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Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.18, Heft 06

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Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt Luckau, vertreten durch den Bürgermeister, Am Markt 34, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für den teilweise verrohrten Graben/Vorfluter (Ständergraben) vom Grubenteich in Richtung Dresdner Straße (alte B 96) in Luckau 3 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt Luckau, vertreten durch den Bürgermeister, Am Markt 34, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 32 St zum Friedhof im Stadtteil

Rüdingsdorf 4

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt Luckau, vertreten durch den Bürgermeister, Am Markt 34, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Niederschlagsentwässerung im Stadtteil Wittmannsdorf

zum Ständergraben 5

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Gemeinde Heideblick, vertreten durch den Bürgermeister, Luckauer Straße Straße 61, 15926 Heideblick, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserversorgungs- leitung DN 150 von Pitschen nach Pickel vom Wasserwerk Pitschen 6 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasser-

zweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserversorgungsleitung DN 150 AZ vom Wasserwerk Bornsdorf zur Ortslage Weißack zur Versorgung der

Ortslage Weißack 7

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasser- zweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserversorgungsleitung

DN 100 in der Ortslage Kasel-Golzig 8

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasser- zweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserversorgungsleitung DN 50 zu außerhalb liegenden Grundstücken der Ortslage Falkenhain in Richtung Hohendorf 9

18. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 27.01.2011 Nummer 06

Landkreis Dahme-Spreewald

(2)

Seite

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die ein Teilstück der Trinkwasserleitung zur Versorgung einiger Grundstücke im Ortsteil Neuendorf am See

der Gemeinde Unterspreewald 10

Sitzung des Kreisausschusses am 26.01.2011 - Bekanntmachung der Beschlüsse des

Kreisausschusses 11

Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen

Zweckverband „Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald“ (GRPS)

Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der 31. Verbandsversammlung des

Zweckverbandes „Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald“ 12

Impressum

Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008

Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.

Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

(3)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt Luckau, vertreten durch den Bürgermeister, Am Markt 34, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für den teilweise verrohrten Graben/Vorfluter (Ständergraben) vom Grubenteich in Richtung Dresdner Straße (alte B 96) in Luckau

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die Stadt Luckau, Am Markt 34, 15926 Luckau, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für den o. g. verrohrten Graben die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Verrohrung zu betreten und zu nutzen, Wasser in dem verrohrten Graben über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Verrohrung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Wittmannsdorf

Flur 1 Flurstücke: 162/1, 108/9, 291, 106, 31/1

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Verlaufes der Verrohrung.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-002/64).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD

(4)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt Luckau, vertreten durch den Bürgermeister, Am Markt 34, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 32 St zum Friedhof im Stadtteil Rüdingsdorf

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die Stadt Luckau, Am Markt 34, 15926 Luckau, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstücks- eigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw.

errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Rüdingsdorf

Flur 1 Flurstücke: 46/2, 123

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/183).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt Luckau, vertreten durch den Bürgermeister, Am Markt 34, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Niederschlagsentwässerung im Stadtteil Wittmannsdorf zum Ständergraben

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die Stadt Luckau, Am Markt 34, 15926 Luckau, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g.

Niederschlagsentwässerung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Niederschlagswasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Wittmannsdorf

Flur 1 Flurstücke: 31/1, 31/2, 30/2, 9/4, 9/5, 10/7, 10/8, 175/59, 175/60, 175/61

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-002/62).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Gemeinde Heideblick, vertreten durch den Bürgermeister, Luckauer Straße Straße 61, 15926 Heideblick, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserversorgungsleitung DN 150 von Pitschen nach Pickel vom Wasserwerk Pitschen

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat die Gemeinde Heideblick, Luckauer Straße 61, 15926 Heideblick, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g.

Trinkwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Pitschen

Flur 3 Flurstücke: 91, 70/5, 70/1, 69/1, 68/1, 66/1, 28/3.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/179).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

(7)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserversorgungsleitung DN 150 AZ vom Wasserwerk Bornsdorf zur Ortslage Weißack zur Versorgung der Ortslage Weißack

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Weißack

Flur 1 Flurstücke: 48/8, 49, 48/1, 414, 415, 47,

Flur 2 Flurstücke: 55, 56, 57, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 30, 67, 68, 69, 74, 75.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/182).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserversorgungsleitung DN 100 in der Ortslage Kasel-Golzig

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Kasel-Golzig

Flur 1 Flurstücke: 814, 821, 281, 813, 827.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/180).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

(9)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserversorgungsleitung DN 50 zu außerhalb liegenden Grundstücken der Ortslage Falkenhain in Richtung Hohendorf

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Falkenhain

Flur 1 Flurstücke: 334, 339, 76, 77, 79, 332.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/181).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

(10)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die ein Teilstück der Trinkwasserleitung zur Versorgung einiger Grundstücke im Ortsteil Neuendorf am See der Gemeinde Unterspreewald.

