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Archiv "Gesundheitspolitik: SPD-Mehrheit im Bundesrat blockiert alle Gesetze" (27.06.1994)

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POLITIK

gen. So sieht das GKV-Anpassungs- gesetz eine deutliche Verbesserung der hausärztlichen Vergütung vor, in- dem das Honorarbudget der Kassen- ärzte zweckgerichtet um 600 Millio- nen DM erhöht werden sollte. Den- selben Betrag haben die Niedergelas- senen bereits aus eigener Kraft — nämlich durch Einsparungen im La- borsektor — aufgebracht. Unterm Strich wären somit Mittel in Höhe von 1,2 Milliarden DM für die haus- ärztliche Versorgung zusammenge- kommen

Während Horst Seehofer die von ihm geplante Budgeterhöhung als Konkretisierung des gesetzgeberi- schen Willens wertet, die hausärztli- che Versorgung nachhaltig zu stär- ken, hieß es in SPD-Kreisen, man wolle die niedergelassenen Kassen- ärzte doch nicht zu Lasten der ge- setzlichen Krankenversicherung reich machen.

Diagnoseschlüssel Auch die dringend notwendige Unterstützung des ambulanten Ope- rierens scheint durch die Verweige- rung der SPD-Mehrheit im Bundes- rat geplatzt. Das GKV-Anpassungs- gesetz wollte die für 1995 zugesagte Budgeterhöhung auf dieses Jahr vor- ziehen, um damit dem gravierenden Punktwertverfall bei den ambulanten Operationen entgegenzuwirken.

Die Forderung der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung, auf die vor- gesehene Einführung des ICD 9 zur Diagnoseverschlüsselung zu verzich- ten und statt dessen zu einem späte- ren Zeitpunkt den aktuellen und dem Stand der medizinischen Ent- wicklung entsprechenden ICD 10 vorzusehen, ist ebenfalls mit dem ge- samten Paket vom Tisch gefegt wor- den.

Schließlich bleibt auch die drän- gende Frage der Finanzierung des Erhaltungsaufwandes der Kranken- häuser fürs erste unbeantwortet. See- hofer wehrt sich gegen ein Verfah- ren, wonach die Länder Instandhal- tungsinvestitionen planen, die Kas- sen aber die Zeche allein zahlen, oh- ne irgendeinen Einfluß auf die Pla- nung nehmen zu können. „Wenn das so kommt", rechnet der Bundesge-

LEITARTIKEL / AKTUELL

sundheitsminister vor, „dann wird das nicht mehr wie bisher 500 Millio- nen Mark im Jahr kosten, sondern das Dreifache: nämlich 1,5 Milliar- den Mark. Dazu sage ich nur eins:

Wer anschafft, der muß auch zah- len."

Ablehnung kam nicht unerwartet

Wenngleich das Scheitern der Gesetzesvorhaben im Bundesrat den Bonner Koalitionären die Zornesröte ins Gesicht treibt, so kam die Ver- weigerung der SPD-geführten Län- der für die Regierung keineswegs un- erwartet. Bereits im Vorgriff auf die entscheidende Bundesratssitzung am 10. Juni hatte das Kabinett nämlich einen sogenannten Vorsorgebe- schluß gefaßt, mit dem sichergestellt wird, daß das GKV-Anpassungsge- setz auf jeden Fall auf der Tagesord- nung des nächst erreichbaren Ver- mittlungsausschusses landet. Dessen nächste Sitzung ist für den 23. Juli vorgesehen.

Der Vermittlungsausschuß wird versuchen, diejenigen Punkte aus dem in toto abgelehnten Entwurf

s

undesgesundheitsminister Horst Seehofer wertete die Schnellmeldungen (KV 45-Statistik) der gesetzlichen Krankenkassen für das erste Quartal 1994 als einen weiteren Beweis für die nach Inkrafttreten des Gesund- heitsstrukturgesetzes erzielten Spar-

herauszufiltern, die unter den gege- benen Umständen überhaupt noch vermittlungsfähig erscheinen.

