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Finanzminister Schröder informiert zu Verbesserungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht

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Magdeburg, den 5. Juni 2019

Finanzminister Schröder informiert zu Verbesserungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht

Auf der Sitzung des Finanzausschusses im Landtag von Sachsen-Anhalt informierte Finanzminister André Schröder über die Ergebnisse der

Jahreskonferenz der Finanzminister der Länder und des Bundes.

Schwerpunkt war der gemeinsame Wille, die Anreize für gemeinnütziges Engagement weiter zu verbessern.

So soll die Übungsleiterpauschale um 600 Euro auf 3.000 Euro jährlich angehoben werden. Die Ehrenamtspauschale soll um 120 Euro auf 840 Euro steigen. Wer ehrenamtlich tätig ist, soll künftig einen höheren Betrag steuerfrei als Aufwandsentschädigung bzw. Vergütung erhalten dürfen.

Auch die Grenze, bis zu der ein vereinfachtes Verfahren für die Bestätigung von Spenden gilt, soll von 200 Euro auf 300 Euro angehoben werden.

Finanzminister André Schröder: „Wir alle wissen, dass das freiwillige Engagement zum Beispiel bei den Freiwilligen Feuerwehren, in

Sportvereinen, in kulturellen oder sozialen Einrichtungen ein wichtiger Baustein unserer Gesellschaft ist. Deshalb ist es notwendig, das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger stärker zu unterstützen.“

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder werden weitere Vorschläge prüfen und in die Diskussion zur Reform des steuerlichen

Gemeinnützigkeitsrechts einbeziehen. Einig sind sie sich in der Frage, dass mehr Rechtssicherheit für gemeinnützige Organisationen geschaffen

werden muss. Sie sprechen sich daher für eine gesetzliche

Vertrauensschutzregelung aus. Gibt eine gemeinnützige Organisation

gutgläubig Mittel an eine andere Körperschaft weiter, der im Nachhinein die Gemeinnützigkeit aberkannt wird, soll dies keine negativen Folgen für die Gemeinnützigkeit der weitergebenden Organisation haben. Insgesamt sollen die Möglichkeiten verbessert werden, wie gemeinnützige Organisationen miteinander kooperieren können.

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Hintergrund:

Die konkreten Formen entwickeln sich ständig weiter. Welche Zwecke steuerlich besonders gefördert werden sollen, muss bei Bedarf neu diskutiert, aktualisiert und an die gesellschaftliche Realität angepasst werden. Bereits 2018 hatte der Bundesrat erneut beschlossen, dass auch sogenannte Freifunk-Netze, bei denen kostenloses WLAN selbst organisiert wird, begünstigt werden sollen.

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