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.

I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme- Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.

Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:

Gemarkung Neuendorf am See

Flur 2 Flurstücke: 510, 511

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.

Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/185).

Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

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Sitzung des Kreisausschusses am 26.01.2011

- Bekanntmachung der Beschlüsse des Kreisausschusses -

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 26.01.2011 im Wesentlichen folgende Beschlüsse gefasst: In die entsprechenden Vorlagen des öffentlichen Teils kann beim Landkreis Dahme-Spreewald, Büro Kreistag und Wahlen, Zimmer 203, Reutergasse 12 in Lübben (Spreewald) oder im Internet unter http://sd.dahme-spreewald.de Einsicht genommen werden

1. Verzicht auf Rückforderung von Fördermitteln aus dem Kreisstrukturfonds gegenüber der Stadt Königs Wusterhausen

Der Kreisausschuss beschließt:

Der Landkreis Dahme-Spreewald verzichtet bei gleichlautender Verzichtserklärung der Stadt Königs Wusterhausen und des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung gegenüber der Stadt Königs Wusterhausen auf die Rückforderung von Fördermitteln aus dem Kreisstrukturfonds in Höhe von maximal 252.846,00 €, die für die Sanierung der Sport- und Beherbergungsstätte Uckley bewilligt wurden

2. Hochwassersituation im Landkreis Dahme-Spreewald Der Kreisausschuss beschließt:

Der Kreisausschuss beauftragt den Landrat, für den Kreistag am 09.02.2011 ein Schreiben zur derzeitigen Hochwassersituation zu verfassen, das als Resolution des Kreistages an die verschiedenen Stellen, die hierfür Verantwortung tragen, mit dem Votum des Kreistages gerichtet wird.

3. Genehmigung von Dienstreiseanträgen von Mitgliedern des Kreistages

1. Der Kreisausschuss genehmigt die Dienstreise von Herrn Selbitz am 02.07.2010 nach Cottbus zur Feierstunde „20 Jahre Johanniter in Südbrandenburg“.

2. Der Kreisausschuss genehmigt die Dienstreise von Herrn Kolberg am 01. und 02.10.2010 nach Cottbus zur Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Thema

„Niederlausitz – der Superlativ von Kulturlandschaft.

(12)

Bekanntmachung des Zweckverbandes „Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald“ (GRPS)

Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der

31. Versammlung des Zweckverbandes

“Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald“ (GRPS)

Die nächste Verbandsversammlung findet am 10.03.2011 ab 09.30 Uhr im Kleinen Sitzungssaal im Rathaus der Stadt Lübbenau, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau statt.

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Bestätigung der Tagesordnung sowie Bestätigung des Protokolls der 30. Zweck- verbandsversammlung

3. Bürgerfragestunde

4. Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung 2009 5. Informationen zum Jahresabschluss 2010

6. Beschluss über die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 durch das Rechnungs- prüfungsamt des Landkreises Oberspreewald – Lausitz – Beschlussvorlage 01/2011 7. Beschluss zur Haushaltssatzung 2011 – Beschlussvorlage Nr. 02/2011

8. Beschluss zum Haushaltssicherungskonzept 2011 – Beschlussvorlage Nr. 03/2011 9. Beschluss zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes –Beschlussvorlage Nr.

04/2011

10.Bericht über den aktuellen Arbeitsstand 11.Sonstiges: Termine

Nichtöffentlicher Teil

• Bericht zum Grunderwerb / Extensivierungsverträgen

• Sonstiges: Folgekosten

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VON VERBÄNDEN UND EINRICHTUNGEN

Referenzen

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer

a) Auftragsvergabe sowie sonstige Verträge und Verpflichtungen, die nicht der Entscheidung des Verbandsvorstehers nach § 11 Abs. Bei über diesem Betrag liegenden