Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald
Sitzung des Kreisausschusses am 05.09.2007 – Bekanntmachung der Beschlüsse des
Kreisausschusses 4
Sitzung des Kreistages am 19.09.2007 – Bekanntmachung der Beschlüsse des
Kreistages 5-7
Richtlinie zur Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen und Seniorenbeiräten im
Landkreis Dahme-Spreewald 8
Bekanntmachung nach § 32 Abs. 3 Landkreisordnung i.V. § 4 Abs. 2 Hauptsatzung
über die Berufe bzw. Tätigkeiten der Kreistagsabgeordneten 9-10 Beratungstermine der Ausschüsse des Kreistages des Landkreises
Dahme-Spreewald September/Oktober 10
Stellenaussschreibungen - Sachgebietsleiter/in Sozialpsychiatrischer Dienst
- Sozialarbeiter/in im Sozialpsychiatrischen Dienst 11-12 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink-
und Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2,
15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung DN 150 in 15926 Heideblick, vom Wasserwerk
Bornsdorf um Ortsteil Bornsdorf 13 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink-
und Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung DN 100 / DN 50 in 15926 Heideblick, vom OT Bornsdorf zum OT Grünswalde 14
14. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 24.09.2007 Nummer 32
Amtsblatt für den
Landkreis Dahme-Spreewald
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die
Trinkwasserhauptleitung DN 40 in 15926 Heideblick, OT Bornsdorf Siedlung 15 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des
Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150, Tiefbrunnen, Brunnenleitung DN 80 und
Erdkabel am Wasserwerk in 15926 Heideblick, OT Bornsdorf 16 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des
Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung DN 150 in 15926 Heideblick, vom OT Bornsdorf
zum Ortsteil Weissack 17 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des
Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung DN 300 (VW DN 300) in 15926 Luckau, östlich der B 96 (Ortsumgehung) in der Gemarkung Luckau bis zum Zaackoer Weg mit zum Teil parallel verlaufendem Hauptschmutzwasserkanal DN 300 (KS DN 300)
und Schmutzwasserdruckleitung DN 200 (DS DN 200) 18 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und
Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die
Trinkwasserhauptleitung DN 400 in 15926 Luckau, vom Wasserwerk Schollen
im Stadtteil Karche-Zaacko Gemeindeteil Schollen zum Stadtteil Wierigsdorf 19
Impressum
Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle
verantwortlich: Heidrun Schaaf
Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008
Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf
Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.
Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.
Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.
Sitzung des Kreisausschusses am 05.09.2007 - Bekanntmachung der Beschlüsse des Kreisausschusses-
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 05.09.2007 im Wesentlichen folgende Beschlüsse gefasst (in die entsprechenden Vorlagen des öffentlichen Teils kann beim Landkreis Dahme- Spreewald, Dezernat für Kommunale Angelegenheiten und innerer Dienstbetrieb - Büro Kreistag und Wahlen, Zimmer 203, Reutergasse 12 in Lübben Einsicht genommen werden):
1. Verkauf kreiseigener Liegenschaften
hier: Grundstück in der Gemarkung Lübben, Logenstraße 2 („Alte Stomatologie“), Flur 13, Flurstück 32/6
(Vorl.- Nr. 2007/ 082)
Der Kreisausschuss beschließt:
1. Das Grundstück in der Gemarkung Lübben, Flur 13, Flurstück 32/6, eingetragen im Grundbuch von Lübben, ist im Sinne von § 90 GO i.V.m. § 63 LKrO für den Landkreis Dahme-Spreewald entbehrlich.
2. Der Landrat wird bevollmächtigt, das genannte Grundstück zum ermittelten Verkehrswert zu verkaufen und die Auflassung des Grundstücks zu erklären.
2. Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB/A für die K 6150 –Teurow- Schulstraße, 1. BA
(Vorl.- Nr. 2007/ 074)
Der Kreisausschuss beschließt die Vergabe der Tiefbauarbeiten für die Maßnahme K 6150 –Teurow- Schulstraße.
3. Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB/A für die K 6152 –Gussow- L 40, 2. BA (Vorl.- Nr. 2007/ 075)
Der Kreisausschuss beschließt die Vergabe der Tiefbauarbeiten für die K 6152 –Gussow- L 40.
4. Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB/A für die Erneuerung des TK- Anlagensystems in den Verwaltungsstellen des Landkreises Dahme-Spreewald (Vorl.-Nr. 2007/076)
Der Kreisausschuss beschließt die Vergabe der Bauleistung für die Telekommunikations- anlagen für die Verwaltungsstellen des Landkreises Dahme-Spreewald.
+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +
Sitzung des Kreistages am 19.09.2007 - Bekanntmachung der Beschlüsse des Kreistages-
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.09.2007 im Wesentlichen folgende Beschlüsse gefasst (in die entsprechenden Vorlagen des öffentlichen Teils kann beim Landkreis Dahme- Spreewald, Dezernat I -Büro Kreistag und Wahlen-, Zimmer 203, Reutergasse 12 in Lübben Einsicht genommen werden):
1. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Regionalleitstelle für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (Vorl.- Nr. 2007/ 078)
Der Kreistag ermächtigt den Landrat zum Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Regionalleitstelle für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz zwischen den fünf Gebietskörperschaften Stadt Cottbus, Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und Dahme- Spreewald.
Der Beschluss des Kreistages vom 28.06.2006, Beschluss-Nr. KT 2006/056-1, wird aufgehoben.
2. Haushaltssatzung des Landkreises Dahme-Spreewald für das Jahr 2008 hier: Strategisches Programm
(Vorl.- Nr. 2007/ 072)
Der Kreistag beschließt das Strategische Programm des Landkreises Dahme-Spreewald für das Jahr 2008.
3. Neufassung der Richtlinie „Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen und Seniorenbeiräten im Landkreis Dahme-Spreewald“
(Vorl.-Nr. 2007/071)
Der Kreistag beschließt die Neufassung der Richtlinie „Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen und Seniorenbeiräten im Landkreis Dahme-Spreewald“.
4. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat hier: erneutes Schreiben des Beschwerdeführers
Der Kreistag beschließt ein Antwortschreiben an den Beschwerdeführer.
5. Terminplan des Kreistages/ Kreisausschusses für das Jahr 2008
Der Terminplan für den Kreistag und den Kreisausschuss für das Jahr 2008 wird als Arbeitsgrundlage bestätigt.
6. Investitionsförderung mit Mitteln des Kreisstrukturfonds 2007 hier: Förderung von Investitionen der Gemeinden und Ämter (Vorl.- Nr. 2007/ 038-1)
1. Der Kreistag beschließt die Förderung der nachfolgend aufgeführten Investitionen:
Gemeinde Investition Fördermittel in €
Stadt Luckau 1. BA Sanierung Stadtbad Luckau 500,0 in 2007 200,0 in 2008 Amt Lieberose/
Oberspreewald
Sanierung Sanitärbereich Turnhalle/
Zwischenbau L.-Leichhardt Schule
357,7
Stadt Königs Wusterhausen
Sanierung Sport- und Beherbergungsanlagen Uckley mit folgenden Auflagen:
Bis zum 01.11.2007 sind
1. der Nachweis der Eigentümerschaft 2. die verbindliche Zusage der Ausreichung
von Fördermitteln des Bundes in Höhe von ca. 1.000 T€ und
3. die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über die erforderliche Eigenmittelbereitstellung vorzulegen.
365,4
Gemeinde Unterspreewald
Erneuerung Dach der Turnhalle im OT Neu Lübbenau mit folgender Auflage:
Sofern auf Grund des gerichtlichen Beweisaufnahmeverfahrens Schadenersatz geleistet wird, sind die Fördermittel in entsprechender Höhe zurückzuzahlen.
176,9
2. Sollten Mittel nicht verbraucht werden (Rückflussmittel), so sollen nachfolgende Investitionen als Nachrücker gefördert werden:
Gemeinde Investition Fördermittel in €
Gemeinde Zeuthen
Sanierung und Ausbau Jugendhaus, Dorfstraße 12
264,0 Amt Golßener
Land
Umgestaltung der ehemaligen Grundschule zum
„Haus des Kindes“
240,0 Gemeinde
Heidesee
Ersatzneubau Sporthalle und Umnutzung zur Mehrzweckhalle im OT Friedersdorf
200,0
3. Der Kreistag beschließt weiterhin im Vorgriff auf die Beschlussfassung des Haushaltes für das Jahr 2008, für die Fortführung des Kreisstrukturfonds im Jahr 2008 Mittel in Höhe von 1.400 T€ bereitzustellen.
