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Fördermittel für Rathaussanierung in Hettstedt Finanzminister Schröder übergab STARK V-Förderbescheid Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder

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Magdeburg, 29. März 2017

Fördermittel für Rathaussanierung in Hettstedt

Finanzminister Schröder übergab STARK V-Förderbescheid

Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder übergab heute einen

STARK V-Förderbescheid über 868.520,24 Euro an die Stadt Hettstedt. Die Mittel fließen in die umfassende Sanierung des Rathauses Hettstedt, das in der Denkmalliste des Landes als Kulturdenkmal eingetragen ist.

Geplant sind Sockel- und Fassadensanierung, teilweise Erneuerung und Sanierung der Fenster und Innentüren sowie die Dämmung des Dachgeschosses. Darüber hinaus werden die Heizungs- und Lüftungsanlage sowie die Beleuchtung erneuert (Umstellung auf LED). Maler- u. Bodenbelagsarbeiten sowie die Umsetzung von notwendigen Brandschutzmaßnahmen sind ebenfalls Teil des Sanierungskonzeptes.

Finanzminister André Schröder: „Wer den Hettstedter Markt besucht, wird sofort die beiden äußeren Zwerchgiebel und den berühmten achtseitigen Wachturm entdecken. Dass das Rathaus saniert wird, ist ein Gewinn für die Stadt Hettstedt und alle, die die Stadt besuchen.“

Der marktbeherrschende Rechteckbau wurde nach einem Brand im Jahr 1627 in den Jahren 1682-1684 wieder aufgebaut. Der Kern des Rathauses wurde bereits im Jahr 1526 geschaffen.

Hintergrund:

Die Investitionsbank, die als Antrags- und Bewilligungsstelle fungiert, hat den Zuwendungsbescheid erlassen der die Unterstützung der Sanierung mit 868.520,24 Euro vorsieht.

Das Förderprogramm STARK V stellt finanzschwachen Kommunen Mittel für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung. Der größte Teil der Fördermittel (90 Prozent) stammt vom Bund. Sachsen- Anhalt stellt den eigentlich von den Kommunen zu zahlenden Eigenanteil aus dem Landeshaushalt zur Verfügung (10 Prozent). Die geförderten Projekte werden somit vollständig aus dem Programm STARK V finanziert, die Kommunen müssen keinen Eigenanteil erbringen.

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