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Freiwillige Feuerwehr Gerbstedt: Feuerwehrgerätehaus kann erweitert werden

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Magdeburg, 27. Februar 2019

Freiwillige Feuerwehr Gerbstedt:

Feuerwehrgerätehaus kann erweitert werden

Die Freiwillige Feuerwehr in Gerbstedt (Ortsteil der Stadt Gerbstedt) im Landkreis Mansfeld-Südharz bekommt mehr Platz für ihre Fahrzeuge und Gerätschaften. Das bestehende Feuerwehrgerätehaus wird erweitert. Etwa 70 Prozent der Kosten übernehmen der Bund und das Land Sachsen-Anhalt über das Förderprogramm STARK V. Den Förderbescheid in Höhe von 129.822,00 Euro überreichte heute Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder an die stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Gerbstedt, Alexandra Wanitschek.

Finanzminister André Schröder: „Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren leisten in ihrer Freizeit eine großartige Arbeit. Die Kommunen sorgen für eine bestmögliche Ausrüstung. In Gerbstedt können wir als Land, gemeinsam mit dem Bund, dafür sorgen, dass diese Ausrüstung ordentlich und sicher untergebracht werden kann. Für die Bauarbeiten wünsche ich viel Erfolg!“

Im bestehenden Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Gerbstedt in der Kaplanstraße ist nicht genug Platz für alle Einsatzfahrzeuge und die neue Drehleiter.

Deshalb wird nun angebaut. Der Neubau entsteht zwischen den beiden bestehenden Gebäuden auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr. Drei Kleinfahrzeuge haben darin künftig Platz. Außerdem bekommen die Kameradinnen und Kameraden in dem Erweiterungsbau zusätzliche Aufenthaltsräume.

Bei der Freiwilligen Feuerwehr in Gerbstedt engagieren sich 26 Frauen und Männer, die Jugendfeuerwehr hat 12 Mitglieder, die Kinderfeuerwehr 11.

Hintergrund:

Das Förderprogramm STARK V stellt finanzschwachen Kommunen Mittel für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung. Der größte Teil der Fördermittel (90 Prozent) stammt vom Bund. Sachsen-Anhalt stellt den eigentlich von den Kommunen zu zahlenden Eigenanteil aus dem Landeshaushalt zur Verfügung (10 Prozent). Die geförderten Projekte werden somit vollständig aus dem Programm STARK V finanziert, die Kommunen müssen keinen Eigenanteil erbringen.

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