Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald
Ordnungsamt
Offenlegung von externen Notfallplänen 3
Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen
Zweckverband Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB)
Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der 11. Sitzung der
Verbandsversammlung des ZAB 4
14. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 30.10.2007 Nummer 37
Amtsblatt für den
Landkreis Dahme-Spreewald
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Impressum
Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle
verantwortlich: Heidrun Schaaf
Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008
Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf
Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.
Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.
Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.
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Offenlegung von externen Notfallplänen
Nach § 40 Abs. 4 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes hat die untere Katastrophenschutzbehörde für jeden unter Art. 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art.
9 der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 09.12.1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen sowie in Verbindung mit der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 26.04.2000 fallenden Betrieb, für den ein Sicherheitsbericht zu erstellen ist, einen externen Notfallplan unter Beteiligung des Betreibers und unter Berücksichtigung des betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplanes (interner Notfallplan) zu erstellen.
Der Entwurf des externen Notfallplans ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Auf o. g. Grundlage hat der Landkreis Dahme-Spreewald als untere Katastrophenschutzbe- hörde für den störfallgefährdeten Betrieb TABEG Tank–lager–betriebs–gesellschaft mbH, Betriebsbereich Tanklager Kablow, einen externen Notfallplan erstellt.
Die Offenlegung erfolgt beim Landkreis Dahme-Spreewald im Ordnungsamt, Beethovenweg 14, 15907 Lübben, Zimmer 421 vom 01.11.07 bis 30.11.07 während der Dienstzeiten (Mo., Mi. von 8.00 bis 15.00 Uhr, Do. von 8.00 bis 16.00 Uhr, Di. von 8.00 bis 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr).
Des Weiteren erfolgt eine zeitgleiche Offenlegung (01.11.07 bis 30.11.07) bei der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen im Ordnungsamt, Karl-Marx-Str. 23, 15711 Königs Wusterhausen, Zimmer 127 während der Öffnungszeiten (Mo. von 09.00 – 12.00 Uhr, Di. von 09.00 – 12.00 und 14.00 - 18.30 Uhr, Do von 13.00 - 17.00 Uhr, Fr. von 07.30 bis 12.00 Uhr) und im Bürgerhaus Zernsdorf, Büro der Ortsteilbürgermeisterin, Fr.-Engels- Str. 35-41, 15758 Königs Wusterhausen OT Zernsdorf während der Öffnungszeit (Di von 14.00 Uhr)
Während dieser Offenlegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
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DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +
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Bekanntmachung
des Zweckverbandes Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB)
Am Mittwoch, dem 14. November 2007, um 16:00 Uhr, findet die 11. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverband Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB), im Beratungsraum 2. OG, Zimmer 202 in der Geschäftsstelle des Zweckverband
Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB) Robert-Guthmann-Straße 41 in Niederlehme statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil der Sitzung
1. Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Beschlussfassung über die Niederschrift der letzten Sitzung
4. Beschluss über den Jahresabschluss des ZAB zum 31.12.2006 und die Entlastung des Verbandsvorstehers
5. Beschluss des Wirtschaftsplanes 2008
6. Beschluss über die Entgeltordnung für die Abfallbehandlung in der mechanisch- biologischen Stabilisierungsanlage des ZAB 2008
7. Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Verbandsvorstandes zum Stromliefervertrag
8. Beschluss über die Vergabe eines stationären Zerkleinerungsaggregates (Tischvorlage) 9. Beschluss über Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Verbandsversammlung 10. Abberufung des Verbandsvorstehers und seines Stellvertreters
11. Wahl des Verbandsvorstehers und seiner Stellvertreterin
12. Abberufung und Wahl von Mitgliedern des Verbandsvorstandes und ihrer Stellvertreter Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen.
Niederlehme, den 29.10.2007
gez. Hildebrandt gez. Pätzold
Vorsitzender Verbandsvorsteher
der Verbandsversammlung
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