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Archiv "Arzneimittel: Altar der Pharmaindustrie" (25.03.1994)

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12/94

LESERBRIEFE

fährden. Nur einige Punkte sollen an dieser Stelle zur Diskussion gestellt werden:

1. Müssen Krankentrans- portwagen (KTW) auch in den Nachtstunden bei einem nachweislich geringeren Transportaufkommen in glei- cher Anzahl wie am Tage vor- gehalten werden?

2. Müssen in Rettungswa- chen mit nur einer Fahrzeug- besatzung ein Krankentrans- portwagen und ein Rettungs- wagen stationiert werden, nur weil dies im Bedarfsplan fest- geschrieben ist?

3. Müssen in einem Be- darfsplan für den Rettungs- dienst nicht alle verfügbaren Transportkapazitäten (also auch die Fahrzeuge der Hilfs- organisationen) berücksich- tigt werden, um hier wirklich unnötige Doppelvorhaltun- gen zu vermeiden?

4. Kann nicht in vielen Fällen ein teurer Transport

Arzneimittel

Zu dem Leserbrief „Maßstab: Bio- äquivalenz" von Prof. Dr. med. J. C.

Fröhlich in Heft 50/1993, der sich auf den Leserbief „Ergänzungen"

von Apotheker Dr. med. Anschütz in Heft 42/1993 bezog, der wiederum eine Reaktion auf den Beitrag „Aut idem, auf simile — oder was darf's sein?" von Dr. med. Günter Hopf in Heft 33/1993 darstellte:

Altar der

Pharmaindustrie

Auch das noch! Darauf haben wir schon alle gewar- tet: Nun wird auch aus unse- rer Mitte der von der Apothe- kerschaft ach so gepuschten Bioäquivalenz das Wort gere- det.

Als Geschäftsführer eines Unternehmens, das sich frü- her hauptsächlich mit der Durchführung von Bioäquiva- lenzstudien beschäftigt hatte, muß ich leider dem Herrn Kollegen Unkenntnis in der praktischen Umsetzung der theoretisch richtigen Ansätze vorwerfen.

Ist ihm denn nicht be- kannt, daß

des Patienten in ein Kranken- haus dadurch verhindert wer- den, daß eine am Wohl des Patienten orientierte Zusam- menarbeit mit dem behan- delnden Hausarzt angestrebt wird?

5. Lassen sich die Folge- kosten nach dem Transport eines Notfallpatienten (Ver- weildauer auf der Intensivsta- tion, Beatmungstage, Schock- folgen, . . .) nicht wesentlich dadurch vermindern, daß durch einen frühen Arztein- satz das therapiefreie Inter- vall verkürzt wird? Das enge Netz der Arztpraxen in unse- rem Land bietet sich hierfür geradewegs an; nachweisliche Unterschiede bezüglich der Qualität einer Erstversorgung im Vergleich zwischen Not- arzt und niedergelassenem Arzt sind meines Wissens bis- her nicht bekannt . . .

Martin Schneider, Neuhäuser Straße 113, 33102 Paderborn

—derartige Studien unter extrem standardisierten Be- dingungen entstehen, die für die ärztliche Praxis völlig irre- levant sind?

—hier ein Wirksamkeits- nachweis über Laborergeb- nisse und nicht mittels klini- scher Wirksamkeit geführt wird?

—die für die Bewertung der Bioäquivalenz herangezo- genen Plasma-Wirkspiegel- konzentrationen sehr starken Streuungen unterliegen? Es gibt leider noch keine Quali- tätssicherung (zum Beispiel Ringversuche) in der Labor- analytik. Jeder, der sich dazu berufen und in der Lage fühlt, kann heutzutage die Konzentration von zum Bei- spiel Nifedipin bestimmen, ohne von unabhängigen Insti- tutionen auf seine Qualifika- tion geprüft zu werden.

— bei Nachmessungen ein und derselben Probe, in Ab- hängigkeit der Konzentration und der Streuung der Eichge- raden in diesem Konzentrati- onsbereich, Unterschiede von bis zu ± 35 Prozent möglich sind und aufgrund der vor- handenen Technologie ak- zeptiert werden müssen?

A-792 (8) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 12, 25. März 1994

(2)

Bei diabetischer Polyneuropathie

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Überempfindlichkeit. Von einer Anwendung in Schwangerschaft u. Stillzeit soll- te abgesehen werden. Während d. Beh. strikte Alkoholkarenz. Nebenwirk.: In Einzelfällen Absinken d. Blutzuckerspiegels. Nur für Amp.: Gelegentl. nach rascher i.v. Injekt. Kopfdruck u. Atembeklemmung (spontanes Abklingen).