7. Satzung über die Nutzung der Tagungsräume und sonstige Räume sowie Plätze des Landkreises Dahme-Spreewald (Allgemeine Nutzungssatzung) und 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Inanspruchnahme kreiseigener Sportanlagen des Landkreises Dahme-Spreewald (Nutzungssatzung)
(Vorl.-Nr. 2007/069)
Der Kreistag beschließt die Satzung zur Vorberatung in den Kreisausschusses zu verweisen.
8. Liquidation der Katalysator GmbH (Vorl.- Nr. 2007/087)
Der Kreistag beschließt die Liquidation der „Katalysator“ Projektentwicklungs- und Betreuungs GmbH und die Abberufung des Geschäftsführers Herrn Gerhard Janßen zum 31.12.2007.
Die Gesellschaftervertreter werden bevollmächtigt, einen Beschluss in der nächsten Gesellschafterversammlung über die Liquidation des Unternehmens und der Abberufung des Geschäftsführers zum 31.12.2007 herbei zu führen. Als Liquidator ist der bisherige Steuerberater der Gesellschaft Herr Christoph Maraszek zu bestellen. Die nach der Liquidation verbleibenden Finanzmittel fallen zurück an den Gesellschafter. Die Bücher und Schriften der Gesellschaft sind nach Beendigung der Liquidation dem Landkreis zu übergeben.
9. Finanzierung der ARGE LDS hier: Kommunaler Finanzierungsanteil (Vorl.-Nr. 2007/084)
Der Landrat wird beauftragt, mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) weiter über die inhaltliche Ausgestaltung und vertragliche Fixierung des durch den Landkreis zu finanzierenden Anteils an der ARGE-LDS zu verhandeln.
Richtlinie zur Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen und Seniorenbeiräten im Landkreis Dahme-Spreewald
1. Für Selbsthilfegruppen und Seniorenbeiräte sowie den Vorstand des Kreisseniorenbeirates kann jährlich eine Pauschalförderung ausgereicht werden.
2. Die Pauschalförderung beträgt jährlich einmalig nach Maßgabe des Haushaltes auf Antrag
- für Selbsthilfegruppen maximal 125,00 €
- für Seniorenbeiräte der Ämter und amtsfreien Gemeinden maximal 250,00 € - für den Vorstand des Kreisseniorenbeirates des Landkreises maximal 1.000,00 € 3. Die Antragsfristen enden am 30.11. für das laufende Haushaltsjahr.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
4. Bis zum 31.01. des Folgejahres sind die ausgereichten Mittel durch einen Verwendungsnachweis zu belegen. Für Förderungen bis ausschließlich 250,00 € erfolgt der Nachweis der Verwendung durch die Vorlage eines einfachen Verwendungsnachweises. Näheres hierzu regelt der Zuwendungsbescheid.
5. Der Landrat wird mit der Ausreichung der eingestellten Haushaltsmittel beauftragt.
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie vom 19.06.1996 außer Kraft.
Lübben, 20.09.2007
M. Wille Landrat
Bekanntmachungsanordnung
Hiermit wird gemäß § 5 Abs. 3 Landkreisordnung für das Land Brandenburg die öffentliche Bekanntmachung der Richtlinie zur Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen und Seniorenbeiräten im Landkreis Dahme-Spreewald angeordnet.
