitlicher Wirtschafts- und Siedlungsprozesse und daher eine wichtige Quelle für interdisziplinäre Untersuchungen zur Wirtschafts- und Technikgeschichte in Brandenburg.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 12449 Dorfkern, Kirche und Friedhof des deutschen Mittelalters

und der Neuzeit Gemarkung: Krausnick Fundplatz 24

Flur: 5

Flurstücke: 71, 103 (teilweise), 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 114, 115/1, 116, 119/1, 120, 121, 122, 123, 125, 126, 127, 128/1, 128/2, 129, 130, 131, 132, 133/1, 135, 136, 137, 138, 139 (Kirche), 142, 143, 144/1, 144/3, 144/4, 146/1, 147, 148, 149/1, 152/1, 152/2, 153, 154, 155 (teilweise), 156 (teilweise), 158/3 (teilweise), 159/3, 159/4, 161/1, 165, 166, 169, 180 (teilweise), 184 (teilweise), 189/1 (teilweise), 190/1, 191/1 (teilweise), 203 (teilweise), 204, 205, 218 (teilweise), 219 (teilweise), 236/1, 236/3, 236/4 (teilweise), 236/5, 237/1, 237/5, 237/6, 237/7, 237/8, 237/9 (teilweise), 238/3 (teilweise), 239 (teilweise), 241/1, 241/2, 242, 243, 244 (teilweise), 245 (teilweise), 246 (teilweise), 247 (teilweise), 248 (teilweise), 249 (teilweise), 251 (teilweise), 252 (teilweise), 254 (teilweise), 255 (teilweise), 256 (teilweise), 257/2, 258, 263/1, 263/3 (teilweise), 264 (teilweise), 298 (teilweise), 299 (teilweise), 540, 541, 542, 543, 544, 545 (teilweise), 546, 547, 551, 552, 565, 566, 567, 574 (teilweise), 575, 576, 577, 581 (teilweise), 582, 583

Der mittelalterliche Ortskern von Krausnick ist ein Breitgassendorf. Im Nordteil der Anlage befindet sich die Kirche. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr das Dorf als „Krusenigk“ im Jahre 1376. Für die 1004 erfolgte Nennung eines Ortes „Gozteuuissi“ ist die Zuordnung zu Krausnick nicht gesichert.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage einschließlich des Friedhofes und des Untergrundes der Kirche. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der Baugeschichte der Kirche und der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Die Analyse der Bestattungen des Kirchhofes ermöglicht Aussagen zu den Jenseitsvorstellungen und den Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

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Wahl der Jugendschöffen

Zum 31.12.2008 endet die Amtsperiode der im Jahr 2004 gewählten Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Für die nächste Amtszeit 2009 – 2013 erfolgt die Wahl aufgrund einer Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses im Landkreis Dahme-Spreewald.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die als Beisitzer in der Hauptverhandlung in voller richterlicher Unabhängigkeit und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter mitwirken.

Dass sie nicht Rechtswissenschaft studiert haben, ist kein Hindernis. Die Mitwirkung juristischer Laien an der Rechtssprechung ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr Gemeinsinn und ihre Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte eingebracht werden sollen. Schöffen haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen nach den für ehrenamtliche Richter geltenden Bestimmungen.

1. Aus dem Amtsgerichtsbezirk Königs Wusterhausen sind 32 Jugendschöffen zu wählen.

Aus diesem Grund benötigt der Jugendhilfeausschuss für die o. g. Vorschlagsliste 64 Bewerber. Zum Amtsgerichtsbezirk Königs Wusterhausen zahlen die amtsfreien Gemeinden Bestensee, Eichwalde, Heidesee, Königs Wusterhausen, Mittenwalde, Schönefeld, Schulzendorf, Wildau und Zeuthen, die Gemeinde Diepensee sowie die Gemeinden des Amtes Schenkenländchen.

2. Für den Amtsgerichtsbezirk Lübben sind 25 Jugendschöffen zu wählen. Aus diesem Grund benötigt der Jugendhilfeausschuss für die o. g. Vorschlagsliste 50 Bewerber. Zum Amtsgerichtsbezirk Lübben zählen die amtsfreien Gemeinden Heideblick, Luckau, Lübben/Spreewald, Märkische Heide, die Gemeinden der Ämter Golßener Land, Lieberose/Oberspreewald (außer Stadt Lieberose) und Unterspreewald.

Die Jugendschöffen müssen entsprechend §§ 30 ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Deutsche sein und ihren Wohnsitz für die Dauer ihres Amtes im jeweiligen Gerichtsbezirk haben.

Nicht berufen werden sollen u. a. Personen,

• die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;

• die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;

• die noch nicht ein Jahr in der Gemeinde des zuständigen Amtsgerichtsbezirks wohnen.

Des Weiteren sollten u. a. nicht berufen werden:

• Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können;

• gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;

• Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;

• Personen, die 8 Jahre lang als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind und deren Dienstleistung zu Beginn der Amtsperiode weniger als 8 Jahre zurückliegt.

Interessierte Bürger können Ihre Bewerbungen bis zum 14.03.2008 unter Angabe des vollständigen Namens, den Geburtsnamen, des Geburtstages, Geburtsortes, der letzten Wohnanschrift und des ausgeübten Berufes schriftlich richten an den:

Landkreis Dahme-Spreewald, Büro des Kreistages, Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald), (per Mail: kreistag@dahme-spreewald.de, per Tel.: 03546-201204)

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Wirtschaftsplan 2008

des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau

Aufgrund des § 7 Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung hat die Verbandsversammlung am 12.12.2007 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2008 beschlossen.

1. Es betragen

1.1. im Erfolgsplan

die Erträge 8.183.150 Euro

die Aufwendungen 8.183.150 Euro

der Jahresgewinn 0 Euro

der Jahresverlust 0 Euro

1.2. im Vermögensplan

die Einnahmen 4.919.500 Euro

die Ausgaben 4.919.500 Euro

2. Es werden festgesetzt

2.1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 1.292.500 Euro 2.2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen auf 0 Euro

2.3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 Euro

2.4. die Verbandsumlage 0 Euro

Luckau, 28.01.2008

gez. Zinn

stellv. Verbandsvorsteher

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Lübben (Spreewald), 25.01.2008 Az.: 15-53-1/21

Genehmigung

Gemäß § 18 Absatz 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) vom 28.05. 1999 (GVBl. S. 194) in Verbindung mit dem § 74 Absatz 2 des Gesetzes zur Reform der Kommunalverfassung und zur Einführung der Direktwahl der Landräte sowie zur Änderung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften (Kommunalrechtsreformgsetz-KommRRefG) genehmige ich hiermit dem

Trink- und Abwasserzweckverband Luckau

den durch die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau am 12.12.2007 im Rahmen des Feststellungsbeschlusses Pkt. 2.1. zum Wirtschaftsplan 2008 festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von

1.292.500,00 EUR

in Worten: Eine MillionZweihundertzweiundneunzigtausendfünfhundert Euro.

Im Auftrag

gez. Klein Siegel

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+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VON

VERBÄNDEN UND EINRICHTUNGEN + + +

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