Lokale allerg. Reakt. an d. Injektionsstelle (Urtikaria, Ekzembildung), syst. all- erg. Reakt. bis Schock mögl. In Einzelfällen Krämpfe, Doppeltsehen, Purpura, Thrombopathien. Wechselwirk.: Mit Cisplatin, Insulin, oralen Antidiabetika, Alkohol. Weit. Einzelheiten s. Fach- u. Gebrauchsinfo. Darreichungsf. u.

Packungsgrößen: Neurium® 150: 10(N2), 20(N3) Ampullen mit je 6 ml Lös. zur Injekt., Neurium® 300: 10(N2), 20(N3) Ampullen mit je 12 ml Lös. zur Injekt.

30(N1), 100(N3) Filmtabletten Neurium®. HEXAL® PHARMA GmbH, 83607 Holzkirchen Stand: Oktober 1993 Mat.-Nr.: B169901/01sd/1.94

SPEKTRUM LESERBRIEFE

— die rein statistische Be- wertung der Bioäquivalenz auf eben diesen unsicheren Daten beruht und daß dann noch eine erlaubte Abwei- chung zum Beispiel für die maximale Wirkstoffkonzen- tration von ± 30 Prozent (be- zogen auf die 90 Prozent- Konfidenzintervalle beim Vergleich zum Refrenzpräpa- rat beziehungsweise Original- präparat) als bioäquivalent und damit therapeutisch äquivalent definiert werden?

— Wirkstärkenunterschie- de durch differierende Re- zeptoraffinitäten der Isomere überhaupt nicht erfaßt und bewertet werden?

Aber dieser Unsinn hat sich noch nicht überall her- umgesprochen, und die poli- tisch Verantwortlichen för- dern durch ihre Gesetze noch dieses wissenschaftlich höchst fragwürdige Vorgehen.

Solange derartige Studien von der Industrie erstellt (weil so kostengünstig), vom BGA gefordert (Anschein der Objektivität) und auf der- artigem Datenmaterial beru- hende Zulassungen vom BGA ausgesprochen werden, wird das ärztliche Wissen und Handeln weiterhin auf dem Altar der Pharmaindustrie und des korrupten und ver- filzten Bundesgesundheits- amtes geopfert.

In Kenntnis dieser zwei- felhaften Situation halte ich die Durchführung von Bio- äquivalenzstudien für Gene- rika für ethisch nicht vertret- bar und fordere alle Beteilig- ten und Verantwortlichen auf, das Gewicht wieder auf klinische Therapiestudien zu legen.

Dr. med. Thomas Skutta, Wilmersdorfer Straße 77, 10629 Berlin

GOA

Zu dem Beitrag "Umbewertung in Sicht" von Dr. med. Manfred H.

Lang vom Bundesministerium für Gesundheit in Heft 1-2/1994:

Propaganda

Die Behauptung, man wolle jene Leistungen, die der Arzt selbst erbringt, zu La- sten der technischen Leistun- gen aufwerten, entpuppt sich als reine Propaganda ange- sichts der drastischen Abwer- tung der Sonographieleistun- gen. Diese werden zumindest in der niedergelassenen Pra- xis vom liquidationsberechtig- ten Arzt/Ärztin selbst er- bracht und sie sind zeitinten- siv. Eine Rationalisierungs- möglichkeit kann ich hier nicht erkennen...

Wo liegen bitte die Ein- sparungsreserven bei klassi-

schen Röntgenuntersuchun- gen? Sind die Filmpreise ge- fallen, wurden die Röntgen- geräte billiger, die Entwick- lungsmaschinen oder die Ar- chivschränke? Konnten Per- sonalkosten gesenkt werden?

Ein Ausscheidungsprogramm dauert heute genauso lange wie vor 20 Jahren. Die Befun- de werden bekanntlich nicht von einer Maschine, sondern vom Arzt/Ärztin erhoben.

Besonders delikat ist die Senkung der Wegegelder zu einem Zeitpunkt, an dem Mi- neralöl- und Kfz-Steuern ge- rade drastisch erhöht wurden.

Während Firmen ihre Wege- gelder nach der benötigten Fahrzeit bemessen und zu- sätzlich (!) eine Fahrtkosten- pauschale erheben, wird in der GOÄ die Luftlinie einge- führt. Dürfen wir künftig un- sere Hausbesuche mit einem Regierungshubschrauber Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 12, 25. März 1994 (9) A-793

Referenzen

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