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Finanzminister André Schröder übergibt Förderbescheid in Höhe von über zwei Millionen Euro für die Sanierung des Frauenklosters in Zerbst

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13. Juni 2019

Finanzminister André Schröder übergibt Förderbescheid in Höhe von über zwei Millionen Euro für die Sanierung des Frauenklosters in Zerbst

„Ich freue mich, dass mit dem heutigen Förderbescheid der Umbau eines wichtigen Gebäudeteil des ehemaligen Frauenklosters zum Verwaltungssitz und städtischem Archiv der Stadt Anhalt/Zerbst beginnen kann“, sagte Finanzminister André

Schröder heute anlässlich der Übergabe eines Förderbescheids in Höhe von 2.030.898,23 Euro aus dem STARK V-Programm an den Bürgermeister der Stadt Zerbst Andreas Dittmann.

Mit dem Geld kann nun die Sanierung und der Umbau des Klausurflügels des

Frauenklosters zum Verwaltungssitz und städtischem Archiv der Stadt Zerbst/Anhalt beginnen.

Das Klausurgebäude ist ein Teil des gesamten Frauenklosters, das aus den drei Gebäudeteilen Kasernengebäude Kreuzschiff und Klausurgebäude besteht. Das Klausurgebäude wird derzeit für Klassenräume der Sekundarschule, für Lagerräume des Museums und für Mehrzweckräume der Stadtverwaltung genutzt. Künftig

soll dieser Gebäudeteil komplett von der Stadtverwaltung genutzt werden.

Die geplanten Baumaßnahmen betreffen die Dachsanierung einschließlich

Dämmung über dem zweiten Obergeschoss, die Sanierung der Fassade (West- und Südseite) sowie die Erneuerung der Fenster, Türen und Sanitäranlagen.

Finanzminister Schröder wünschte viel Erfolg für die nun anstehenden

Baumaßnahmen und den künftigen Nutzern viel Freude in den dann sanierten historischen Gemäuern.

Zur Info:

Das Förderprogramm STARK V stellt finanzschwachen Kommunen Mittel für

Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung. Der größte Teil der Fördermittel (90 Prozent) stammt vom Bund. Sachsen-Anhalt stellt den eigentlich von den Kommunen zu zahlenden Eigenanteil aus dem Landeshaushalt zur Verfügung (10 Prozent). Die geförderten Projekte werden somit vollständig aus dem Programm STARK V

finanziert, die Kommunen müssen keinen Eigenanteil erbringen.

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