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Archiv "Spätabbrüche: Einseitiges Bild" (16.03.2007)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 11⏐⏐16. März 2007 A713

B R I E F E

den „ . . ., dass nach der geltenden Verfahrensordnung eine Tonauf- zeichnung durch die Teilnehmer nicht zulässig sei“. Auch diese Aus- sage ist falsch. Der Deutsche Diabe- tiker Bund ist hierüber nicht infor- miert worden.

Prof. Dr. med. Hermann von Lilienfeld-Toal, Landesvorsitzender, Deutscher Diabetiker Bund Landesverband Hessen e.V.,

Wilhelm-Schöffer-Straße 33, 63571 Gelnhausen

SPÄTABBRÜCHE

Die ärztliche Bera- tung bei der Präna- taldiagnostik ist in der Diskussion (DÄ 40/2006: „Spätab- brüche nach Präna- taldiagnostik: Der Wunsch nach dem perfekten Kind“ von Annegret Braun).

Einseitiges Bild

Die Autorin vermittelt in ihrem Ar- tikel, basierend auf negativen per- sönlichen Erfahrungen als Berate- rin, ein sehr einseitiges Bild von der pränatalen Diagnostik in Deutsch- land . . . Die Mehrzahl der Schwan- geren freut sich auf die Ultraschall- untersuchungen . . . Dieses Vorge- hen hat an entsprechenden Zentren, anders als von Frau Braun behaup- tet, dazu geführt, dass mittlerweile 80 Prozent der betroffenen Frauen aufgrund des geringen Restrisikos bewusst auf eine invasive Diagnos- tik verzichten können. Werden im Rahmen einer Screeninguntersu- chung Auffälligkeiten gefunden, kann durch einen spezialisierten Untersucher (z. B. DEGUM Stufe II oder III) in der Regel der Verdacht auf eine Fehlbildung oder Erkran- kung des Feten bestätigt oder aus- geschlossen werden. Im Falle einer Bestätigung steht eine umfassende Beratung über Art und Prognose der Erkrankung und eventuelle thera- peutische Optionen im Vordergrund.

Verständlicherweise sind viele wer- dende Eltern über eine solche Dia- gnose geschockt und benötigen weitere Gespräche mit verschiede- nen Spezialisten (Kinderarzt, Kin- derchirurg, Herzspezialist, Human- genetik, Psychologe), die von ent-

sprechenden Zentren auch angebo- ten werden . . . Die pränatale Kennt- nis einer Fehlbildung ermöglicht den werdenden Eltern eine umfas- sende Information bereits vor der Geburt. Im Gegensatz zu Frau Braun, die für werdende Eltern eine sorgenfreie Schwangerschaft vor- sieht, haben Eltern unserer Ansicht nach auch ein „Recht auf Wissen“.

Ganz entscheidend ist die exakte pränatale Diagnose bei Fehlbildun- gen (kritische Herzfehler, große Bauchwandbrüche, Zwerchfellher- nien), bei denen die Neugeborenen einer intensivmedizinischen Betreu- ung bedürfen und deren Mortalität und Morbidität durch ein optimales perinatales Management (Wahl von Zeitpunkt, Ort und Modus der Ent- bindung) verringert wird. Pränatale Diagnostik ermöglicht für einige kindliche Erkrankungen eine gut etablierte pränatale Therapie; zu nennen sind die Blutgruppenunver- träglichkeit, die Behandlung von Rhythmusstörungen oder die Laser- therapie beim Zwillingstransfusi- onssyndrom. Neue minimalinvasive fetoskopische Behandlungstechni- ken sind in der Entwicklung. Aller- dings werden im Rahmen eines Ul- traschallscreenings auch Erkrankun- gen oder Fehlbildungen des Feten erkannt, für die derzeit keine oder nur eingeschränkte therapeutische Optionen bestehen . . . Die Achtung vor der Autonomie der Schwange- ren gebietet es, bei diesen schweren, nicht behandelbaren Erkrankungen des Kindes, nach Abwägung aller Alternativen auch auf die Möglich- keit des Schwangerschaftsabbruchs hinzuweisen, sofern die im § 218 a Absatz 2 gegebenen Voraussetzun- gen erfüllt sind. In ihrer nach um- fangreicher Aufklärung und ausrei- chender Bedenkzeit getroffenen Entscheidung sollten die Eltern so- wohl von medizinischer als auch psychosozialer Seite in jeder Situa- tion unterstützt werden. Dies kann bedeuten, die Schwangerschaft aus- zutragen, um das Leben des Kindes eventuell auch nur kurzfristig nach Geburt zu begleiten, als auch die Möglichkeit eines Schwanger- schaftsabbruchs zu wählen. Im Ge- gensatz zu dem im Artikel von Frau Braun vermittelten Eindruck sind

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A714 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 11⏐⏐16. März 2007

B R I E F E

gerade in diesen Situationen, in de- nen es um eine Entscheidungsfin- dung bezüglich eines medizinisch indizierten Schwangerschaftsab- bruchs geht, intensive Beratungen über viele Tage bis Wochen die Re- gel, um den Eltern eine ausreichen- de Bedenkzeit zu ermöglichen und sie nicht zu einer Entscheidung zu drängen. Zu fordern ist, dass diese Schwangeren an Zentren betreut werden, die eine geschulte interdis- ziplinäre medizinische und psycho- soziale Beratung zeitnah und orts- nah vorhalten können . . .

Für die Verfasser: (Board der Sektion Gynäkologie und Geburtshilfe der DEGUM)

Prof. Dr. med. Ulrich Gembruch, Klinik für Geburtshilfe und Pränatale Medizin, Universitätsklinikum Bonn,

Sigmund-Freud-Straße 25, 53105 Bonn

GESUNDHEITSTELEMATIK

Die Einführung der eGK könnte die Be- gegnung von Arzt und Patient in den Hintergrund drängen (DÄ 51–52/2006:

„Folgen für die Arzt- Patient-Beziehung“ von Dr. med. Christi- ane Groß M. A.).

Ärzte als große Verlierer

„Die Einführungskosten der elektro- nischen Gesundheitskarte werden auf 1,4 Milliarden Euro veran- schlagt.“ Dieser Satz ist Originalton der Bundesgesundheitsministerin, der man wie so oft nicht trauen darf.

Die Kosten-Nutzen-Analyse der Treibergesellschaft gematik, und die weiß es absolut besser als Ulla Schmidt, ist so katastrophal ausge- fallen, dass sie nicht veröffentlicht werden sollte. Die Analyse kommt zu dem Schluss, dass die eGK nicht wie Ulla behauptet 1,4, mindestens 3,9, möglicherweise sogar sieben Milliarden Euro kosten wird. Die 585 Millionen Euro für die Anschaf- fung der neuen Karte für alle 82 Millionen Versicherten sind in dieser Summe noch nicht enthalten. Auch der von Ulla Schmidt blauäugig ver- sprochene Spareffekt nach fünf Jah- ren ist eine Luftnummer. Den etwa 4,4 Milliarden Euro Nutzen stehen 2,5 Milliarden Euro Kosten gegen-

über – so die vorsichtige Schätzung der gematik. Lediglich die Kranken- kassen werden um ca. 2,2 Milliarden Euro entlastet. Die großen Verlierer sind eindeutig die Ärzte. Bundes- weit lehnen mehr als 95 Prozent der Ärzte die Karte ab, u. a. weil die In- vestitionen bis zu 10 000 Euro pro Praxis kosten werden. Die Gutachter kommen auf eine Gesamtbelastung von fast 1,9 Milliarden Euro für die Ärzte, denen ein Nutzen von mickri- gen 500 Euro gegenübersteht, d. h.

für die Ärzte ein Nettoverlust von 1,4 Milliarden Euro – für die Apo- theker von 702 Millionen Euro.

Nach der Veröffentlichung der Be- treiberstudie lehnen die Landesärz- tekammern Nordrhein, Hessen und Bremen die elektronische Karte ab.

Sie werden sicher nicht die Letzten sein. Geradezu lächerlich ist ein Mi- nisterinnenhinweis auf angeblichen Bürokratieabbau durch das ,,elektro- nische Rezept“. Eine seriöse Unter- suchung hat gezeigt, dass der Arzt bisher zwei Sekunden für die Unter- schrift benötigt, für die elektroni- sche Signatur – u. a. ist dabei die Eingabe einer sechsstelligen PIN notwendig, mindestens 24 Sekun- den, entsprechend 27 Stunden im Monat in einer Praxis mit 1 600 Pa- tienten . . .

Dr. med. Jörn Pankow,Große Straße 36, 24937 Flensburg

Unausgereiftes Produkt

Krankenhäuser („größtes Hemmnis für die Nutzung von IT ist die unzu- reichende finanzielle Ausstattung“) und niedergelassene Ärzte (deren Finanzlage offenbar nicht zur De- batte steht) sollen ein noch nicht ausgereiftes Produkt einführen, denn alle Ärzte sollen dauerhaft on- line sein (wie ginge das einfacher als mit der zwangsweisen Ein- führung einer E-Card, die natürlich von den Ärzten bezahlt werden muss). Es wird behauptet, dass der schnelle Zugriff auf Patientendaten zur Prozessoptimierung dringlich sei. Tatsächlich ist in unseren Pra- xen nur bei einem verschwindenden Anteil der Patienten die aktuelle Behandlung durch fehlende Daten beeinträchtigt. Telefon, Fax und E-Mail (Letztere meist zu langsam)

und der Kontakt zu Kollegen und zur Klinik helfen in der Regel rasch weiter. Um diesen Prozess des In- formationsflusses zu optimieren, brauche ich keine E-Card. Wahr- scheinlicher ist ein rasch zunehmen- des Wehklagen der Kollegen über unübersichtlich große elektronische Patientenakten („Herr Doktor, lesen Sie doch mal gerade mal meine 1,5 Megabyte, ich habe alles auf der Karte“) . . . Was soll eigentlich das elektronische Rezept? Hier mündet eine mikroskopisch kleine Verbes- serung der Medikamentensicherheit in einer nicht überschaubaren Über- wachung der Ärzte und Patienten.

Das Datenschutzproblem sei gelöst:

Sollen wir das wirklich glauben?

Ganz anders ist die Telematik im Zusammenhang mit Weiterbildung zu sehen. Hier ist ein reelles Poten- zial vorhanden, solange der Fortbil- dungsinhalt keine praktischen Fähigkeiten vermitteln soll . . .

Dr. Christian Rohrer-Höffgen,Bahnhofstraße 9 a, 86368 Gersthofen

Praxis ohne Computer

Dieser Beitrag spricht mir aus der Seele. Auch ich lehne die eGK ab.

Wir brauchen sie nicht. Sie ist für die Dateninformation nutzlos, solange der Patient bestimmen darf, was auf die elektronische Patientenakte drauf darf. Das Problem der Datensicher- heit ist nach wie vor nicht gelöst. Wir brauchen diesen Datenfluss nicht, und es stört die Arzt-Patient-Bezie- hung genauso wie die Computer in der Praxis. Ich bin ein technikbegei- sterter fortschrittsorientierter Mensch, habe Handy, Navigations- system, Internetzugang und kann E- Mails verschicken. Wir haben in un- serer Praxis bewusst keine Compu- ter, worüber sich die Patienten an- fangs wunderten, es später aber im Vergleich zu computerisierten Pra- xen schätzten, weil bei uns das Arzt- Patienten-Gespräch immer noch mehr Bedeutung hat als der Daten- fluss. Wir müssen das zwar von Zeit zu Zeit mit unserer Quartalsabrech- nung büßen, wo wir mit unserer pati- entenorientierten Abrechnungsweise gegenüber den computeroptimierten abrechnenden Kollegen im Nachteil sind, aber das nehmen wir für unsere

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