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Kita Abbendorf kann saniert und erweitert werden Förderbescheid für Einrichtung im Altmarkkreis Salzwedel

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Magdeburg, 1. März 2018

Kita Abbendorf kann saniert und erweitert werden

Förderbescheid für Einrichtung im Altmarkkreis Salzwedel

Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder überreichte heute an den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Diesdorf-Beetzendorf, Michael Olms, einen Förderbescheid in Höhe von 851.712,81 Euro. Bund und Land fördern über das STARK V-Programm die Sanierung und den Ausbau der Integrativen Kindertagesstätte „Im Wiesengrund“ im Ortsteil Abbendorf.

Finanzminister André Schröder: „Mit dem Förderprogramm STARK V erhalten finanzschwache Kommunen die Chance in ihre Infrastruktur zu investieren. 90 Prozent der Projektkosten übernimmt der Bund und die übrigen 10 Prozent, die die Städte und Gemeinden eigentlich als Eigenanteil aufbringen müssten, übernimmt das Land.“

In der Kita Abbendorf werden im Moment knapp 80 Jungen und Mädchen bis zum Alter von 6 Jahren betreut. Am bestehenden Gebäude, das 1991 fertiggestellt wurde, werden unter anderem das Dach sowie die Fassade erneuert und gedämmt.

Im Zuge der Arbeiten entsteht ein Neubau. In ihm werden ein Schlafraum für die Krippe, ein Bewegungsraum sowie Sanitär-Anlagen untergebracht.

Einen Bewegungsraum für Sportstunden gibt es in der Kita „Im Wiesengrund“ in Abbendorf bislang nicht. Der neu gewonnene Platz im Anbau ermöglicht es, im bestehenden Gebäude einen Beratungsraum für die Betreuerinnen einzurichten. Auch einen solchen Raum gibt es bislang nicht.

Entgegen der ursprünglichen Prognose nimmt die Bevölkerungszahl in der Verbandsgemeinde Diesdorf-Beetzendorf zu. Zahlen des Einwohnermeldeamtes zufolge ziehen mehr Menschen (darunter junge Familien) in die Region, als weggehen.

Hintergrund:

Das Förderprogramm STARK V stellt finanzschwachen Kommunen Mittel für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung. Der größte Teil der Fördermittel (90 Prozent) stammt vom Bund. Sachsen-Anhalt stellt den eigentlich von den Kommunen zu zahlenden Eigenanteil aus dem Landeshaushalt zur Verfügung (10 Prozent). Die geförderten Projekte werden somit vollständig aus dem Programm STARK V finanziert, die Kommunen müssen keinen Eigenanteil erbringen.

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