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Stellungnahme des Bündnis für Gemeinnützigkeit zum Gesetzentwurf zur Einrichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

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Academic year: 2022

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Stellungnahme des Bündnis für Gemeinnützigkeit zum Gesetzentwurf zur Einrichtung der Deutschen Stiftung für

Engagement und Ehrenamt

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit begrüßt das Interesse der Ministerien ehrenamtliches Engagement in Deutschland zu fördern. Auch wenn eine umfassende Befassung in der Kürze der Zeit kaum möglich war, sehen die Bündnispartner mit ihren zehn Dachorganisationen und rund 30 Millionen freiwillig Engagierten dringenden Bedarf, im Gesetzgebungsprozess noch folgende drei Anregungen zu berücksichtigen, um das selbst gesteckte Ziel erreichen zu können, das „bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt in Deutschland

nachhaltig zu stärken und zu fördern“.

1. Engagement und Ehrenamt brauchen partnerschaftliche Förderung und keine zusätzliche staatliche operative Konkurrenz. Daher sollte die DSEE in erster Linie fördernd tätig sein im Sinne der Subsidiarität und die vorhandene Vielfalt der Partnerlandschaft nutzen.

2. Die DSEE wird nur dann tatsächlich positive Wirkung entfalten, wenn sie langfristige Partnerschaften und Förderungen umsetzen kann, statt mit kurzfristigen

Projekthaushalten zu arbeiten.

3. Neun Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bereich des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamtes im Stiftungsrat können nicht die Vielfalt der Zivilgesellschaft abbilden. Ihnen sollte deshalb eine breitere Gruppe (Beirat, Kuratorium) als Resonanzraum zur Seite gestellt werden.

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit ist selbstverständlich sehr gerne bereit, sich über diese erste Stellungnahme hinaus aktiv in den Gesetzgebungsprozess einzubringen und die DSEE sowohl in ihrem Aufbau als auch in der weiteren Entwicklung zu begleiten.

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