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Stadt Wettin-Löbejün kann Kita „Schlumpfhausen“ erneuern Die Kindertagesstätte „Schlumpfhausen“

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Magdeburg, 18. Januar 2019

Bund und Land fördern Sanierung:

Stadt Wettin-Löbejün kann Kita „Schlumpfhausen“ erneuern

Die Kindertagesstätte „Schlumpfhausen“ im Ortsteil Merbitz der Stadt Wettin- Löbejün (Saalekreis) kann saniert werden. Finanziell unterstützt wird die Stadt vom Bund und dem Land Sachsen-Anhalt. Über das Förderprogramm STARK V übernehmen sie Kosten in Höhe von 703.014,71 Euro. Der Bescheid ist derzeit auf dem Postweg in das Rathaus.

Finanzminister André Schröder: „Es ist großartig, dass in Wettin-Löbejün wieder mehr Kinder geboren werden. Kindertagesstätten schaffen, neben dem unersetzlichen Elternhaus, eine gute Grundlage für ihren späteren Werdegang und zeitlichen Raum für die Eltern. Gemeinsam mit dem Bund unterstützen wir als Land über das Förderprogramm STARK V finanzschwache Kommunen dabei, die bestmögliche Infrastruktur für die kleinen Sachsen-Anhalter zu schaffen. Für die geplanten Baumaßnahmen wünsche ich gutes Gelingen sowie den Kindern und Betreuerinnen und Betreuern viel Freude im sanierten „Schlumpfhausen“.

Die Kindertagesstätte „Schlumpfhausen“ im Ortsteil Merbitz wurde 1986 erbaut.

Während die Zahl der betreuten Kinder in den 1990er Jahren zurückging, hat sich dieser Trend nun umgekehrt. Im Moment besuchen 76 Jungen und Mädchen die Kita (48 Kindergarten, 28 Kinderkrippe). Sie kommen aus dem gesamten Stadtgebiet Wettin-Löbejün.

Geplante Maßnahmen:

 Instandsetzung Dach und Fassade mit Wärmedämmung

 Austausch Heizungsanlage

 Teilweise Austausch der Fenster

 Komplettsanierung von zwei Sanitärräumen

Hintergrund:

Das Förderprogramm STARK V stellt finanzschwachen Kommunen Mittel für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung. Der größte Teil der Fördermittel (90 Prozent) stammt vom Bund. Sachsen-Anhalt stellt den eigentlich von den Kommunen zu zahlenden Eigenanteil aus dem Landeshaushalt zur Verfügung (10 Prozent). Die geförderten Projekte werden somit vollständig aus dem Programm STARK V finanziert, die Kommunen müssen keinen Eigenanteil erbringen.

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