Lübben, den 20.09.2007
M. Wille Landrat
Bekanntmachung nach § 32 Abs. 3 Landkreisordnung i.V. § 4 Abs. 2 Hauptsatzung über die Berufe bzw. Tätigkeiten der Kreistagsabgeordneten
Name Vorname Fraktion Beruf / Tätigkeit
Berth Steffen CDU Schilder- u. Lichtreklamemeister (selbständig)
Block Rainer AfE Lehrer
Borchert Sieglinde CDU Dipl.-Lehrerin (z.Zt. selbständig) Böhnke Susanne SPD Rentnerin (Geschäftsführerin)
Böttcher Anne SPD Volljuristin
Brömme Werner Grüne/ B90 Ingenieur für Mess- und Regelungstechnik / Technischer Mitarbeiter
Deus Siegfried CDU Meister im Elektroinstallationshandwerk (selbständig)
Effert Udo SPD Patentanwalt (selbständig)
Eisenhammer Martina Die Linke. Lehrerin
Götze Wilfried UBL Rentner (Dipl.-Ing. (FH) Maschinenbau) Haucke Karl-Heinz UBL Elektromeister (selbständig)
Irlbacher Dieter SPD Dipl.-Ing.-Päd. (Geschäftsführer)
Keller Margret CDU Sozialpädagogin
Klauck Matthias CDU Angestellter
Kolberg Joachim CDU Polizeibeamter
Krause Lutz UBL Elektroinstallateur, Elektrotechnikermeister(selbst.) Prinz Kretzulesco Vlad Dracula FDP Kaufmann (selbständig)
Krüger Reinhard Die Linke. Polizeibeamter Dr. Kuhl Karsten fraktionslos Zahnarzt (selbständig) Dr. Kuttner Michael CDU Dipl.-Agr.-Ing. (selbständig) Laubisch Hartmut SPD Telekommunikationstechniker
Linke Hartmut SPD Rentner (Landrat i.R.)
Luban Klaus FDP Geschäftsführer (selbständig)
Luchmann Wolfgang SPD Elektromonteur/ Meister Meißner Herbert SPD Rentner (Dipl.-Ing. (FH))
Mertner Jürgen SPD Geschäftsführer
Müller Gert-Jürgen Die Linke. Rentner (Staatswissenschaftler) Müller Heidemarie Die Linke. Lehrerin
Dr. Ochainski Dietrich Die Linke. Rentner (Physiker)
Pehnert Horst Die Linke. Rentner
Dr.Pfannenschwarz Karl Die Linke. Rechtsanwalt (selbständig)
Pillat Renate AfE Geschäftsführerin
Reimann Michael SPD Politologe (selbst. Unternehmensberater) Richter Gerd SPD Bürgermeister i.R., Dipl.-Ing.
Richter Helmut Bauern Dipl.-Agr.-Ing. (selbständig) Roggan Detlef UBL Handwerksmeister (selbständig) Dr. von Rottkay Frithjof UBL Rentner (Pharmakologe/Tox) Rubenbauer Kerstin Die Linke. Bestatterin
Scheiner Susanne CDU Fachärztin für Orthopädie
Schloddarick Rainer SPD Dipl.-Ing. für Wasserbau (Geschäftsführer)
Schluricke Andreas SPD Angestellter
Schmidt Norbert CDU Teamleiter
Schulze Olaf CDU Polizeivollzugsbeamter
Struck Peter UBL Informatiker
Terno Heiko Bauern Landwirtschaftsmeister (selbständig)
Tomczak Raimund FDP Kaufmann (selbständig)
Tölpe Uta SPD Berufsschullehrerin
Treder-Schmidt Lothar Grüne/ B90 Oberstudiendirektor/ Kollegleiter Urspruch Hans-Ulrich FDP Schulleiter
Weber Karin Die Linke. Lehrerin / Landtagsabgeordnete
Wedekind Hartmut CDU Betriebswirt (VWA)
Wein Peter CDU Rentner
Wolter Michael CDU Bau-Ingenieur
Dr.Wunderlich Günter Die Linke. Dipl.-Landwirt Zittlau Norbert Bauern Dipl.-Agr.-Ing.
