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Förderprogramm STARK V ist und bleibt stark

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Förderprogramm STARK V ist und bleibt stark

Antragsfrist endet zum 31.12.2017

Für das Förderprogramm STARK V wurden in der ersten Jahreshälfte 65 Anträge bewilligt. Die zugesagte STARK V Förderung beträgt bisher allein in diesem Jahr gut 36 Millionen Euro.

Die umfangreichsten mit STARK V geförderten Projekte, die ihre Bewilligung in der ersten Jahreshälfte erhalten haben, sind u.a.: Ersatzneubau der Kindertageseinrichtung „Am Gänsewinkel“ in Schönebeck-Felgeleben (2.378.000,00 Euro), Umbau und Sanierung der Kita „Hellbergwichtel“ zum Kinderzentrum in Gardelegen Ortsteil Estedt (2.421.964,00 Euro), Sanierung des Kindergartens Süderstadt in Quedlinburg (1.100.00,00 Euro), Um- und Ausbau der Ernst-Thälmann- Straße in Sangerhausen (1.019.094,58 Euro), Sanierung des Rathauses Weißenfels (1.949.141,88 Euro), Ersatzneubau der Schulsporthalle für die Grundschule

„Pfeilergraben“ in Aschersleben (1.485.071,00 Euro), Ersatzneubau der Grundschule Hedersleben (1.282.703,00 Euro) und viele weitere.

Finanzminister André Schröder: „Die Fördermittel von Bund und Land kommen den Bürgerinnen und Bürgern zugute, denn die Kommunen können mit STARK V seit zwei Jahren ohne Eigenanteil in die Modernisierung ihrer Infrastruktur investieren. Bis zum Ende des Jahres erwarte ich weitere Anträge.“

Der Bund hat durch eine Gesetzesänderung den Weg zu einer Verlängerung des Zeitraums frei gemacht, in dem die Fördergelder verbaut und abgerechnet sein müssen. Diesen Vorteil gibt das Land jetzt mit einer Richtlinienänderung an die Kommunen weiter. Gleichzeitig wird eine Antragsfrist bis 31. Dezember 2017 eingeführt. Damit wird sichergestellt, dass die Baumaßnahmen in der verbleibenden Zeit tatsächlich durchgeführt werden können und die Kommunen alle Fördergelder ausschöpfen. Bis Mitte des Jahres wurden schon drei Viertel aller Mittel beantragt.

Kommunen, die ihr Kontingent noch nicht ausgeschöpft haben, sollten prüfen, ob sie von der einhundertprozentigen Förderquote profitieren möchten.

Hintergrund

Das Förderprogramm STARK V stellt 84 finanzschwachen Kommunen Mittel für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung. Der größte Teil der Fördermittel (90 Prozent) stammt vom Bund. Sachsen- Anhalt stellt den eigentlich von den Kommunen zu zahlenden Eigenanteil aus dem Landeshaushalt zur Verfügung (10 Prozent). Die geförderten Projekte werden somit vollständig aus dem Programm STARK V finanziert, die Kommunen müssen keinen Eigenanteil erbringen.

Referenzen

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