Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald
Untere Wasserbehörde
- Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasser-
leitung DN 50 in 15926 Heideblick, von Bornsdorf zur Drauschemühle (B 96) 3 - Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und
Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasser-
leitung DN 65 in 15926 Heideblick, von Bornsdorf zum Horstteich 4 Sitzung des Kreisausschusses am 24.10.2007 – Bekanntmachung der Beschlüsse des
Kreisausschusses 5
Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen
Zweckverband „Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald“ (GRPS)
Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der 24. Verbandsversammlung des
Zweckverbandes „Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald“ 6
Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung
Bekanntmachung der Beschlüsse über den Jahresabschluss 2002 und die Entlastung des
Verbandsvorstehers für das Jahr 2002 7
14. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 25.10.2007 Nummer 36
Landkreis Dahme-Spreewald
Impressum
Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle
verantwortlich: Heidrun Schaaf
Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008
Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf
Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.
Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.
Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 50 in 15926 Heideblick, von Bornsdorf zur Drauschemühle (B 96)
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Bornsdorf
Flur 3 Flurstücke: 46/2, 45, 33, 26, 24, 23
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 433, zur Einsicht bereitgehalten.
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Martin Wille Landrat
DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 65 in 15926 Heideblick, von Bornsdorf zum Horstteich
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Bornsdorf
Flur 2 Flurstücke: 48, 43, 41, 42, 49, 50, 51, 53, 54, 55
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 433, zur Einsicht bereitgehalten.
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Martin Wille Landrat
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 24.10.2007 im Wesentlichen folgende Beschlüsse gefasst (in die entsprechenden Vorlagen des öffentlichen Teils kann beim Landkreis Dahme- Spreewald, Dezernat I - Büro Kreistag, Zimmer 203, Reutergasse 12 in Lübben Einsicht genommen werden):
1. Petition zum Erhalt der Buslinie 735 in Großziethen hier: erneutes Schreiben an den Petenten
(Vorl.- Nr. 2007/ 027-1)
Der Kreisausschuss beschließt das Antwortschreiben an den Petenten, in dem ihm ein konkreter Lösungsvorschlag für das von ihm geschilderte Problem benannt wird.
2. Förderschule für Erziehungshilfe Groß Köris hier: Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages (Vorl.- Nr. 2007/ 094)
1. Der Landkreis Dahme-Spreewald schließt ein Erbbaurechtsvertrag mit der Stiftung
„Großes Waisenhaus zu Potsdam“, geschäftsansässig in Breite Straße 9a, 14467 Potsdam, über eine noch zu vermessende Teilfläche der Grundstücke in der Gemarkung Groß Köris, auf welcher sich die Förderschule für Erziehungshilfe befindet:
Flur 1, Flurstück 43 mit einer Größe von ca. 3.160 qm und Flurstück 44 mit einer Größe von ca. 40 qm,
eingetragen im Grundbuch von Groß Köris, Blatt 621.
2. Die Laufzeit des Erbbaurechts soll 30 Jahre betragen, wobei eine Verlängerungsoption für weitere 30 Jahre eingeräumt wird.
3. Als Erbbauzins wird ein symbolischer Betrag von 100 € jährlich vereinbart.
3. Mietvertrag zwischen der Fontane-Center GmbH (Vermieter) und dem Landkreis Dahme-Spreewald (Mieter)
Mieträume für das Straßenverkehrsamt im Fontane-Center, Fontaneplatz 9-10 in 15711 Königs Wusterhausen
(Vorl.- Nr. 2007/ 095)
Der Kreisausschuss beschließt:
Der Landkreis Dahme-Spreewald schließt mit der Fontane-Center GmbH, vertreten durch die INTEGRA Immobilien-Verwaltung-Vermietung GmbH, einen Mietvertrag für die Anmietung der Räume des Verwaltungssitzes des Straßenverkehrsamtes in Königs Wusterhausen.
4. Vergabe von Planungsleistungen
hier: Technische Gebäudeausrichtung Anlagegruppe Elektrotechnik für das Verwaltungsgebäude Brückenstraße Königs Wusterhausen
(Vorl.-Nr. 2007/096)
Der Kreisausschuss beschließt die Vergabe von Planungsleistungen für die Leistungsphase 3, 5, 6 und die Option für die Leistungsphasen 7-9 für die Neuinstallation und Instandsetzung der Elektroanlage und der Datenleitungen.
Bekanntmachung des Zweckverbandes „Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald“ (GRPS)
Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der
24. Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald“ (GRPS)
Die nächste Verbandsversammlung findet am Dienstag, den 27. November 2007 ab 9.00 Uhr im Konferenzraum im Rathaus Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222
Lübbenau/Spreewald statt.
Tagesordnung der 24. Versammlung des Zweckverbandes Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bestätigung der Tagesordnung sowie Bestätigung des Protokolls der 23. Zweck- verbandsversammlung
3. Bürgerfragestunde
4. Stellungnahme zum Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2006 des Rechnungsprüfungsamtes Spree – Neiße
5. Beschluss über die Jahresrechnung 2006 sowie Entlastung des Zweckverbandsvorstehers – Beschlussvorlage 06/2007
6. Änderung des Geschäftsbesorgungsvertrages mit dem Landkreis Dahme-Spreewald – Beschlussvorlage 07/2007
7. Beschluss zur Übernahme der Lohnabrechnung durch die Stadt Lübbenau – Beschlussvorlage Nr. 08/2007
8. Stellungnahme zum Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz 01.01.2007 des Rechnungsprüfungsamtes Dahme – Spreewald
9. Beschluss zur Eröffnungsbilanz 01.01.2007 – Beschlussvorlage 09/2007
10. Beschluss zur Haushaltssatzung 2008 bzw. Beschluss zur Ausgabeermächtigung 2008 während der vorläufigen Haushaltsführung – Beschlussvorlage 10/2007
11. Bericht über den aktuellen Arbeitsstand 12. Sonstiges
II. Nichtöffentlicher Teil
• Sachstand Doppik
• Bericht zum Grunderwerb
• Personalangelegenheiten
• Folgekosten zum Projekt
• Sonstiges
+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VON VERBÄNDEN UND EINRICHTUNGEN + + +
Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher
Bekanntmachung der Beschlüsse über den Jahresabschluss 2002 und die Entlastung des Verbandsvorstehers für das Jahr 2002
Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung hat in ihrer Sitzung am 22. Mai 2007 mit Beschluss Nr. 08/07 den geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2002 festgestellt und beschlossen, den Verlust von 214.919,72 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Mit Beschluss Nr. 09/06 hat die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung hat in ihrer Sitzung am 22. Mai 2007 zudem beschlossen, den Verbandsvorsteher für das Jahr 2002 mit den im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers dargestellten Einschränkungen zu entlasten.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 11 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 18 Abs. 4 GKG sowie § 27 Abs. 2 EigV bekannt gegeben.
Der Jahresabschluss einschließlich des Bestätigungsvermerkes liegt in den Diensträumen des Beauftragten für das Organ Verbandsvorsteher des Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Landkreises Elbe- Elster, Rechtsamt, Ludwig-Jahn-Str. 2, 04916 Herzberg (Elster), Zimmer Nr. 103 in der Zeit vom 5. November bis einschließlich 12. November 2007 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit.
Herzberg (Elster), den 16. Oktober 2007 Dirk Gebhard
Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher