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Fast zwei Millionen Euro für Rathaussanierung in Weißenfels

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Magdeburg, 10. April 2017

Fast zwei Millionen Euro für Rathaussanierung in Weißenfels

Finanzminister Schröder übergab STARK V-Förderbescheid

Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder übergab heute einen

STARK V-Förderbescheid über fast zwei Millionen Euro an die Stadt Weißenfels.

Die Mittel fließen in die umfassende Sanierung des historischen Rathauses Weißenfels.

Mit diesem Geld sollen unter anderem gravierende Schäden beseitigt werden, die bei der Errichtung des Verbindungsbaus zwischen dem historischen Rathaus und dem Technischen Rathaus festgestellt worden waren. Geplant sind hauptsächlich die Sanierung und Instandsetzung der ersten und zweiten Etage, die derzeit nicht genutzt werden können. Vorgesehen sind die Sanierung aller Decken, die Ergänzung der Innendämmung, die Erneuerung der Fenster und Türen sowie die Instandsetzung der alten Stuckdecken im Rathaussaal. Außerdem soll auch die Haustechnik auf einen modernen Stand gebracht werden.

Finanzminister André Schröder: „Ziel ist es, der Stadtverwaltung zeitgemäße Arbeitsbedingungen zu schaffen und das historische Rathaus der Stadt Weißenfels baulich zu erhalten und zu nutzen. Die Kombination mit dem neuen Technischen Rathaus in direkter Nachbarschaft und damit die Konzentration der einzelnen Ämter unter einem Dach wird auch den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt deutliche Erleichterungen bringen.“

Hintergrund:

Die Investitionsbank, die als Antrags- und Bewilligungsstelle fungiert, hat den Zuwendungsbescheid erlassen, der die Unterstützung der Sanierung mit 1.949.141,88 Euro vorsieht.

Das Förderprogramm STARK V stellt finanzschwachen Kommunen Mittel für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung. Der größte Teil der Fördermittel (90 Prozent) stammt vom Bund. Sachsen- Anhalt stellt den eigentlich von den Kommunen zu zahlenden Eigenanteil aus dem Landeshaushalt zur Verfügung (10 Prozent). Die geförderten Projekte werden somit vollständig aus dem Programm STARK V finanziert, die Kommunen müssen keinen Eigenanteil erbringen.

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