Beratungstermine der Ausschüsse des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald
September / Oktober
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Ausschuss Termin/ Sitzungsort
Ausschuss für Wirtschaft, 26.09.2007, 17.00 Uhr, Fleisch- und Wurstwaren Landwirtschaft und GmbH & Co. Produktions KG, Am Klinkerberg,
Tourismus (AWLT) 15938 Golßen
Jugendhilfeausschuss 02.10.2007, 16.30 Uhr, im großen Sitzungsraum,
(JHA) Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald)
Der Landkreis Dahme-Spreewald schreibt nachfolgende Stellen zur Besetzung aus:
Dezernat IV – Bildung, Kultur, Jugend, Gesundheit und Soziales
Gesundheitsamt 1. Stelle
Bezeichnung: Sachgebietsleiter/in Sozialpsychiatrischer Dienst
Besetzung: 01. 01. 2008 – Führungsposition auf Probe gemäß § 31 TVöD
(Erprobungszeit im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages von 2 Jahren) Arbeitsort: Lübben und Königs Wusterhausen
Arbeitszeit: 36 Stunden/Woche Vergütung: Entgeltgruppe 15 TVöD
Arbeitsaufgaben der Stelle: (nicht abschließend) Leitung des Sachgebietes
fachärztliche Beratung und Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen und geistigen Behinderungen und deren Angehörigen
fachärztliche Beratung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsauffälligkeiten oder psychischen Störungen
Erstellung einschlägiger Gutachten
aktive Mitarbeit in den gemeindepsychiatrischen Gremien des Landkreises Psychiatriekoordination
Anforderungen an den/die Stelleninhaber/in:
Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie
Erfahrungen in der Personalführung, integrativer Leitungsstil sowie die Fähigkeit zur nachhaltigen Motivation der Mitarbeiter/innen
hohe persönliche und soziale Kompetenzen wie Integrität, hohes Engagement, Kreativität und Belastbarkeit; ausgeprägte Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit sowie Durchsetzungsvermögen
Erfahrungen auf dem Gebiet der Gemeindepsychiatrie Organisations-, Planungs- und Teamfähigkeit
Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zur Nutzung des privaten Pkw für dienstliche Zwecke
Fähigkeit im Umgang mit moderner PC- und Kommunikationstechnik 2. Stelle
Bezeichnung: Sozialarbeiter/in im Sozialpsychiatrischen Dienst Besetzung: 01. Januar 2008 - unbefristet
Arbeitszeit: 36 Stunden / Woche Arbeitsort: Königs Wusterhausen Vergütung: Entgeltgruppe 9 TVöD Arbeitsaufgaben (nicht abschließend)
Soziale Beratung und Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen, Suchterkrankungen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen,
Suchtberatung in Zusammenarbeit mit der örtlichen Suchtberatungsstelle Psychosoziale Diagnostik und Erarbeitung von Hilfestrategien
Zusammenarbeit mit Verbänden, medizinischen Einrichtungen und Einrichtungen
Aufsuchende Arbeit mit von psychischen Störungen betroffenen Menschen Beratung und Betreuung von Menschen in akuten Krisensituationen
Erarbeitung von Sozialberichten und sozialpädagogischen Stellungnahmen
Anforderungen an den/die Stelleninhaber/in:
Abgeschlossene Ausbildung und staatliche Anerkennung als Diplomsozialarbeiter/in oder Diplomsozialpädagoge/in
Gemeindepsychiatrische Zusatzausbildung oder mehrjährige praktische Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie
Fähigkeit zum einfühlsamen Umgang mit Menschen Organisations-, Planungs- und Kooperationsfähigkeit fachspezifisches Verwaltungs- und Rechtswissen Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, sicheres Auftreten
Fähigkeit und Bereitschaft zum selbständigen, eigenverantwortlichen Handeln und zur Teamarbeit
Führerschein (Pkw) sowie die Bereitschaft zur Nutzung des privaten Pkw für dienstliche Zwecke
Fähigkeit im Umgang mit moderner PC- und Kommunikationstechnik
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Landkreis Dahme-Spreewald fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren Hautfarbe, Religion und sexueller Orientierung.
Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen senden Sie bitte bis zum 15. Oktober 2007 an folgende Adresse:
Landkreis Dahme-Spreewald
Amt für Personal, Organisation und Service Reutergasse 12
15907 Lübben
Es wird darum gebeten, keine Originalunterlagen einzureichen. Aus Kostengründen werden übersandte Unterlagen nicht zurückgesandt. Eine Rücksendung erfolgt nur, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasser- hauptleitung DN 150 in 15926 Heideblick, vom Wasserwerk Bornsdorf zum Ortsteil Bornsdorf
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserhauptleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Bornsdorf
Flur 6 Flurstücke: 37, 36, 35
Flur 7 Flurstücke: 45/5, 45/4, 45/3, 45/2, 45/1 Flur 3 Flurstücke: 147, 146, 148, 144
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 433, zur Einsicht bereitgehalten.