Gelingt dies nicht, wäre noch ein zweiter Weg denkbar. Die Bundesre- gierung könnte in diesem Fall alle ge- sundheitspolitischen Vorhaben, die für sich allein genommen nicht der Zustimmung des Bundesrates bedür- fen, sammeln und in geeigneter Form mit ihrer Mehrheit im Bundestag schließlich doch noch verabschieden.

Zutreffen könnte dies auf jene Passa- gen im GKV-Anpassungsgesetz, die dem ambulanten ärztlichen Bereich zuzuordnen sind.

An dem weiteren Vorgehen der Bundesregierung in dieser Frage wird sich mithin erweisen, ob es beim lauten Klagen über die Verweige- rungshaltung der SPD bleibt oder ob Bundesgesundheitsminister Seehofer gewillt ist, seinen gesundheitspoliti- schen Weg auch gegen den hartnäk- kigen Widerstand der Sozialdemo- kraten zu Ende zu gehen. Im Ge- spräch mit dem Deutschen Ärzte- blatt sagte der CDU-Abgeordnete und gesundheitspolitische Sprecher der Union, Dr. Paul Hoffacker: „Wir versuchen zu retten, was zu retten ist." Josef Maus

erfolge und Ausgabendrosselung in fast allen Leistungssektoren der Krankenversicherung. Das Bundes- gesundheitsministerium rechnet da- mit, der positive Trend werde im ge- samten Jahr 1994 anhalten, so daß im Laufe dieses Jahres rechnerisch mi- nimale Beitragssatzsenkungen mög-

Krankenkassen/Ausgabenentwicklung 1/1994

Fast eine Milliarde Mark Überschuß

Die gesetzliche Krankenversicherung erzielte im ersten Quartal 1994 im Vergleich zum er- sten Quartal 1993 einen Gesamtüberschuß von rund 900 Millionen DM. Dabei lag der Überschuß in den alten Bundesländern bei 0,4 Milliarden DM, in den neuen Ländern bei 0,5 Milliarden DM. Bei anhaltend stabilem Beitragssatzniveau ergibt sich damit im ersten Vierteljahr 1994 eine ähnlich günstige Entwicklung wie im Vorjahr, als das Einnahmenplus bei einer Milliarde DM im ersten Quartal lag. Dieser Trend dürfte sich in 1994 fortsetzen.

A-1782 (18) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 25/26, 27. Juni 1994

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zum 1. Quartal 1993

zum isolierten 4. Quartal

1993 Leistungsausgaben insgesamt:

davon:

- ärztliche Behandlung - kons.-chirurg. Behandlung - Zahnersatz

- Arzneimittel

- Heil- u. Hilfsmittel insgesamt - Hilfsmittel, davon:

orthopädische Hilfsmittel Sehhilfen

Hörhilfen - Heilmittel, davon:

physiotherap. Leistungen Sonstige Heilpersonen - Schwerpflegebedürftigkeit - Krankenhausbehandlung - Krankengeld

- Fahrtkosten - Kuren

Netto-Verwaltungskosten beitragspflichtige Einnahmen

5,25 -2,99

3,21 1,83 24,15 7,04 10,50 10,16 13,36 7,80 11,38 8,69 7,75 17,73 8,60 3,08 4,94 18,03 7,56

3,46 0,19 -17,95 -8,54 -9,49 -7,10 -10,24 -2,72 -7,43 -13,69 -12,73 -20,60 -2,81 -2,85 7,81 -8,32 -17,21

7,45 -1,56

3,12

Tabelle: Ausgabenentwicklung der Krankenversicherung: Veränderungsraten 1/1994 je Mitglied im Vergleich ... (in Prozent)

1) Die Angabe einer aussagefähigen Veränderungsrate bei den beitragspflichtigen Einnahmen ist wegen der Berücksichtigung der Weihnachtsgeldzahlungen im 4. Quartal nicht möglich. - Quelle:

BMG

POLITIK

lich wären. Nach den gesetzlichen Vorschriften sind die Krankenkassen gehalten, Betriebsmittel und Rückla- gen bis zu maximal 1,5 Monatsausga- ben vorzuhalten. Wird dieser Betrag überschritten, ist die Selbstverwal- tung der Krankenkassen am Zuge, Überschüsse in Form von Beitrags- satzsenkungen an die Beitragszahler weiterzugeben, so Seehofer vor der Presse in Bonn.

