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Pressemitteilung vom Bündnis für Gemeinnützigkeit

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Pressemitteilung vom Bündnis für Gemeinnützigkeit

Vereine und Stiftungen: bürokratische Fesseln gelockert

Gesetzentwurf zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements / Bündnis der Dachverbände: neue Regelungen notwendig, aber nicht hinreichend / „In die richtige Richtung, aber zu kurz gesprungen“

Berlin, 25. Oktober 2012. Das Bundeskabinett hat am 24. Oktober 2012 den Entwurf eines

Gemeinnützigkeitsstärkungsgesetzes beschlossen. Das „Bündnis für Gemeinnützigkeit“, in dem die großen Dachverbände gemeinnütziger Organisationen zusammengeschlossen sind, begrüßt die Regelungen in dem vom Kabinett verabschiedeten Entwurf. Das vorgesehene Gesetz würde nach Einschätzung des Bündnisses im Falle seiner Verabschiedung die Rahmenbedingungen für

ehrenamtlich Tätige und gemeinnützigen Organisationen erleichtern. Wichtige Reformanliegen sind indes noch unberücksichtigt.

Der Entwurf enthält eine Reihe von zivil- und steuerrechtlichen Änderungen. Ziel des Gesetzes ist es, zivilgesellschaftliches Engagement durch Entbürokratisierung und die flexiblere Gestaltung

gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorgaben zu erleichtern.

„Die Bundesregierung ist in die richtige Richtung, aber zu kurz gesprungen“, kommentiert Olaf

Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und einer der Sprecher des Bündnisses für Gemeinnützigkeit den Entwurf. „Es bliebt zu hoffen, dass im weiteren parlamentarischen Prozess mehr Butter bei die Fische kommt.“

Weiteren Verbesserungsbedarf sieht auch Karin Fehres, ebenfalls Sprecherin des Bündnisses und im Hauptberuf Führungskraft beim Deutschen Olympischen SportBund: „Was beschlossen wurde, ist gut.

Aber genauso wichtig wie die vorgesehene Anhebung von Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale ist aus meiner Sicht die Anerkennung der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements als

eigenständiger gemeinnütziger Zweck. Dies fehlt, wäre aber das richtige politische Signal zur Stärkung der aktiven Zivilgesellschaft.“

Der Gesetzentwurf sieht u.a. folgende Regelungen vor:

- die zivilrechtlichen Haftungsbeschränkungen für Ehrenamtliche werden erweitert

- die steuerliche Haftung bei zweckwidriger Verwendung von Spenden wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt

- die Ehrenamts- und die Übungsleiterpauschale werden angehoben

- anstelle der vorläufigen Bescheinigung wird die Gemeinnützigkeit nun durch Verwaltungsakt zuerkannt - die Bildung einer freien Rücklage kann jetzt in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren nachgeholt

werden;

- der Zeitraum, in dem zeitnah zu verwendende Mittel (Vermögenserträge, Spenden etc.) verwendet sein müssen, wird um ein weiteres Jahr auf insgesamt 3 Jahre verlängert

- neugegründete Stiftungen können in den ersten vier Jahren (bisher 3 Jahre) Erträge aus dem

Vermögen und die Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben unter anderem zum Aufbau des Stiftungskapitals nutzen

- gesetzliche Klarstellung, unter welchen Voraussetzungen eine rechtsfähige Stiftung als

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- Verbrauchsstiftung gestaltet werden darf.

„Mit dem Gesetz wird der enge Gürtel des Gemeinnützigkeitsrechts punktuell gelockert.

Ehrenamtlichen und den gemeinnützigen Organisationen wird mehr Handlungsspielraum für ihre Arbeit eröffnet“, sagt Hans Fleisch, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und ebenfalls Sprecher des Bündnisses für Gemeinnützigkeit. „In Zeiten der Finanzkrise und des

demografischen Wandels ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements besonders wichtig.

Auch darum sollten Bundestag und Bundesrat noch mehr Mut beweisen in der Engagementförderung.“

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit ist ein Zusammenschluss von großen Dachverbänden und

unabhängigen Organisationen des Dritten Sektors sowie von Experten und Wissenschaftlern. Das Ziel des Bündnisses ist es Identität, Gewicht, Außenwirksamkeit und kooperative Aktionsfähigkeit des Dritten Sektors gegenüber Politik und Verwaltung zu stärken.

Träger des Bündnisses für Gemeinnützigkeit sind:

Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege

BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen Bundesverband Deutscher Stiftungen

Deutscher Bundesjugendring Deutscher Kulturrat

Deutscher Naturschutzring

Deutscher Olympischer SportBund Deutscher Spendenrat

Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft

VENRO – Verband Entwicklungspolitik Deutscher Nichtregierungsorganisationen

Beirat:

Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Deutscher Fundraising Verband

Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen

Im Beirat vertreten sind zudem zahlreiche Experten aus weiteren Institutionen des Dritten Sektors und Forschungseinrichtungen.

Sprecherrat

Dr. Karin Fehres, Deutscher Olympischer SportBund

Prof. Dr. Hans Fleisch, Bundesverband Deutscher Stiftungen Olaf Zimmermann, Deutscher Kulturrat

Weitere Informationen unter:

http://www.buendnis-gemeinnuetzigkeit.org

Kontakt und Vermittlung von Interviews zum Sprecherrat:

Dr. Verena Staats

Justiziarin, Bundesverband Deutscher Stiftungen Telefon (030) 89 79 47-63

E-Mail: verena.staats@stiftungen.org

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