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Martin Wille Landrat
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und
Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhaupt- leitung DN 100 / DN 50 in 15926 Heideblick, vom OT Bornsdorf zum OT Grünswalde Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserhauptleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Bornsdorf
Flur 5 Flurstücke: 47, 48/4, 48/7, 48/8, 48/6, 53
Flur 3 Flurstücke: 382
Flur 8 Flurstücke: 48, 51, 54, 61, 59, 79, 78, 72, 73 Gemarkung Gehren
Flur 4 Flurstücke: 26, 27.
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 433, zur Einsicht bereitgehalten.
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Martin Wille Landrat
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und
Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhaupt- leitung DN 40 in 15926 Heideblick, OT Bornsdorf Siedlung
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserhauptleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Bornsdorf
Flur 3 Flurstücke: 137, 141/1, 136, 134/3, 426
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 433, zur Einsicht bereitgehalten.
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Martin Wille Landrat
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150, Tiefbrunnen, Brunnenleitung DN 80 und Erdkabel am Wasserwerk in 15926 Heideblick, OT Bornsdorf
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung, Tiefbrunnen, Brunnenleitung und Erdkabel die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstücks- eigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw.
errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Bornsdorf
Flur 6 Flurstück: 23
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 433, zur Einsicht bereitgehalten.
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Martin Wille Landrat
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhaupt- leitung DN 150 in 15926 Heideblick, vom OT Bornsdorf zum Ortsteil Weißack
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserhauptleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Bornsdorf
Flur 6 Flurstücke: 23, 26, 27, 28
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 433, zur Einsicht bereitgehalten.
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Martin Wille Landrat
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung DN 300 (VW DN 300) in 15926 Luckau, östlich der B 96 (Ortsumgehung) in der Gemarkung Luckau bis zum Zaackoer Weg mit zum Teil parallel verlaufendem Hauptschmutzwasserkanal DN 300 (KS DN 300) und Schmutzwasserdruckleitung DN 200 (DS DN 200)
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung und die o. g. Abwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser bzw. Abwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Luckau
Flur 12 Flurstücke: 3/3, 9, 10, 3/1, 326/1, 3790, 10, 11, 333, 334, 335, 336, 337, 338, 340, 341, 342/1, 343, 344, 345, 346, 348, 349, 3808, 3615, 406, 390, 407, 408, 409
Flur 12 Flurstücke: 410, 406, 434, 435, 436, 1334/2, 449, 471, 444, 472, 477, 478, 480, 481, 482, 1332, 2637, 2643, 2698, 2699, 2700, 2701, 2625, 2626, 2630, 2631, 2632, 2633, 2635, 2636, 2643, 2646, 2647, 2600, 2602, 61, 3803, 3804, 3805
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Leitungen.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 433, zur Einsicht bereitgehalten.
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Martin Wille
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und
Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhaupt- leitung DN 400 in 15926 Luckau, vom Wasserwerk Schollen im Stadtteil Karche-Zaacko Gemeindeteil Schollen zum Stadtteil Wierigsdorf
Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl.
I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung- verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in der Leitung über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können.
Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitung erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke:
Gemarkung Karche
Flur 3 Flurstücke: 67, 66, 65, 64, 63, 52/2, 54, 53, 34, 33, 32, 30, 28, 27, 26, 25, 1/1
Gemarkung Wierigsdorf
Flur 1 Flurstücke: 90, 102, 101, 95, 96, 103/1, 85/1, 84/1, 82/2, 81, 77, 72/2, 71
Gemarkung Gießmannsdorf
Flur 2 Flurstücke: 172/2, 128/2, 127, 128/1, 125/2, 129/1, 129/2, 125/3, 126, 122, 120, 117, 116, 103, 4
Flur 3 Flurstücke: 1/1, 2, 177, 171, 123, 8/2
Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen- verlaufes der Trinkwasserleitung.
Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt- machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 433, zur Einsicht bereitgehalten.
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Martin Wille