Die Schätzwerte setzen im Ver- gleich zum Vorjahr auf den zum Teil erheblich niedrigeren Basiswerten des ersten Quartals 1993 auf. Bei die- sem Vergleich liegt die Steigerung der Leistungsausgaben in den alten Ländern mit 5,3 Prozent über der Steigerungsrate der beitragspflichti- gen Einnahmen (3,1 Prozent). In den neuen Bundesländern betrug der Ausgabenanstieg 20,3 Prozent - bei einer Grundlohnsteigerung von 13,4 Prozent. Vergleicht man die Ausgabenentwicklung des ersten Quartals 1994 mit dem ersten Quar- tal 1992, so ergibt sich, daß die Aus- gaben in diesem Zeitraum in den al- ten Ländern um 3,7 Prozent und da- mit weniger als halb so stark gestie- gen sind wie die Löhne und Gehälter der Versicherten ( + 8,2 Prozent).

Allerdings gab es recht unter- schiedliche Ausgabenveränderungs- raten je nach Leistungszweig der Krankenkassen: Beim Zahnersatz blieben die Ausgaben je Mitglied im ersten Quartal 1994 um 15 Prozent unter den Werten des Jahres 1992 und um 0,3 Prozent über den Werten des Jahres 1991. Im Bereich Arznei- mittel lagen die Werte des ersten Quartals 1994 um 17,4 Prozent unter den Vergleichszahlen von 1992, um 8,8 Prozent unter den Werten von 1991 und noch um 0,7 Prozent unter den Zahlen des Jahres 1990.

„Ausreißer"

„Ausreißer" sind die Fahr- und Transportkosten, die um 18,03 Pro- zent im ersten Quartal 1994 gegen- über dem Vergleichsquartal 1993 je Mitglied zulegten. Auch beim Ret- tungsdienst wurden in den ersten drei Monaten 1994 zweistellige Stei- gerungsraten registriert, was auch zu Ausgabensteigerungen im Bereich

AKTUELL

der stationären Krankenversorgung geführt hat, weil dieser die höhere Einweisungshäufigkeit „zu verkraf- ten" hatte (Seehofer). Bundesge- sundheitsminister Seehofer plädiert für die Einführung einer dem Arz- neimittelsektor analogen Festbe- tragsregelung auch im Bereich der Abrechnung der Kosten des Ret- tungsdienstes, weil „hier die Selbst-

verwaltung das bestehende Defizit aus eigener Kraft nicht auffangen kann".

Bei rund 70 Prozent aller Ausga- ben der Krankenkassen ist der Stei- gerungsrahmen durch die Anbindung der Ausgabenentwicklung an die Grundlöhne strikt gesetzlich vorge- geben. Dies gilt insbesondere für die ärztliche und zahnärztliche Behand- lung, für den stationären Sektor, die Verwaltungsausgaben der Kranken- kassen und die stationären Kuren.

Bei Arznei- und Heilmitteln gelten auch 1994 Budgetregelungen bis zu

Obergrenzen, bei deren Überschrei- tung die Ärzteschaft in die finanzielle Verantwortung genommen wird.

Seehofer erklärte, daß bei den Hilfs- mitteln, die im Unterschied zu den Heilmitteln keinen Budgetierungen unterworfen sind, geprüft werde, ob medizinisch nicht indizierte Mengen- ausweitungen vorliegen. Eine Rück- kehr zu zweistelligen Expansionsra-

ten (wie etwa bei Hörgeräten und or- thopädischen Hilfsmitteln) dürfe es in Zukunft nicht geben.

Das Beitragssatzniveau hat sich etwas abgeflacht. Zur Zeit liegt der Beitragssatz in den alten Ländern im Schnitt bei 13,25 Prozent (und nicht mehr bei 13,42 Prozent wie Anfang 1993). In den neuen Bundesländern hat sich der Beitragssatz inzwischen dem Niveau in den alten Bundeslän- dern angeglichen. Er liegt aber mit 12,98 Prozent immer noch geringfü- gig unter den Vergleichswerten der West-Bundesländer. HC Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 25/26, 27. Juni 1994 (19) A-1783

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