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Fast zwei Millionen Euro Fördermittel für 4 Kommunen Der Bund und das Land Sachsen-Anhalt unterstützen vier weitere Kommunen bei der Umsetzung geplanter Bau-Projekte. Über das Förderprogramm STARK V

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Magdeburg, 10. November 2018

Fast zwei Millionen Euro Fördermittel für 4 Kommunen

Der Bund und das Land Sachsen-Anhalt unterstützen vier weitere Kommunen bei der Umsetzung geplanter Bau-Projekte. Über das Förderprogramm STARK V erhalten die Städte Allstedt, Annaburg, Osterburg und Zörbig 1.888.466,62 Euro. Die Bescheide sind derzeit auf dem Postweg in die Rathäuser.

Zörbig im Landkreis Anhalt-Bitterfeld erhält 172.000,00 Euro. Die Stadt will in der Kita „Rotkäppchen“ und in der Kita „Pauli“ im Ortsteil Großzöberitz jeweils einen zweiten Rettungsweg errichten. Dafür werden die Gebäude durch Fluchttreppen ergänzt. In der Kita „Pauli“ ist Platz für 52 Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder. In der Kita „Rotkäppchen“ gibt es 86 Krippen und Kindergarten-Plätze.

Allstedt im Landkreis Mansfeld-Südharz wird von Bund und Land beim Bau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr im Ortsteil Pölsfeld unterstützt.

319.757,05 Euro stehen über das Förderprogramm STARK V zur Verfügung. Die Freiwillige Feuerwehr in Pölsfeld hat bislang kein eigenes Gebäude und ist in einer Garage eingemietet. Es fehlt an Sanitäranlagen und Möglichkeiten, Einsatzkleidung geeignet aufzubewahren. Die Stadt plant einen Anbau am Gemeindesaal. Die Lage ist zentral. Die Räumlichkeiten dort, wie Toiletten und Schulungsraum, können mit genutzt werden.

Die Hansestadt Osterburg im Landkreis Stendal will die Straßenbeleuchtung auf energiesparende LED-Technik umrüsten. Die Kosten in Höhe von 686.709,57 Euro übernehmen der Bund und das Land Sachsen-Anhalt. Nach Angaben der Hansestadt werden direkt in Osterburg 1.191 Lichtpunkte umgestellt und in den umliegenden Ortschaften 1.343.

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Die Stadt Annaburg im Landkreis Wittenberg kann im Ortsteil Prettin die Grundschule mit Hort und die Turnhalle sanieren. Die Kosten in Höhe von 710.000,00 Euro übernehmen der Bund und das Land Sachsen-Anhalts über das STARK V-Programm.

Auf dem Areal befinden sich drei Gebäude: Die Grundschule mit Hort, die Turnhalle und das Haupthaus, das zuletzt als Förderschule genutzt wurde, inzwischen aber leer steht.

Im Rahmen der Sanierung trennt die Stadt die Grundschule und das Haupthaus baulich voneinander. Eine Brandschutzwand wird eingezogen. Die Grundschule erhält eine neue eigene Heizungsanlage (Hybrid: Luftwärmepumpe gekoppelt mit Gasbrennwertkessel). Bislang erfolgt die Wärmeversorgung vom Hauptgebäude aus durch eine eingeschränkt funktionierende Öl-Heizung. Im Grundschulgebäude werden außerdem Türen, Fußböden, Wände, Decken sowie die Sanitärinstallation erneuert.

Das Haus erhält eine Wärmedämmung und die aus der Entstehung der Gebäude nahezu unverändert erhaltene Elektroinstallation wird erneuert.

Die Turnhalle wird bislang vom Hauptgebäude aus mit Wärme versorgt und bekommt eine eigene Gasheizung. Erbaut wurde sie in den 1980er Jahren und das Schulgebäude in den 1970er Jahren.

In der Prettiner Grundschule lernen im Moment 68 Mädchen und Jungen. 57 Kinder werden im Hort betreut.

Finanzminister André Schröder: „Die Projekte zeigen, dass das Land finanzschwache Kommunen individuell und je nach Bedarf unterstützt. Wir helfen Grundsteine für die Zukunft unseres Landes, für die Zukunft Sachsen-Anhalts, zu legen. Sei es, in dem wir den Kommunen ermöglichen langfristig Betriebskosten zu sparen, weil eine energiesparende Straßenbeleuchtung aufgestellt wird oder, weil wir helfen Lebens- und Lernbedingungen zu verbessern und damit ein Stück Heimat zum Wohlfühlen schaffen.“

Hintergrund:

Das Förderprogramm STARK V stellt finanzschwachen Kommunen Mittel für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung. Der größte Teil der Fördermittel (90 Prozent) stammt vom Bund. Sachsen-Anhalt stellt den eigentlich von den Kommunen zu zahlenden Eigenanteil aus dem Landeshaushalt zur Verfügung (10 Prozent). Die geförderten Projekte werden somit vollständig aus dem Programm STARK V finanziert, die Kommunen müssen keinen Eigenanteil erbringen.

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